Tag: Abgaben

  • Keine neuen Steuern im Jahr 2025

    Keine neuen Steuern im Jahr 2025

    Die derzeitige Strategie des Finanzministeriums in Bukarest besteht darin, den Ausgaben der öffentlichen Einrichtungen monatliche und vierteljährliche Obergrenzen aufzuerlegen, damit das Ziel eines Haushaltsdefizits von 7% eingehalten wird. Dies erklärte der zuständige Minister Tánczos Barna in einer Sendung des öffentlichen Fernsehsenders TVR-Info, in der er erklärte, dass dies eine schwierige, aber notwendige Aufgabe sei. Der Minister räumte ein, dass von Seiten der Institutionen Druck ausgeübt wird, mehr Finanzmittel bereitzustellen, betonte jedoch, dass die Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts von wesentlicher Bedeutung ist.

     

    In diesem Zusammenhang sandte er eine klare Botschaft aus und beendete damit Spekulationen über die Einführung neuer Steuern oder zusätzlicher Gebühren in Rumänien: “Wenn wir diesen Trend beibehalten, haben wir alle Chancen, dass wir keine weiteren Pläne für neue Steuern brauchen. Nein, absolut nicht”, so der Minister. Tánczos Barna erklärte auch, dass der Februar in Bezug auf die Staatseinnahmen ein “akzeptabler” Monat war, aber es ist wichtig, dass dieser Trend das ganze Jahr über beibehalten wird. “Der Weg ist lang, wir haben noch 10 Monate vor uns, aber wenn wir diesen Trend beibehalten, haben wir alle Chancen, dass wir keine zusätzlichen fiskalischen Maßnahmen brauchen”, fügte er hinzu.

     

    Tánczos Barna diskutierte kürzlich auf einer Veranstaltung mit Vertretern aus dem Finanz-, Industrie-, Gesundheits-, Bau-, Kreislaufwirtschafts-, Umwelt- und Automobilsektor über die wichtigsten Themen zur Sicherung des makroökonomischen Gleichgewichts, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei dieser Gelegenheit teilte er mit, dass die Vorschriften über die “Maststeuer”, die auf Sonderkonstruktionen erhoben wird, in der letzten Märzwoche veröffentlicht werden sollen. Die Ausarbeitung der Vorschriften ist bereits im Gange, und bis Ende des Monats werden die einzelnen Wirtschaftssektoren zu Gesprächen eingeladen, so der Minister. Die Schritte stehen im Einklang mit der Ende letzten Jahres verabschiedeten Verordnung über steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen, die auch die so genannte “Säulensteuer” umfasst, d.h. die Berechnung einer Steuer von 1 % auf den Wert von Sonderbauten, die im Vermögen der Steuerzahler vorhanden sind, mit Ausnahme von Gebäuden, für die bereits eine Gebäudesteuer gezahlt wird. Die neue Steuer gilt auch für Gebäude in Industrie-, Wissenschafts- und Technologieparks, die nach dem Gesetz nicht von der Gebäudesteuer befreit sind.

     

    “Ich verstehe die Besorgnis einiger Unternehmen, aber die meisten Unternehmen zahlen bereits Steuern auf Gebäude, Produktionshallen und andere Vermögenswerte, die der Geschäftstätigkeit dienen. Es ist normal, dass diese besonderen Bauten, die praktisch den Kern des Unternehmens darstellen, ebenfalls berücksichtigt werden”, so der Minister. Man geht davon aus, dass einige Unternehmen zwar versuchen werden, die Kosten der neuen Steuer auf die Verbraucher abzuwälzen, dass aber die Auswirkungen im Vergleich zu denen einer Mehrwertsteuererhöhung nicht signifikant sein werden.

