Tag: Gesundheitskarte

  • Arzneimittel: Gestaffelte Preissenkung bei Patentprodukten

    Arzneimittel: Gestaffelte Preissenkung bei Patentprodukten

    In Rumänien sieht die geltende Preispolitik bei Arzneimitteln vor, dass der Hersteller eines innovativen Produkts nach Ablauf seines Patents eine erhebliche Preissenkung vornehmen muss: Fünf Jahre nach Markteinführung muss das Arzneimittel um 35% billiger werden, bis auf das Preisniveau des billigsten Alternativmittels. Aus diesem Grund sind bestimmte Arzneitmittel bereits so billig, dass die Hersteller teilweise ihre Produkte nicht mehr nach Rumänien liefern. Praktisch sind diese Medikamente in den Krankenhäusern und Apotheken zur Verzweiflung der Patienten nicht mehr verfügbar.



    Laut Statistiken sind allein im vergangenen Jahr 1057 Arzneimittel von den Herstellern und den Händlern vom rumänischen Markt zurückgenommen worden. Jetzt will man das Phänomen stoppen und zudem verhindern, dass sich das sogenannte Parallel-Exportgeschäft weiter entwickelt. Das bedeutet, dass in Rumänien billig erworbene Arzneimittel mit hohen Gewinnmargen weiter nach Deutschland und Frankreich verkauft werden.



    Zu den neuen Regeln des Gesundheitsministeriums in Bukarest gehört eine gestaffelte Preissenkung. Dazu soll ein Regierungsbeschluss erarbeitet werden, der in der Öffentlichkeit zur Debatte stehen wird. Demnach sollen Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist, im ersten Jahr um 10%, im zweiten Jahr um weitere 10% und schließlich im dritten Jahr um 15% billiger werden. Die gestaffelte Preissenkung soll eine neue Krise der Arzneimittel vermeiden, die Patienten sollen nie wieder trotz ihrer geltenden Rechte ohne Medikamente bleiben“, erklärte Gesundheitsminister Vlad Voiculescu.



    Apotheker und Vertriebshändler werden verpflichtet, täglich über die Lagerbestände subventionierter Arzneimittel zu berichten. Die Berichte werden in einer elektronischen Datenbank gespeichert. Ärzte und Patienten können außerdem in Zukunft im Internet überprüfen, ob ein Medikament auf dem Markt verfügbar ist oder nicht. Bei einer negativen Antwort verpflichtet sich das Ministerium innerhalb von sieben Tagen nach der Anzeige den Lieferengpass zu beheben.



    Unterdessen wird die elektronische Patientenakte demnächst obligatorisch sein. Man arbeite zurzeit an der einschlägigen Gesetzgebung, kündigte der Vorsitzende der Nationalen Krankenkasse, Radu Ţibichi, an. Das Projekt zur elektronischen Patientenakte ist bereits abgeschlossen, das System ist funktionsfähig und darin sind etwa 6 Millionen Fallakten angelegt worden. Das einzige Problem besteht darin, dass die Akten auf Freiwilligenbasis erstellt werden. Entscheidungsträger behaupten, dass mit der elektronischen Akte der Patient eine sicherere Behandlung erhält. Sobald der Arzt Zugang zu der gesamten Krankengeschichte erhält, kann er schnellstens eine fundierte Entscheidung treffen. Und das auch wenn der entsprechende Patient nicht bei Bewusstsein ist.



    Theoretisch können alle Besitzer einer vom Hausarzt aktivierten Krankenkarte Zugang zu der Anwendung bekommen. Vorausgesetzt das EDV-System der elektronischen Gesundheitskarten ist in Betrieb, was an diesen Tagen allerdings aufgrund technischer Kommunikationsfehlern zwischen den Bestandteilen nicht der Fall ist.

  • Gesundheitskarten erst ab 1. Mai verbindlich

    Gesundheitskarten erst ab 1. Mai verbindlich

    Die Gesundheitskarten sollten im Zuge einer Reform des Gesundheitswesens bereits 2006 eingeführt werden. Allerdings schenkten die rumänischen Gesetzgeber dem Thema erst 2010 ihre Aufmerksamkeit, bei den darauffolgenden Debatten stritten sich Anhänger und Gegner der Versichertenkarte recht heftig über den Sinn des Projekts.



