Tag: Grundgesetz

  • Nachrichten 08.12.2019

    Nachrichten 08.12.2019

    Der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis hat am Sonntag anlässlich des Tages der Verfassung Rumäniens eine Botschaft übermittelt, in der er erklärte, dass jeder Antrag auf Revision mit grö‎ßtmöglicher Verantwortung durchgeführt werden sollte, mit dem Ziel, ein Grundgesetz zu modernisieren, das den Bau eines starken und effizienten Staatsaufbaus ermöglicht. Die Verfassung ist mehr als ein Grundgesetz, sie ist ein Bekenntnis zur Demokratie, das der politischen Gemeinschaft einen Sinn gibt, Ausrutscher sanktioniert, Macht begrenzt und ihr Gleichgewicht aufrechterhält, sagte Präsident Iohannis. Der liberale Premierminister Ludovic Orban sandte auch eine Botschaft und sagte, dass das Grundgesetz das Interesse und die Rechte der Bürger, die Rechtsstaatlichkeit und die Ideale der antikommunistischen Revolution von 1989 in den Mittelpunkt stellt. Seiner Meinung nach müssen die Werte der Verfassung ständig bewacht werden, so dass Abweichungen jeglicher Art von der Demokratie, von den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, nicht mehr möglich sind. Wir können den Versto‎ß gegen die Verfassung in keiner Weise tolerieren, denn wir wollen den europäischen Weg, den Rumänien nach dem Fall des Kommunismus eingeschlagen hat, sicher halten, sagte der Ministerpräsident.



    Der rumänische Ministerpräsident Ludovic Orban hat angekündigt, dass die Exekutive am Dienstag die Verantwortung für mehrere wichtige Gesetzesvorlagen übernehmen werde, einschlie‎ßlich der Haushaltgrenzen und der Änderungen der Justizgesetze. Der liberale Premierminister sagte, dass das Gesetz der Obergrenzen des Haushalts notwendig sei, um die Gesetze über den Haushalt und den Sozialversicherungshaushalt abzuschlie‎ßen. Mit der Änderung der Justizgesetze sollen die Bestimmungen über die vorzeitige Pensionierung der Richter, den Übergang von Spruchkörpern mit 2 Mitgliedern zu Spruchkörpern mit 3 Mitgliedern und die Bestimmungen über das Dienstalter für den Eintritt in die Magistratur aufgeschoben werden. Andererseits hat die Exekutive einen Gesetzesentwurf über die Fähigkeit der Regierung, während der kommenden Parlamentsferien Verordnungen zu erlassen, angenommen. Auf diese Weise kann die Regierung zwischen dem Ende der zweiten ordentlichen Tagung von 2019 und der Wiederaufnahme der Arbeit des Parlaments in der ersten ordentlichen Tagung von 2020 einfache Verordnungen in Bereichen erlassen, die nicht den organischen Gesetzen unterliegen: öffentliche Finanzen, Wirtschaft, Energie und Unternehmensumfeld, öffentliche Arbeiten, Entwicklung und Verwaltung, innere Angelegenheiten, Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation, Kultur, europäische Fonds, Gesundheit.



    Der rumänische Au‎ßenminister Bogdan Aurescu nimmt am Montag an der Sitzung des Rates für auswärtige Angelegenheiten EAC in Brüssel teil. Die wichtigsten Themen auf der Agenda der Sitzung sind die Beziehungen zwischen der EU und Afrika und die Menschenrechtssituation in der Welt. Dies wird das das erste Treffen der EU-Au‎ßenminister unter dem Vorsitz des neuen Hohen Vertreters der Union für Au‎ßen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Josep Borrell sein, steht in einem Communique des rumänischen Au‎ßenministeriums. Laut der zitierten Quelle wird der rumänische Beamte am Rande der offiziellen Sitzung an einem Arbeitsfrühstück teilnehmen, das vom griechischen Au‎ßenminister veranstaltet wird. Besondere Gäste werden dabei die Au‎ßenminister Nordmakedoniens und Albaniens. Bei einem Arbeitsessen werden die Minister einen informellen Gedankenaustausch über die Prioritäten des neuen Hohen Vertreters und die Arbeitsmethoden auf der Ebene des EAC führen, steht noch im besagten Communique.