  • Änderungen im Steuerrecht: Koalitionsregierung will leere Staatskassen füllen

    Änderungen im Steuerrecht: Koalitionsregierung will leere Staatskassen füllen





    In Krisenzeiten sollten Steuern und sonstige Abgaben nicht erhöht werden. Das sagen in der Regel Wirtschaftsexperten und oft auch Politiker, solange sie die Oppositionsbank drücken. Doch wenn es darum geht, etwas Geld in die leeren Staatskassen zu spülen, vergessen die zuletzt Genannten oft, was sie vor den Wahlen versprochen haben. Die Rumänen haben allerhand Gründe, mit Sorge in die Zukunft zu blicken. Die Inflation liegt seit geraumer Zeit im zweistelligen Bereich, und die horrenden Preise für Gas und Energie haben eine beispiellose Teuerungswelle mit sich gebracht. Unter diesen Umständen bangen viele, dass sie ihre Rechnungen für Strom und die Heizkosten im kommenden Winter nicht mehr werden bezahlen können. Steuererhöhungen und zusätzliche Abgaben wirken da alles andere als stimmungsfördernd.



    Staatspräsident Klaus Johannis stellt sich indessen uneingeschränkt hinter die Regierungskoalition, in der sich Sozialdemokraten und Liberale in der Frage der Steuererhöhungen bislang seltsam einig waren. Auf die Frage, was er von den ab 1. August in Kraft tretenden Steuerbestimmungen halte, antwortete der Staatschef, dass es sich nicht um neue Abgaben für den Durchschnittsbürger handle, sondern um eine Korrektur bisheriger Missstände. Es sei allgemein bekannt, dass in der Vergangenheit eine Reihe von Gebühren und Steuern unter anderen Umständen als den heutigen eingeführt worden sind, die damals auch nicht genügend begründet worden waren. Nun sei es an der Zeit, die einschlägige Gesetzgebung zu modernisieren, um Transparenz zu schaffen und letztendlich die Effizienz des Staates bei der Einnahme von Geldern für den Staatshaushalt zu erhöhen. Mit einer effizienteren Verwaltung der Staatskasse könne auch die Steuerhinterziehung besser eingedämmt werden, so der rumänische Präsident.



    Konkret werden ab 1. August Tabakprodukte teurer, die Schwelle für die steuerfreie Entlohnung in bestimmten Wirtschaftszweigen wird heruntergeschraubt und Glücksspielgewinne werden höher versteuert. Raucher werden durch die Erhöhung der Verbrauchssteuer kräftig zur Kasse gebeten, dabei werden nicht nur herkömmliche Zigaretten oder Drehtabak verteuert, sondern auch die nikotinhaltigen Flüssigkeiten zum Verdampfen in sogenannten E-Zigaretten. Die Behörden begründen diesen Schritt mit der Anpassung an die europäische Gesetzgebung im Bereich, andernfalls drohe Rumänien ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Höhere Verbrauchssteuern und damit auch höhere Preise gelten ab heute auch für alkoholische Getränke. Finanzminister Adrian Câciu sagt dazu, dass die Verbrauchssteuern für diese Produkte seit 2015 nicht mehr aktualisiert worden seien.



    Gewinne aus Glücksspielen werden je nach Höhe des Betrags mit 3 % bis 40 % besteuert. Im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie gelten ab dato neue Lohnsteuersätze. Die Obergrenze für steuerfreie oder steuerbegünstigte Entlohnung in diesen Wirtschaftszweigen wird von aktuell umgerechnet 6.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt — wohlgemerkt geht es dabei um Spitzenverdiener in den Vorständen, denn sonst beklagen sich Unternehmer beispielsweise in der Bauindustrie, dass qualifizierte Arbeitnehmer nur noch schwer zu finden sind und dass sie deshalb vermehrt auf Bauarbeiter aus Drittstaaten — vornehmlich aus Asien — zurückgreifen müssen.



