Tag: Auflagen

  • Streit um Präsenzunterricht: Impfquote des Lehrpersonals oder Inzidenz ausschlaggebend?

    Streit um Präsenzunterricht: Impfquote des Lehrpersonals oder Inzidenz ausschlaggebend?




    Der Präsenzunterricht ist nur in Schulen gestattet, wo mindestens 60% der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals geimpft sind, ungeachtet der Covid-Neuerkrankungen in der betreffenden Ortschaft. Das Bildungsministerium fordert eine Aufhebung der Impfquotenpflicht im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht in Ortschaften, wo die Inzidenz der Neuerkrankungen unter 3 je 1000 Einwohner liegt; doch das Gesundheitsministerium sieht darin eine epidemiologische Gefährdung“ und lehnt eine Lockerung der Auflagen ab. Vielmehr empfiehlt das Gesundheitsressort eine Beibehaltung der geltenden Regelungen, um nach einer gewissen Zeit feststellen zu können, inwiefern die Ma‎ßnahmen greifen.



    Das Bildungsministerium hingegen besteht darauf, dass man an Schulen eine differenzierte Berechnung der Impfquote anwenden sollte — 60% Geimpfte unter Lehrkräften allein sollten in der Auffassung des Bildungsressorts reichen, um den Präsenzunterricht wiederaufzunehmen, auch wenn in der betreffenden Schule die Gesamtquote des geimpften Personals unter 60% liegt. Zurzeit und mit den geltenden Regelungen findet in etwa 13.000 Schulen Präsenzunterricht statt, während 5.000 Bildungseinrichtungen auf Online-Unterricht setzen müssen.



    Meinungsverschiedenheiten gibt es auch um die durchzuführenden Testungen. Das Gesundheitsministerium will Schüler und selbst die jüngsten Kita-Gänger zweimal wöchentlich durch Schnelltests auf Corona testen lassen — die entsprechenden Speicheltest-Sets sollen in ausreichender Anzahl noch in dieser Woche an alle Schulen ausgeliefert werden. Durch die einfach durchzuführenden Testungen, die keine medizinischen Fachkenntnisse erforderlich machten, könnte man die infizierten Kinder aussortieren und somit weitere Infektionen vermeiden, sagt der Arzt Andrei Baciu, Staatssekretär im Gesundheitsministerium:



    Das Testen erfolgt vor Ort — in der Schule. Das Verfahren ist detailliert beschrieben, wir haben ein systematisches Procedere erarbeitet, so dass es in allen Schulen in derselben Art und Weise durchgeführt wird. Positiv Getestete werden erneut durch PCR- oder Antigen-Tests überprüft, denn dies ist die einzige Möglichkeit einer realen und sicheren Diagnose. Es ist nichts Kompliziertes und auch kein gro‎ßes Kunststück — ich glaube, hierzulande hat sich fast jeder einmal testen lassen oder einen Selbsttest durchgeführt. Wir müssen also systematisch vorgehen, um so wenig Neuerkrankungen wie möglich zu erzielen.“



    Doch nicht alle teilen die Auffassung des Gesundheitsministeriums. Zwei gewichtige Lehrergewerkschaften lie‎ßen verlautbaren, dass Lehrkräfte nicht verpflichtet werden dürfen, Testungen bei Schülern und Kinder im Kita-Alter durchzuführen, vielmehr sollte das Testen eine Aufgabe der Familie sein. Die Gewerkschaften fordern daher eine Aufhebung der geltenden Auflagen, denn sie würden in ihrer Auffassung nur zu Störungen im Unterricht führen und Schulen und Kitas zu Infektions-Hotspots machen. Auch eine Umfrage unter Lehrkräften, die vom Dachverband der Lehrergewerkschaften durchgeführt wurde, hat ergeben, dass drei Viertel der Lehrer es ablehnen, die Testung der Schüler überwachen oder selbst durchführen zu müssen.

  • Schulbeginn: Präsenz-Unterricht unter Auflagen

    Schulbeginn: Präsenz-Unterricht unter Auflagen

    Am 13. September ist es soweit: Kitas und Schulen öffnen wieder Ihre Pforten. Es ist das dritte Schuljahr in der Pandemie, und die gesundheitlichen Vorkehrungen bleiben dieselben: Abstand halten, regelmä‎ßiges Lüften der Schulklassen und Maskenpflicht in Innenräumen. Bei steigenden Inzidenzzahlen wird allerdings dezentral entschieden, ob in einer Schule der Präsenz-Unterricht ausgesetzt und wieder online durchgeführt wird. Eltern und Kinder können an jedem Freitag einer Woche auf der Webseite des Gesundheitsamtes erfahren, ob der Unterricht in der jeweiligen Ortschaft in der kommenden Woche in der Schule oder online stattfindet. Dazu Bildungsminister Sorin Cîmpeanu:



    Bis zu einer Inzidenz von 6 Neuinfektionen pro 1.000 Einwohner finden Aktivitäten in Krippen, Kindergärten und Schulen vor Ort mit physischer Präsenz der Kinder und Erziehenden statt. Ab 6 Neuerkrankungen pro 1.000 Einwohner in einer Ortschaft bleiben nur Krippen und Kindergärten offen, der Präsenzunterricht in Schulen wird ausgesetzt und online fortgeführt. Mit einer einzigen Ausnahme: Förder- und Spezialschulen. Therapie und Aktivitäten für Schüler mit besonderen Förderungsbedürfnissen bleiben auch bei Inzidenzzahlen von über 6 pro 1.000 Einwohner erlaubt, denn diese Kinder lernen praktisch Überlebenstechniken. Das ist und bleibt die einzige Ausnahme.“



    Die Gesundheitsministerin Ioana Mihăilă erläuterte ihrerseits, welche Ma‎ßnahmen getroffen werden, wenn in einer Schulklasse eine Erkrankung an Covid-19 festgestellt wird:



    Schulklassen bis zur sechsten inklusive, in denen eine Erkrankung festgestellt wurde, werden für 14 Tage in Online-Unterricht versetzt, allerdings kann der Präsenzunterricht ab dem achten Tag wiederaufgenommen werden, wenn die Schüler negative Schnelltests vorweisen. Für Siebt- und Achtklässler sowie Gymnasiasten gilt folgende Regelung: Wenn eine Erkrankung an Covid-19 in der Schule festgestellt wird, dürfen nur geimpfte Schüler und Schüler, die in den letzten 6 Monaten erkrankt und genesen waren, weiterhin in die Schule gehen — alle anderen gehen in den Online-Unterricht. Ähnlich wie bei den Grundschulen darf man aber schon ab dem achten Tag wieder zurück in die Schule, wenn man negative Corona-Tests vorweist.“



    Der Nationale Schülerrat erachtet in seiner Stellungnahme allerdings, dass sämtliche Schüler, nicht allein die ungeimpften, getestet werden müssten, um eine Virus-Übertragung innerhalb der Gemeinschaft einzudämmen. Die Schülervertretung fordert au‎ßerdem erhöhte Schutzma‎ßnahmen für Risikogruppen wie Kinder mit chronischen Krankheiten. Der Impfstatus sei in diesem Zusammenhang weniger relevant, denn schlie‎ßli9ch entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind impfen lassen oder nicht. Auch kritisierte der Schülerrat die in seiner Auffassung verspätete gemeinsame Erlassung des Bildungs- und des Gesundheitsressorts. Das rumänische Erziehungswesen brauche Berechenbarkeit, um den Unterricht unter den besonderen Umständen der Pandemie zu gewährleisten, hei‎ßt es noch in der Stellungnahme des Nationalen Schülerrats.