Tag: gleichgeschlechtliche Ehe

  • Hörerpostsendung 24.3.2019

    Hörerpostsendung 24.3.2019

    Herzlich willkommen zur Hörerpostsendung von RRI!



    Postbriefe sind diese Woche nicht eingetroffen, also werde ich heute den Funkbriefkasten ausschlie‎ßlich mit E-Mails bestreiten, die wir seit Anfang März erhalten haben. Doch zuvor möchte ich erneut die Sommerfrequenzen für die Hörer ohne Internetzugang durchgeben, denn kommendes Wochenende stellen wir auf Sommerzeit um und wechseln damit auch die Sendefrequenzen unserer analogen und digitalen Ausstrahlungen. Also: In der Zeit vom 31. März bis einschlie‎ßlich den 26. Oktober 2019 können Sie unsere Programme in deutscher Sprache nach folgenden Koordinaten empfangen:










    Zeit (UTC) Frequenz (kHz) Zielgebiet
    06.00 — 06.30 7 325 DRM; 9 700 Mittel- u. Westeuropa
    14.00 — 15.00 7 355; 9 600 Mittel- u. Westeuropa
    18.00 — 19.00 6 090 DRM; 9 570 Mittel- u. Westeuropa




    Und jetzt zu Hörerzuschriften. Seit einigen Wochen haben wir einen neuen Hörer aus Deutschland, der unsere Programme regelmä‎ßig einschaltet und uns jedes Mal Feedback gibt. Gleich drei E-Mails erhielten wir seit Anfang März von Carsten Fenske aus Greifswald, heute möchte ich die ersten beiden E-Mails zusammenfassend verlesen und auf Fragen antworten.



    Liebe Radiomacher von Radio Rumänien International,



    vielen Dank für Ihre Sendung vom 03.03.2019, von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Ich habe sie im Raum Neustrelitz auf der Frequenz 6180 kHz empfangen. Interessant hierbei war, das gegen 20:03 Uhr (deutsche Zeit) die Feldstärke von 8120 dB schlagartig auf ca. 6000 dB sank, Sie aber dafür lauter wurden. Insgesamt habe ich Sie gut und deutlich über die gesamte Sendezeit empfangen können.



    In Ihrer Sendung brachten Sie den Sozialreport Ihres Landes. Hier sagten Sie, dass nur etwa acht Prozent der Bevölkerung an der Grippeschutzimpfung teilnahmen. Ich habe dies zum Anlass genommen und eine Anfrage an das deutsche Gesundheitsministerium gestellt, wie viel es bei uns waren. Die Antwort werde ich Ihnen mitteilen, wenn sie vorliegt.



    Mit Erschrecken habe ich Ihrer Sendung entnommen, dass Sexualität in Rumänien immer noch ein Tabu-Thema ist. Hier vergibt sich die Regierung Rumäniens viel Chancen auf eine kostengünstige Verbesserung der Sexualmoral, Sexualhygiene und Schwangerenbetreuung.



    In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, wie in Rumänien mit sexuellen Minderheiten wie Schwulen und Lesben umgegangen wird und welche gesellschaftliche Akzeptanz sie haben. In Deutschland wurde kürzlich die Ehe für alle eingeführt. Neben einigen Unverbesserlichen und Gestrigen, wie z.B. auch der Katholischen Kirche, der die Mitglieder in Scharen davonlaufen, herrscht in unserem Land mittlerweile eine über alle Parteien und politischen Differenzen hinweg gro‎ße gesellschaftliche Akzeptanz. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, welche für alle Menschen gut ist, egal welcher Hautfarbe und Anschauung.



    Es wäre schön, wenn Sie hierzu einige Informationen senden würden.



    Interessiert habe ich Ihren Informationen zu Umweltproblemen in Bukarest sowie des Landes gelauscht. Eine Problematik, die auch in Deutschland die Politik beschäftigt.



    Auch Ihre Ausführungen über in Rumänien lebende Ausländer in der Rubrik Neue Heimat — neues Leben waren wissenswert. Besonders die geäu‎ßerte Kritik an mangelnden englischen Beschilderungen und Sprachkenntnissen lie‎ßen mich aufhorchen. Dies ist ein generelles Problem, nicht nur in Rumänien. Ich plane für 2020 eine Motorradtour durch Rumänien und werde gespannt sein, wie weit ich dann mit meinem Englisch in Rumänien komme.



    Damit möchte ich schlie‎ßen. Ihnen und dem gesamten Sende-Team ein herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit und bis zum nächsten Wiederhören



    Ihr Hörer


    Carsten Fenske




    Vielen Dank für Ihr ausführliches Feedback, lieber Herr Fenske! Ich fange mal mit Ihrer letzten Bemerkung an. In rumänischen Gro‎ßstädten dürften Sie keine grö‎ßerem Probleme haben, sich auf englisch zu verständigen, vor allem jüngere Menschen sprechen in der Regel passables bis sehr gutes Englisch. Auf dem Land und vor allem mit älteren Leuten kann es allerdings zu Schwierigkeiten bei der Verständigung kommen. Aber zur Not kann man sich mit dem Google-Übersetzer auf dem Handy helfen, Roaming-Kosten sind ja in der EU passé. Und nach meiner Erfahrung klappt auch das Reden mit Händen und Fü‎ßen oft erstaunlich gut. Wenn Sie also Ihre Motorrad-Tour durch Rumänien unternehmen, würden wir uns auf Fotos von Ihrer Reise freuen. Und falls sich die Gelegenheit ergibt, dürfen Sie uns selbstverständlich auch in der Redaktion besuchen — allerdings nach Absprache, damit wir auch sicher gehen, dass jemand da ist.



