Tag: Königreich

  • Alba Iulia – die Stadt der Großen Vereinigung

    Alba Iulia – die Stadt der Großen Vereinigung

    Am 1. Dezember 1918 tagte in der siebenbürgischen Stadt Alba Iulia (dt. Karlsburg od. Wei‎ßenburg) im Zentrum des heutigen Rumäniens die Gro‎ße Nationalversammlung, die die Vereinigung der Provinzen Siebenbürgen, Banat, Kreischgebiet (rum. Crişana), Marmarosch (rum. Maramureş) und Sathmar (rum. Sătmar, heute Satu Mare) mit dem Königreich Rumänien ausrief. Der 1. Dezember ist seit 1990 der Nationalfeiertag Rumäniens.




    Die Fragen sind gar nicht kompliziert:




    Was wird am 1. Dezember gefeiert und welche Bedeutung hat dieser Festtag?



    Wo fand die Gro‎ße Nationalversammlung vom 1. Dezember 1918 statt?



    In welchem Teil Rumäniens liegt Alba Iulia?




    Unter den Teilnehmern, die die richtigen Antworten einsenden, losen wir zwei Gro‎ße Preise aus: je eine Reise, für eine Person, vom 10. zum 18. September 2018, getragen vom Hotel Transilvania in Alba Iulia bzw. der Herberge Casa Moţului“ in Arieşeni, Landkreis Alba. Die Anreise müssen die Gewinner allerdings selbst bezahlen. Zu gewinnen gibt es natürlich auch andere kleinere Preise, vor allem Kulturprodukte. Das Quiz veranstalten wir zusammen mit dem Landkreisrat Alba, der Stadtverwaltung Alba Iulia, der Filiale Alba Iulia des Verbands Bildender Künstler, dem Orthodoxen Erzbistum Alba Iulia und der Porzellanfabrik Apulum in Alba Iulia.



    Unsere Koordinaten bleiben unverändert:



    Radio România Internaţional,


    General-Berthelot-Str. Nr. 60-64, Sektor 1, Bukarest, PO Box 111, PLZ 010171.


    Fax: 00.40.21.319.05.62


    E-Mail: germ[at]rri.ro.



    Der Wettbewerb läuft bis zum 30. Juni 2018, es gilt das Datum des Poststempels. Die letzten Antworten über die Online-Kanäle sollten um 24.00 Uhr rumänischer Zeit am 30. Juni 2018 abgegeben sein.



    Schreiben Sie uns bitte auch, was Sie zur Teilnahme veranlasst hat.



    Viel Erfolg!




    
    Allgemeine Teilnahmbedingungen für das Gewinnspiel
    
    Alba Iulia -- die Stadt der Gro‎ßen Vereinigung



    1. Der Veranstalter



    Die Rumänische Rundfunkgesellschaft (Societatea Română de Radiodifuziune), mit Sitz in Bukarest, General-Berthelot-Stra‎ße Nr. 60-64, Steuernummer RO8296093, organisiert über Radio Rumänien International (RRI) ein Gewinnspiel unter den Stichworten Alba Iulia die Stadt der Gro‎ßen Vereinigung“.



    Der Veranstalter behält sein Recht vor, Konzept und Format des Gewinnspiels jederzeit bei Bedarf zu ändern oder das Gewinnspiel jederzeit während der Durchführung einzustellen. Die Veränderungen werden dem Publikum vor Inkrafttreten durch Ansagen im Sender RRI und im Internet unter www.rri.ro mitgeteilt.




    2. Dauer der Durchführung



    Das Gewinnspiel findet statt im Zeitraum 1. April — 30. Juni 2018. Es gilt das Datum des Poststempels (bzw. 30. Juni 2018, 24.00 Uhr, rumänische Ortszeit). Das Gewinnspiel findet in allen Sendesprachen von RRI statt.




    3. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmebedingungen



    Teilnehmen am Gewinnspiel dürfen sämtliche natürliche Personen, die das Alter von 18 Jahren bis zum 1. April 2018 erreicht haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beschäftigte und vertragliche Mitarbeiter der Partner sowie Beschäftigte und vertragliche Mitarbeiter der Rumänischen Rundfunkgesellschaft und deren Verwandte bis zum zweiten Grad.