    Schlie‎ßlich wurden gut 12 Millionen Karten per Post zugestellt, weitere 800.000 Bürger sollen sie entweder beim Hausarzt oder der Staatlichen Krankenkasse abholen. Ab dem 1. Februar sind die Karten verwendbar, allerdings gelten sie erst ab dem 1. Mai für jede ärztliche Dienstleistung verbindlich, sei es beim Hausarzt, staatlichen Krankenhäusern oder in den Apotheken. Als Standardinformationen enthalten alle Karten Angaben zum Namen, Vornamen und einer Identifikationsnummer des Patienten. Wenn es erwünscht ist, können Angaben zur Blutgruppe, Krankengeschichte, Allergien und zu Organspenden gemacht werden. Versicherte, die die Gesundheitskarte ablehnen, einschlie‎ßlich aus religiösen oder ethischen Gründen, können ihren Versichertenstatus mit einer drei Monate lang gültigen Bescheinigung von der Krankenkasse belegen.



    Gesundheitsexperten sind der Ansicht, dass die erfolgreiche Einführung der Gesundheitskarten einen bedeutenden Neuanfang für das rumänische Gesundheitswesen darstellt. Das elektronische Rezept und die elektronische Versichertenkarte würden wesentliche Elemente der Anpassung des einheimischen Gesundheitswesens an europäische Standards sein, hie‎ß es. Durch die Reform könnten Steuerschleifen des Geldverkehrs im System geschlossen werden. Dazu würden ein transparenteres Management und eine verbesserte Kontrolle ärztlicher Dienstleistungen und vom Staat subventionierter Arzneimittel beitragen.



    Eine der grö‎ßten Schwachstellen des rumänischen Gesundheitssystems ist nach wie vor die chronische Unterfinanzierung, die auch aufgrund einer mangelhaften Kontrolle der Finanzströme im System ihren Fortbestand hat. Eine Verbesserung der Kontrolle würde automatisch eine Aufstockung des Gesundheitsbudgets nach sich ziehen. Kurzfristig kann die reduzierte Bürokratie als erheblicher Vorteil für Patienten genannt werden, da die elektronische Karte die Versicherten- und Angestelltenbescheinigung ersetzt. Langfristig wird die Gesundheitskarte die Qualität der ärztlichen Dienstleistungen erhöhen und eine bessere Erfassung der Patienten und der in Anspruch genommenen Dienstleistungen ermöglichen.

  • Streit um Zustellung der Gesundheitskarten

    Streit um Zustellung der Gesundheitskarten

    Seit etwa sieben Jahren wird intensiv darüber diskutiert, doch erst seit Herbst letzten Jahres hat die Gesundheitskarte konkretere Gestalt angenommen — Patienten haben sie per Post erhalten und sollen sich damit beim Arztbesuch ausweisen, der Chip enthält au‎ßerdem ihre Krankengeschichte. Für die Versicherten ändert sich nichts — wie eine Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums klarstellte, spielen Einkommen oder Versicherungsalter keine Rolle, die Patienten bekommen die gleichen Dienstleistungen. Dennoch ist die Gesundheitskarte ein erster Schritt zur Modernisierung, sagte sie, weil die Ausgaben transparenter und somit wirksamer erfolgen. Schon im November hätten alle Versicherten in Besitz ihrer Karte sein sollen, doch rund eine Million Menschen blieben vorerst leer aus. Kein Grund zu Sorge, versichert Mihaela Tănase, Sprecherin der Nationalen Krankenkasse:



    Im Moment sind über 12,5 Millionen Karten an die Versicherten zugestellt worden. Rund eine Million Karten landen zurück bei uns, weil die Postboten die Versicherten nicht zuhause angetroffen haben. Sie sollen jetzt über die jeweiligen Hausärzte verteilt werden. Wichtig ist zu wissen, dass alle behandelt werden“, sagte die Sprecherin. Wer die Karte verliert, muss allerdings für eine Ersatzkarte selbst bezahlen, fügte sie hinzu.