    Am Montag wird das Bukarester Gericht in einem Strafverfahren, das nach dem verheerenden Brand im Bukarester Club Colectiv im Jahr 2015 eröffnet wurde, ein erstes Urteil fällen. Bei dem Brand kamen 65 Menschen ums Leben und mehrere Hundert wurden verletzt. Die Eigentümer des Clubs, die Feuerwehrleute, die die Räumlichkeiten kontrollierten, der ehemalige Bürgermeister des 4. Bukarester Bezirks, in dem sich der Club befand, und die Vertreter der Firma, die das brandverursachende Feuerwerk aufstellte, wurden vor Gericht angeklagt. Am Freitag wurde der ehemalige Gesundheitsminister Nicolae Bănicioiu in demselben Strafverfahren angehört. Die Staatsanwälte von der Generalstaatsanwaltschaft untersuchen, wie die rumänischen Behörden nach dem Brand vom 30. Oktober 2015 im Bukarester Club Colectiv eingegriffen haben. Im November 2015, kurz nach der Tragödie, hatte der damalige Gesundheitsminister Nicolae Bănicioiu erklärt, dass die rumänischen Behörden keine Hilfe aus dem Ausland benötigen, um die Verwundeten zu behandeln. Ein Jahr später reichten die Eltern der Opfer eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, in der mehreren Regierungsbeamten und dem Gesundheitssystem die Art und Weise, in der sie nach dem Brand gehandelt haben, vorgeworfen wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren in rem wegen schwerer fahrlässiger Tötung, Amtsmissbrauch und Fahrlässigkeit im Dienst in bezug auf den Eingriff der Behörden.

  • Venedig-Kommission gibt unter Vorbehalt grünes Licht für Verfassungsrevision

    Venedig-Kommission gibt unter Vorbehalt grünes Licht für Verfassungsrevision

    Nicht selten hat die aktuelle Verfassung Rumäniens genügend Schwachstellen an den Tag gelegt. Es waren vor allem geschickte Politiker, die je nach der eigenen Agenda die Lücken nach Belieben ausnutzen. Das heute geltende Grundgesetz bzw. die nach der Revision 2003 verabschiedete Fassung behält viele der Bestimmungen der Originalversion von 1991. Damals hatten die erste post-kommunistische Landesführung den Grundstein für ein demokratisches Rumänien gelegt, das inzwischen Mitglied der NATO und EU ist. Aus den genannten Gründen spricht sich die allgemeine Öffentlichkeit jetzt für ein erhebliches Upgrade der Verfassung, die mit der Entwicklung der rumänischen Gesellschaft womöglich nicht Schritt gehalten hat.



    Indes hat ein Sonderausschuss des Parlaments einen Entwurf für das neue Grundgesetz erarbeitet, der auch der Venedig-Kommission vorgelegt wurde. Die Kommission muss darüber wachen, dass die Änderungen an der Verfassung internationale Praktiken und internationales Recht einhalten. Die Einrichtung, die zum Europarat gehört, gab grünes Licht für das Dokument, schätzte jedoch dabei, dass bestimmte Kapitel noch verbesserungswürdig seien, darunter einige der empfindlichen Stellen.



    Die Venedig-Kommission ist unter anderem der Ansicht, dass die Formulierungen zu der Regierungsform und den Zuständigkeiten des Präsidenten und Ministerpräsidenten unklar sind. Ferner empfiehlt sie die Einschränkung der Verfahren bei Dringlichkeitsverordnungen sowie die Verbesserung der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Obersten Magistratenrates — der Einrichtung, die für die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten garantiert. Einzelheiten über die nächsten Schritte der Verfassungsrevision hat der Vizevorsitzende des Sonderausschusses des Parlaments, der Sozialdemokrat Ioan Chelaru:



    Der Standpunkt des Ausschusses, des Verfassungsgerichts, des Legislativ-Rates und der Venedig-Kommission, die wesentlichen Aspekte dieser Standpunkte sollten zu einer Textversion führen, die von all diesen Grundeinrichtungen akzeptiert wird. Ich glaube, dass unser Ausschuss in einem Monat die Arbeit wieder aufnehmen wird und dann können wir eine eventuelle Verabschiedung durch das Parlament Anfang 2015 erwägen, sowie eine Volksbefragung dazu, im Herbst 2015.“



    Die Opposition verwies indes, durch die Stimme des Geschäftsführers der PDL, Radu Carp, auf die amateurhafte Umsetzung des Entwurfs.



    Das ist der schwerwiegendste Vorwurf gegenüber dem Revisionsentwurf seitens einer unabhängigen Stelle. Die PDL stellt hier die Frage warum diese Anstrengungen notwendig waren, um letztenendes zu beobachten, wie die Mitglieder der Venedig-Kommission und die Regierungsparteien sich elementäre Verwechslungen zwischen dem Parlamentssystem und dem semipräsidentiellen System erlauben.“



    Experten sind jedoch der Meinung, dass die Verfassungsrevision in den Hintergrund geraten wird, vor allem aufgrund der bevorstehenden Wahlkämpfe, für die sich die Politiker in diesem Jahr rüsten werden.

  • Parlamentsausschuss für die Verfassungsrevision billigt Entwurf

    Parlamentsausschuss für die Verfassungsrevision billigt Entwurf

    Im Rahmen ihrer letzten Sitzung haben sich die Mitglieder des Parlamentsausschusses für die Verfassungsrevision über die Endfassung des Entwurfs geeinigt. Die wichtigste politische Neuigkeit ist die Trennung der Zuständigkeiten der beiden Parlamentskammern. Die Abgeordnetenkammer würde in Zukunft legislative Aufgaben übernehmen, während der Senat sich überwiegend mit der Kontrolle und der Besetzung öffentlicher Ämter befassen soll. Über wichtige Ämter, etwa mit Bezug auf die Strategie der Nationalen Sicherheit, sollen die vereinten Kammern im Plenum beraten. Ioan Chelaru, Senator und Mitglied der mitregierenden Sozialdemokratischen Partei (PSD), kennt die Hintergründe:



    Ich denke, dass wir letzten Endes das durchsetzen, was man eine reelle Reform, auch des Parlaments, nennen würde. Die Abgeordnetenkammer würde ungefähr zu 90% die Zuständigkeiten einer legislativen Kammer bekommen, während der Senat 10% der legislativen Aufgaben als Entscheidungsgremium übernimmt, und sonst zur Kammer für Kontrolle und Ernennungen wird. (Ioan Chelaru)



    Der neue Entwurf des Grundgesetzes enthält das Konzept des konstruktiven Misstrauensvotums. Die einfache Vertrauensfrage, bzw. die Möglichkeit, den anvisierten Minister zu ersetzen, wurde abgeschafft. Mit Verfahren gegen Parlamentsmitglieder würde sich in einer ersten Phase nicht mehr der Oberste Gerichtshof befassen, sondern gewöhnliche Instanzen, wie der Vorsitzende des Revisionsausschusses, der Liberale Crin Antonescu, betont.



    Dort, wo auch über die Fälle eines jeden rumänischen Staatsbürgers geurteilt wird, dort soll auch über die Parlamentsmitglieder geurteilt werden. Das, aufgrund eines so oft hervorgehobenen Grundsatzes, vor dem Gesetz sind wir alle gleich. (Crin Antonescu)



    Laut dem neuen Grundgesetz, könnten in Zukunft der Landespräsident oder eine Gruppe von 250.000 stimmberechtigten Bürgern ohne die Zustimmung des Parlaments eine Volksbefragung veranstalten. Auch für den Justizbereich würde die neue Verfassung Neuigkeiten bedeuten: die Nutzung illegal erlangter Beweismittel zugunsten des Angeklagten könnte in Zukunft erlaubt sein. Die Mitglieder des Revionsausschusses haben zudem einen Artikel gestrichen, der Staatsanwälten das Abhören der Kommunkation für 48 Stunden ohne richterlichen Befehl ermöglichte. Nicht zuletzt würden sich Richter und Staatsanwälte bei bösgläubigem oder fahrlässigem Handeln in Zukunft materiell verantworten müssen.