    4. Konzept



    a) Das Gewinnspiel findet im Zeitraum 1. April — 30. Juni 2018 in allen Sendesprachen von RRI statt.



    b) Ein Hörer oder Nutzer kann jeweils einen einzigen Preis gewinnen, der aus Produkten zur kulturellen und touristischen Förderung des rumänischen Landkreises Maramureş besteht.



    c) Die Quizfragen werden regelmä‎ßig in den Sendungen von RRI ausgestrahlt bzw. im Internet unter www.rri.ro sowie im Rahmen der Social-Media-Auftritte von RRI (Facebook, Google+, LinkedIn) veröffentlicht.



    d) Die Teilnehmer müssen schriftlich auf alle Quizfragen antworten. Zu schicken sind die Antworten per Post an Radio România Internaţional, Str. G-ral Berthelot Nr. 60-64, sector 1, Bucureşti, PO Box 111, Cod 010171; per Fax an 00.40.21.319.05.62; per E-Mail an die Adressen der jeweiligen Sprachdienste. Sie können auch im Facebook-, Google+- oder LinkedIn-Profil des jeweiligen Sprachdienstes veröffentlicht werden. Wir ermutigen die Teilnehmer, uns auch mitzuteilen, warum sie am Gewinnspiel teilnehmen und vor allem warum sie die Sendungen von RRI einschalten oder die Berichterstattung von RRI online verfolgen.



    e) Schreibt ein Hörer oder Nutzer mehrere Sprachdienste an, zählen nur die Antworten an den ersten angeschriebenen Dienst.



    f) Der jeweilige Preis wird ausschlie‎ßlich als Gegenstand zur Kulturförderung vergeben (z.B. CDs, Alben, Broschüren, DVDs); der Geldwert des Preises kann nicht beantragt oder ausgezahlt werden.




    5. Bestätigung der Gewinner und Empfang der Gewinnpreise



    a) Der teilnehmende Hörer oder Nutzer wird gebeten, die vollständigen Identifikationsdaten und die Anschrift (sowie die Wohnortadresse, falls unterschiedich) per Post oder E-Mail an RRI mitzuteilen, um in Besitz eines eventuellen Preises kommen zu können.



    b) Für die Vergabe der Preise zählen nur richtige, vollständige und fristgemä‎ß abgeschickte Antworten.



    c) Die Preise werden auf Kosten von RRI, in den Grenzen staatlicher Zuwendungen, schnellstmöglichst per Post verschickt.



    d) Erhaltene Preise können nur aus sachlichen, schriftlich vorgetragenen Gründen abgelehnt oder zurückgeschickt werden, um Zusatzkosten für RRI zu vermeiden. Sollte ein Preis ohne klare, von RRI schriflich akzeptierte Begründung abgelehnt oder zurückgeschickt werden, führt dies zum Auschluss der Person von dem nächsten Gewinnspiel, das die Rumänische Rundfunkgesellschaft über RRI veranstaltet. Das Gleiche trifft zu, wenn aus Verschuldung der Teilnehmer die Wohnanschrift falsch mitgeteilt wird.



    e) Gewinner werden gebeten, RRI den Erhalt des Pakets und dessen Inhalt auf jedem Weg schriftlich mitzuteilen, um die die Vollständigkeit der Postsendung überprüfen zu können.




    6. Verantwortung



    Durch die Einschickung der Quizantworten erklären sich alle Teilnehmer mit den Anforderungen und Bedingungen vorliegender Teilnahmeordnung einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung.




    7. Datenschutzbestimmungen



    Gemä‎ß der geltenden Gesetzgebung ist der Veranstalter verpflichtet, die Namen der Gewinner dieses Preisausschreibens und die verliehenen Preise zu veröffentlichen. Der Veranstalter verpflichtet sich desgleichen, die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung DSGVO“) zum Schutz natürlicher Personen bei der Bearbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr der während des Preisausschreibens gespeicherten Daten zu respektieren. Der Veranstalter verpflichtet sich somit, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten der Teilnehmer am Preisausschreiben zu gewährleisten. Mit der Teilnahme am Preisausschreiben und der Weitergabe der personenbezogenen Daten erteilen die Teilnehmer ihre Zustimmung für die Erfassung dieser in einer Datenbank des Veranstalters. Auf ausdrückliches schriftliches Ersuchen der Teilnehmer wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten nach Ablauf des Preisausschreibens löschen.