    Zur Situation der sexuellen Minderheiten in Rumänien kann ich keine einfache Antwort liefern. Es hängt auch davon ab, wen man darüber befragt. Zunächst einmal eine kurze Übersicht der rechtlichen Lage in historischer Entwicklung, damit man besser nachvollzieht, wo Rumänien heute steht. Im 1864 verabschiedeten StGB, das in den Vereinigten Fürstentümern Moldau und Walachei galt und sich an einem französischen Vorbild von 1791 orientierte, wurden homosexuelle und heterosexuelle Beziehungen gleichgestellt, d.h., dass gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Erwachsenen nicht mehr bestraft wurden. In Siebenbürgen, das im 19. Jh. zu Habsburg und später zu Österreich-Ungarn gehörte, galt indessen eine andere Regelung, die homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren stellte, wenn sie unter Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zustande kamen. Nach der Vereinigung von 1918 und der Entstehung Gro‎ßrumäniens wurde zunächst die liberale Auslegung auf das ganze Land angewandt; allerdings nur bis 1937, als mit dem Aufstieg rechtsextremer Bewegungen in ganz Europa und im Vorfeld des autoritären Regimes des Monarchen Karl II. homosexuelle Handlungen zwischen Männern oder Frauen erneut mit Gefängnisstrafe geahndet wurden, allerdings nur, wenn dadurch öffentliches Ärgernis erregt wurde; die Strafe fiel dabei höher aus, wenn Minderjährige oder Kinder unter 14 Jahren davon betroffen waren. Die Kriminalisierung der Homosexualität wurde auch nach dem Krieg im kommunistischen Rumänien beibehalten. Bald nach der Ausrufung der Volksrepublik wurde 1948 ein neues StGB erarbeitet und promulgiert, das die Strafen sogar verhärtete — es drohten Freiheitsstrafen von 2 bis 5 Jahren und der Passus mit dem öffentlichen Ärgernis wurde ganz gestrichen. Den Kommunisten war das auch ein willkommenes Machtinstrument, um sich unbequemen Kritikern oder Regime-Gegnern zu entledigen. Mit der eigenen Homosexualität konnte man erpresst werden und laut Zeitzeugenberichten gab es sogar Fälle von gestellten Tatbeständen, um Dissidenten oder Regime-Kritiker loszuwerden. Nach der Wende wurde zunächst 1996 der Passus aus der Zwischenkriegszeit in die Gesetzgebung wieder aufgenommen — homosexuelle Handlungen wurden nur noch bestraft, wenn sie öffentliches Ärgernis hervorriefen. Damit wurde Homosexualität zunächst im Privatbereich legalisiert. Erst 2001 wurde durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte der ominöse Artikel 200 des rumänischen Strafgesetzbuches aufgehoben, der öffentliche Erscheinungsformen von Homosexualität bestrafte. Homosexualität ist im Schutzalter der Heterosexualität gleichgestellt und das Schutzalter wurde 2002 auf 15 Jahre angeglichen.



    Allerdings ist in Rumänien nach wie vor weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft gesetzlich zugelassen; auch im Ausland geschlossene Ehen oder zivile Partnerschaften zwischen Menschen gleichen Geschlechts werden vom BGB nicht anerkannt, was regelmä‎ßig zu Kritik von heimischen und internationalen Organisationen im Bereich der LGBT-Rechte führt. Im Jahr 2016 sammelte die Koalition für die Familie“, ein Bündnis von über 20 konservativen Organisationen, unterstützt durch die Orthodoxe Kirche, ca. 3 Mio. Unterschriften, um ein Referendum herbeizuführen, mit dem die gleichgeschlechtliche Ehe in der Verfassung ausdrücklich verboten werden sollte. Das im Oktober 2018 abgehaltene Referendum scheiterte schlie‎ßlich am erforderlichen Quorum von 30%.



    Soviel zur gesetzlichen Lage, die nicht besonders progressiv ist im Vergleich zu anderen Ländern. Um ein Gesamtbild zu bekommen, muss man allerdings auch die gesellschaftliche Akzeptanz untersuchen. Und hier gibt es unterschiedliche Informationsquellen bzw. Indikatoren. Zum einen hat Rumänien in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Vor allem in Gro‎ßstädten wie Bukarest und Klausenburg gibt es selbstbewusste LGBT-Communitys und Organisationen, die für die Rechte von sexuellen Minderheiten eintreten. Wurden vor einigen Jahren noch Teilnehmer an LGBT-Paraden oder Pride Days von Rechtsradikalen mit Steinen beworfen, so verlaufen sie mittlerweile grö‎ßtenteils ohne Zwischenfälle. Es gibt auch Kneipen, die als gay friendly“ gelten, thematische Filmabende oder Festivals und auch in den Medien und im Kulturbetrieb finden Geschlechtsidentität und unterschiedliche sexuelle Orientierungen immer mehr Aufmerksamkeit. Gerade vor einigen Tagen wurde ein rumänischer Film von 2018, der nebenbei auch eine homosexuelle Beziehung behandelt, mit einem wichtigen Preis für Debüt ausgezeichnet.



    Internationale Publikationen untersuchen auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität in diversen Ländern. Der Spartacus Gay Travel Index führt z.B. eine Länderrangliste an, in der die Staaten nach Kriterien bewertet werden wie antidiskriminierende Gesetzgebung, gleichgeschlechtliche Ehe oder Partnerschaft, Adoptionsrecht, Rechte für Transsexuelle, aber auch der Einfluss von Religion, Ablehnung durch Einheimische oder Verbrechen gegen Homosexuelle. In der letzten Ausgabe dieses Index rangieren an erster Stelle im grünen Bereich Kanada, Portugal und Schweden. Rumänien liegt auf Platz 83 von insgesamt 197 und teilt sich diesen Platz mit Ländern wie Polen, Mazedonien, San Marino und die Moldaurepublik. Schlusslichter und damit für Homosexuelle lebensgefährlich sind vor allem Länder in Afrika und im Mittleren Osten — darunter der Sudan, Uganda, Simbabwe, Afghanistan, Libyen, die Vereinigten Arabischen Emirate, der Jemen, der Iran, Saudi-Arabien, Somalia und Tschetschenien. Deutschland liegt in diesem Index übrigens an 23. Stelle und ist damit im Vergleich zum Vorjahr von Platz drei abgerutscht. Der Spiegel“ berichtet darüber in einem Artikel und zitiert dabei den Autor der Rangliste der LGBT-freundlichsten Reiseländer, demzufolge die Zahl der homo- und transphoben Gewalttaten in Deutschland 2018 gestiegen sei.