    Jetzt, da der Entwurf über die Verfassungsrevision von dem zuständigen Parlamentsausschuss ausgearbeitet und gebilligt wurde, wird er zunächst der Regierung eingereicht, die ihn dem Verfassungsgericht präsentieren wird. Gleichzeitig wird der Entwurf der Venedig-Kommission vorgelegt. Die Kommission hatte Bukarest im vergangenen Jahr eine Reihe von Empfehlungen gemacht, mit Blick auf einen ersten Revisionsentwurf, der inzwischen aufgegeben wurde. In Rumänien sind sich die Politiker nach wie vor über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung einig, allein der Inhalt des neuen Grundgesetzes ist strittig.

  • Weitere Debatten über die Novellierung der rumänischen Verfassung

    Weitere Debatten über die Novellierung der rumänischen Verfassung

    Die rumänische Verfassung darf nicht mehr so bleiben, wie sie ist; sowohl der Inhalt, als auch die Form des Grundgesetzes sind umstritten und müssen geändert werden. Was aber die Änderungen enthalten müssen, und an welchem Tag die Volksbefragung zu diesem Thema stattfinden soll, darüber scheiden sich die Geister auf der politischen Bühne Rumäniens. Letzte Woche kündigten die Chefs der regierenden Sozial-Liberalen Union, da‎ß die Volksbefragung zum Thema Verfassungsnovellierung Ende Mai, gleichzeitig mit der Europawahl, stattfinden sollte. Au‎ßerdem sollte sich das Referendum über zwei Tage, den 24. und 25. Mai erstrecken, damit die notwendige Beteiligung von 50% erreicht wird. Die erwünschte Zusammensetzung der zwei Urnengänge sei nicht rechtswidrig, aber trotzdem keine besonders gute Idee, sagte der ehemalige Ministerpräsident, der Liberaldemokrat Emil Boc. Seiner Ansicht nach würden die Wähler sich eher auf die Verfassungsnovellierung konzentrieren und der Wahl der Abgeordneten für das Europäische Parlament weniger Aufmerksamkeit schenken. Die Wahl der Europaabgeordneten sei aber eine äu‎ßerst wichtige Angelegenheit, die alle 5 Jahre stattfindet und starke Folgen für die Zukunft Europas und die Zukunft jedes EU-Landes habe, sagte noch Emil Boc. Die Regierungskoalition wurde von der Opposition kritisiert, sie sei nicht fähig, die Novellierung der Verfassung mit Erfolg zu Ende zu führen, und versuche nun, das Gegenteil zu beweisen.



    Nachdem die Vertreter der Sozial-Liberalen Union den Kalender festlegen, wird der Parlamentsausschu‎ß zur Verfassungsnovellierung am 27. Januar zusammenkommen, und die Debatte über die Erarbeitung eines neuen Gesetztextes wiederaufzunehmen. Ein erster Entwurf von 2013 hatte sich nämlich als fehlerhaft erwiesen. Der neue Vorschlag über die Novellierung der Verfassung wird nun die Empfehlungen der Kommission von Venedig, des Legislativrates und der Berufsverbände der Juristen berücksichtigen. Die Regierung wünscht, da‎ß Ende Februar der Novellierungsentwurf in seiner endgültigen Form dem Verfassungsgericht vorgelegt wird.



