Tag: Kodex

  • Die Woche 23.01.-27.01.2017 im Überblick

    Die Woche 23.01.-27.01.2017 im Überblick

    In Rumänien wird der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus weiterhin angewandt



    In Rumänien bleibt der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus von wesentlicher Bedeutung für den Fortschritt und wird weiterhin angewandt, stand in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am Mittwoch. Laut dem diesjährigen Bericht der Europäischen Kommission hat Rumänien in den 10 Jahren, seitdem es EU-Mitglied ist, bedeutende Fortschritte im Bereich Justiz erzielt. Es habe aber auch Momente gegeben, wenn der Rythmus der Reformen verlangsamt wurde. Die Europäische Kommission hat ein paar Empfehlungen gemacht, die Rumänien erfüllen muss, wenn es die Aufhebung des seit 2007 angewandten Kooperations- und Überprüfungsmechansimus wünscht. Es geht um die Umsetzung eines kräftigen und unabhängigen Systems zur Ernennung der Ober- und Generalstaatsanwälte, um klare Vorschriften im Verhaltenskodex der Parlamentarier, um klare Bestimmungen über den gegenseitigen Respekt zwischen Institutionen sowie um klare Präzisierungen darüber, dass die Parlamentarier die Unabhängigkeit des juristischen Systems respektieren müssen. Eine weitere Empfehlung betrifft die Umsetzung der Antikorruptionsstrategie und die Einhaltung der Frist, die die Regierung im Sommer 2016 festgelegt hatte. Die Europäische Kommission lädt Rumänien ein, die Empfehlungen umzusetzen. Sie wird Ende 2017 die Fortschritte Rumäniens neu evaluieren. Der rumänische Staatschef Klaus Iohannis begrü‎ßte die Tatsache, dass der Bericht der Exekutive von Brüssel die Fortschritte Rumäniens bei der Konsolidierung des juristischen Systems und bei der Bekämpfung der Korruption anerkennt. Dabei machte er auf die Besorgnis aufmerksam, die die zwei Entwürfe der Eilverordnungen betreffend die kollektive Begnadigung und die Änderung bestimmter Strafvorschriften hervorgerufen hat. Diese Eilverordnungen der linksliberalen Regierung könnten negative Auswirkungen auf den gesetzlichen Rahmen für die Bekämpfung der Korruption haben.



    Die rumänischen Bürger sollen in einem Referendum über die umstrittenenen Eilverordnungen der linksliberalen Regierung entscheiden



    Die rumänischen Bürger sollen in einem Referendum über die umstrittenenen Eilverordnungen der linksliberalen Regierung über eine kollektive Begnadigung und die Abschaffung und Änderung bestimmter Straftatbestände entscheiden. Staatspräsident Klaus Iohannis hat am Dienstag das Verfahren zur Volksabstimmung eingeleitet, nachdem er dies am Montag abend kurzfristig angekündigt hatte. Die Rumänen sollten sich beim besagten Referendum über die weitere Bekämpfung der Korruption und über das Sichern der Integrität in den öffentlichen Ämtern äu‎ßern. Die Sozialdemokratische Partei, die wichtigste Partei der Regierungskoalition, erklärte, die Initiative des Präsidenten Klaus Iohannis habe politische Gründe — dadurch versuche der Staatspräsident, politisches Kapital und Unterstützung zu gewinnen, nach der Wahlniederlage der Nationalliberalen Partei und der Union Rettet Rumänien. Beide Parteien, die jetzt in der Opposition sind, haben bekanntgegeben, dass sie die Initiative des Staatspräsidenten zum Referendum unterstützen. Mehrere Zehntausend Bürger hatten am Sonntag in Bukarest und in anderen rumänischen Gro‎ßstädten gegen die Eilverordnungsvorschläge der Regierung protestiert. Sie befürchten, dass korrupte Politiker von der Amnestie und den neuen Vorschriften profitieren werden. Auch Präsident Iohannis nahm für kurze Zeit an der Demonstration in Bukarest teil. Die Regierung will eigener Auffassung nach durch die Amnestie das Problem der Überbelegung von Justizvollzugsanstalten lösen, für das der Staat mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Stra‎ßburg gerügt wurde. Die Begnadigung kann allerdings kein Thema für eine Bürgerinitiative sein; bleibt noch zu sehen, wie die Referendumsfrage formuliert wird.



