Tag: Angeklagte

  • Nachrichten 25.04.2017

    Nachrichten 25.04.2017

    Die Haftbedingungen in den rumänischen Gefängnissen widersprechen der Europäischen Menschenrechtskonvention und weisen strukturelle Mängel auf, die generelle Ma‎ßnahmen vom Staat efordern. Dies hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die europäische Instanz präzisierte, dass Rumänien sechs Monate zu Verfügung hat, einen klaren Ma‎ßnahmenkalender zur Behebung der Überbelegung der Haftanstalten und der nicht entsprechenden Haftma‎ßnahmen festzulegen. Durch diesen Pilotbeschluss hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR eine Geldstrafe von 17.850 Euro gegen Rumänien erlassen. Dabei hat der EGMR aber keine Ma‎ßnahme betreffend Begnadigung oder Entspannung der Strafpolitik auferlegt. Die Richter des EGMR beschlossen au‎ßerdem ähnliche Verfahren gegen Rumänien aufzuheben, bis der Staat den Ma‎ßnahmenplan vorlegen wird. Unterdessen begann der Rechtsausschuss des rumänischen Senats die Beratungen über die Änderungsvorschläge zum Begnadigungsgesetz. Das besagte Gesetz wird von der politischen Mehrheit als Lösung für die Überbelegung der rumänischen Haftanstalten angesehen. Die Juristen-Senatoren haben 15 Tage zu Verfügung, um einen Bericht zum betreffenden Gesetzentwurf vorzulegen, nachdem die Unterlage zur Debatte und zur Abstimmung im Plenum vorgegelegt wird.



    Der rumänische Staatspräsident, Klaus Iohannis, hat am Dienstag erklärt, Rumänien könne durch hohe Leistungen, Glaubwürdigkeit und Weitblick einen Ehrenplatz in Europa gewinnen. Dies erklärte Präsident Iohannis bei dem Treffen mit dem Titel Rumäniens Prasident in Dialog mit den Unternehmern“, das am Sitz der Rumänischen Industrie- und Handelskammer stattgefunden hat. Die Entwicklung Rumäniens sollte nicht getrennt vom heutigen europäischen Kontext betrachtet werden, der zu diesem Zeitpunkt Bekräftigung benotigt. Mit seinem Bildungssystem sollte Rumänien eine ernsthafte, tiefe Entscheidung in puncto Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist treffen, sagte noch Präsident Iohannis.



    Die Richter des Obersten Gerichts Rumäniens haben am Dienstag entschieden, am 23. Mai die Anhörungen der Angeklagten im Verfahren wiederaufzunehmen, in dem der Vorsitzende der mitregierenden Sozialdemokratischen Partei, Liviu Dragnea, wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt ist. Laut Antikorruptionsstaatsanwälten habe Dragnea in seiner Eigenschaft als Kreisratsvorsitzender im südlichen Landkreis Teleorman interveniert, damit zwei Angestellte des Kinderschutzes Teleorman im Amt bleiben und ihr Gehalt erhalten, während diese eigentlich für die Lokalvertretung der Sozialdemokratischen Partei PSD arbeiteten. Unterdessen bleibt Dragneas zweijährige Haftstrafe zu Bewährung im Verfahren des Referendums von 2012 in Kraft. Das Oberste Gericht lehnte den Antrag Liviu Dragneas zur Aufhebung des Urteils ab. Das Urteil ist endgültig und kann nicht widerrufen werden.



    Die rumänischen Transporteure werden am Mittwoch und Donnerstag Protestaktionen vor dem Regierungssitz organisieren und keine Aufträge ausführen. Sie klagen über das Fehlen einer klaren Gesetzgebung, die die nichtgenehmigte Tätigkeit im Transportbereich regeln soll. Die Transporteure fordern, dass alle technische online-Plattformen, die nicht genehmigte, nicht besteuerte und nicht zugelassene Taxi-Dienstleistungen auf Routen anbieten, für die sie an keinen Ausschreibungen teilgenommen haben, für rechtswidrig erklärt werden. Die protestierenden Transporteure verweisen darauf, dass in allen europäischen Staaten solche rechtliche Ma‎ßnahmen zum Schutz der zugelassenen Transportdienstleister existieren.

  • Kövesi beteiligt sich an der Konferenz der Staatengruppe gegen Korruption

    Kövesi beteiligt sich an der Konferenz der Staatengruppe gegen Korruption

    Laura Codruţa Kövesi, die Chefin der Antikorruptionsbehörde, gilt als die mächtigste Frau in Rumänien und als Favoritin im Falle einer möglichen Kandidatur für die Präsidentschaft Rumäniens. Sie erfreut sich auch im Ausland eines guten Rufs. Laura Codruţa Kövesi unternahm auf Einladung des Kassations- und Justizhofes in Sofia einen Bulgarienbesuch, um die rumänische Erfahrung in einem für beide Staaten sensiblen Bereich weiterzugeben. In Rumänien wurden 90% der Korruptionsfälle mit Verurteilungen geschlossen. Das Prozent ist in Bulgarien 30 mal kleiner, berichtete der Korrespondent von Radio Rumänien in Sofia.




    Frau Kövesi wurde am Montag in Strasbourg, zu der Konferenz der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GREGO) in Straßburg eingeladen. Das Thema der Debatten war die Vorbeugung der Korruption in Regierungsämtern und in Institutionen, die das Gesetz umsetzen. Im Vorhinein wurde die Korruption in den Reihen der Parlamentarier, der Richter, der Staatsanwälte monitorisiert. Unter den angegangenen Themen waren die Interessenkonflikte, das Heranziehen zur Verantwortung, sowie die Vemögenserklärungen. Rumänien muss die Gesetzgebung hinsichtlich der Immunität und der höheren Transparenz der öffentlichen Aufträge verändern, um besser gegen die Korruption auf Regierungsebene kämpfen zu können, erklärte Kövesi bei der Konferenz in Straßburg. Sie fügte hinzu, man müsse die Immunität der Minister zur Amtszeit beschränken, damit die Strafverfolgung fortgesetzt werden kann. Die Chefin der Rumänischen Antikorruptionsbehörde hat auf der Internetseite der GRECO als Beispiel einen Minister genannt, der verdächtigt wird, rund 45 Tausend Euro bekommen zu haben, um bestimmten Unternehmen Verträge zu gewähren. Die Strafverfolgung wurde geschlossen, weil das Parlament die Aufhebung der Immunität des betreffenden Ministers nicht genehmigt hat. Es war einer der Misserfolge der Antikorruptionsbehörde. 2016 wurden mehr als Tausend Angeklagte vors Gericht geschickt. Darunter 3 Minister, 6 Senatoren, 11 Abgeordnete, 47 Bürgermeister, 16 Richter und 21 nationale Unternehmen.




    Die Billanz war vor 10 Jahren, also 2006, vor dem EU-Beitritt, gar nicht glänzend. Nur 360 Fälle von Korruption auf hoher Ebene kamen vors Gericht. Vier Jahre später überschritt die Zahl der Angeklagten 900. Im Jahre 2016 sprechen wir von 1273. Die Erfolge der Antikorruptionsbehörde fußen auf der realen Unabhängigkeit der Justiz, der Spezialisierung der Staatsanwälte, einem Gesetz, das funktioniert, sowie auf der Einigkeit der politischen Klasse, die wenigstens deklarativ die Bekämpfung der Korruption unterstützt, obwohl die Politiker die Protagonisten der bedeutendsten Korruptionsfälle sind.