    Und schlie‎ßlich muss man bei der Untersuchung der gesellschaftlichen Akzeptanz für sexuelle Minderheiten auch die Befindlichkeit der Betroffenen einholen, um ein differenziertes Bild zu bekommen. Da ich selber heterosexuell bin, kann ich dazu nicht sehr viel sagen. Der Zufall will es aber, dass ich einen guten Freund habe, der homosexuell ist und keinen Hehl daraus macht. Das hei‎ßt, dass er geoutet ist bzw. dass Leute, denen er sich anvertraut hat, seine sexuelle Orientierung kennen. Ich habe mich also mit dieser empfindlichen Frage an ihn herangewagt und er hat mir die Erlaubnis erteilt, seine Antwort zu zitieren. Er meinte, man könne in Rumänien als homosexueller Mann relativ sicher leben, d.h., dass man keine Gewalt zu befürchten hat, wenn man keine aufdringlichen Annäherungsversuche macht oder sich in falschen“ Milieus bewegt. Ich finde, das gilt übrigens auch für heterosexuelle Menschen, plumpe Anmache ist eben nicht salonfähig, egal welche sexuelle Orientierung man hat. Und es ist sicherlich keine gute Idee, in eine Kneipe zu gehen, von der man wei‎ß, dass sie von rechtsextremen oder stockkonservativen Menschen besucht wird, um dort lauthals zu verkünden: Ich bin schwul und das ist gut so.“ Wenn man sich also unaufdringlich verhält und klug genug ist, unnötige Konflikte zu vermeiden, wird man als Homosexueller in der Regel nicht angefeindet, lautet das Fazit meines Freundes, das ich mal so stehen lasse.



    Lesben und transsexuelle Personen kenne ich nicht persönlich, kann also keine Meinung dazu einholen. Medienberichten zufolge aber beklagen sich insbesondere Transsexuelle, dass sie auf mehr Ablehnung sto‎ßen würden als Homosexuelle.



    Schlussfolgernd kann man sagen, dass Rumänien zwar gesellschaftlich eher konservativ eingestellt und dass die hiesige Gesetzgebung noch rückständig ist, aber gleichzeitig wird Homosexualität — zumeist in den Gro‎ßstädten — zunehmend thematisiert und akzeptiert oder zumindest toleriert.




    Von Horst Cersovsky (aus Sangerhausen, Sachsen-Anhalt) erhielten wir Anfang März eine E-Mail:



    Liebe deutsche Redaktion von RRI,



    gut zwei Monate sind seit meiner letzten E-Mail vergangen und ich schreibe

    heute erstmals im Jahr 2019.



    Im Februar konnte ich recht oft die Abendsendung von RRI in Deutsch auf der Kurzwelle 6.180 KHz in bester Empfangsqualität hören und heute übermittle ich in der Anlage auch einen Empfangsbericht. Über eine QSL-Karte würde ich mich wieder freuen.


    Nach überstandener Fu‎ßoperation und einem kurzen Krankenhausaufenthalt verbringe ich momentan gerade ein paar Wochen zur Genesung daheim. Abseits vom Arbeitsalltag und für viele Aktivitäten ruhiggestellt, nutze ich gern die Zeit zum Radiohören. Das tägliche Programmangebot von RRI ist vielfältig und ich finde immer interessante Beiträge, die auch das Informationsangebot der deutschen Medien ergänzen und erweitern. Neben den spezifischen Themen zu Politik, Geschichte und Gesellschaft in Rumänien sind auch aktuelle Beiträge, die sich auf die Wahlen und die politische Lage in der Republik Moldau beziehen, für mich besonders von Interesse, so z.B. auch die knappen, zusammenfassenden Aussagen mit Bezug zu Moldawien im letzten Funkbriefkasten.


    Angeregt durch die Jazzrubrik habe ich übrigens im Anschluss an die Abendsendung vom 3. März gleich noch etwas im Internet nach Musik der inzwischen in Deutschland lebenden rumänischen Jazzsängerin Teodora Enache recherchiert. Ich konnte mich u.a. an einer mit zwei ungarischen Musikern aufgenommenen Live-Version des auch in der Sendung gespielten Titels My Romance“ erfreuen. Schon wiederholt habe ich musikalische Impulse aus der deutschen Sendung aufgenommen und rumänische Jazzmusik nachgehört.


    Am heutigen stürmischen Rosenmontag verbleibe ich bis zum nächsten Mal

    mit herzlichen Grü‎ßen aus Sangerhausen



    Horst Cersovsky




    Vielen Dank für das Feedback, lieber Herr Cersovsky, und wir hoffen, dass Sie inzwischen vollständig genesen sind. Herzliche Grü‎ße nach Sangerhausen!



    Ich habe heute zeitlich restlos überzogen — zum Schluss geschwind noch die Postliste. Postbriefe waren wie gesagt keine da, E-Mails erhielten wir bis einschlie‎ßlich vergangenen Freitag von Bernd und Willi Seiser, Carsten Fenske, Fritz Andorf, Gerd Brüschke, Norbert Hansen, Birgit Denker und Siegbert Gerhard (D) sowie von Dmitrij Kutusow (RU) und Anand Mohain Bain und Siddhartha Bhattacharjee (IND).