    Für Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit müssen Arbeitgeber nun Sozialabgaben auf Niveau des gesetzlichen Mindestlohns entrichten, was für herbe Kritik aus der Branche sorgte. Kleinere Unternehmen würden dadurch vor dem Aus stehen, au‎ßerdem werde dadurch die Schwarzarbeit ermutigt, hie‎ß es.



    Weitere Steuererhöhungen sollen ab 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Umsatzsteuer im Hotel- und Gastgewerbe wird dann von aktuell 5 % auf 9 % erhöht. Auch zuckerhaltige Limonaden und und selbst alkoholfreies Bier sollen dann teurer werden. Und schlie‎ßlich soll die Besteuerung von Immobilien und Eigentumswohnungen um bis das Vierfache erhöht werden, was in einem Land der Wohnungseigentümer sicherlich für politischen Zündstoff sorgen wird — möglicherweise auch für Zoff in der sich derzeit einig zeigenden Koalition.

  • Regierung plant Steuerreform

    Regierung plant Steuerreform

    Das Finanzministerium in Bukarest hat den Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung, der nächste Woche von der Exekutive verabschiedet werden soll, in die öffentliche Debatte eingebracht. Er sieht die Erhöhung der Steuern auf Glücksspielgewinne, die Erhöhung der Verbrauchssteuern auf Zigaretten und alkoholische Getränke, die Senkung der Obergrenze für Steuererleichterungen im Bauwesen, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie, den Verzicht auf die spezifische Steuer in HoReCa – Hotels, Restaurants, Cafés – und die Rückkehr zur Umsatzsteuer vor.



    Alle diese Maßnahmen sollen am 1. August in Kraft treten. Das Dokument enthält auch eine Reihe von Bestimmungen, die ab Beginn des nächsten Jahres gelten sollen. Dazu gehören die Erhöhung der Dividendensteuer von 5 auf 8 Prozent und die Änderung der Kriterien für die Aufnahme in die Kategorie der Kleinstunternehmen, indem der Schwellenwert für die im Vorjahr erzielten Einnahmen von einer Million Euro auf 500 Tausend Euro gesenkt und die Bedingung aufgestellt wird, dass das Kleinstunternehmen mindestens einen Arbeitnehmer mit einem aktiven Vertrag hat.



    Außerdem wird der Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Januar 2023 von 5 auf 9 % erhöht, und zwar sowohl für die Lieferung von Lebensmitteln, einschließlich Getränken, als auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, aber auch für Beherbergungsleistungen. Das Projekt sieht auch eine Änderung der Gebäudesteuer vor. Andererseits ist in Regierungskreisen die Rede von der Möglichkeit, die Renten ebenfalls ab Anfang nächsten Jahres mit einem Prozentsatz nahe der Inflationsrate zu erhöhen.



    Der Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung war eines der Themen, die Präsident Klaus Iohannis auf einer Pressekonferenz ansprach. Er erklärte, dass eine Modernisierung des gesamten fiskalischen Rahmens erforderlich sei und führte aus, dass er mit dem liberalen Premierminister Nicolae Ciuca und den zuständigen Ministern darüber gesprochen habe. Der Staatschef betonte, dass es nicht um irgendwelche Steuern und Gebühren für die Bürger gehe, sondern um Situationen, die bisher nicht geregelt seien.



    Klaus Iohannis: Ich habe sie gebeten, diese sehr genau zu analysieren, um keine zusätzliche Belastung für die Bürger und keine Hemmungen für die Wirtschaft zu schaffen, sondern um eine Korrektur vorzunehmen, die die Dinge transparenter und korrekter macht und die letztendlich zu einer besseren Einziehung von Geldern für den Staatshaushalt führt, eine bessere Einziehung bedeutet, dass die Steuerhinterziehung verringert wird. Derzeit gibt es keinen Plan für den Eintritt Rumäniens in einen Sparprozess, sagte der Präsident, der erklärte, dass solche Maßnahmen, die während der Wirtschaftskrise 2009 ergriffen wurden, nicht zu einem guten Ergebnis geführt hätten.



    Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der rumänische Staat nicht viel Geld bereitstellen kann, um den Anstieg der Kraftstoffpreise zu kompensieren, was zu Lasten der notwendigen Investitionen gehen würde. Der Präsident zeigte sich zufrieden mit der Arbeit der Regierung und erwähnte, dass die Mitglieder des Kabinetts ihre Arbeit gut gemacht und viele Probleme gelöst hätten.

  • Aufbau- und Resilienzplan: Regierung erläutert Abwicklung der EU-Darlehen

    Aufbau- und Resilienzplan: Regierung erläutert Abwicklung der EU-Darlehen



    Im Rahmen des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans sollen Rumänien von der EU-Kommission insgesamt mehr als 29 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden, davon kommen über 14 Mrd. Euro in Form von Fördergeldern, die restlichen 15 Mrd. Euro werden als Darlehen gewährt.



    Während seiner kürzlichen Stippvisite in Brüssel hat der rumänische Premierminister Nicolae Ciucă mit ranghohen EU-Vertretern über die Umsetzung des Finanzierungsprogramms in Rumänien diskutiert. Die Exekutive in Bukarest will zu diesem Zweck in Kürze eine staatliche Behörde gründen, die die Umsetzung des europäischen Finanzierungsmechanismus koordinieren und überprüfen soll. Dem rumänischen Finanzministerium zufolge kommt das Darlehen von der EU-Kommission drei wichtigen Säulen zugute. Es handelt sich um die Finanzierung der im Resilienzplan vorgesehenen Reformen, die Deckung des Haushaltsdefizits und die Kreditierung der öffentlichen Verschuldung. Das Geld von der EU kommt in insgesamt 10 Tranchen, die bis zum 31. Dezember 2026 der Reihe nach locker gemacht werden sollen, selbstverständlich gebunden an die Umsetzung der auferlegten Ziele und die Abwicklung der damit zusammenhängenden Investitionen. Das Darlehensabkommen hat vorteilhafte Konditionen, wie die EU-Kommission versichert, und die Rückzahlung erfolgt ebenfalls in gleichmä‎ßig über die nächsten 30 Jahre verteilten Raten, wobei zunächst eine Schonfrist von 10 Jahren gilt. Wir wollen vollständige Transparenz, die Bürger dieses Landes haben ein Recht, zu erfahren, wie die Darlehen eingesetzt werden, denn schlie‎ßlich erfolgt die Rückzahlung ebenfalls aus der Tasche eines jeden Einzelnen. Daher werde ich alles in meiner Macht Stehende tun, damit jeder Euro richtig ausgegeben wird und zur Entwicklung des Landes sowie zu einem besseren Leben seiner Bürger beiträgt“, sagte in diesem Zusammenhang der rumänische Finanzminister Adrian Câciu.



    Gleichzeitig will die EU-Kommission auch die Einnahmen mittels neuer Abgaben erhöhen. Dadurch soll die Rückzahlung der Darlehen in den nächsten Jahrzehnten schneller und sicherer über die Bühne laufen. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Fördergelder im Rahmen des NextGenerationEU-Paketes, womit insbesondere die gravierenden Folgen der Corona-Pandemie für die Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten geglättet werden sollen. Gestern hat die Kommission die Einführung des sogenannten EU-Eigenmittelsystems der nächsten Generation vorgeschlagen, in dem sie drei neue Einnahmequellen vorsieht. Die erste stützt sich auf Einnahmen aus dem Emissionshandel, die zweite auf die Ressourcen, die durch das vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem der EU generiert werden, und die dritte auf den Anteil der Residualgewinne multinationaler Unternehmen. Letztere werden im Rahmen der jüngsten OECD/G20-Vereinbarung über Besteuerungsrechte den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen. Nach einer Anlaufphase dürften diese neuen Einnahmequellen dem EU-Haushalt in den Jahren 2026–2030 jährlich durchschnittlich bis zu 17 Mrd. Euro einbringen.

