Tag: Menschlichkeit

  • Nachrichten 17.04.2018

    Nachrichten 17.04.2018

    Bukarest: Die Militärstaatsanwälte haben am Dienstag die Erweiterung der strafrechtlichen Verfolgung des ehemaligen rumänischen Präsidenten Ion Iliescu für den Zeitraum 27. – 31. Dezember 1989 bekanntgegeben. Für den besagten Zeitraum ist keine Genehmigung der Ermittlung erforderlich. Am Dienstag erschien Ion Iliescu bei der Generalstaatsanwaltschaft um zur Kenntnis zu nehmen, dass auf seinen Namen die strafrechtliche Verfolgung in der Akte der Revolution, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet wurde. Am 13. April genehmigte Staatschef Klaus Iohannis die Anträge zur strafrechtlichen Verfolgung für Ion Iliescu, ex-Premierminister Petre Roman und ex-Vizepremierminister Gelu Voican Voiculescu in der Akte der Revolution. Die drei können nun von den Staatsanwälten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht und angeklagt werden, die im Zeitraum 22. – 31. Dezember 1989 begangen worden seien. Damals belegten die drei Ämter im Rat der Nationalen Rettungsfront, Organisation, die zu der Zeit die exekutive und legislative Gewalt hatte. Laut den Staatsanwälten deuten die bewaffneten Zwischenfälle, die nach dem 22. Dezember in mehreren Ortschaften Rumäniens stattgefunden haben, darauf hin, dass man nach einem im Voraus festgelegten Plan gehandelt habe. Dessen Ziel war die Machtübernahme durch die neuen Anführer und deren Legitimierung. Die, die von der Ermittlung betroffen sind, bewerten sich als unschuldig. Laut offizieller Statistik kamen im Dezember 1989 1.100 Personen ums Leben und rund drei Tausend wurden verletzt, die Mehrheit davon nach der Verhaftung des Diktatorpaares Ceausescu.



    Bukarest: Rumäniens Präsident Klaus Iohannis hat am Dienstag in Bukarest den Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate Sultan al Jaber empfangen. Laut der Präsidialverwaltung betonte der Staatschef zu diesem Anlass, dass er die bilateralen Beziehungen besonders schätze, die auf politscher Ebene sehr gut seien. Außerdem erklärte Präsident Iohannis, dass die Bemühungen zur Dynamisierung der Handelsaustausche und der Investitionen weiterhin eine Priorität in der Beziehung zu den VAE blieben, die der erste Wirtschaftspartner Rumäniens in der Golfregion ist. Seinerseit sagte Sultan al Jaber, dass es Vorhaben für mögliche Investitionen gibt, mit Fokus auf die Bereiche Energie, Transport, Infrastruktur, Logistik, Landwirtschaft, Tourismus und Immobilien. Auch am Dienstag führte der Vertreter der VAE Gespräche mit seinem Amtskollegen Teodor Melescanu über die Handelsbeziehungen. Die beiden nahmen an den Arbeiten der ersten Sitzung des gemeinsamen Zusammenarbeitsausschusses Rumänien – VAE teil.



    Bukarest: In Bukarest hat am Dienstag der erste Gipfel des Formats Bukarest B9 begonnen. Es handelt sich um ein Treffen der parlamentarischen Diplomatie, an der Vertreter von neun europäischen Staaten, sowie hohe Nato-Vertreter teilnehmen. Die Konferenz nimmt sich vor, die Rolle der nationalen Parlamente in Sicherheits- und Verteidigungsfragen zu stärken. Die Agenda des Ereignisses, das am Donnerstag zu Ende kommt, behandelt Aspekte der künftigen Nato-Präsenz, die defensive und entmutigende Haltung, die Bekämpfung des Terrorismus, die Bedrohungen, mit denen die Teilnehmerländer konfrontiert werden, aber auch die legislative Konsolidierung im Verteidigungsbereich. Der B9-Gipfel nimmt sich vor, eine einheitliche und kohärente Botschaft betreffend die Festigung der Ostflanke der Nato im Vorfeld des Nato-Gipfels, der in Brüssel, im Juli stattfinden wird, zu übermitteln.



