Tag: Gerichtsbarkeit

  • Venedig-Kommission: grünes Licht zur Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft für Justizbeamte

    Venedig-Kommission: grünes Licht zur Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft für Justizbeamte

    Für deren Kritiker stellt diese Sonderstaatsanwaltschaft (SIIJ) eine Einmischung in die unabhängige Gerichtsbarkeit dar, sie gehöre daher abgeschafft. Befürworter der speziellen Gerichtsbarkeit hingegen erachten sie als ein Garant der Unabhängigkeit der Justiz und als notwendiges Instrument zum Schutz gegen Missbrauch und Korruption im Justizwesen.



    Nun hat die Venedig-Kommission, die die EU-Staaten in Sachen Rechtsstaatlichkeit berät, die Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft ausdrücklich empfohlen. Es sei an der Zeit, die Superimmunität“ der Richter und Staatsanwälte abzuschaffen, und der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte (CSM), die hiesige Regulierungsbehörde der hohen Justizbeamten, dürfe nicht zu einem Hemmnis in der strafrechtlichen Verfolgung von Richtern und Staatsanwälten werden. Der rumänische Justizminister Stelian Ion teilt diese Auffassung — die sogenannten Garantien“, derer sich Richter und Staatsanwälte erfreuen würden, seien eine Art Immunität“, die Zweifel“ an der Unabhängigkeit der Justiz aufkommen lie‎ßen. In seiner Auffassung gebe es keine haltbaren Argumente mehr gegen die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft — eine entsprechende Entscheidung könnte kommende Woche im Senat, der Oberkammer des rumänischen Parlaments, getroffen werden. Zuvor hatte die Abgeordnetenkammer entschieden, dass künftig nur noch der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte (CSM) grünes Licht für strafrechtliche Ermittlungen gegen hohe Justizbeamte geben soll. In Frage kämen dabei sowohl gewöhnliche Delikte als auch Korruptionsvorwürfe, sagt der Justizminister:



    Wenn eine unabhängige Institution des Europäischen Rates wie die Venedig-Kommission mit ihren Experten in Verfassungsrecht uns diese Entscheidung nahelegt, sehe ich überhaupt kein Hindernis mehr, das der Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft im Weg stünde, ungeachtet des innenpolitischen Tumults, der Debatten und Streitigkeiten um dieses Thema. Ich danke daher auch den Vertretern und Berichterstattern der Venedig-Kommission für die Zügigkeit, mit der sie sich dieses Themas angenommen haben“, sagt Justizminister Stelian Ion.



    Iulia Scântei, Senatorin der regierenden Nationalliberalen Partei (PNL) und Vorsitzende des parlamentarischen Justizausschusses, stimmt dem Minister zu — die Empfehlung der Venedig-Kommission habe gezeigt, dass der Vorsto‎ß der Liberalen zur Aufhebung der Superimmunität“ für Richter und Staatsanwälte korrekt gewesen sei. Durch die Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft würde ein beschämendes Kapitel in der rumänischen Justiz abgeschlossen sein, denn in den letzten Jahren sei die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte ständig unter Beschuss gestanden.



    Auch das Bündnis USR-PLUS, der Juniorpartner der Liberalen, findet den Schritt richtig. Die Empfehlung der Venedig-Kommission sei keine Überraschung, schlie‎ßlich haben alle europäischen Institutionen die Gründung einer Sonderstaatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen gegen Justizbeamte einhellig kritisiert. Gegen Korruption zu ermitteln — auch im Falle von Richtern und Staatsanwälten –, liege ausschlie‎ßlich im Kompetenzbereich der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (DNA) und bedürfe keiner speziellen Gerichtsbarkeit.



    Die in der Opposition befindlichen Sozialdemokraten (PSD) sind nach wie vor gegen jegliche Änderungen im Justizwesen, so lange es keinen Konsens unter Richtern und Staatsanwälten gebe, wie sie gegen Druck und Missbrauch geschützt werden könnten. Mehrere Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte seien der Meinung, dass der Vorsitzende des Selbstregulierungsgremiums der hohen Justizbeamten (CSM) infolge der Empfehlung der Venedig-Kommission zurücktreten sollte, argumentiert die PSD. Die derzeitige Regelung, laut welcher der CSM der Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte zustimmen muss, sei eine verfassungswidrige Hürde im Kampf gegen die Korruption und würde das öffentliche Vertrauen in die Justiz schmälern, so die Meinung mehrerer Berufsverbände im Justizwesen, auf die sich die Sozialdemokraten berufen.