    Audiobeitrag hören:




  • Umstrittenes Referendum zur Ehedefinition per Regierungserlass geregelt

    Umstrittenes Referendum zur Ehedefinition per Regierungserlass geregelt

    Am Dienstag hatte die Regierung die Abhaltung des Referendums per Eilverordnung beschlossen. Konkret geht es um die Definition der Ehe in der rumänischen Verfassung. Im derzeitigen Wortlaut wird sie als Bund zwischen beiden Eheleuten definiert.



    Die Initiatoren der Volksbefragung, eine Bürgerinitiative von zumeist christlich-konservativen Organisationen, die etwa 3 Mio. Unterschriften dafür sammelte, wollen die Ehe ausdrücklich als rechtliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau in der Verfassung verankert sehen. Sie machen auch keinen Hehl daraus, dass sie mit diesem Vorsto‎ß die gleichgeschlechtliche Ehe verhindern wollen, obwohl diese ohnehin im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich verboten ist. Rückendeckung erhalten die Befürworter der Verfassungsabänderung von der Rumänisch-Orthodoxen Kirche — hohe kirchliche Würdenträger haben Gläubige ausdrücklich zur Bejahung der Frage zur Ehe-Definition ermuntert. So etwa bediente Laurențiu Streza, der Metropolit Siebenbürgens, sämtliche Klischees gegenüber homosexuellen Menschen. Er sagte wörtlich, die Kirche könne eine Ehe zwischen solchen Menschen“ nie guthei‎ßen, denn nachdem sie das Recht auf Eheschlie‎ßung erlangen, würden sie uns auch die Kinder wegnehmen, da sie selber ja keine zeugen können.“



    Im Gegenzug fordern 110 NGOs und bürgerrechtliche Organisationen, die in der Plattform für Rechte und Freiheiten“ vereint sind, einen Boykott der Volksbefragung. Die Initiative zur Änderung der verfassungsrechtlich definierten Ehe sei schädlich und gefährlich, sie würde die rumänische Gesellschaft unnötig spalten und das Referendum sei nur ein Instrument, um eine rückschrittliche und undemokratische Agenda zu fördern.



    Unter den parlamentarischen Parteien hat sich allein die oppositionelle Union Rettet Rumänien (USR) prinzipiell gegen die Volksabstimmung positioniert. Nun bemängelt sie auch Verfahrensfehler in der Organisierung des Referendums und forderte den Ombudsmann auf, die Eilverordnung der Regierung vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. In einer öffentlichen Stellungnahme verlautbarte die USR, dass die Organisierung einer Volksabstimmung vom Parlament und nicht per Regierungserlass beschlossen werden müsse. Au‎ßerdem habe die Regierung mit der Eilverordnung auch die Regeln zur Abhaltung des Referendums nachträglich geändert, was gegen die gängige Praxis und auch gegen die Empfehlungen der Venedig-Kommission versto‎ße.



    Es ist zum zweiten Mal in der postkommunistischen Geschichte des Landes, dass die Rumänen per Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung entscheiden müssen. 2003, im Vorfeld des Nato-Beitritts, ging es allerdings um andere Inhalte: die Verankerung der Gewaltenteilung in der Verfassung, die Verbriefung des Eigentums im Grundgesetz und die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Rahmens zur euroatlantischen Integration des Landes. Der Slogan JA für Europa“, mit dem die damalige Regierung für das Referendum warb, war selbstredend für die prowestliche Orientierung des Landes.



    Kritiker und politische Gegner der regierenden PSD-ALDE-Koalition sagen, die Volksabstimmung zur Änderung der verfassungsrechtlichen Definition der Ehe sei pure Geldverschwendung und eine Augenwischerei, um von den wahren Problemen des Landes abzulenken: die grassierende afrikanische Schweinepest, die den Landwirten schwer zusetzte, die höchst umstrittenen Änderungen des Strafgesetzbuches und die ungeklärten Zwischenfälle beim brutalen Einsatz der Ordnungskräfte gegen die Protestkundgebung der Regierungsgegner am 10. August.

  • Nachrichten 16.09.2018

    Nachrichten 16.09.2018

    In Bukarest wird am Montag und Dienstag der dritte Gipfel der Drei-Meere-Initiative, einer informellen Politikplattform auf Präsidentenebene. Diese vereint 12 Mitgliedsstaaten der EU, die sich zwischen dem Baltikum, der Adria und dem Schwarzen Meer befinden – Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenijen. Laut der Präsidialverwaltung hat die Initiative die wirtschaftliche Entwicklung dieser Staaten durch die Steigerung der Zwischenschaltungsfähigkeit als Hauptziel, insbesondere auf der Nord-Süd-Achse, in drei Hauptbereichen — Transport, Energie und Digital. Am Rande des Gipfels wird die erste Auflage des Geschäftsforums der Initiative stattfinden. Präsident Klaus Iohannis wird am Montag das besagte Forum eröffnen. Danach wir er an einer Plenarsitzung gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Kroatien, Kolinda Grabar-Kitarovic, Polen, Andrzej Duda, Österreich, Alexander van der Bellen, und mit der EU-Kommissarin für Regionalentwicklung Corina Creţu. Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker wird zum ersten Mal am der Drei-Meere-Initiative teilnehmen. Die ersten zwei Gipfel der Initiative haben in Dubrovnik, 2016, und Warschau, 2017 stattgefunden.



    Ein erster Herd der Afrikanischen Schweinepest ist am Sonntag im Landkreis Dambovita im Süden Rumäniens bestätigt worden. 13 Landkreise sind jetzt auf der Karte der Epidemie, vor allem im Südosten und Süden, aber es sind auch 3 Landkreise im Nordwesten davon betroffen. Die Zahl der Herde steigt somit auf 900, und das Virus wurde in über 200 Ortschaften entdeckt. Hunderttausende Tiere wurden vernichtet. Die Bukarester Regierung ersuchte die Europäische Kommission um finanzielle Unterstützung für die Landwirte, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind.