    Das Verfassungsgericht soll dann entscheiden, ob die Mitglieder der Sonderkommission bei der Formulierung der Novellierungsvorschläge die Verfassungsnormen eingehalten haben. Politische Stimmen haben bereits darüber gewarnt, da‎ß, wenn die Wähler nicht rechtzeitig über den Inhalt der Verfassungsnovellierungen informiert werden, so werden sie für den Boykott der Volksbefragung durch Fernbleiben von den Urnen plädieren. Zu den Mängeln des ersten Novellierungsentwurfes zählt auch die Tatsache, da‎ß der Staatschef nicht zu den Vertretern der exekutiven Macht gehörte, und seine Befugnisse stark reduziert wurden. Weitere Ziele von Kritik waren auch die Artikel, die dem Parlament unbegrenzte Macht erteilten, so da‎ß die Abgeordneten über Fragen entscheiden konnten, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich lagen, und die Tatsache, da‎ß die Bürger nicht mehr das Recht haben, Volksbefragungen über die Novellierung der Verfassung zu initiieren. Ferner wurde kritisiert, da‎ß, laut der neuen Verfassung, der Staatspräsident das Parlament nicht mehr auflösen kann, wenn die Parlamentsabgeordneten dies ablehnen. Der Chef der Liberalen, Crin Antonescu, versichert aber, da‎ß der Entwurf der neuen Verfassung nicht den eigenen Interessen der Sozial-Liberalen Union diene und die Demokratie nicht gefährde, wie gewisse Leute meinen.

  • Moldaurepublik: Rumänisch wird Amtssprache

    Moldaurepublik: Rumänisch wird Amtssprache

    Wenn die Justiz Verbrechen bestraft, dann bestraft das Urteil, das der Verfassungsgerichtshof der Republik Moldau am Donnrestag gefällt hat, ein riesiges historisches, linguistisches und moralisches Verbrechen. Der Verfassungsgerichshof überprüfte zwei Anträge moldauischer Abgeordneter und beschloss anschlie‎ßend, dass die offizielle Landessprache im benachbarten Land Rumäniens als Rumänisch zu bezeichnen ist.



    Das Urteil beruht auf dem Text der Unabhängigkeitserklärung gegenüber der Sowjetunion, die am 27. August 1991 verabschiedet wurde. Der Text der Unabhängigkeitserklärung ist eindeutig und widerlegt den Artikel 13 der Verfassung, der die Existenz eines moldauischen Idioms erwähnt. Der Präsident des Verfassungsgerichts in Chişinău, Alexandru Tănase, erläutert:



    “Das moldauische Verfassungsgericht entscheidet: Erstens verbindet sich die Unabhängigkeitserklärung mit dem Grundgesetz, im Sinne der Präambel des moldauischen Grundgesetzes. Zweitens: Im Fall einiger Unterschiede zwischen dem Text der Unabhängigkeiterklärung und dem Text der Verfassung hat der Text der Verfassung Vorrang über den Text der Unabhängigkeiterklärung. Drittens ist das besagte Urteil endgültig, kann auf keinem Weg angefochten werden, tritt mit Datum der Verabschiedung in Kraft und wird im Amtsblatt der Republik Moldau veröffentlicht.”



    Nach einem Jahrhundert wird eine linguistische Tatsache offiziell anerkannt. Die Konzepte “moldawisches Volk” und “moldawische Sprache” wurden in der Sowjetrepublik gleich nach der russischen Revolution 1917 mit dem Ziel eingeführt, die Besetzung ostrumänischer Territorien zu rechtfertigen, die ferner 1940 von Moskau nach einem Ultimatum erneut annektiert wurden. Die Sowjet-Nostalgie und die unzensierte Rumänien-Phobie einiger linksgerichteten Abgeordneten im moldauischen Parlament haben zur Verewigung dieser Lüge auch in der 1994 verabschiedeten Verfassung geführt.



    In Bukarest begrü‎ßten die Politiker das Urteil des moldauischen Verfassungsgerichts. Präsident Traian Băsescu:



    “Es ist ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber der Unabhängigkeitserklärung der Republik Moldau, gegenüber der Geschichte des Landes und den moldauischen Bürgern, die sich als Rumänen fühlen. Dieser Akt hat äu‎ßerst tiefe Auswirkungen. Es wird zwei EU-Staaten geben, die Rumänisch als offizielle Landessprache haben. Die Republik Moldau wird sich diesbezüglich eines riesigen Vorteils erfreuen, weil sie die bereits ins Rumänische übersetzten Beitrittsunterlagen erhalten wird.”