  • Die Woche 16.07.-20.07.2018 im Überblick

    Die Woche 16.07.-20.07.2018 im Überblick

    Das neue Gesetz zum Aufbau der Gerichtsbarkeit ist in Kraft getreten



    Präsident Klaus Iohannis musste am Donnerstag klein beigeben – er setzte das neue Gesetz zum Aufbau der Gerichtsbarkeit in Kraft, nachdem er sämtliche Behelfe erschöpft hatte. Das Paket der von der parlamentarischen Mehrheit angestrebten Justizverwaltungsreform besteht aus drei Gesetzen – das eine regelt den Stand von Richtern und Staatsanwälten, ein anderes die Arbeit des Richterrates, ein drittes wiederum den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Rumänien. Alle drei sind umstritten und verursachten Proteste und Kritik von Berufsvereinigungen der Juristen, der Opposition, europäischen Institutionen und vom Präsidenten selbst. Präsident Klaus Iohannis sprach über den Transparenzmangel der Regierungskoalition PSD-ALDE bei der Erarbeitung und Annahme der Gesetze. In einer Fernsehansprache, in der er die intransparente Vorgehensweise der Mehrheit erneut kritisierte. sagte der Präsident:



    “Im Moment habe ich leider sämtliche konstitutionelle Beschwerdemöglichkeiten erschöpft und muss also kraft Verfassung das Gesetz über den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Kraft setzen. Das hei‎ßt aber nicht, dass der Rechtsetzungsprozess am Ende ist. Davon kann nicht die Rede sein! In Bezug auf das geänderte Gesetz über den Status der Richter und Staatsanwälte, das neulich im Parlament besprochen wurde, werde ich gleichzeitig mit meiner Verfassungsklage das Verfassungsgericht auffordern, den Standpunkt der Venedig-Kommission zu berücksichtigen.”



    Iohannis forderte das Parlament auf, im Herbst die Justizverwaltungsgesetze wieder auf die Tagesordnung zu setzen und sie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Venedig-Kommission zu berichtigen. Darauf reagierten die Vertreter der Regierungskoalition mit der Behauptung, dass die Änderungen an den Justizverwaltungsgesetzen erfolgten, um Entscheidungen des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Ihnen zufolge würde es keinen Sinn machen, die Gesetze wieder im Parlament zu diskutieren. Die Opposition will dem Antrag des Präsidenten stattgeben und die Empfehlungen der Venedig-Kommision berücksichtigen – das Beratungsgremium des Europarats in Rechtsfragen war in einem vorläufigen Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Novellen die Unabhängigkeit des Justizwesens zu unterminieren riskieren und somit die Bekämpfung der Korruption erschweren.



    Der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen ist verfassungswidrig



    Der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen soll durch Regierungsbeschluss gegründet werden, hat Finanzminister Eugen Teodorovici erklärt. Wie das Verfassungsgericht vorher mitgeteilt hatte, sei die Gründung des besagten Fonds per Gesetz nicht möglich. Am Mittwoch hatte das Gericht drei Verfassungsklagen des Präsidialamtes bzw der Opposition stattgegeben, laut denen die Gründung des besagten Fonds zu den Befugnissen der Regierung und nicht des Parlaments gehöre, ansonsten sei dies ein Versto‎ß gegen die Gewaltenteilung. Laut dem besagten Gesetz, sollten 33 Unternehmen an denen der Staat als Hauptaktionär gilt, zum Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen gehören, dessen soziales Kapital sich auf 9 Milliarden Lei (rund 2 Milliarden Euro) beziffern soll. Laut der Regierungspartei PSD sei der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen ein Mittel zur Entwicklung der Infrastruktur im Bereich Landwirtschaft, zur Industrialisierung Rumäniens und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Opposition bezeichnete ihn hingegen als einen weiteren Weg zur Korruption.