    Das Rumänische Verfassungsgericht wird am Montag den Legislativvorschlag zur Revision der Verfassung erörtern, der besagt, dass die Familie durch die freiwillige Ehe zwischen einem Mann und einer Frau aufgebaut wird kommt. Die Rechtsnorm wurde am Dienstag im Senat als Entscheidungsgremium angenommen und muss per Volksentscheid validiert werden. Es basiert auf einer Bürgerinitiative, die 3 Millionen Unterschriften erhielt. Die Initiatoren, Organisationen und Christenverbände streben eine Änderung der Verfassung an, im Sinne, dass die Familie auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau und nicht zwischen den Ehegatten basiert, wie derzeit. Sie verschweigen es nicht, dass sie die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen verhindern wollen. Der Verband ACCEPT, der die Rechte sexueller Minderheiten verteidigt, sagte, dass durch die Abstimmung von Dienstag, der Senat die Homofobie auf Staatswertebene befördert und dem Verfassungsschutz für Familien in Rumänien aufopfert. Mit Ausnahme der USR stimmten alle Fraktionen für diese Initiative.



    Mehr als 50 Angestellte einer Strafanstalt im Südosten Rumäniens haben am Sonntag vor der Institution portestiert und die Arbeitsbedingungen und Löhne angeprangert. Sie forderten eine dringende Lösung der Probleme im System. Sie beklagten sich darüber, dass Justizminister Tudorel Toader seine Investitions- und Überstundenversprechen nicht eingehalten habe. Gewerkschafter fordern au‎ßerdem die Abschaffung der Lohndiskriminierung, die Einstellung des Missbrauchs von Rentnern, die in Gefängnissen arbeiten, und die Annahme der Satzung der Strafvollzugspolizei. Ähnliche Proteste ereigneten sich letzte Woche in anderen Gefängnissen im ganzen Land. Die Gewerkschafter werden ihre Protestaktionen mit einer Kundgebung vor dem Justizministerium am 3. Oktober fortsetzen, gefolgt von einem Marsch bis zur nationalen Strafvollzugsbehörde.

  • Neue Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts

    Neue Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts

    In den letzen Monaten gab es immer mehr Verfassungsklagen in Rumänien – ein klares Symptom für undeutliche Gesetze und schlechte Kommunikation zwischen der Macht und der Opposition. Das Verfassungsgericht wurde nach und nach zum Schiedsrichter, der die legislativen, institutionellen oder sogar politischen Dispute lösen mußte.



    In Bukarest hat das Verfassungsgericht am Mittwoch die Besprechung der Verfassungsklage von Staatspräsident Klaus Iohannis auf den 18. September aufgeschoben. Die Klage betrifft die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Organisation und die Funktionsweise des Richterrates. In seiner Klage rügt Klaus Iohannis die Tatsache, dass das Parlament seinen Antrag, die Bestimmungen über die Funktionsweise des Richterrates zu überprüfen, ohne jede Motivation abgelehnt hat. Er behauptet ferner, dass die neuen Normen die Rolle des Staatsoberhaupts als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz und das Funktionieren der Justizinspektion beeinträchtigen würden. Der Gesetzgeber müsse laut Gesetz alle aufgeworfenen Fragen erneut prüfen, so der Staatspräsident.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht Rumäniens der Klage betreffend das Recht auf freien Personenverkehr und Aufenthalt der Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe stattgegeben, gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass auch homosexuelle Nicht-EU-Bürger Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen – wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind. Das heißt, sie haben das Recht, mit ihrem Partner gemeinsam in einem EU-Land zu leben. Geklagt hatte ein Rumäne, der mit einem US-Amerikaner verheiratet ist. Beide hatten geplant, gemeinsam in Rumänien zu leben. Doch die rumänischen Behörden hatten dem US-Amerikaner das Aufenthaltsrecht verweigert, da in Rumänien Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts nicht anerkannt werden. Wie der Europäische Gerichtshof urteilt, haben EU-Mitgliedsstaaten weiterhin das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Gleichzeitig können sie einem homosexuellen Nicht-EU-Bürger aber nicht das Recht nehmen, bei seinem Partner zu leben.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht die Klage der Nationalliberalen Partei PNL und der Union Rettet Rumänien USR (beide von der Opposition) in Bezug auf das Projekt zur Änderung des Gesetzes über den Status der Richter und Staatsanwälte abgelehnt. Ferner hat das Verfassungsgericht die Besprechung der Klagen der zwei Oppositionsparteien PNL und USR und des Obersten Gerichtes Rumäniens über das Projekt zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung auf den 25. September aufgeschoben.



    Ebenfalls am Mittwoch hat das Verfassungsgericht den Verfassungsklagen des Staatspräsidenten Klaus Iohannis, der Nationalliberalen Partei PNL, der Union Rettet Rumänien USR und der Partei Volksbewegung PMP (alle drei von der Opposition) in Bezug auf das Gesetz zur Gründung des Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen stattgegeben. Dabei sagte der Verfassungsgerichtspräsident, Valer Dorneanu, besagtes Gesetz sei für verfassungswidrig erklärt worden, weil der Souveräne Fonds nicht per Gesetz sondern per Regierungsentscheidung gegründet werden müsse. Laut Gesetzentwurf sollten 33 Unternehmen, bei debnen der rumänische Staat Aktien besitzt, in einen sog. Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen (d. H. Staatsfonds) vereint werden, dessen Stammkapital etw 9 Milliarden Lei (etwa 2 Milliarden Euro) erreichen würde. Laut der regierenden Sozialdemokratischen Partei soll der Fonds zum Instrument zur Entwicklung der großen und mittleren Infrastruktur und der Investitionen in der Landwirtschaft, zur Industrialisierung Rumäniens und zum Schaffen von neuen Arbeitsplätzen werden. Die Opposition ist der Ansicht, dass die großen Summen vom Staatsfonds inkorrekt verwendet werden könnten und das die Ernennung der Führungskräften nach politischen Kriterien erfolgen und der Korruption den Weg freimachen würde. Wenn die Exekutive einen anderen Weg zur Einrichtung des Staatsfonds findet, werde die Opposition erneut Klage einreichen, diesmal beim Verwaltungsgericht.