  • Steuerreform: Untere Parlamentskammer billigt Gesetzentwurf

    Steuerreform: Untere Parlamentskammer billigt Gesetzentwurf

    Die Einführung eines neuen Steuerrechts war in Rumänien längst fällig geworden. Die seit 2003 geltenden Regelungen waren unzählige Male verändert worden. Das hatte sich negativ auf den Erfolg der Unternehmen ausgewirkt, die jedesmal ihre Geschäftsstrategien umkrempeln mussten. Nach wiederholten Überarbeitungen des Gesetzes und der schleppenden Verabschiedung klarer Verfahrensregeln waren Fremdinvestoren abgeschreckt. Rumänien verstie‎ß offenbar gegen den Grundsatz einer stabilen Fiskalpolitik. Deshalb musste das von Wirtschaftsvertretern und der Gesellschaft als schwer umsetzbar betrachtete Steuerrecht von Grund aus erneuert werden.



    Das am Montag vom Senat angenommene Dokument zielt laut Angaben von Finanzminister Eugen Teodorovici vor allen Dingen auf eine Vereinfachung der Besteuerung ab.



    Klarheit und Zugänglichkeit bei der Umsetzung der Bestimmungen, Transparenz bei der Gestaltung der Steuergrundsätze, eine erhöhte Effizienz bei der Verwaltung der Steuern, Abgaben und Sozialbeiträge. Diese Ma‎ßnahmen können einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Steuerhinterziehung leisten, den Konsum ankurbeln und das Wirtschaftswachstum stimulieren.“ (Eugen Teodorovici)



    Zu den wichtigsten Elementen des erneuerten Steuerrechts gehört die Senkung der allgemeinen Mehrwerststeuer von 24 auf 20% ab dem 1. Januar 2016. Ferner soll die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel ab dem 1. Juni dieses Jahres auf 9% gedrückt werden. Von dem reduzierten Steuersatz sind alkoholische Gestränke ausgenommen. Dennoch wird auch die Verbrauchssteuer auf Alkohol ab kommendes Jahr verringert, ebenso jene auf Treibstoff. Die Steuer auf Sonderbauten und die Dividendensteuer von 16% werden ganz entfallen, die einheitliche Einkommenssteuer fällt ab Januar 2019 von 16 auf 14%.



    Auch wenn das neue Steuerrecht als ultraliberal eingestuft wurde, übten die in der Opposition befindlichen liberalen Senatoren Kritik daran. Die neuen Regelungen seien nicht realistisch, man habe zudem die Überbesteuerung beibehalten und lediglich die Benennung der Quoten verändert, hie‎ß es. Zuvor hatte bereits Rumäniens Präsident Klaus Iohannis Zweifel an den Steuersenkungen geäu‎ßert. Die Exekutive habe keine ausgleichenden Ma‎ßnahmen genannt, sagte er.



    Und in der Tat wird der Staat in vier Jahren aufgrund der gesenkten Steuersätze knapp 8,5 Milliarden Euro weniger einnehmen. Laut Schätzungen der Regierung würde die Hälfte der Summe allerdings infolge der positiven Folgen für die Wirtschaft zurückgewonnen. Der IWF Währungsfonds mahnte indes zu einer vorsichtigen Untersuchung der Steuersenkungen, es dürfe kein zu hohes Haushaltsdefizit enstehen. Das derzeit mit dem Fonds geltende Darlehensabkommen vorbeugender Art läuft im September ab. Allerdings will die Regierung den IWF nicht zu Beratungen über das neue Steuerrecht hinzuziehen. Das, weil die Regelungen erst kommendes Jahr in Kraft treten sollen und Rumänien voraussichtlich kein neues Abkommen benötigen wird.

