Tag: Fiskalbereich

  • Europäische Kommission spricht Empfehlungen für Rumänien aus

    Europäische Kommission spricht Empfehlungen für Rumänien aus

    Eine Delegation der internationalen Kreditgeber Rumäniens hält sich derzeit in Bukarest für die dritte Evaluierung des Stand-by Abkommens auf. Anfang der Woche sprach die Europäische Kommission auch die wirtschaftspolitischen Empfehlungen für EU-Mitgliedstaaten zur Konsolidierung der Wirtschaftsankurbelung aus, die vor einem Jahr begann. Rumänien hatte Anfang Mai den internationalen Finanzinstitutionen seine Reform-und Konvergenzprogramme vorgestellt und nach einer ausführlichen Analyse dieser Programme, gab die Europäische Kommission Bukarest acht Empfehlungen.





    Die Bukarester Behörden müssen das Beihilfeprogramm der EU und IWF, sowie die Haushaltsstrategie für 2014 umsetzen, die Reformen im Gesundheitssektor beschleunigen, wirksamere Ma‎ßnahmen zu einer besseren Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt treffen, qualitativhöhere und frei zugängliche Bildung und Fortbildung garantieren. Die Europäische Kommission empfiehlt zudem Ma‎ßnahmen zur Optimierung der Sozialtransfers. Die Bemühungen zur Verbesserung der Managementfähigkeit müssten beschleunigt, die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirksamkeit im Transport-und Energiebereich gefördert werden, so die Europäische Kommission.





    Die Empfehlungen im Fiskalbereich betreffen die Optimierung der Haushalteinnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben. Die rumänischen Behörden sollten ferner stets bemüht sein, den Steuerbetrug zu reduzieren, die Schwarzarbeit erfolgreich zu bekämpfen, die Rentenreform, die vor vier Jahren begann, zu Ende zu führen, während die öffentliche Verwaltung mehr Transparenz, Wirksamkeit und Integrität zeigen müsse. Die rumänische Justiz müsse mehr im Kampf gegen Korruption unternehmen und die Beschlüsse der Gerichte umsetzen, empfiehlt anschlie‎ßend die Europäische Kommission.





    Im Energie-und Transportbereich empfiehlt Brüssel mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wirksamkeit zusammen mit der Beschleunigung der Reformen in Staatsunternehmen. Derzeit befindet sich Rumänien in der Endphase der Umsetzung des zweiten EU-und IWF-Programms der wirtschaftlichen Anpassung und die EU-Fonds könnten eine wesentliche Quelle öffentlicher Investitionen bilden, hei‎ßt es ferner im Bericht der Europäischen Kommission. Dieses Jahr gab die Europäische Kommission Empfehlungen für 26 Mitgliedstaaten mit der Ausnahme von Griechenland und Zypern, die derzeit EU-Programme der wirtschaftslichen Anpassung umsetzen.





    Die Wirtschaft wurde einschlie‎ßlich in den von der Wirtschaftskrise stark betroffenen Staaten wieder angekurbelt und die Europäische Kommission schätzt dass nur Zypern und Kroatien dieses Jahr eine Wirtschaftsschrumpfung verzeichnen werden, sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. Die landesspezifischen Empfehlungen sollen Monat Juni von EU-Entscheidungsträgern besprochen und anschlie‎ßend am 8. Juli beim EU-Finanzrat verabschiedet werden.




  • Rumänische Regierung plant Abschaffung oder Zusammenlegung von Gebühren

    Rumänische Regierung plant Abschaffung oder Zusammenlegung von Gebühren

    Rumänien zählt zu den Staaten wo die Last durch Gebühren und Abgaben sehr hoch ist. Statistiken zufolge, zahlen derzeit die Rumänen au‎ßer Gebühren weitere 364 steuerähnlichen Abgaben, die von 24 Institutionen verwaltet und durch 215 Gesetze geregelt werden. Selbst wenn nach der Zahlung von Gebühren eine bestimmte Dienstleistung erbracht wird, deckt ihr Niveau nicht immer die Kosten der Institutionen die sie einnehmen.





    Die Bukarester Behörden haben infolgedessen beschlossen, 27 Gebühren und nichtfiskalische Einnahmen abzuschaffen oder zusammenzulegen. Durch Verordnungen des Ressortministeriums, die gleichzeitig herausgegeben und erlassen werden, sollen demnächst weitere 65 Gebühren und steuerähnlichen Abgaben reduziert werden. Diese Woche stellte das Finanzministerium zwei Projekte im Fiskalbereich zur öffentlichen Diskussion.





    Nach Beratungen mit Ministerien und zuständigen Institutionen sind die betreffenden Gebühren und steuerähnlichen Abgaben festgelegt worden. Ressortministerin Ioana Maria Petrescu erläuterte, die Vereinfachung des Steuersystems habe positive Folgen sowohl für Steuerzahler, die in der Reihe vor einem Schalter nicht mehr warten müssen, als auch für die Behörden, da die Verwaltungskosten von Gebühren und Abgaben mit geringen Einnahmen abgeschafft werden sollen. Zu den Gebühren die ganz abgeschafft werden sollen zählen die Ausstellungsgebühren für vorläufigen elektronischen Reisepass oder weitere Personaldokumente mit denen jeder Bürger sich beim Überschreiten der Grenze identifizieren muss, die Assistenzgebühren bei Gründung eines Unternehmens, die Gebühren zur Ausstellung eines Gutachtens für Tätigkeiten im Bereich der Medizininstrumente, – Geräte und Arzneimittel.






    Ob dadurch Kosten gedeckt werden stellt bei einer Analyse der Wirksamkeit dieser Gebühren aus Sicht der Einnahmen nicht das einzige Kriterium dar. Ein weiteres Kriterium ist deren Anteil im gesamten Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zu anderen Gebühreneinnahmen. Statistiken zufolge sei dieser Anteil gering. Experten im Fiskalbereich sind der Ansicht dass die Abschaffung oder Zusamenlegung der betreffenden Gebühren die Kosten zum Funktionieren der Institutionen, deren Hauptziel ist sie einzunehmen, reduzieren werde. Die Ma‎ßnahme soll sich, Experten zufolge, auch auf den Zeitaufwand und das Geld, die mit der unnötigen Bürokratie verbunden werden, positiv auswirken lassen.