Tag: Arbeitsgesetz

  • Neues Arbeitsgesetzbuch trat am 25. Januar in Kraft

    Neues Arbeitsgesetzbuch trat am 25. Januar in Kraft

    Laut dem Dokument zählen die Abwesendheiten und der unbezahlte Urlaub nicht mehr für das Dienstalter. Eine Ausnahme ist der unbezahlte Wartestand aus Studiengründen. Der Kranken-, der Mutterschaftsurlaub oder der Urlaub für die Pflege des kranken Kindes bewirken nicht mehr die Kürzung des ordentlichen Urlaubs. Codrin Scutaru, Staatssekretär im rumänischen Arbeitsministerium, erklärte:




    Wenn jemand zwei Monate lang im Krankenurlaub war, verlor er drei Tage von den 21 Tagen des Erholungsurlaubs. Jetzt wird es nicht mehr so sein. Man erfreut sich des vollständigen ordentlichen Urlaubs. ”




    Wenn der Angestellte aus schwerwiegenden Gründen den ordentlichen Urlaub nicht durchführen konnte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm die gebliebenen Urlaubstage innerhalb der folgenden 18 Monaten zu gewähren. Der Arbeitnehmer wird also seine freien Tage nicht mehr verlieren. Bedeutend ist, dass der Lohn eines Mitarbeiters mit befristetem Arbeitsvertrag nicht kleiner als der Lohn eines Dauerangestellten sein kann.



    Es kann sein, dass das neue Arbeitsgesetzbuch durch eine Bürgerinitiative, die gro‎ße Chancen hat Gesetz zu werden, wieder verändert wird. Die Initiative hat vergangene Tage die Genehmigung des Verfassungsgerichts bekommen.




    Dumitru Costin, Leiter des Nationalen Gewerkschaftsblocks, hat für Radio Rumänien erklärt, die Vorschläge wollen Fehler verbessern und den Jugendlichen helfen, sich Arbeitsplätze zu finden:




    “Wir haben ein neues Arbeitsgesetz herausgearbeitet, das das Gleichgewicht und den Respekt in die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bringen soll. Unsere Initiative regelt den Zugang zum Arbeitsmarkt, indem sie mehrere Missbräuche, die jetzt im Gesetzbuch enthalten sind, eliminiert. Diese gehen besonders die junge Generation an. Die Bürgerinitiative regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und führt zur Transparenz auf dem rumänischen Arbeitsmarkt.”




    Laut Gesetz muss eine Bürgerinitiative von 100.000 Wahlberechtigten aus wenigstens einem Viertel der Landeskreise und Bukarest unterzeichnet werden. Das Projekt des Nationalen Gewerkschaftsblocks hat 150.000 Unterschriften gesammelt und wurde vom Vorsitzenden des rumänischen Verfassungsgerichts Augustin Zegrean begrü‎ßt. Das Volk war fähig, sich zu organisieren, Unterschriften zu sammeln und eine Initiative von gro‎ßem Interesse zu fördern.

  • Nachrichten 25.01.2015

    Nachrichten 25.01.2015

    BUKAREST: Gut 4000 Europäer kämpfen laut Angaben des rumänischen Nachrichtendienstes SRI an der Seite dschihadistischer Gruppen in Syrien und im Irak. Dabei handele es sich um Staatsbürger nord- und westeuropäischer Staaten, sowie um Bürger mit Wohnsitz in diesen Ländern und auf dem Westbalkan. Laut einer Mitteilung des SRI würden sie auf dem Weg in ihre Zielländer auch Rumänien durchqueren. Die meisten europäischen Dschihadisten stammten aus europäischen Einwandererfamilien mit muslimischen Hintergrund, allerdings befänden sich auch zum Islam übergetretene Christen in ihren Reihen. Auch wenn die Bedrohung für Rumänien derzeit gering sei, seien die Voraussetzungen für die Verschärfung des Phänomens und die Erhöhung der damit einher gehenden Risiken gegeben, warnt der rumänische Nachrichtendienst.





    BUKAREST: Am Sonntag ist in Rumänien das neue Arbeitsgesetz in Kraft getreten. Der von Präsident Klaus Iohannis promulgierte Rechtsakt sieht vor, dass unbezahlter Urlaub und unbegründete Fehlzeiten in Zukunft nicht mehr für die Berechnung des Arbeitsalters berücksichtigt werden. Ausnahme davon bildet der für Fortbildungen in Anspruch genommene unbezahlte Urlaub. Dafür werden der Regelurlaub und der Krankenurlaub für die Berechnung des Arbeitsalters berücksichtigt. Ferner soll der Regelurlaub nicht mehr von der Dauer des Krankenurlaubs beeinflusst werden. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub aus gutem Grund nicht ganz in Anspruch nehmen kann, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm die nicht genutzten Urlaubstage im kommenden Jahr und innerhalb von höchstens 18 Monaten zu gewähren.



    SPORT: Tennisprofi Simona Halep steht im Viertelfinale der Australian Open. Im Achtelfinale des ersten Grand-Slam-Turniers des Jahres bezwang sie die Belgierin Yanina Wickmayer mit 6:4 und 6:2. Indes verlor mit Irina Begu die zweite noch im Turnier verbliebene Rumänin ihre Achtelfinal-Begegnung. Gegen die Kanadierin Eugenie Bouchard unterlag Begu mit 1:6, 7:5 und 2:6. Im gemischten Doppel verloren Horia Tecău (Rumänien)/Lucie Hradecka(Tschechien) mit 1:6 und 5:7 gegen den Australier Chris Guccione und Andreja Klepac (Slowenien), während Florin Mergea und die Niederländerin Michaella Krajicek das Achtelfinale erreichten. Im Doppel der Männer spielen Horia Tecău und der Niederländer Jean-Julien Rojer in der Nacht zum Montag gegen Eric Butorac (SUA)/Sam Groth (Australien).