    Geht es nach der Regierung, sollte die Versichertenkarte schon ab dem 1. Februar verbindlich gelten — so steht es zumindest in der Vorlage für eine Eilverordnung der Regierung. Damit die Karten aber funktionieren, müssen sie von den Hausärzten bis zum 31. Januar aktiviert werden. Die Hausärzte teilten inzwischen aber mit, dass sie es ablehnen, die verbleibenden Gesundheitskarten über ihre Praxen zu verteilen. Die Vizepräsidentin des Fachverbands der Hausärzte, Sandra Alexiu, sagt in diesem Zusammenhang, dass die Verteilung keine medizinische Dienstleistung darstellt und nicht der Fachausbildung der Ärzte entspricht: Nach dem Gesetz muss die Post die Karten zustellen. Das ist eine nichtmedizinische Dienstleistung, die nicht uns obliegt”, so Alexiu.

  • Rumänisches Gesundheitssystem vor wesentlichen Änderungen

    Rumänisches Gesundheitssystem vor wesentlichen Änderungen

    Mehrere Projekte, die Ende des vorigen Jahres angesto‎ßen wurden, sollen in der kommenden Zeit zu wesentlichen Änderungen im rumänischen Gesundheitssystem führen. Das Bukarester Gesundheitsministerium kündigte an, 2014 sei das Jahr der Reformen im besagten Sektor. Die Ma‎ßnahmen, die das Ressortministerium in Aussicht stellt, sollen das System in Ordnung bringen. Entscheidungsträger im rumänischen Gesundheitsministerium haben vor, ein Grundleistungspaket sowie ein minimales Leistungspaket einzuführen, die bald in Kraft treten sollen.



    Das Grundleistungspaket soll den Versicherten zur Verfügung gestellt werden, während das minimale Paket sich an Nichtversicherte richtet. Das letztere schlie‎ßt medizinische Notdienste sowie die Überwachung und Entdeckung der Krankheiten ein. Das minimale Paket enthält zudem die Monitorisierung der Entwicklung der Schwangerschaft und des gesundheitlichen Zustands der neu gewordenen Mutter, Beratungen zur Familienplanung, Präventionsdienstleistungen und Sportaktivitäten.



    Die Statistiken der Nationalen Krankenversicherungskasse zeigen, dass in Rumänien nur 2 Millionen Menschen von den 20 Millionen der Geamtbevölkerung über keine Krankenversicherung verfügen. Die Zahl der Arztkonsultationen soll auch für Versicherte bald eingeschränkt werden. Zudem sollen diese für Dienstleistungen zahlen, die derzeit als kostenlos gelten, wie etwa Kaiserschnitt auf Antrag der Schwangeren, und auf Wartelisten eingetragen werden, um Erkrankungen zu behandeln, die nicht als Notfall gelten. Sie sollen im Gegenzug kostenlosen Zugang zu Zahnarztbehandlungen erhalten. 2014 soll nach sechs Jahren auch die Liste ermä‎ßigter und kostenloser Medikamente aktualisiert werden.



    Das Gesundheitsministerium hat zudem die neue Liste ermä‎ßigter Medikamente zur öffentlichen Diskussion gestellt. Die Liste enthält insgesamt 1.320 auf internationaler Ebene verwendeter Begriffe für Wirkstoffe, darunter 140 neue Molekülen oder Arzneimittel, die auch für die Behandlung von anderen Erkrankungen empfohlen werden. Für Nationalprogramme werden über 300 Wirkstoffe vorgesehen, ein Drittel davon soll für die onkologische Krankenpflege angewendet werden. Die Behandlung von Diabetes, kardiovaskuläre, psychische Erkrankungen und eigenartiger Krankheiten gehört ebenfalls in dieser Kategorie.



    2014 soll das Gesundheitsministerium zudem allen Rumänen die Gesundheitskarte zur Verfügung stellen, damit spätenstens im Januar 2015 die medizinischen Dienstleistungen aufgrund des besagten Belegs abgerechnet werden können. Das Gesetz über ärztliche Kunstfehler soll ebenfalls dieses Jahr wesentlichen Änderungen unterliegen. Derzeit dauern die Untersuchungen über die Feststellung eines ärztlichen Kunstfehlers bis zu mehreren Jahren, die Frist soll beim Inkrafttreten des neues Gesetzes auf sechs Monate gekürzt werden.