Tag: Arbeitszeit

  • Neue EU-Regelungen zum Schutz entsandter Arbeitnehmer

    Ja zur Konkurrenz, aber nur zur legalen Konkurrenz! Die EU-Arbeitsminister haben am Montag in Brüssel ein neues Abkommen zum Schutz entsandter Arbeitnehmer unterzeichnet. Mehrere EU-Staaten, insbesondere aus Westeuropa hatten die illegale Konkurrenz osteuropäischer Unternehmen beklagt, die durch Entsendung ihrer Mitarbeiter ins Ausland unter anderen das soziale Dumping hervorbringen. Dieses könne anschlie‎ßend zum Bankrott zahlreicher Unternehmen vor Ort führen. Das Thema löste vor den Wahlen zum Europaparlament heftige Debatten aus. Die Situation sieht wie folgt aus: ein Arbeitnehmer kann im Auftrag seines Arbeitgebers in einem anderen EU-Staat auf begrenzte Zeit arbeiten.




    Der Arbeitgeber muss die geltenden Mindestarbeitsbedingungen wie Mindestlohn, gesetzliche Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit, Geschlechtergleichheit einhalten. Die Sozialbeiträge werden hingegen im Ursprungsland des Arbeitnehmers gezahlt. Die Medien berichteten oftmals europaweit über erhebliche Missbräuche einiger Arbeitgeber die auf der Suche nach leichten Gewinnen sich dem Gesetz zum Nachteil eigener Mitarbeiter entziehen, die ihrer Grundrechte beraubt werden. Nicht selten berichtete die Presse über die sogennanten “low-cost” Angestellten, Opfer einer modernen Sklaverei, Arbeitnehmer die im Ausland unter schlechten Lebensbedingungen leben. Überdies stellen sie eine ernsthafte Konkurrenz zu lokalen Arbeitskräften dar, die in westeuropäischen Staaten teuerer als in Osteuropa sind.




    Am Montag haben die EU-Arbeitsminister über neue Ma‎ßnahmen zur Bekämpfung der Ausbeutung und Schwarzarbeit mit allen Mitteln auf europäischer Ebene beraten. Insgesamt 1,5 Millionen Menschen arbeiten derzeit in der Europäischen Union im Auftrag ihres Arbeitgebers in einem anderen Land. Die wichtigsten Zielländer sind Deutschland, Frankreich und Belgien. Die entsandten Arbeitnehmer dürfen nicht mit Gastarbeitern verwechselt werden.




    EU-Arbeitsminister bekräftigten in Brüssel, es gebe kein Risiko für die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-Bürger, dieses Grundrecht könne nicht eingeschränkt werden. Die rumänische Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu sagte, die jüngste Initiative der Europäischen Union sei erfreulich. Oftmals haben britische und niederländische Medien berichtet, die Regierungen besagter Länder seien bereit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit osteuropäischer Bürger erneut einzuschränken. Überdies, einigten sich die EU-Arbeitsminister, in kürzester Zeit neue Empfehlungen der Europäischen Union umzusetzen, die eine schnelle und sichere Integration der Roma garantieren werden.



  • Europäischer Arbeitsmarkt ab 2014 liberalisiert

    Neun alte Mitgliedtstaaten haben davon Gebrauch gemacht und die Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ausgesetzt. Am 1. Januar 2014 werden aber die letzten Schranken der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem EU-Markt endgültig fallen.



    Während für Sofia und Bukarest diese Ma‎ßnahme als grundsätzliches Recht der EU-Zugehörigkeit gilt, gibt es nicht wenige europäische Staaten, die eine massive Zuwanderung aus beiden osteuropäischen Staaten befürchten. Neben Gro‎ßbritannien, gibt es auch in den Niederlanden in letzter Zeit zahlreiche Stimmmen, die sich für eine Vertagung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Bürger äu‎ßern.



    Die rumänische Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu wurde am Montag in Den Haag zu Gesprächen zu dem besagten Thema mit ihrem niederländischen Gegenüber Lodewijk Asscher eingeladen. Am Ende der Gespräche erklärten Mariana Câmpeanu und Lodewijk Asscher, Rumänien und die Niederlande werden zusammen Lösungen finden, damit die Öffnung des niederländischen Arbeitsmarktes für rumänische Bürger keine Probleme verursachen wird.



    In den Niederlanden erklärten bereits viele politische Verantwortungsträger, die Rumänen und Bulgaren seien ab 1. Januar 2014 auf dem niederländischen Arbeitsmarkt willkommen, es gibt hingegen aber nicht wenige niederländische Bürger, die daher um ihre Arbeitsplätze bangen. Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu:



    Wahrscheinlich denken jetzt die Niederländer, dass die rumänischen Gastarbeiter niedrigere Löhne akzeptieren werden und daher werden sie ihre Arbeitsplätze zugunsten der Rumänen verlieren. Das Problem besteht aber nicht darin. Das Problem ist, dass es solche Arbeitgeber gibt, die gegen das Gesetz versto‎ßen. Dagegen müssen wir uns künftig einsetzen. Selbst wenn ein rumänischer oder ein bulgarischer Gastarbeiter daran gehindert wird, einen Arbeitsplatz in den Niederlanden zu finden, könnte hingegen ein Kroate, ein Deutscher oder ein Franzose dieselben Arbeitsbedingungen annehmen. Wollen die Niederländer ihre Arbeitsplätze verteidigen, dann sollten sie zuerst verstehen, dass jeder Gastarbeiter in ihrem Land dieselben Rechte genie‎ßen muss.



    Mariana Câmpeanu und Lodewijk Asscher erklärten zum Abschluss der Gespräche, es sei äu‎ßerst wichtig, dass die Ma‎ßnahmen zum Schutz des Arbeitsrechtes nicht mehr unter dem Zeichen des Misstrauens, sondern des Kampfes gegen Ausbeutung der Arbeitnehmer, der Vergütung unter Mindestlohngrenze oder der Arbeitszeiten über der gesetzlichen Höchstgrenze stehen. Indem sie die internen Regelungen streng beachten, verpflichten sich die Niederlande ebenfalls, internationale Abkommen zu beachten. Eines davon ist das Europäische Abkommen, das die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem europäischen Markt regelt.