  • Nachrichten 14.11.2014

    Nachrichten 14.11.2014

    BUKAREST: Nach Ende des Wahlkampfs in Rumänien ist am Samstag eine Denkpause eingeplant. Über 18 Millionen wahlberechtigte rumänische Bürger werden danach am Sonntag an den Urnen erwartet, um einen der zwei Präsidentschaftskandidaten zu wählen. 18.884 Wahllokale stehen den rumänischen Wählern zu Verfügung — 294 davon im Ausland. Etwa 3,2 Millionen Rumänen leben zur Zeit im Ausland. Die grö‎ßten rumänischen Gemeinden befinden sich in der Republik Moldau, Italien, Spanien, Frankreich und in den Vereinigten Staaten. Im ersten Wahlgang vom 2. November erhielt der Sozialdemokrat und derzeitige Ministerpräsident Victor Ponta 40,44% der Stimmen, gefolgt von dem Liberalen Klaus Iohannis, mit 30,37%. Ponta stützte seine Kampagne auf die Idee der Wiederherstellung der Landeseinheit, nach der 10-jährigen Amtszeit von Traian Basescu, der laut Ponta sich für die Spaltung der Gesellschaft verantwortlich mache. Klaus Iohannis bezeichnet sich selbst als Mann der Taten und nicht der Worte. Er sei als einziger imstande für eine unabhängige Justiz und für die Rechtsstaatlichkeit zu bürgen. Um die Engpässe zu vermeiden, die beim ersten Urnengang aufgetreten sind, trafen die Behörden Ma‎ßnhamen zur Erleichterung des Wahlverfahrens. Es wurden jedoch keine neuen Wahllokale eröffnet, so wie es die Auslandsgemeinschaften gefordert hatten. Am 2. November bildeten die Wähler vor den Wahllokalen au‎ßerhalb des Landes riesige Schlangen, zahlreichen Personen wurde das Wahlrecht nach der offiziellen Schlie‎ßung der Lokale verwehrt. Am Freitagabend forderten mehrere Tausend Rumänen bei Kundgebungen in den Gro‎ßstädten des Landes einen fairen und ordnungsgemä‎ßen Verlauf der Stichwahl. Der scheidende Präsident Traian Basescu verwies in einer seiner letzten Ansprachen auf die Bedeutung des Urnengangs für jeden Bürger.



    BRÜSSEL: Rumänien hat im dritten Quartal EU-weit das grö‎ßte Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vor-Quartal erreicht. Dies ergibt sich aus einer vorläufigen Schätzung des Europäischen Statistikamtes (Eurostat), die am Freitag veröffentlicht wurde. Dank dem Wirtschaftswachstum von 1,9% ist Rumänien Ranglistenführer in der EU. Es folgen Polen mit 0,9%, sowie Gro‎ßbritannien und Griechenland jeweils mit 0,7%. Laut Eurostat stieg die Wirtschaft der Euro-Zone um 0,2%, nach einer Anhebung um 0,1% im vorigen Quartal. Die EU verzeichnete ein Wirtschaftswachstum von 0,3%, nach einer Steigerung von 0,2% im zweiten Quartal. Verglichen mit derselben Zeitspanne der Vorjahres stieg das BIP Rumäniens um 3,3%. Das ist das zweitgrö‎ßte Wachsum in der Union, hinter Polen. Die jährliche Wachstumsrate blieb in der Euro-Zone bei 0,8% während das BIP der EU um 1,3% verglichen mit dem zweiten Quartal gestiegen ist.



    BUKAREST: Das Rumänische Finanzministerium streitet in einer Mitteilung die angeblich geplante Abschaffung der einheitlichen Einkommenssteuer und die Anhebung der lokalen Vermögenssteuern ab. Laut dem Ministerium sollen die Steuern auf Gebäude, Grundstücke und Kraftfahrzeuge auf demselben Niveau bleiben, es sei denn, die Lokalräte entscheiden anders. Die Reaktion der Anstalt kommt vor dem Hintergrund von Presseberichten, wonach die Regierung die Aussetzung der einheitlichen Steuerquote von 16% und die Einführung von progressiven Steuerquoten von 15, 25 und 35% ab 2016, sowie die Anhebung der Lokalabgaben um 25% ab nächstes Jahr und um weitere 25% ab 2016 plant.

