Tag: Beschluss

  • Nachrichten 21.05.2020

    Nachrichten 21.05.2020

    In Rumänien sind 1.151 Menschen an den Folgen einer Infektion mit dem neuen Coronavirus gestorben. Die Behörden berichten von mehr als 17.000 Infizierten, von denen mehr als 10.000 genesen sind. Darüber hinaus schätzt die Präsidentin der Kommission für klinisches und epidemiologisches Management des Gesundheitsministeriums, Adriana Pistol, dass Rumänien im kommenden Herbst etwa 20.000 Fälle von Infektionen mit Sars-Cov-2 melden wird.



    Der rumänische Präsident Klaus Iohannis ist wegen einer kürzlich gehaltenen Rede der Diskriminierung und Verletzung des Rechts auf Würde aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder Nationalität für schuldig befunden worden. Der Nationale Rat zur Bekämpfung der Diskriminierung, der in diesem Fall schiedsrichterlich entschieden hat, verhängte gegen das Staatsoberhaupt eine Geldstrafe von 5.000 Lei (etwa 1.000 Euro). Der Vorsitzende der Demokratischen Union der Ungarn Rumäniens, Kelemen Hunor, hält die Entscheidung des Nationalrats für richtig, und der amtierende Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Marcel Ciolacu, ruft den Präsidenten auf sich für seine Äu‎ßerungen zu entschuldigen. Darüber hinaus war Marcel Ciolacu direkt von der Botschaft Klaus Iohannis betroffen, der die Sozialdemokraten beschuldigte, in den Geheimbüros des Parlaments für die Übergabe Siebenbürgens an die Ungarn zu kämpfen“. Die Präsidialverwaltung gab bekannt, dass das Staatsoberhaupt die Entscheidung, die er als politisch betrachtet, vor Gericht anfechten wird.



    Deutschland will Fleischverarbeitern verbieten, Ausländer über Vermittlungsagenturen einzustellen, nachdem sich etwa 100 Arbeiter, meist Rumänen, an ihrem Arbeitsplatz mit dem neuen Coronavirus angesteckt haben. Die Arbeiter hatten gegen die ungeeigneten Arbeits- und Wohnverhältnisse protestiert und auf das Problem aufmerksam gemacht. Nach den von der Berliner Regierung vorgesehenen neuen gesetzlichen Standards wird es mehr Inspektionen von Betriebsstätten und Wohnungen geben. Nach dem Besuch der rumänischen Arbeitsministerin Violeta Alexandru Anfang dieser Woche in Berlin beschlossen die deutschen und rumänischen Behörden, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Saisonarbeitskräfte zu verstärken. Die Bukarester Vertreterin nutzte die Gelegenheit, um anzukündigen, dass ein Verordnungsentwurf über Agenturen, die rumänische Mitarbeiter im Ausland beschäftigen, zur öffentlichen Debatte vorgelegt wird, damit sie im Falle der Nichteinhaltung der geltenden Normen sanktioniert werden können.



    Seit heute sind zehn Grenzübergänge zwischen Rumänien und Ungarn ständig geöffnet. Die längste Wartezeit bei der Einreise in das rumänische Hoheitsgebiet wird derzeit an der Grenzübergangsstelle von Nădlac 1 registriert, und bei der Ausreise ist der Verkehr an allen Grenzübergängen flüssig. Die rumänischen Behörden hatten während des Ausnahmezustands mehrere Grenzübergänge geschlossen, aber der Stra‎ßenverkehr zwischen Rumänien und Ungarn hat seit dem Ende des Ausnahmezustands am vergangenen Freitag stark zugenommen. Ab diesem Zeitpunkt unterlagen Reisende, die nach Rumänien einreisten, nicht mehr der institutionalisierten Quarantäne, sondern nur noch einer 14-tägigen Hausselbstisolierung. Während in den letzten Tagen viele Reisende bis zu 12 Stunden warten mussten, um nach Rumänien einzureisen, hat die Grenzpolizei gestern fünf Grenzübergänge wieder geöffnet.



    Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission eine Reihe von Wirtschaftsempfehlungen an jeden EU-Mitgliedsstaat, einschlie‎ßlich Rumänien, ausgesprochen. Laut Brüssel wird Rumänien durch die Beibehaltung der gegenwärtigen Politik in eine wirtschaftliche Rezession eintreten, mit einem Haushaltsdefizit von -9,2% des BIP bis Ende des Jahres und -11,4% im Jahr 2021. Darüber hinaus begrü‎ßte die Kommission die Einrichtung von SURE durch den Rat, einem Instrument der befristeten Unterstützung zur Minderung der Risiken der Arbeitslosigkeit in Notsituationen. Das Instrument ermöglicht es den Mitgliedstaaten, EU-Finanzhilfen zur Finanzierung plötzlicher und sehr starker Erhöhungen ihrer nationalen öffentlichen Ausgaben ab dem 1. Februar 2020 zu beantragen.