    Bukarest: Hunderte Angestellte des Kreisnotkrankenhauses Craiova, im Südwesten Rumäniens, haben am Dienstag ihre Proteste fortgesetzt. Sie sind unzufrieden gegenüber der Senkung ihrer Einkommen und sagen, falls ihre Forderungen nicht gelöst werden, werden sie den Generalstreik ausrufen. Die Angestellten des Lungenphysiologie-Krankenhauses im nordöstlichen Iasi protestierten auch vor der Anstalt gegen die Lohnsenkungen, die sie zu spüren bekommen haben. Auch im westlichen Resita protestierten rund 200 Arztassistenten und ärztliche Angestellte gegen das neue Entlohnungssystem im Gesundheitssystem. Am Montag waren hunderte Krankenhausangestellte in Bukarest und anderen rumänischen Städten auf die Straße, unzufrieden über das Abkappen der Lohnzuschläge auf 30%. Gesundheitsministerin Sorina Pintea präzisierte, dass diese nur für rund 10% des gesamten medizinischen Personals gesunken seien und erklärte, dass man die Zuschlagsgrenze einhalten muss. Pintea sagte außerdem, dass die Krankenhausmanager ihren Haushalt bewirtschaften müssten, um die betreffenden Differenzen aus Eigenmitteln zu decken.

  • Die Woche 31.10.2016 – 04.11.2016 im Überblick

    Die Woche 31.10.2016 – 04.11.2016 im Überblick

    Der Generalstreik der Beschäftigten der Staatskrankenhäuser wurde für illegal erklärt



    Das Bukarester Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Generalstreik der Beschäftigten der Bukarester Staatskrankenhäuser illegal war. Die Gerichtsentscheidung ist nicht endgültig, aber vollstreckbar. Somit haben die Richter in dieser Sache für das Gesundheitsministerium entschieden. Das Gesundheitsministerium hatte unter anderen darüber geklagt, dass die Gewerkschaften die legalen Bedingungen für das Starten eines Arbeitskonfliktes nicht erfüllt hätten. Am 31. Oktober hatten die Beschäftigten im Gesundheitsbereich einen Generalstreik angetreten; sie forderten höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Am 1. November hat der Gewerkschaftsverband Sanitas den Generalstreik in den rumänischen Krankenhäusern aufgehoben. Der Beschluss wurde infolge der Versprechen getroffen, dass die Lohnerhöhungen kommende Woche im Parlament verabschiedet werden sollen. Die Lohnerhöhungen, die am Montag und Dienstag von den Arbeits- und Haushaltsausschüssen der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurden, sollen nächste Woche dem Plenum vorgelegt werden. Durch die geplanten Änderungen sollen die Löhne im Bildungs- und Gesundheitswesen im Schnitt um 15% steigen. Die Last auf den Haushalt beliefe sich dabei auf rund 300 Millionen Euro. Arbeitsminister Dragoş Pâslaru warnte vor bedeutenden Auswirkungen auf die rumänische Wirtschaft.



    Die Exekutive kritisiert geplante Gehaltserhöhungen und Aufhebung von Gebühren



    Die Bukarester Regierung ist der Meinung, dass die Lohnerhöhungen und die Aussetzung von über 100 verschiedener Gebühren, die vom Parlament vorgeschlagen oder angenommen wurden, verheerende Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben werden. Der politisch unabhängige Premierminister Dacian Cioloş dazu:



    Mit all dem, was in den letzten Monaten als Wahlkampfvorbereitung verabschiedet wurde – es ist schon eine Gewohnheit des Parlaments, vor den Wahlen Lohnerhöhungen in allen Richtungen, ohne konsistente Haushaltsrechnungen zu verabscgieden – hat sich schon eine Belastung von rund 9 Milliarden Lei angesammelt, was 1% des BIP entspricht.“



    Ferner präzisierte Cioloş, dass diese prozentuellen Steigerungen der Löhne für gewisse Kategorien die Ungleichgewichte in der Behandlung der Arbeitnehmer nur vertiefen würden. Außerdem wäre das Problem der Entlohnung dadurch nicht gelöst. Die Erklärungen finden statt, nachdem die Abgeordneten des Arbeits- und des Haushaltsausschusses etliche Lohnerhöhungen für die Angestellten der Nationalen Gesundheitskasse, des Bildungswesens sowie die Anhebung der Zulagen der Ärzte beschlossen hatten. Dies geschah, obwohl Arbeitsminister Dragoş Pîslaru und das Finanzministerium mit den Erhöhungen nicht einverstanden waren. Diese sagten, es handele sich dabei nur um Wahlgeschenke und Versprechungen ohne Haushaltsgrundlage. Die Entscheidung über besagte Lohnerhöhungen erfolgte kurz nachdem die Abgeordnetenkammer in Bukarest den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten über die Abschaffung von 102 Abgaben und Gebühren gebilligt hatte. Darunter fallen etwa die Kfz-Umweltgebühr oder die Gebühr für die Ausstellung vorläufiger Reisepässe oder die Erteilung eines Anglerausweises. Entgegen der Stellungnahme ihres Haushaltsausschusses und trotz heftiger Kritik der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Medienanstalten stimmten die Abgeordneten auch für die Aufhebung der Rundfunkgebühr, über die sich die öffentlich-rechtlichen Sender größtenteils finanzieren.