  • Rumänische Regierung plant Abschaffung oder Zusammenlegung von Gebühren

    Rumänische Regierung plant Abschaffung oder Zusammenlegung von Gebühren

    Rumänien zählt zu den Staaten wo die Last durch Gebühren und Abgaben sehr hoch ist. Statistiken zufolge, zahlen derzeit die Rumänen au‎ßer Gebühren weitere 364 steuerähnlichen Abgaben, die von 24 Institutionen verwaltet und durch 215 Gesetze geregelt werden. Selbst wenn nach der Zahlung von Gebühren eine bestimmte Dienstleistung erbracht wird, deckt ihr Niveau nicht immer die Kosten der Institutionen die sie einnehmen.





    Die Bukarester Behörden haben infolgedessen beschlossen, 27 Gebühren und nichtfiskalische Einnahmen abzuschaffen oder zusammenzulegen. Durch Verordnungen des Ressortministeriums, die gleichzeitig herausgegeben und erlassen werden, sollen demnächst weitere 65 Gebühren und steuerähnlichen Abgaben reduziert werden. Diese Woche stellte das Finanzministerium zwei Projekte im Fiskalbereich zur öffentlichen Diskussion.





    Nach Beratungen mit Ministerien und zuständigen Institutionen sind die betreffenden Gebühren und steuerähnlichen Abgaben festgelegt worden. Ressortministerin Ioana Maria Petrescu erläuterte, die Vereinfachung des Steuersystems habe positive Folgen sowohl für Steuerzahler, die in der Reihe vor einem Schalter nicht mehr warten müssen, als auch für die Behörden, da die Verwaltungskosten von Gebühren und Abgaben mit geringen Einnahmen abgeschafft werden sollen. Zu den Gebühren die ganz abgeschafft werden sollen zählen die Ausstellungsgebühren für vorläufigen elektronischen Reisepass oder weitere Personaldokumente mit denen jeder Bürger sich beim Überschreiten der Grenze identifizieren muss, die Assistenzgebühren bei Gründung eines Unternehmens, die Gebühren zur Ausstellung eines Gutachtens für Tätigkeiten im Bereich der Medizininstrumente, – Geräte und Arzneimittel.






    Ob dadurch Kosten gedeckt werden stellt bei einer Analyse der Wirksamkeit dieser Gebühren aus Sicht der Einnahmen nicht das einzige Kriterium dar. Ein weiteres Kriterium ist deren Anteil im gesamten Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zu anderen Gebühreneinnahmen. Statistiken zufolge sei dieser Anteil gering. Experten im Fiskalbereich sind der Ansicht dass die Abschaffung oder Zusamenlegung der betreffenden Gebühren die Kosten zum Funktionieren der Institutionen, deren Hauptziel ist sie einzunehmen, reduzieren werde. Die Ma‎ßnahme soll sich, Experten zufolge, auch auf den Zeitaufwand und das Geld, die mit der unnötigen Bürokratie verbunden werden, positiv auswirken lassen.



  • Rumänische Regierung führt Umweltmarke für KFZ ein

    Rumänische Regierung führt Umweltmarke für KFZ ein


    Die Bukarester Regierung hat die Verordnung zur Einführung der Umweltmarke für Kraftfahrzeuge von bis zu 8+1 Sitzen verabschiedet. Diese soll am 15. März in Kraft treten. Fahrzeugbesitzer, die die Umweltabgabe in einer ihrer unterschiedlichen Formen entrichtet haben, werden die Umweltmarke nicht mehr bezahlen müssen.