    Staatspräsident Klaus Iohannis unternimmt einen offiziellen Besuch in Stra‎ßburg



    Rumäniens Präsident Klaus Iohannis hat diese Woche einen zweitägigen offiziellen Besuch in Stra‎ßburg unternommen. Dabei diskutierte Klaus Iohannis mit dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Guido Raimondi, über die Eilverordnungsvorschläge der rumänischen Regierung über Begnadigung und Amnestie. Nach dem Treffen erklärte der rumänische Staatspräsident, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keinen Druck auf Rumänien ausüben werde. Eine 80 Millionen Euro Geldstrafe vom EGMR gegen Rumänien in Bezug auf die Situation in den rumänischen Justizvollzugsanstalten käme auch nicht in Frage. Eine Pilot-Entscheidung des EGMR werde in der ersten Hälfte dieses Jahres bekanntgegeben, um klarzustellen, was nicht funktioniert, und wo die Problenme liegen; daraufhin werde Rumänien eine Frist bekommen, um Lösungen zu finden. Die Begnadigung sei nur eine begrenzte Lösung, sagte noch Klaus Iohannis. Laut einem Bericht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der diese Woche veröffentlicht wurde, belege Rumänien den 3. Platz, nach Russland und der Türkei, auf der Liste der Staaten mit den meisten Verurteilungen beim EGMR, vor allem im Bereich Lebensbedingungen in den Justizvollzugsanstalten. EGMR-Präsident Guido Raimondi präzisierte, diese Probleme würden sich wiederholen und Rumänien müsse komplexe Lösungsma‎ßnahmen treffen.



    Der rumänische Inlandsnachrichtendienst steht unter Parlamentskontrolle



    Der rumänische Inlandsnachrichtendienst wird einen Verhaltenskodex über die Berufsethik der Beamten dieser Einrichtung erarbeiten. Besagter Verhaltenskodex soll in einigen Tagen im Amtsblatt veröffentlicht werden, gab der Leiter des rumänischen Inlandsnachrichtendienstes, Eduard Hellvig, bekannt. Er erklärte, der Kodex werde die Inkompatibilitätszustände, in denen sich die Nachrichtenoffiziere in Bezug auf Politiker, öffentliche Beamte, oder Geschäftsleute befinden könnten, deutlich festlegen. Im Anschlu‎ß der Anhörungen, die über sieben Stunden gedauert haben, betonte der Chef des Inlandsnachrichtendienstes, Eduard Hellvig, an diesen Tagen habe es Angriffe ohne Präzedenz auf die von ihm geführte Einrichtung gegeben. Er versicherte allerdings, dass dieser Dienst weder in Machtspielen involviert war, noch sich involvieren werde. Diese Entscheidungen und Päzisierungen erfolgten auf dem Hintergrund des Skandals um General Florian Coldea, der 12 Jahre lang die Nummer 2 des rumänischen Inlandsnachrichtendienstes war. Coldea wurde vorige Woche suspendiert und anschlie‎ßend per Präsidialdekret au‎ßer Dienst gestellt, nachdem der ex-Abgeordnete Sebastian Ghita den General beschuldigt hatte, an illegalen Politränken beteiligt zu sein. Ghita selbst ist in mehreren Strafverfahren beschuldigt; gegen ihn wird steckbrieflich gefahndet, da er nach Weihnachten flüchtig wurde und sein Aufenthaltsort unbekannt ist. Vor seiner Au‎ßerdienststellung hatte General Florian Coldea bereits seinen Rücktritt eingereicht. Eine Sonderkommission des Geheimdienstes hatte ihn zuvor von allen Vorwürfen illegaler Seilschaften unschuldig gesprochen, doch wolle er aus Gründen der militärischen Würde zurücktreten, so Coldea am Dienstag in Bukarest. Au‎ßerdem wolle er die Behörde nicht belasten, sagte er, und legte sein Amt nieder.



    Die rumänische Filmproduzentin Ada Solomon kämpft um einen Oscar



    Ada Solomon ist die erste rumänische Filmproduzentin im Rennen um einen Oscar in der Kategorie “Bester ausländischer Spielfilm”, mit dem Film “Toni Erdmann”, der deutschen Regisseurin Maren Ade. Der Streifen, der fast vollständig in Rumänien gedreht wurde, ist von BBC Culture auf die Liste der besten 100 Filme des 21. Jh. aufgenommen worden. Die Weltpremiere hatte “Toni Erdmann” 2016 in Cannes, und wurde mit dem Preis der Filmkritiker- und Filmjournalisten-Vereinigung FIPRESCI für den besten Film im offiziellen Wettbewerb ausgezeichnet.