    8. Höhere Gewalt



    Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt als höhere Gewalt jedes Ereignis, das vom Veranstalter nicht kontrolliert, beseitigt oder vorhergesehen werden kann und dessen Eintreten es ihm unmöglich macht, seine durch diese Teilnahmebedingungen angenommenen Verpflichtungen einzuhalten; dazu gehören nicht ausschlie‎ßlich Kriege, Brände, Überschwemmungen, Streiks und Blockaden, Erdbeben, andere Katastrophen jeder Art. Verhindert eine Situation der höheren Gewalt teilweise oder vollständig die Abwicklung des Gewinnspiels nach den Bedingungen in vorliegender Ausführung, ist der Veranstalter von seiner Verantwortung für die von der Situation der höheren Gewalt betroffenen Zeitdauer befreit.




    9. Rechtsstreitigkeiten



    Eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des Wettbewerbs werden einvernehmlich gelöst. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, wird die Streitigkeit zur Beilegung an die in Bukarest zuständigen rumänischen Gerichte verwiesen.




    10. Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen



    Die Teilnahmebedingungen werden im Internet unter www.rri.ro sowie innerhalb der Social-Media-Auftritte von RRI (Facebook, Google+, LinkedIn) veröffentlicht. Als Grundlage dient die englische Sprachfassung.

  • Die Woche 22.01. – 26.01.2018 im Überblick

    Die Woche 22.01. – 26.01.2018 im Überblick

    Die Bukarester Regierungkoalition PSD-ALDE gibt das neue Kabinett bekannt



    Die Vertreter der Regierungskoalition der Sozialdemokratischen Partei (PSD) und der Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE) haben am Freitag die Zusammensetzung des neuen Kabinetts unter Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă bekanntgegeben. Parallel dazu haben die Sozialdemokraten mit Gewissheit die Erneuerung des Regierungsprogramms beschlossen, das sie im Wahlkampf angekündigt hatten. Die dort angeführten Ma‎ßnahmen sollen allerdings bestehen bleiben, sagte der PSD-Vorsitzende, Liviu Dragnea:



    Wir halten an den Zielen fest, die wir sowohl im Wahlkampf als auch im Regierungsprogramm festgelegt haben. Das Programm wurde im Januar im Parlament verabschiedet und später, im Sommer, mit kleinen Änderungen erneut verabschiedet. Dabei haben wir uns verpflichtet, die wichtigen makro-ökonomischen Kennzahlen einzuhalten, genauso wie es auch 2017 geschehen ist, entgegen all den Lügennachrichten. Was unser oberstes Ziel anbelangt – mehr Geld für die Bevölkerung – dieses gilt nach wie vor, und zwar werden die Renten und Gehälter wie vereinbart angehoben. In manchen Fällen werden die Steigerungen vielleicht noch besser ausfallen.”



    Am Montag stimmen die Senatoren und Abgeordneten über die Amtseinführung der neuen Regierung sowie das Regierungsprogramm des Ministerteams um Viorica Dăncilă ab. Die National-Liberale Partei (PNL) führt derweil Gespräche mit den drei weiteren Oppositionsparteien über die Art und Weise, in der die Amtseinführung des dritten PSD-ALDE-Kabinetts innerhalb eines Jahres verhindert werden kann.



    Zur Erinnerung: Nach einem Jahr mit einer Regierung von parteilosen Technokraten hatte die PSD bei der Parlamentswahl im Dezember 2016 einen deutlichen Sieg eingefahren. Mit der neu gegründeten ALDE bildete sie anschlie‎ßend eine Regierungskoalition. Doch die Regierungstätigkeit sollte sich als schwieriger erweisen, als so manches Mitglied, mancher Gegner oder Anhänger der Partei gedacht hätte. Im vergangenen Sommer sollte die Partei für eine Premiere in der rumänischen Politik nach der Wende sorgen: sie stürzte die eigene Regierung per Misstrauensantrag. Ex-Ministerpräsident Sorin Grindeanu war für seinen politischen Vorgesetzten, dem PSD-Chef Liviu Dragnea, wohl inakzeptabel geworden. Und in diesem Monat entzog die sozialdemokratische Führung dem Premierminister Mihai Tudose die politische Unterstützung. An seine Stelle wurde die Europa-Abgeordnete Viorica Dăncilă nachnominiert.



