Tag: Anfechtung

  • Verfassungsgericht: Strafrechtlich verurteilte Kommunalpolitiker verlieren Ämter

    Verfassungsgericht: Strafrechtlich verurteilte Kommunalpolitiker verlieren Ämter

    Bis letzten Sommer, hatte ein auslegbarer Absatz des Gesetzes zur Regelung der Satzung der Kommunalvertreter den auf Bewährung verurteilten Bürgermeister ermöglicht, ihre Ämter zu behalten. Im Juni 2015 beschloss der Oberste Justiz- und Kassationshof allerdings, dass alle verurteilten Bürgermeister, einschlie‎ßlich derer auf Bewährung, aus dem Amt entlassen werden. Somit hat man mit den Entlassungen begonnen. Viele der Betroffenen weigerten sich aber, ihre Ämter niederzulegen und fochten die Präfektanordnungen vor Gericht an. Gleichzeitig leiteten einige Parlamentarier ein Gesetz zur Nichtigerklärung des Beschlusses des Obersten Hofes ein. Schlie‎ßlich wurde das Gesetz zur Regelung der Satzung der Kommunalvertreter abgeändert. Dennoch konnten auch in der neuen Fassung die auf Bewährung Verurteilten ihre Ämter behalten.



    Da er diese Situation als unannehmbar bewertete, schaltete der Staatschef das Verfassungsgericht ein. Das Gesetz verletze die Kennpunkte der Rechtsstaatlichkeit und beeinträchtige die Korruptionsbekämpfung, begründete Präsident Klaus Iohannis. Die Richter des Verfassungshofes gaben ihm Recht und somit am Mittwoch auch seiner Anfechtung, die Präsident Klaus Iohannis vor zwei Wochen eingereicht hatte, einstimmig statt.



    Ich habe in Betracht gezogen, dass eine diskriminierende Behandlung hervorgerufen wurde und die Lösung, die das Parlament gewählt hat, hätte das Ziel des Gesetzgebers, die Integrität und die Verantwortung des Kommunalvertreteramtes zu wahren, abegefälscht“, erklärte der Interimspräsident des Rumänischen Verfassungsgerichtes Valer Dorneanu. Somit werden die Kommunalvertreter ihre Ämter verlieren, auch wenn sie zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt wurden.



    Es ist ein Beschluss des gesunden Menschenverstands für alle au‎ßer für die Politiker, die von diesem Gesetz betroffen sind. Ich denke, es ist für alle einleuchtend, dass ein Kommunalvertreter oder ein anderer gewälter Vertreter nicht weiterhin im Amt bleiben kann, nachdem er Taten begangen hat, die ihm für dieses Amt disqualifizieren.“, glaubt der Exekutivleiter des Zentrums für Öffentliche Innovation, Politologe Ovidiu Voicu, in einem Interview mit einem Privatradiosender.



    Um eine Übersicht zu bekommen, muss man sagen, dass 61 auf Bewährung verurteilte Bürgermeister, allein letztes Jahr von den Journalisten in drei Viertel der Landkreise Rumäniens gezählt wurden, als das Oberste Gericht den besagten Beschluss getroffen hatte. Genauso von Bedeutung ist auch, dass vier der sechs ex-Bezirksbürgermeister Bukarests und der Oberbürgermeister verhaftet worden sind. Oder, dass in der Stadt Deva Neuwahlen veranstaltet werden müssen, weil Mircia Muntean, der Bürgermeister, der am 5. Juni gewählt wurde, zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Er wurde zu zwei Jahren Gefängnis wegen Alkohol am Steuer verurteilt und die Strafe wurde mit einer anderen Freiheitssrafe von 4 Jahren auf Bewährung, wegen Amtsmissbrauch, zusammengeschmolzen.

  • Abitur in Rumänien: 23% der Kandidaten bei früheren Prüfungen durchgefallen

    Abitur in Rumänien: 23% der Kandidaten bei früheren Prüfungen durchgefallen

    Knapp 170.000 Schüler haben sich für die Abitur-Prüfungswochen Juni-Juli 2015 angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr sind es 7000 mehr. Von den angemeldeten Schülern haben etwa 144.000 (77%) die zwölfte Lyzeums-Klasse in diesem Jahr absolviert, die restlichen 25.000 (23%) stammen aus älteren Jahrgängen.



    Die mündliche Abiturprüfung begann bereits am 8. Juni mit der dreitägigen Bewertung der Kommunikationskompetenzen in der rumänischen Sprache. Es folgten eine Evaluation der digitalen Kompetenzen und der Kenntnisse einer international verbreiteten Fremdsprache. Gestern wurde die erste schriftliche Prüfung abgegeben, im Fach rumänische Sprache und Literatur. Die ersten Ergebnisse sollen am 6. Juli veröffentlicht werden, die Endergebnisse nach der Bearbeitung der Anfechtungen vier Tage später.



    Die Abiturprüfung findet in diesem Jahr nach einem geänderten Verfahren statt. Die geschriebenen Arbeiten sollen in anderen Landkreisen korrigiert werden als in dem Landkreis in dem die Prüfung stattfand. Diese Möglichkeit sei bereits in den Verfahrensregeln zur Durchführung des Abiturs von 2011 festgehalten worden, erklärte Bildungsminister Sorin Câmpeanu auf einer Pressekonferenz.



    Der Schüler kann kaum oder ist kaum an dem Ort interessiert, an dem die Arbeiten korrigiert werden. Und den Lehrkräften geht es nur darum, wieviele Arbeiten sie zu korrigieren haben, und nicht darum, woher die Arbeiten und von wem sie stammen. Das System ist aber bereits bekannt, denn die Anfechtungen der Prüfungsnoten beim Abitur wurden schon immer in anderen Landkreisen bearbeitet. Das bedeutet nur einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Prüfungsausschüsse zu dem wir stehen. Und ich bin zuversichtlich, dass die Endergebnisse gut sein werden. Es ist auch schade, dass Prüfungsergebnisse im Schatten der meistens ungerechtfertigten Verdächtigungen stehen.



    Befürworter der Maßnahme sind der Ansicht, dass dank der in anderen Landkreisen vorgenommenen Korrektur, die Möglichkeit der Begünstigung bestimmter Schüler beseitigt wird. Doch Gegner lehnen das Verfahren als Zeit- und Geldverschwendung ab. Und das sei nicht alles: Der in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen als korrupt verdächtigte Lehrkörper könnte sich dadurch noch strafbarer machen.



    Indes ist beim Ministerium seit Anfang vergangener Woche ein neues Bildungsgesetz in Arbeit. Dieses soll das Hauptaugenmerk auf die Neugründung der Fach- und Berufsschulen sowie der Fachhochschulen legen. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wollen die Behörden aus dem Ministerium sich mit den Gewerkschaften, den Schulinspektoren und den Bürgern beraten. Dafür soll sogar eine Volksbefragung stattfinden, zeitgleich mit den Kommunalwahlen kommendes Jahr.