Tag: Jagdverbot

  • Notdienst für Wildtiere: Kein willkürliches Erschießen mehr

    Notdienst für Wildtiere: Kein willkürliches Erschießen mehr

    In den letzten 8 Jahren wurden in Rumänien infolge der Aufhebung des Jagdverbots rund 5.000 geschützte Wildtiere erschossen. Jetzt will das Umweltministerium einen Notdienst für Situationen einrichten, in denen jemand sich von einem Wildtier bedroht fühlt. Somit versuchen die rumänischen Behörden, solche Situationen im Einzelnen zu betrachten und zu lösen.



    Das Umweltministerium hat das Verfahren der Rechtsverordnung über die Aufhebung des Jagdverbots im Fall von Bären, Wölfen und Wildkatzen abgebrochen, nachdem die Rumänische Akademie diesbezüglich eine negative Stellung nahm. Der Gesetzentwurf blieb bis Ende September in der öffentlichen Debatte und löste heftige Kontroversen aus. Wäre das Gesetz verabschiedet worden, hätte es der Jagd von 17.000 geschützten Wildtieren freies Licht gegeben. Laut einigen Jägerverbänden müssten jedoch die Wildtiere getötet werden, da sie Schäden anrichten würden. Die Jäger managen die Situation, erzielen Profit mit der Jagd von Wildtieren, der Wert einer Bären-Trophäe liegt im Durchschnitt bei 8.000 Euro. Unter diesen Bedingungen sprechen sich Umweltschützer für alternative Lösungen aus. Die Umweltministerin Cristiana Paşca Palmer spricht über die Ma‎ßnahmen, die das Ressortministerium vorschlägt:



    Wir werden so schnell wie möglich einen Notdienst einrichten, an den sich jeder wenden kann, wenn ein wildes Tier Schäden angerichtet hat oder wenn sich jemand von einem Wildtier zu Recht bedroht fühlt. Dieser Notdienst würde in beiden Fällen einen schnellen Einsatz ermöglichen. Man soll den allgemeinen Notruf 112 wählen, infolge des Anrufs wird einen Krisenstab eingerichtet und in erster Linie versucht man, das Tier mit einem Narkosegewehr ruhigzustellen, ohne es zu töten. Nur wenn die Situation wirklich ernst ist und schwerwiegende Folgen zu befürchten sind, darf man das Tier töten. Nur unter solchen Bedingungen darf das Umweltministerium vom Artikel 16 der Habitate-Richtlinie Gebrauch machen und die Tötung des Wildtieres erlauben. In dieser Art und Weise werden wir die Habitate-Richtlinie richtig anwenden. Also sollte es ein ernstes Problem geben, nur dann dürfen wir das Tier erschie‎ßen, das das Problem verursacht hat. Durch diesen Notdienst versuchen wir, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen und solche Situationen im Einzelnen zu behandeln und zu lösen. Zeitgleich müssen wir auch eine klare und nachvollziehbare Methodologie umsetzen. Die Methodologie gibt’s schon, ihre Kosten können sich bei 2-3 Millionen Euro beziffern, weil dazu auch genetische Untersuchungen gehören. Nur wenn wir eine klare Übersicht über die Zahl der Wildtiere haben werden, können wir eine andere Management-Methode in Aussicht nehmen. Das Innenministerium unterstützt uns bei diesem Notdienst. Wir haben zudem beschlossen, ein ständiges Komitee für solche Fragen im Umweltministerium zu gründen. Also einige unserer Mitarbeiter im Umweltministerium werden 24 Stunden dafür zuständig sein, wenn erforderlich, das Jagdverbot aufzuheben, also den legalen Rahmen für einen Noteinsatz zu sichern. Gleichzeitig werden wir eine Arbeitsgruppe gründen, der sich Experten der Wald- und Landwirtschaft sowie Vertreter der Jagdverbände anschlie‎ßen werden. Wir wollen uns auf die beste Lösung in Einzelfällen einigen, anstatt an einem Studium festzuhalten, das vor vier Jahren in einem Rahmenvertrag festgeschrieben wurde.“




    Laut offiziellen Angaben seien in Rumänien zwischen 2007 und 2015 infolge der vom Umweltministerium beschlossenen Aufhebung des Jagdverbots auf Grundlage des Artikels 16 der EU-Habitate-Richtlinie rund 5.000 geschützte Wildtiere gejagt worden (2.374 Bären, 1.586 Wölfe und 898 Wildkatzen). Im Fall der Luchse wurde die entsprechende Quote bereits ab 2013 angehoben, infolgedessen wurden im Zeitraum 2007-2012 120 Exemplare erschossen.