  • Nachrichten 18.07.2018

    Nachrichten 18.07.2018

    Staatspräsident Klaus Iohannis hat sich am Mittwoch mit der sozialdemokratischen Premierministerin Viorica Dăncilă zu Gesprächen im Cotroceni-Palast getroffen – Hauptgesprächspunkt war die Vorbereitung auf die EU-Ratspräsidentschaft Rumäniens im ersten Halbjahr 2019. Ein Treffen zwischen dem Staatschef und der Regierungschefin hatte ebenfalls auf Einladung von Iohannis vor zwei Monaten stattgefunden: die beiden Politiker hatten sich damals über die umstrittene Möglichkeit eines Umzugs der rumänischen Botschaft in Israel nach Jerusalem ausgetauscht. Anschließend hatte der Präsident den Rückzug Dăncilăs gefordert, die laut seinen Angaben unfähig sei, ihre Aufgaben zu erfüllen.



    In Bukarest hat das Verfassungsgericht am Mittwoch die Besprechung der Verfassungsklage von Staatspräsident Klaus Iohannis auf den 18. September aufgeschoben. Die Klage betrifft die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Organisation und die Funktionsweise des Richterrates. In seiner Klage rügt Klaus Iohannis die Tatsache, dass das Parlament seinen Antrag, die Bestimmungen über die Funktionsweise des Richterrates zu überprüfen, ohne jede Motivation abgelehnt hat. Er behauptet ferner, dass die neuen Normen die Rolle des Staatsoberhaupts als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz und das Funktionieren der Justizinspektion beeinträchtigen würden. Der Gesetzgeber müsse laut Gesetz alle aufgeworfenen Fragen erneut prüfen, so der Staatspräsident.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht die Klage der Nationalliberalen Partei PNL und der Union Rettet Rumänien USR (beide von der Opposition) in Bezug auf das Projekt zur Änderung des Gesetzes über den Status der Richter und Staatsanwälte abgelehnt. Ferner hat das Verfassungsgericht die Besprechung der Klagen der zwei Oppositionsparteien PNL und USR und des Obersten Gerichtes Rumäniens über das Projekt zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung auf den 25. September aufgeschoben. Ebenfalls am Mittwoch hat das Verfassungsgericht den Verfassungsklagen des Staatspräsidenten Klaus Iohannis, der Nationalliberalen Partei PNL, der Union Rettet Rumänien USR und der Partei Volksbewegung PMP (alle drei von der Opposition) in Bezug auf das Gesetz zur Gründung des Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen stattgegeben. Dabei sagte der Verfassungsgerichtspräsident, Valer Dorneanu, besagtes Gesetz sei für verfassungswidrig erklärt worden, weil der Souveräne Fonds nicht per Gesetz sondern per Regierungsentscheidung gegründet werden müsse.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht Rumäniens der Klage betreffend das Recht auf freien Personenverkehr und Aufenthalt der Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe stattgegeben, gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass auch homosexuelle Nicht-EU-Bürger Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen – wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind. Das heißt, sie haben das Recht, mit ihrem Partner gemeinsam in einem EU-Land zu leben. Geklagt hatte ein Rumäne, der mit einem US-Amerikaner verheiratet ist. Beide hatten geplant, gemeinsam in Rumänien zu leben. Doch die rumänischen Behörden hatten dem US-Amerikaner das Aufenthaltsrecht verweigert, da in Rumänien Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts nicht anerkannt werden. Wie der Europäische Gerichtshof urteilt, haben EU-Mitgliedsstaaten weiterhin das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Gleichzeitig können sie einem homosexuellen Nicht-EU-Bürger aber nicht das Recht nehmen, bei seinem Partner zu leben.



    Der amerikanische Botschafter in Rumänien, Hans Klemm und der Attache der US-Bundespolizei FBI, David Varner, haben sich mit der kommissarischen Chefstaatsanwältin der rumänischen Antikorruptionsbehörde DNA, Anca Jurma getroffen. Der Diplomat und der seit kurzer Zeit in Bukarest stationierte hohe Polizeibeamte sicherten Jurma die Kooperationsbereitschaft der US-Botschaft zu. Anca Jurma leitet stellvertetend die Behörde, seitdem Präsident Klaus Johannis durch eine Entscheidung des Verfassunsgerichts in Bukarest gezwungen war, die bisherige Chefstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi zu entlassen.



    Der Generalstaatsanwalt Rumäniens, Augustin Lazar, ist am Mittwoch in Bukarest mit dem Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt Deutschlands, Michael Roth, zusammengekommen. Die zwei Würdenträger diskutierten über die bilaterale und internationale Kooperation im Justizbereich, über die Fortschritte Rumäniens bei der Justizreform und bei der Bekämpfung der Korruption, sowie über die aktuelle Problematik im Justizbereich und die jüngsten Änderungen des Justizsystems. Michael Roth würdigte die Fortschritte Rumäniens im Justizbereich in den letzten Jahren, aber äußerte auch sein Interesse und sein Besorgnis über die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung, steht in einem Communique der Generalstaatsanwaltschaft.



    Zum fünften Monat in Reihenfolge hat Rumänien im Juni die höchste Inflation unter den EU-Ländern registriert – um 4,7% stiegen die Konsumpreise im Jahresvergleich. Im Mai hatte Rumänien eine Jahresinfaltion von 4,6%, so Eurostat. In der gesamten EU lag der Durchschnitt im Juni bei 2%, ähnlich wie in der Eurozone. Relativ hohe Werte wurden in Estland (3,9%) und Ungarn (3,2%) gemessen. Zuvor berichtete das rumänische Statistiskamt INS von einer Inflation von 5,4% im Juni – sei sei um 0,01 Prozentpunkt geringer als im Mai gewesen. Die Zentralbank in Bukarest hat ihre Inflationsprognose für 2018 leicht nach oben bis auf 3,6% korrigiert.