    Rumänien braucht EU-Unterstützung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest



    Rumänien hat von der Europäischen Union Geld für die Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben gefordert, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen wurden. Den Antrag stellte am Dienstag Landwirtschaftsminister Petre Daea bei seinem Treffen mit den EU- Amtskollegen in Brüssel. Das Geld würde direkte Verluste der Landwirte decken, die kranke Tiere töten mussten, aber auch Ausfälle durch die Einstellung der Produktion von Schweinefleisch und Verluste durch den Preisverfall von Schweinefleisch in den betroffenen Gebieten. Die Beihilfe deckt zudem Kosten für Desinfektion, Vernichtung von Futtermitteln und Entsorgung der Tierkadaver, so das Ministerium für Landwirtschaft in Bukarest. Rumänien ergreift weiterhin Ma‎ßnahmen, um Ausbrüche zu begrenzen. Derzeit befinden sich die meisten Seuchenherde in der Nähe der Grenze zur Ukraine. Betroffen sind vor allem die Bezirke im nordwestlichen Teil des Landes wie Satu Mare, dazu der Südosten in Tulcea. Fälle von Afrikanischer Schweinepest meldeten auch die Kreise Constanta und Braila, Prahova und Bihor. Betroffen wurden mehr als 300 Unternehmen. Die Verluste sind signifikant. In einer Schweinefarm mit 50.000 Tieren wurde fast die Hälfte geschlachtet. Diese verbindliche Vorgehensweise gefährdet den normalen Betrieb so stark, dass etwas eine Hälfte der Beschäftigten bereits entlassen wurde.

  • Rumänien erkennt Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes an

    Rumänien erkennt Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes an

    Endgültige Abstimmung im rumänischen Senat: Rumänien hat die verpflichtende Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes, Hauptrechtssprechungsorgans der Vereinten Nationen anerkannt. Die vor siebzig Jahren gegründete Behörde gilt als eine der überaus wichtigen und angesehenen internationalen Rechtsinstitutionen weltweit. Bis vorigem Jahr hatten siebzig Staaten eine Unterwerfungserklärung abgegeben. Diese können somit in allen völkerrechtlichen Streitfragen einen anderen Staat, der ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben hat, verklagen oder selbst von diesem verklagt werden. 21 Länder davon sind auch EU-Mitglieder. Ihnen schlie‎ßt sich jetzt auch Rumänien an.



    Die Initiative sei ein klarer Beweis dafür, dass Rumänien sich angesichts der internationalen Beziehungen als Staat positioniert, der die Menschenrechte streng einhält, sagte der rumänische Au‎ßenminister Bogdan Aurescu, der vor sechs Jahren in Den Haag im Prozess mit der Ukraine für die maritime Abgrenzung im Schwarzen Meer einen wichtigen Erfolg erzielte: In einem instabilen internationalen Umfeld wie das aktuelle ist die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten ein Ziel, das Rumänien stets verfolgen muss.”



    Der ehemalige Au‎ßenminister und sozialdemokratischer Senator Titus Corlăţean betonte seinerseits, dass der Gesetzentwurf der konstanten Einstellung Rumäniens entspreche, eine friedliche Beilegung von internationalen Streifragen zu befürworten: Nach der Abstimmung im rumänischen Senat wird Rumänien, den internationalen Regeln und eigenen Interessen nach, die anderen Staaten in der Region dazu ermutigen, sich ihrerseits der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes zu unterwerfen.”



    Die Opposition lobte ebenfalls die Initiative des Bukarester Au‎ßenministeriums. Der Liberale Dorin Dobra sagte dazu: Ich begrü‎ße die Wiederherstellung dieser alten Tradition der rumänischen Au‎ßenpolitik, fundamentale Institutionen anzuerkennen und die ehrenhafte und transparente Initiative des rumänischen Au‎ßenministeriums.”Der Beschluss des Bukarester Senats bestätigt das Vertrauen Rumäniens in die Fähigkeit einer der wichtigsten internationalen Rechtsbehörden, gerechte Urteile in internationalen Streitfragen zu fällen, Urteile die auf international anerkannten Regelungen und Rechtsgrundsätzen beruhen.



    Die Entscheidung erleichtert zudem den Zugang zur Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes, insbesondere im Verhältnis zu den Staaten die ihrerseits die Unterwerfungserklärung abgegeben haben. Die Anerkennung besagter Gerichtsbarkeit ermöglicht die friedliche und gerechte Beilegung verschiedener internationalen Streitigkeiten in einem vernünftigen Zeitraum und in voller Übereinstimmung mit dem internationalen Recht.