  • Jäger und Ornithologen einigen sich auf Schutz der Rothalsgans

    Jäger und Ornithologen einigen sich auf Schutz der Rothalsgans

    Eine der schönsten Gänsearten der Welt ist die Rothalsgans, eine nördliche Zugvogelart, die im Winter auch in Rumänien anzutreffen ist. Obwohl die Rothalsgänse in praktisch ihrem ganzen Verbreitungsgebiet gesetzlich geschützt sind, werden viele von ihnen insbesondere in den Winterquartieren, wo sie in gro‎ßen Schwärmen auftreten, von Wilderern für den Verzehr abgeschossen.



    Die Rothalsgans gehört zu den Meergänsen und ist eng mit der Ringelgans verwandt. Die Rothalsgans ist die farblich bunteste der Meergänse. Das Gefieder ist schwarz mit deutlich erkennbaren wei‎ßen Konturlinien. Wie der Name bereits andeutet, ist die Brust rostrot gefärbt. Auch hier sind die roten Farbfelder durch wei‎ße Zwischenlinien gut voneinander und vom umgebenden Schwarz abgesetzt. Die Flankenstreifen sind wei‎ß. Die Rothalsgans nistet im Sommer auf der Halbinsel Tamir und in der Tundra im Norden Sibiriens. Jedes Jahr fliegt die Rothalsgans etwa 4000 Km, um in der Ukraine, in Rumänien und in Bulgarien zu überwintern.



    Rothalsgänse gelten heute insbesondere durch illegale Bejagung in ihren Wintergebieten, aber auch durch die Vernichtung ihres Lebensraumes als gefährdete Vogelart und sind durch das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen sowie als Art des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. In Rumänien kann man sie von Ende Oktober bis März beobachten. Der See Balta Albă im Landkreis Buzău ist ein Naturschutzgebiet, wo neben Tausenden anderen Zugvögeln auch zahlreiche Rothalsgänse überwintern. Um diese Vogelart zu schützen, haben die Jäger und die Fachleute von der Rumänischen Ornithologischen Gesellschaft beschlossen, zusammenzuarbeiten. Mehr dazu von Ovidiu Bufnilă, Sprecher der Rumänischen Ornithologischen Gesellschaft:



    Unsere Zusammenarbeit mit dem Rumänischen Jagd- und Fischereiverband ist eine direkte Folge der Kampagne ‚Opreşte barbaria, salvează ciocârlia!‘ (dt. ‚Stoppt die Barbarei, rettet die Lerche!‘), die wir im Frühling durchgeführt haben. Es handelte sich um eine Kampagne gegen die Bejagung von Singvögeln und vor allem gegen ein schlechtes Gesetz. Viele Jäger haben auch bemerkt, dass dieses Gesetz nicht in Ordnung war, und nachdem die Kampagne abgeschlossen war, haben wir einen Dialog mit dem Jagdverband aufgenommen. Wir diskutierten über den Naturschutz und es wurde uns klar, dass wir mehr zum Schutz vieler Tierarten unternehmen könnten, wenn wir zusammenarbeiten würden. Wir erarbeiteten mehrere gemeinsame Projekte, und bei unserem ersten Projekt ging es um den Schutz der Rothalsgans in dem Naturschutzgebiet Balta Albă. Diese weltweit besonders gefährdete Vogelart verbringt den Winter in Rumänien, in Balta Albă, in der Dobrudscha und in der Bărăgan-Ebene.“




    Ende November kommen etwa 10.000 Rothalsgänse zu ihren Winterquartieren in Balta Albă. Das sind etwa 20% der Gesamtpopulation weltweit. Der Sprecher der Rumänischen Ornithologischen Gesellschaft, Ovidiu Bufnilă, über Ma‎ßnahmen zum Schutz der Rothalsgans:



    Bei unseren Treffen mit Vertretern des rumänischen Jagd- und Fischereiverbandes haben wir eine Reihe von Ma‎ßnahmen zum Schützen der Rothalsgänse vorgeschlagen. Eine Ma‎ßnahme ist das tägliche Jagdverbot zwischen 06.00 und 10.00 Uhr. Zu dieser Zeit fliegen die Rothalsgänse, die in Balta Albă überwintern, auf Futtersuche. Der See ist ihr Schlafplatz, dort werden sie von Schakalen, Füchsen oder anderen Raubtieren nicht gestört. Wenn sie am frühen Morgen in Schwärmen losfliegen, vermischen sich die Rothalsgänse mit anderen Vogelarten, zum Beispiel mit Blässgänsen, die gejagt werden dürfen, und wenn die Jäger mit Schrotflinten schie‎ßen, können sie versehentlich auch unter Schutz stehende Rothalsgänse erschie‎ßen. Deshalb ist das tägliche vierstündige Jagdverbot ein gro‎ßer Schritt mit positiven Folgen für den Schutz der Rothalsgänse.“




    Ende Dezember vereist der See Balta Albă, und die Rothalsgänse ziehen weiter nach Süden, in Richtung Dobrudscha und Donaudelta.