  • Nachrichten 05.06.2018

    Nachrichten 05.06.2018

    Bukarest: Die frühere rumänische Tourismus- und Entwicklungsministerin sowie Vetraute von Ex-Präsident Traian Basescu, Elena Udrea, ist am Dienstag rechtskräftig vom Obersten Gerichtshof in Bukarest zu sechs Jahren Freiheitsstrafe in einem prominenten Korruptionsfall verurteilt worden. Dabei geht es um die Veruntreuung von öffentlichen Mitteln anlässlich einer Box-Gala. Noch während des Verfahrens flüchtete sie nach Costa Rica, wo sie politisches Asyl beantragt hat.



    Bukarest: Der EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport c trifft am Mittwoch zu einem zweitägigen Besuch in Rumänien ein. Laut einer Mitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Bukarest, soll Navracsics am ersten Tag seines Rumänienbesuches unter anderen mit den Bildungs-und Kulturministern Valentin Popa bzw George Ivaşcu zu Gesprächen zusammenkommen. Am Mittwoch soll der EU-Kommissar zu einem Dialog mit den rumänischen Bürgern über die Zukunft Europas diskutieren. Im Anschlu‎ß wird sich der EU-Kommisar im mittelrumänischen Targu Mureş zu einer Tagung zum Thema Bildung und europäisches Kulturerbe beteiligen.



    Bukarest: Das Verfassungsgericht hat am Dienstag beschlossen, dass die Frauen auf Anfrage mit 65 Jahren, dem Renteneintrittsalter für Männer, in Ruhestand gehen können. Der bislang festgelegte Renteneintrittsalter für Frauen mit 63 Jahren könne diskriminierend wirken und verstö‎ße gegen das Arbeitsrecht, hie‎ß es in der Begründung des Verfassungsgersichtes.



    Bukarest: Einem mit einem Unionsbürger verheirateten Nicht-EU-Bürger darf das Daueraufenthaltsrecht in der EU nicht verweigert werden. Mit Blick auf die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen umfasse der Begriff des Ehegatten auch gleichgeschlechtliche Partner — das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einer am Dienstag verkündeten Vorabentscheidung auf der Basis der Vorlage eines rumänischen Gerichts. Mitgliedstaaten dürften demnach gleichgeschlechtliche Ehen erlauben oder nicht, aber nicht die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers beeinträchtigen. Die Staaten seien ihrerseits nicht verpflichtet, in ihrem nationalen Recht die eheliche Verbindung gleichgeschlechtlicher Partner vorzusehen. Im konkreten Fall hatten ein Rumäne und ein US-Bürger in Belgien geheiratet. Die rumänischen Behörden lehnten es aber ab, dem US-Staatsangehörigen als Ehegatten eines Unionsbürgers ein Daueraufenthaltsrecht zu gewähren. Sie begründeten dies damit, dass in Rumänien gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt würden. Das Paar sah sich dadurch diskriminiert und klagte gegen diese Entscheidung.



    Bukarest: Hunderte Taxifahrer haben am Dienstag vor dem Transportministerium in Bukarest den Verkehr lahmgelegt — sie verlangen, dass der Staat gegen den in ihrer Auffassung unrechtmä‎ßigen Personentransport vorgeht. Gemeint ist darunter u.a. das Ride-Sharing-Geschäft. Die Firma UBER hat in Rumänien mehr als 450.000 Nutzer, davon 350.000 in Bukarest.



    Bukarest: Rumänien und Kroatien werden im Verlauf ihrer turnusmä‎ßigen EU-Ratspräsidentschaften gemeinsam die EU-Donaustrategie fördern, so der rumänische Europaminister Victor Negrescu, der auf Besuch in Zagreb ist. Rumänien wird 2019 die Präsidentschaft übernehmen, Kroatien ein Jahr später. Bei den Gesprächen in Kroatien ging es um wichtige EU-Fragen, darunter den Mehrjahreshaushalt für den Zeitraum 2021-2027, den Brexit, die innere Sicherheit und den Schengenraum sowie um die EU-Erweiterung und das soziale Konzept der Union.



    Bukarest: Rumänien sieht Montenegro als befreundetes Land, engen Partner und wichtigen regionalen Verbündeten an. Das sagte der rumänische Au‎ßenminister Teodor Meleşcanu auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem montenigrinischen Amtskollegen Srdan Darmanovic in Bukarest. Für Rumänien und die Region sei der Beitritt Montenegros zur NATO, der intensiv von Rumänien unterstützt wurde, ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit und Stabilität. Darmanovic wurde am Dienstag auch von Premierministerin Viorica Dăncilă empfangen, die die Unterstützung Rumäniens für den EU-Beitritt Montenegros bekräftigte. Die Erweiterungspolitik der EU sei für Rumänien während seiner EU-Ratspräsidentschaft im ersten Semester 2019 ein wichtiges Anliegen; Rumänien wolle sich dabei als konstruktiver Ansprechspartner für die Länder am Westbalkan positionieren.



    Sport: Die erste Favoritin des Turniers Roland Garros und Weltranglistenerste Simona Halep trifft am Mittwoch im Viertelfinale des Turniers in Paris auf Angelique Kerber (Platz 12 WTA). Wenn sie den Einzug ins Halbfinale schafft, trifft die Rumänin auf die Gewinnerin der Partie zwischen der Spanierin Garbine Muguruza und der Russin Maria Sharapova. Am Dienstag hat das rumänische Doppel Mihaela Buzărnescu / Irina Maria Bara im Viertelfinale in zwei Sätzen gegen Hao-Ching Chan (Taiwan) / Zhaoxuan Yang (China) verloren.