    Die Exekutive hat beschlossen, die Beiträge für Haftpflichtversicherungen (RCA) per Eilverordnung für sechs Monate einzufrieren



    Die Entscheidung der rumänischen Regierung, die Beiträge für Haftpflichtversicherungen (RCA) per Eilverordnung für sechs Monate einzufrieren, hat verschiedene Reaktionen hervorgerufen, je nach Interessen der jeweiligen Betroffenen. Der Nationale Verband der Versicherungs- und Wiederversicherungsanstalten in Rumänien (UNSAR) richtete sich mit einer Klage an die Europäische Kommission in Bezug auf das 6-monatige Einfrieren der Beiträge für Haftpflichtversicherungen. Die Maßnahme verstöße gegen den Grundsatz des freien Marktes und des freien Wettbewerbs, der in der rumänischen Verfassung verankert ist, so die rumänischen Versicherungsanstalten. Im Gegenzug haben die Arbeitgeberverbände der rumänischen Transporteure die neue Regierungsmaßnahme begrüßt. Ferner forderten die Transporteure das Parlament auf, in den sechs Monaten, bis der Eilbeschluß der Exekutive über das Einfrieren der RCA abläuft, ein neues Haftpflichtversicherungsgesetz zu verabschieden, welches vollkommene Transparenz bei der Berechnung der Tarife für alle Kategorien von Fahrzeugen bieten sollte. Versicherungsanstalten, welche Haftpflichtversicherungen über die von der Exekutive festglegten Maximalpreise verkaufen, werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Die Maßnahme des Kabinetts von Dacian Cioloş betrifft alle Kategorien von Fahrern, nicht nur Speditionsunternehmen, und wurde infolge der Proteste der Transporteure getroffen. Die Transportunternehmen protestierten mehrmals gegen die rasant gestiegenen Beiträge für KFZ-Haftpflichtversicherungen, vor allem für LKWs, die jedes Jahr höher wurden.



    Im Strafverfahren Revolution von 1989“ wurde die Strafanzeige gegen Unbekannt erweitert



    Fast 27 Jahre nach dem Fall des Ceauşescu-Regimes haben die Staatsanwälte der Militärstaatsanwaltschaft im Verfahren zur Revolution von 1989“ die Strafanzeige gegen Unbekannt erweitert. Die Anklage bezieht sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die nach dem 22. Dezember 1989 begangenen Taten. Der bewaffnete Konflikt, der in jenen Tagen in zahlreichen Ortschaften des Landes stattfand, lässt auf einen vorsätzlichen Plan schließen. Damit wollten die neuen Anführer die Macht ergreifen und ihrer Position Legitimität verleihen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft, die von Staatsanwalt Marian Lazăr vorgetragen wurde:



    Aus dieser Strafakte geht hervor, dass die neue politische und militärische Führung des Landes nach dem 22. Dezember 1989 durch die angeordneten Maßnahmen die Tötung, Verletzung durch Schusswunden und die Beeinträchtigung der psychischen und körperlichen Gesundheit, bzw. die Freiheitsberaubung einer hohen Anzahl von Personen veranlasst hat. Das Ziel war es, die Machtposition zu behalten. Es sind die typischen Merkmale für die Einordnung in die Kategorie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“