    Die Europäische Kommission rügt die rumänischen Amtsträger



    Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der erste Vizepräsident Frans Timmermans haben am Mittwoch in einer gemeinsamen Errklärung die rumänischen Amtsträger gerügt. In besagter Erklärung wird das rumänische Parlament aufgefordert, die Änderungen der Gesetzgebung zum Justizsystem zu überdenken. Damit kommen sie dem Plan der Regierungskoalition aus PSD und ALDE in die Quere. Die Unabhängigkeit des Justizsystems und seine Fähigkeit, die Korruption effizient zu bekämpfen, sei der Grundpfeiler eines starken Rumänien als EU-Mitglied” — hei‎ßt es in der Erklärung aus Brüssel. Die bislang verzeichneten Fortschritte im Justizbereich sollten unumkehrbar sein, denn das ist die wesentliche Voraussetzung für die Aufhebung des sogenannten Kooperations- und Überprüfungsmechanismus, warnen Juncker und Timmermans. Mit dem Mechanismus wacht die Europäische Kommission seit dem EU-Beitritt Rumäniens 2007 über den Gang der Justizreformen. Demzufolge will die Kommission jetzt die Änderungen der Justizgesetze, des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über den Interessenkonflikt bis ins Detail prüfen. Sie will feststellen, ob sich die neuen Rechtsnormen negativ auf die Unabhängigkeit des Justizwesens und die Korruptionsbekämpfung auswirken.



    Die Reaktion aus Bukarest lie‎ß indes nicht lange auf sich warten. Die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern antworteten in einem gemeinsamen Schreiben auf die Kritik der Kommission. Die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern und der zwei Koalitionsparteien, der Senatsvorsitzende Liviu Dragnea (PSD) und der Senatschef Călin Popescu-Tăriceanu (ALDE), behaupten, die europäischen Politiker seien falsch über die Justizreform in Rumänien informiert worden. Bei der Erarbeitung und Prüfung der Gesetzestexte seien Verfassungsgrundsätze und Standards der Venedig-Kommission beachtet worden. Darüber hinaus werde die Justizreform gemä‎ß den Empfehlungen aus Brüssel durchgeführt.



    Der Bericht des Europäischen Gerichts für Menschenrechte (EGMR) für 2017, der am Donnerstag veröffentlicht wurde, zeigt aber, dass Rumänien in puncto Anklagen der Bürger gegen den Staat beim EGMR den ersten Platz belegt. Die meisten Klagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren im vergangenen Jahr gegen Rumänien gerichtet. Damit hat das Land die früheren Rekordhalter Russland, Türkei und Ukraine übertroffen. In den 9.900 Verfahren gegen den rumänischen Staat wegen Verstö‎ße gegen die Menschenrechte geht es vor allem um die Überfüllung und die Bedingungen in den rumänischen Gefängnissen. 2017 befand der Gerichtshof in 20 ähnlichen Verfahren Rumänien für schuldig angesichts unmenschlicher und abwertender Behandlungen und zwang den Staat zu Schadenersatz-Zahlungen. Ebenfalls im letzten Jahr wurde Rumänien aufgrund der Haftbedingungen verwarnt — sollten sich diese nicht ändern, würde das Land hohe Strafgelder riskieren, hie‎ß es.



    Bukarest bereitet sich auf den EU-Ratsvorsitz vor



    Rumänien übernimmt den EU-Ratsvorsitz am 1. Januar 2019, anschlie‎ßend werden Finnland und Kroatien das Amt innehaben. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschat nach einer festgelegten Reihenfolge zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Länder, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz zusammen. Diese Regelung wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Der Dreiervorsitz formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in dem betreffenden Achtzehnmonatszeitraum befassen wird. Auf der Grundlage dieses Programms stellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf. In Bukarest hat bereits zum zweiten Mal das dreifache Treffen der Länder stattgefunden, die aufeinanderfolgend den Vorsitz des EU-Rates übernehmen werden: Rumänien, Finnland und Kroatien. Somit wurde der Dialog zwischen den drei EU-Staaten aufgenommen, die eine gemeinsame Agenda festlegen sollen.



    Die Vertreter der drei EU-Staaten haben sich in Bukarest auf die Arbeitsmethoden geeinigt und über den Terminkalender diskutiert. Wie die rumänischen, finnischen und kroatischen Minister zum Schlu‎ß der Gespräche mitteilten, soll der Akzent auf der Wiederbelebung des europäischen Projektes liegen. Wie der rumänische Minister für Europaangelegenheiten Victor Negrescu bekanntgab, soll das Dokument, in dem die Prioritäten des rumänischen Vorsitzes des EU-Rates dargelegt werden, spätestens im Monat September genehmigt werden. Im Anschlu‎ß versicherte Negoescu, dass rumänische Experten trotz der instabilen politischen Lage des Landes und des Ministerwechsels dafür sorgen, dass die Vorbereitungen für den rumänischen EU-Ratsvorsitz kontinuierlich betrieben werden.