    Ministerpräsident Victor Ponta erklärte seinerseits, das Urteil des moldauischen Verfassungsgerichts ergänze die guten Nachrichten, die die moldauischen Bürger jüngst aus Vilnius bekommen haben, als die Moldaurepublik das EU-Assoziierungs- und Freihandelsabkommen unterzeichnete.

  • Verfassungsänderung könnte frühestens nächstes Jahr stattfinden

    Verfassungsänderung könnte frühestens nächstes Jahr stattfinden

    Die Venedig-Kommission hätte im Oktober der rumänischen Regierung ihren Standpunkt bezüglich des Novellierungsentwurfes des rumänischen Grundgesetzes bekannt geben müssen. Dies wurde im Sommer vereinbart, als die Kommissionsvertreter nach Bukarest kamen und die rumänische Seite eine Wartezeit bis Ende September zwecks weiterer Änderungen beantragt hatte.



    Dennoch soll die endgültige Fassung des Novellierungsentwurfes des rumänischen Grundgesetzes erst im kommenden Frühling der Venedig-Kommission übermittelt werden. Diese Äu‎ßerung machte einer der Mitvorsitzenden der regierenden Sozial-Liberalen Union (USL), Crin Antonescu. Er betonte jedoch, dass die Verfassungsänderung trotz der Vorwürfe der Opposition eine Priorität der Regierungskoalition bleibt.



    Der Vorsitzende der National-Liberalen Partei (PNL), Crin Antonescu: Es bleibt eine Priorität für die Sozial-Liberale Union. Ich protestiere erneut gegen die Scheinheiligkeit des Herrn Băsescu und anderer Menschen, die viel Băsescu-artiger“ als Băsescu selbst reagieren und der Sozial-Liberalen Union vorwerfen, sie hätte die versprochene Verfassungsänderung vernachlässigt. Wir haben über die Verfassungsänderung im Wahlkampf gesprochen und schon am ersten Tag unseres Parlamentseintrittes mit der neuen Mehrheit haben wir damit begonnen. Es ist eine Priorität, die aber aus praktischen Gründen auf nächstes Jahr vertagt wird.“



    Der Hauptgrund für die Vertagung ist der Beschluss des Verfassungsgerichts, der vorsieht, dass ein Referendum zur Billigung des neuen Grundgesetzes erst ein Jahr nach der Änderung der Mindestbeteiligungsquote durch das Parlament stattfinden kann. Laut der National-Liberalen Partei sei die Veranstaltung des Referendums zur Verfassungsänderung gleichzeitig mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen im November nächsten Jahres möglich.



    Die liberale Abgeordnete Alina Gorghiu dazu: Ich fordere das Verfassungsgericht öffentlich und ausdrücklich auf, dass es am 23. Oktober die beiden angefochtenen Artikel bewertet, die es auch bei der vorangegangenen Anfechtung durch die Liberal-Demokratische Partei bewertet hat und zum Schluss gekommen ist, dass es ihm nichts anderes übrig bleibt, als diese als unbegründet abzulehnen und den Entwurf unmittlebar dem Präsidenten vozulegen. Der letztere wird zu seinem Unglück auch feststellen, dass ihm nichts anderes übrig bleibt, als diese zur Promulgierung in einer Frist von 10 Tagen, die ihm auch nicht passen wird, zu übermitteln.“



    Laut dem sozial-demokratischen Ministerpräsidenten Victor Ponta stellt der Änderungsentwurf der Verfassung eine Reform des politischen und verfassungsrechtlichen Systems dar, die notwendig war. Nachdem Bukarest alle Standpunkte der internationalen Partner erhalten wird, wird es nächstes Jahr das Referendum zur Änderung des Grundgesetzes veranstalten.