    Die Erstzulassungsgebühr wurde 2007 von den rumänischen Behörden zum Zwecke der Erneuerung des Fuhrparks eingeführt. Besagte Abgabe erhielt im Laufe der Zeit auch den Namen Schadstoff- oder Umweltgebühr und wurde bisher etlichen Änderungen unterworfen. Die letzte Variante wurde am Dienstag ins Leben gerufen, nachdem die rumänische Regierung der Einführung der Umweltmarke für Kraftfahrzeuge von bis zu 8+1 Sitzen grünes Licht gegeben hat. Diese soll am 15. März in Kraft treten. Für die anderen Fahrzeugkategorien bleiben die bisherigen Regelungen weiterhin in Kraft.






    Die Neuheit im Vergleich zu dem Entwurf, der vor einem Monat vorgelegt wurde, besteht darin, dass die Abgabe für Euro-3- und Euro-4-Dieselfahrzeuge steigen wird, denn die Behörden meinen, dass diese mehr Schadstoffe aussto‎ßen. Fahrzeugbesitzer, die die Umweltabgabe in einer ihrer unterschiedlichen Formen entrichtet haben, werden davon nicht betroffen. Sie müssen somit keine Umweltmarke bezahlen.


    Was die Autos anbelangt, die noch vor 2007 zugelassen wurden, muss man die Marke für diese nur beim Verkauf bezahlen. In der neuen Rechenformel ist nicht mehr der Hubraum des Autos entscheidend, sondern die CO2-Emissionen. Laut den Angaben des Umweltministeriums geht der Betrag für Euro-2-Fahrzeuge um 60%, für Euro1-Fahrzeuge um 80% und für Non-Euro-Fahrzeuge um 90% herunter.






    Umweltministerin Rovana Plumb: Man zieht auch den Wertverlust bzw. das Alter des Autos in Betracht. Je älter ein Auto ist, desto kürzer die Lebensdauer, die es noch vor sich hat, und daher geht man davon aus, dass es weniger Schadstoffe aussto‎ßen wird, denn die Umweltmarke wird nur einmal für jedes Auto bezahlt.“ Die Ministerin meinte, dass unveränderte Gebühren für Non-Euro-, Euro-1- und Euro-2-Wagen die Verkäufe ins Stocken gebracht hätten.






    Die Umweltmarke hält am Prinzip des bezahlenden Umweltsünders fest: Wer der Umwelt schadet, der zahlt“. Sie stellt auch einen beträchtlichen Schlag gegen Euro-3- und Euro-4-Motoren dar, mit denen die Mehrheit der Gebrauchtwagen ausgestattet sind, die die Rumänen erwerben. Für diese wird die Gebühr um 10-15% angehoben, obwohl sie — laut Fachleuten — viel weniger Schadstoffemissionen als Non-Euro-, Euro-1- und Euro-2-Wagen aufweisen.


    Die neue Abgabe erleichtere den Kauf sehr alter Fahrzeuge und fördere überhaupt nicht die Erneuerung des Fuhrparks, meinen hingegen die Automobilbauer. Die neue Umweltmarke wirkt sich auch auf Diesel-Fahrzeuge aus, für die man eine höhere Abgabe als für Benzin-Autos wird zahlen müssen. Im Falle von Wagen, die 7-8 Jahre alt sind, kann die Differenz bis zu 50% betragen.






    Neu ist, dass man für die Zulassung eines Elektroautos mit einer Umwelt-Prämie von 2.500 Euro belohnt wird. Analysten verweisen jedoch darauf, dass diese Ma‎ßnahme keinen gro‎ßen Einfluss auf den Markt haben wird, wenn man bedenkt, dass die Preise solcher Autos beträchtlich hoch sind. Au‎ßerdem kann man derartige Fahrzeuge in Rumänien nur sehr umständlich aufladen. Im Januar 2012 fuhren in Rumänien nur 10 Elektroautos.