  • Nachrichten 26.01.2017

    Nachrichten 26.01.2017

    Der rumänische Premierminister Sorin Grindeanu hat angekündigt, dass die Haushaltsvorlage für das Jahr 2017 in der Regierungssitzung von Freitag fertiggestellt werden sollte. Am selben Tag soll diese auch dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden. Der Chef der Exekutive versicherte, dass alle im Regierungsprogramm der Mehrheit der Sozial-Demokratischen Partei und der Allianz der Europäsichen Demokraten und Liberalen enthaltenen Ma‎ßnahmen in Betracht gezogen wurden. Das meiste Geld wird den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Gesundheit und kleine und mittelständische Unternehmen zufliessen. Weniger Geld als 2016 erhalten die Bereiche Bildung, Energie, Regionalentwicklung, innere und äu‎ßere Angelegenheiten, Präsidialverwaltung, die beiden Kammern des Parlaments sowie Au‎ßennachrichtendienst. Die Haushaltsvorlagebasiert auf einem Wirschaftswachstum von 5,2% und einem geschätzten Haushaltsdefizit von 2,96% des BIP. Staatspräsident Klaus Iohannis kritisierte die Senkung der Haushalte für die Einrichtungen im Bereich nationale Sicherheit. Am Donnerstag schickte Präsident Iohannis dem Ministerpräsidenten Grindeanu ein Schreiben, in dem er die Verringerung dieser Haushalte als nicht gerechtfertigt und vollkommen unangebracht bezeichnet.



    Der rumänische Inlandsnachrichtendienst wird einen Kodex für die Berufsethik der Beamten dieser anstalt erarbeiten. Der besagte Kodex soll in einigen Tagen im Amtsblatt veröffentlicht werden, kündigte der Leiter der Anstalt Eduard Hellvig. Er erklärte, dass die Unterlage die Inkompatibilitätszustände, in denen sich die Nachrichtenoffiziere befinden könnten, deutlich festlegen wird. Die Ankündigung kommt, nachdem die Führung des Inlandsnachrichtendienstes am Mittwoch von dem parlamentarischen Ausschuss zur Kontrolle des Inlandsnachrichtendienstes angehört wurde. Im Anschlu‎ß der Anhörungen, die über sieben Stunden gedauert haben, betonte der Chef des Inlandsnachrichtendienstes, Eduard Hellvig, an diesen Tagen gab es Angriffe ohne Präzedenz auf die von ihm geführte Anstalt. Er versicherte allerdings, dass dieser Dienst weder in Machtspielen involviert war, noch sich involvieren werde.



    Das rumänische Justizminsterium hat am Donnerstag angekündigt, es werde am 30. Januar eine öffentliche Debatte über die Eilverordnungsentwürfe der Regierung veranstalten. In besagten Entwürfen geht es um die Begnadigung einiger Strafen und um die Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung. Am Mittwoch lehnte der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte in Bukarest die zwei Eilverordnungsentwürfe ab. Eine Bewertung der Vorlagen durch besagten Rat war vom Justizministerium beantragt worden. Diese Bewertung hat allerdings nur konsultativen Charakter. Die Eilverordnungs-Entwürfe sehen die vollständige Begnadigung der Haftstrafen von bis zu 5 Jahren vor. Die Haftstrafen für Personen über 60 Jahre, schwangere Frauen und Personen, die das Sorgerecht für Kinder unter 5 Jahren haben, sollen, laut dem Entwurf, halbiert werden. Die Begnadigung ist für Wiederholungstäter und eine Reihe von Straftaten nicht gültig. Personen, die wegen Bestechungs-Delikte, Einflussnahme, Menschenhandel, Drogenhandel, IT-Delikte, sowie auch Schleuser, sollen nicht begnadigt werden. Der Amtsmissbrauch wird weiterhin eine Straftat sein, nur wenn der Schaden höher als 200.000 Lei (umg. etwa 45.000 Euro), ist. Die Höchststrafe für diese Tat wird au‎ßerdem von 7 auf 3 Jahre reduziert. Gegen die beiden Entwürfe gab es heftige Reaktionen von der parlamentarischen Opposition sowie von mehreren zehntausend Menschen, die Ende letzter Woche auf den Stra‎ßen Bukarests dagegen protestierten. Ihnen schloss sich auch Präsident Klaus Iohannis an. Justizminister Florin Iordache behauptet, dass die Änderungen notwendig seien, um das Problem der Überfüllung der Strafanstalten zu lösen und um die Gesetzgebung an die Beschlüsse des Verfassungsgerichtes anzupassen.



    Der Präsident der Republik Moldau, der prorussische Sozialist Igor Dodon, hat angekündigt, dass er ein Referendum zur Verfassungsnovellierung vorbereitet, um seine Befugnisse zu erweitern. Somit soll er die Möglichkeit haben, das Parlament aufzulösen. Die Presse und Verfassungsrechtsexperten behaupten, Dodon versuche, ein diktatorisches Regime einzuführen, um die totale Macht zu ergreifen. Laut der Verfassung der Republik Moldau hat der Präsident nicht das Recht, ein Referendum zur Verfassungsnovellierung einzuleiten. Dieses kann nur von den Bürgern, der Regierung oder einem Drittel der Abgeordneten eingeleitet werden.