    Rumänen feiern Tag der Vereinigung



    Am Dienstag, dem 24. Januar, feierten die Rumänen im In- und Ausland den 159. Jahrestag der Vereinigung der rumänischen Fürstentümer Moldau und der Walachei. Am 24. Januar 1859 war der bereits zum Fürsten der Moldau gewählte Alexandru Ioan Cuza von der Bukarester Wahlversammlung einstimmig auch zum Herrscher über die Walachei gewählt worden. So wurde Cuza zum Fürsten der vereinten Rumänischen Fürstentümer ausgerufen. Drei Jahre später, am 24. Januar 1862, wurde die Vereinigung der rumänischen Fürstentümer auch international anerkannt und der somit entstandene Staat bekam den Namen Rumänien. 59 Jahre später, im Jahr 1918 wurde der moderne Staat Rumänien durch die Vereinigung des Rumänischen Königreichs mit Bessarabien (Basarabia), der Bukowina (Bucovina) und Siebenbürgen (Transilvania) gegründet. Die Herrscherzeit Cuzas (1859-1866) gilt aufgrund der eingeleiteten radikalen Reformen als Beginn der Moderne in Rumänien. 1918 endete der Gründungsprozess des Nationalstaates mit der Vereinigung der historischen Fürstentümer mit dem Rumänischen Königreich. Rumäniens Präsident Klaus Iohannis beteiligte sich am Mittwoch sowohl an der orthodoxen Messe in der Patriarchenkirche in Bukarest, als auch am wissenschaftlichen Symposium, das von der rumänischen Akademie organisiert wurde.

  • Vereinigung Bessarabiens mit Rumänien 1918: Umstrittener Akt staatlicher Raison

    Vereinigung Bessarabiens mit Rumänien 1918: Umstrittener Akt staatlicher Raison

    Nach dem Kriegsaustritt Russlands war Rumänien alleine an der Ostfront geblieben und hatte deshalb ein Friedensabkommen beantragt. Das Land sollte sich anschlie‎ßend einerseits mit der Besetzung durch die Mittelmächte und andererseits mit der Evakuierung der vom Revolutionsdrang erfassten russischen Armee konfrontieren.



    Der Arzt Daniel Ciugureanu war einer der aktivsten Anhänger der Vereinigung Bessarabiens mit Rumänien. Sein Sohn, Gheorghe Ciugureanu, gab 1993 ein Interview für das Zentrum für Mündliche Geschichte des Rumänischen Rundfunks, indem es auch um seinen Vater ging. Ciugureanu stammte aus einer traditionsreichen Bojarenfamilie aus Hotin in der heute zur Ukraine gehörenden Nordbukowina, er promovierte in Medizin an der Universität Kiew. Während des Studiums gründete er den Kulturkreis Deşteptarea“ (Erwachen“), gemeinsam mit dem Historiker Ştefan Ciobanu, dem Schriftsteller Alexe Mateevici, dem Ingenieur Nicolae Codreanu und anderen Nationalgesinnte. Im Interview von 1993 erinnerte sich Gheorghe Ciugureanu an die von seinem Vater erwähnte politische Zusammensetzung des Landesrates Bessarabiens, dem die entscheidende Rolle bei der Vereinigung der Provinz mit Rumänien zukommen sollte.



    Im Jahre 1917 hat mein Vater Daniel an der Gründung des Landesrates, also des Parlaments der ehemaligen Moldauischen Republik teilgenommen, das zum ersten Mal am 25. November 1917 tagte. In der Sitzung vom 27. November 1917 proklamierte es die Autonomie der Demokratischen Moldauischen Republik, die jedoch weiterhin dem Zarenreich einverleibt blieb. Die Zusammensetzung des Landesrates sah in etwa wie folgt aus: Au‎ßer einiger weniger bedeutenden politischen Fraktionen, die eher nach ethnischen Kriterien zustande gekommen waren, wie etwa die Union der Deutschen, die Union der Gagausen, Juden sowie Ukrainer und Polen, gab es eigentlich zwei politische Fraktionen, die sich gegenüber standen. Es gab die sogenannte Bauernfraktion, die von Ion Inculeţ angeführt wurde, ihm folgten Pantelimon Erhan und Pantelimon Halippa sowie andere, die für die Autonomie Bessarabiens plädierten, jedoch weiter Teil des Russischen Reiches bleiben wollten. Der Moldauer Block hatte Daniel Ciugureanu als Anführer, gefolgt von Buzdugan, Anton Crihan, Ştefan Holban, Dimitrie Bogoz und anderen.“




    Der Vereinigungsprozess verlief nicht glatt, auch wenn viele Bessarabier nationalistische Überzeugungen hatten. Die Anarchieperiode nach der Machtübernahme durch die Sowjets in Petersburg habe gro‎ße Unruhen erzeugt, erzählte Gheorghe Ciugureanu.