  • Nachrichten 20.07.2016

    Nachrichten 20.07.2016

    Die Türkei ist ein Schlüsselpartner für Rumänien und die Europäische Union, daher sei Stabilität in diesem Land erforderlich. Dies erklärte am Mittwoch der rumänische Premierminister, Dacian Ciolos. Nach dem Schock des gescheiterten Putschversuches sei es nun wichtig, dass die Türkei zur verfassungsmä‎ßigen Ordnung, zur Achtung der Prinzipien des Rechtsstaates und der Menschenrechte zurückkehrt, sagte er. Das seien Werte, die wir alle innerhalb der EU teilen, Rumänien sei davon überzeugt, dass in Anbetracht der guten Beziehungen zur Europäischen Union, die Türkei diese Werte auch weiterhin teilt, so der rumänische Premierminister. Seit dem Putschversuch mit mehr als 260 Toten geht die Regierung in Ankara mit harter Hand gegen mutma‎ßliche Anhänger des in den USA lebenden Predigers Fehtullah Gülen vor. Die türkischen Behörden sehen in Gülen den Drahtzieher des gescheiterten Putschversuches und fordern seine Auslieferung. Gülen bestreitet die Vorwürfe und beschuldigt seinerseits Präsident Recep Tayyip Erdogan, den Putschversuch als Vorwand zu instrumentalisieren, um seine Macht zu stärken. Etwa Zehntausende Staatsbedienstete wurden suspendiert, mehr als 8500 Menschen festgenommen. Mindestens 24 Fernseh- und Hörfunksendern mit angeblicher Gülen-Nähe wurde die Lizenz entzogen.



    Nach dem Anschlag von Nizza verlängert Frankreich den Ausnahmezustand voraussichtlich um ein halbes Jahr. Die Pariser Nationalversammlung stimmte in der Nacht zum Mittwoch dafür, die teils umstrittenen Sonderrechte für die Behörden bis Ende Januar 2017 in Kraft zu belassen. Die Regierung wollte ursprünglich nur eine dreimonatige Verlängerung, lenkte dann aber gegenüber Forderungen der konservativen Opposition ein. Ursprünglich sollte der Ausnahmezustand Ende Juli auslaufen, doch nach der Attacke mit 84 Toten verzichtete Paris auf die Beendigung. Es werde im Rahmen des Rechtsstaats alles getan, um die Franzosen zu beschützen, versprach Präsident François Hollande. Der Ausnahmezustand war nach den Pariser Terroranschlägen vom 13. November verhängt und seitdem dreimal verlängert worden, zuletzt mit Blick auf die Fu‎ßball-Europameisterschaft und die Tour de France. Anders als bei der letzten Verlängerung sollen diesmal auch wieder Hausdurchsuchungen ohne Richterbeschluss möglich sein. Zudem sollen Ermittler Computer und Telefone der Verdächtigen auswerten dürfen. Bürgerrechtsorganisationen hatten die Sonderrechte wiederholt kritisiert und den Nutzen angezweifelt. Insgesamt starben bei dem Anschlag am vergangenen Donnerstag neben dem Angreifer 84 Menschen, die nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft nun alle identifiziert sind. Unter den Toten ist auch ein rumänischer Staatsangehöriger, seine Familie gehört zu den vier Verletzten aus Rumänien. Ein 31-jähriger Tunesier hatte am französischen Nationalfeiertag einen Lastwagen in eine Menschenmenge auf der Strandpromenade von Nizza gelenkt.



    11 Terrorismusverdächtige sind letztes Jahr in Rumänien verhaftet worden. Das geht aus dem Terrorismus-Bericht hervor, den Europol am Mittwoch vorlegte. In ganz Europa wurden demnach über 1000 Verdächtige verhaftet, die meisten davon in Frankreich.



    Das rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass das Sondergesetz über die Renten der Kommunalpolitiker verfassungswidrig ist, und somit zum zweiten Mal der Bukarester Regierung Recht gegeben. In Februar hatte die Exekutive das Verfassungsgericht angerufen und beanstandet, dass die Sonderrenten für Kommunalpolitiker den Haushalt stark belasten. Bereits im Dezember 2015 hatte die Regierung in einer ersten Verfassungsbeschwerde gerügt, dass das Gesetz durch die Einführung von Privilegien etliche Verfassungsartikel verletze. Au‎ßerdem hatte die Regierung die rückwirkende Gewährung von Zahlungsansprüchen angefochten und auf den Mangel an Haushaltsressourcen hingewiesen. Die über 16.000 möglichen Nutznie‎ßer — Bürgermeister, Vizebürgermeister, sowie Vorsitzende und Vizevorsitzende der Kreisräte — sollten Sonderrenten zwischen monatlich umgerechnet 350 und 1.500 Euro im Monat kassieren.



    Eine Petition, in der gefordet wird, dass in der rumänischen Verfassung die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau verankert wird, ist am Mittwoch von den rumänischen Verfassungsrichtern als rechtmä‎ßig erklärt worden. Drei Millionen Menschen hatten die Petition unterschrieben, die praktisch ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe durchsetzen soll. Im Moment definiert die Verfassung die Ehe als Verbindung von zwei Ehegatten.



    In Rumänien ist mit Radu Beligan eine gro‎ße Theaterlegende gestorben — er verstarb am Mittwoch in einem Bukarester Krankenhaus im Alter von 97 Jahren. Am 15. Dezember 2013 wurde er ins Guiness Buch der Rekorde als langlebigster aktiver Bühnenschauspieler aufgenommen. Zwischen 1969 und 1990 war Beligan Intendant des Bukarester Nationaltheaters. Im Jahr 2002 wurde er als erster rumänischer Schauspieler mit der französischen Ehrenlegion ausgezeichnet.