    Die Tatsachen lassen auf eine vorsätzlich geplante Aktion schließen. Dabei habe man laut den Vermutungen der Staatsanwaltschaft Konfusion in den Reihen des Militärs verbreiten wollen. Die ranghohen Vertreter des Verteidigungsministeriums seien dafür gegeneinander ausgespielt worden, außerdem hätten die Drahtzieher falsche Anordnungen, Berichte und Informationen verbreitet, die Bevölkerung auf die Straße gelockt und mit Waffen ausgestattet, um einen scheinbaren Bürgerkrieg zu schaffen. Darin sollten Einheiten des Verteidigungsministeriums sich untereinander oder Einheiten des Innenministeriums bekämpfen und so die Machtergreifung und die Legitimität der neuen Anführer ermöglichen. Laut einem Arbeitspapier der Militärabteilung der Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof seien 800 von den insgesamt 1200 Opfern der Ereignisse vom Dezember 1989 nach dem 22. Dezember gestorben, also nach dem Sturz des Regimes. Ferner gab es über 5000 Verletzte, einige Tausend Personen wurden illegal ihrer Freiheit beraubt und einer unmenschlichen Behandlung unterzogen. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in der Akte zur Revolution erfolgt einige Monate nachdem der interimistische Oberstaatsanwalt Bogdan Licu dies gefordert hatte. Er sagte, die Einstellung des Verfahrens im Oktober 2015 sei unbegründet und illegal gewesen. Das damals beschlossene Strafmaß sei falsch, sagte Licu ferner. Die Revolutionsakte hatte mehrere Urteile gegen Rumänien am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach sich gezogen.

  • Nachrichten 10.02.2016

    Nachrichten 10.02.2016

    BUKAREST: Die Nationale Antikorruptionsbehörde ermittelt erneut gegen zwei Mitglieder des Parlaments in Bukarest. Sie beantragte die Zustimmung der Legislative für die Festnahme und Untersuchungshaft des Sozialdemokraten Mădălin Voicu und des Vertreters der Roma-Minderheit im Parlament, Nicolae Păun. Die beiden sollen unter anderem im Zeitraum 2010-2015 europäische Fördergelder für die Inklusion der Roma unterschlagen haben. Die Nutznießer der Projekte sollen dabei um Summen in Millionenhöhe geschädigt worden sein. Die Anklage gegen Voicu lautet Vorteilsgewährung, Falschaussage und Geldwäsche in fortgesetzter Form, bei Păun vermuten die Staatsanwälte Falschaussage, Veruntreuung von europäischen Fördergeldern und Unterschlagung, sowie mit Amt und Mandat unvereinbare Finanztransaktionen. In dem Fall werden auch Finanzamtpräsident Gelu Ştefan Diaconu und der Vizepräsident der Behörde, Mihai Gogancea Vătăşoiu, strafrechtlich verfolgt. Finanzministerin Anca Dragu forderte anschließend den Rücktritt der beiden Finanzamt-Chefs.



    BERLIN: Rumäniens Staatspräsident Klaus Iohannis ist am Mittwoch zu einem viertägigen Staatsbesuch nach Deutschland abgereist. Der Staatschefsoll unter anderem an der am Freitag beginnenden Sicherheitskonferenz in München teilnehmen. Es ist nicht der erste offizielle Deutschlandbesuch des deutschstämmigen rumänischen Staatspräsidenten. Im Februar 2015 war Präsident Iohannis in Berlin mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammengekommen. Die beiden diskutierten über den Beitritt Rumäniens zum Schengen-Raum und über den Kampf gegen den Terrorismus. Am 7. Januar dieses Jahres war der rumänische Ministerpräsient Dacian Ciolos zu Besuch in Deutschland. Themen der Gespräche waren die Verstärkung der bilateralen Beziehungen und das Festlegen der gemeinsamen Ziele auf der EU-Agenda, einschließlich der Migration und EU-Außenpolitik.



    BUKAREST: Der frühere Direktor des berüchtigten Foltergefängnisses von Ramnicu Sarat sitzt ab Mittwoch in Haft. Rumäniens Oberster Gerichtshof hatte zuvor die 20-jährige Haftstrafe für Alexandru Visinescu bestätigt. Der 90-jährige war im Juli wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in erster Instanz verurteilt worden und verlor nun am Mittwoch den Berufungsprozess vor dem Gericht in der Hauptstadt Bukarest. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Visinescu hatte die gefürchtete Haftanstalt im Osten des Landes von 1956 bis 1963 geleitet. Im Prozess wurde ihm vorgeworfen, dort ein Vernichtungsregime geführt zu haben. Die Anklageschrift schilderte die systematische Misshandlung und Bestrafung von politischen Häftlingen: Sie saßen in Einzelhaft, hungerten und wurden geschlagen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kamen mindestens 14 Gefangene unter der Aufsicht von Visinescu ums Leben.