    In einer ersten Phase hatte die Bauernfraktion die Macht ergriffen, Ion Inculeţ wurde zum Präsidenten des Landesrates gewählt, wobei die Regierung von Pantelimon Erhan geführt wurde. Die Exekutive war damals irgendwie der Zentralregierung in Petersburg untergeordnet. Die erste Phase dauerte von der ersten Sitzung am 25. November 1917 bis zum 14. Januar 1918. In diesem Zeitraum und vor der Gründung des Landesrates, aber vor allem während dieser Zeitspanne, intensivierte sich die Invasion der russischen Deserteure von der moldauischen Front. Diese massenhafte Fahnenflucht war die Folge der in Russland beginnenden Revolution. Auf ihrem Weg ins Land marschierten sie durch Bessarabien und verübten dort Raubüberfälle und Morde, wobei sie auch von Einheimischen aus den untersten Schichten gefolgt wurden. Die Lage war unerträglich geworden, da sie von den sowjetischen Volkskommissaren gelenkt wurden und eine regelrechte Hetzjagd gegen die Oberhäupter der rumänischen Volksbewegung gestartet hatten. In diesem Zusammenhang wurde Simion Gurafa getötet, der, nebenbei gesagt, mein Taufpate war. Er starb im Weingarten von Hodorogea, einem weiteren rumänischen Nationalisten, ihn tötete eine Bande von Deserteuren. Mein Vater musste sich damals verstecken, abtauchen, denn sonst hätte er sicherlich zu den ersten Opfern gehört.“




    Angesichts der offensichtlichen Gefahr der völligen Zerstörung forderten die Anführer der Bessarabien-Rumänen die Unterstützung der rumänischen Armee für die Wiederherstellung der Ordnung an. Nichtsdestotrotz lie‎ßen die Bessarabier die Operationen der rumänischen Armee nicht ohne eigene Protestaktionen gewähren, sagte Gheorghe Ciugureanu im Interview mit dem Zentrum für Mündliche Geschichte.



    Die Krise hatte ihren Höhepunkt erreicht. Anfang Januar 1918 waren die siebenbürgischen Freiwilligen, die den Bessarabiern im Kampf gegen die Banden helfen wollten, im Bahnhof von Chişinău massakriert worden. Jenen Ereignissen folgte eine geheime Beratung der Anführer des Moldauischen Blocks aus der damaligen Opposition, eine Beratung, die im Haus des Ingenieurs Nicolae Codreanu stattfand und bei dem mein Vater den Vorsitz hatte. Bei diesem Treffen beschloss man, einige Entsandte nach Iaşi zu schicken, die der rumänischen Regierung in Iaşi die Unterstützung der rumänischen Armee gegen die verübten Massaker und Morde verlangen sollten. Die Entsandten des Moldauischen Blocks kamen in Iaşi an, wo sie ihr entsprechendes Schreiben überreichten. Die rumänische Armee reagierte blitzartig, gleich am nächsten Tag wurde ein Armeekorps von der Karpatenfront unter dem Befehl des Generals Ernest Broşteanu nach Bessarabien beordert. Der Korps drang etwa am 9. Januar nach Bessarabien ein, also gleich nach drei Tagen wurde der Pruth überquert und in Richtung Chişinău losmarschiert. In dem Moment gab es einen völlig ungewöhnlichen Eingriff seitens des Landesrates und der bessarabischen Regierung — sie schickten der rumänischen Regierung in Iaşi ein Protesttelegramm, gezeichnet von Ion Inculeţ und gegengezeichnet von Regierungschef Pantelimon Erhan, in dem in scharfem Ton gegen den Einmarsch der rumänischen Armee in Bessarabien protestiert wurde.“




    Die Vereinigung Bessarabiens mit Rumänien im März 1918 wurde in der Tat nicht von allen Bessarabiern willkommen gehei‎ßen. Allerdings brachte das Ereignis den lang ersehnten Frieden nach den vier blutigen Kriegsjahren.