  • Verfassungshof trifft Beschluss über Ermittlung der Antikorruptionsbehörde

    Verfassungshof trifft Beschluss über Ermittlung der Antikorruptionsbehörde

    Die Eile, mit der die Bukarester Exekutive versucht hat das Strafgesetzbuch zu ändern, hat nicht nur für die Kritik der Rechtsanstalten und weitgehende Stra‎ßenproteste gesorgt; Fehlende Zustimmungen, auch wenn diese nur einen beratenden Charakter haben, im Verabschiedungsverfahren der berüchtigten Eilverordnung 13, brachten die Antikorruptionsbehörde auf etliche Verdachte, die sie veranlasst haben eine Ermittlung einzuleiten. Das Verfassungsgericht sagt aber, dass die Staatsanwälte der Antikorruptionsbehörde ihre Befugnisse überschritten haben.



    Ein Monat ist seit der Verabschiedung der berüchtigten Eilverordnung 13 vergangen, wodurch die rumänische Regierung versucht hat, die Strafgesetzgebung zu entspannen. Allerdings haben sich die Wellen, die diese Verursacht hat, noch nicht beruhigt, auch wenn die Rechtsnorm annulliert wurde. Am Montag hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass es einen Verfassungsrechtsstreit zwischen der Antikorruptionsbehörde und der Exekutive gegeben hat. Dieser Rechtsstreit, so das Verfassungsgericht, wurde dadurch verursacht, dass die Staatsanwälte die Befugnis übernommen hätten die Rechtmä‎ßigkeit und die Opportunität einer Rechtsnorm, bzw. der berüchtigten Eilverordnung 13, zu prüfen. Dadurch hätten sie die verfassungsrechtlichen Befugnisse der Regierung und des Parlaments verletzt.



    Das Verfassungsgericht erklärte, dass die Befugnis zur Gesetzerlassung dem Parlament angehört. Dennoch kann auch die Regierung Gesetze durch Verordnungen erlassen. In diesem Fall sei die einzige befugte Anstalt die Rechtmä‎ßigkeit der Regierungsverordnungen zu prüfen das Verfassungsgericht. Die Prüfungen der Antikorruptionsstaatsanwälte bezüglich der Opportunität der Erlassung dieser Verordnung und die Existenz der Genehmigungen überschreiten die Befugnis der Antikorruptionsbehörde.



    Dafür sei das Parlament bzw. das Verfassungsgericht befugt, sagt der Vorsitzende der letzteren Valer Dorneanu: Wir sind der Meinung, dass man die ordnungsgemä‎ße Tätigkeit der Regierung und die Verhältnisse, die zwischen den drei Staatsgewalten — Justiz, Exekutive und Legislative — herrschen, beeinträchtigt hat.“



    Für ihre politischen Entscheidungen müssen die Minister durch politische Mittel und nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, betonte das Verfassungsgericht. Nach Bekanntgabe des besagten Beschlusses, erklärte der Senatsvorsitzende Călin Popescu-Tăriceanu, derjenige, der die Verfassungsklage eingelegt hatte, dass die Beziehungen zwischen den Staatsgewalten wieder zur Normalität kehren. Au‎ßerdem führe der Beschluss des Verfassungsgerichtes zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreite zwischen den Anstalten.



    Călin Popescu-Tăriceanu: Das Parlament delegiert an die Regierung die Möglichkeit Gesetzentwürfe und Eilverordnungen zu verabschieden. Aus Sicht der Opportunität werden diese von dem Parlament zensiert; aus Sicht der Rechtmä‎ßigkeit kann über diese nur das Verfassungsgericht allein entscheiden und keineswegs die Staatsanwaltschaft.“



    Am Montag, am selben Tag des Beschlusses des Verfassungsgerichtes, klassierte die Antikorruptionsbehörde die Akte, die im Falle der Erlassung der Verordnung 13 eröffnet wurde, und leitete diese an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Die Antikorruptionsstaatsanwälte verdächtigen Verstö‎ße gegen das Gesetz — darunter Begünstigung des Täters, Vernichtung von Unterlagen und die schuldhafte Mitteilung von ungenauen Angaben. Der Vorsitzende des Verfassungshofes Valer Dorneanu präzisierte, dass ab jetzt nur Taten untersucht werden können, die eine direkte strafrechtliche Haftung zur Folge haben. Au‎ßerdem müsse die Ermittlung unter Einhaltung der Befugnisse des Verfassungshofes, des Parlaments und der Regierung erfolgen.