Tag: Migrationspakt

  • EU-Gipfel in Granada: Abschlusserklärung bleibt vage

    EU-Gipfel in Granada: Abschlusserklärung bleibt vage





    Der informelle EU-Gipfel, der von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft in Granada ausgerichtet wurde, endete mit einer zurückhaltenden gemeinsamen Erklärung, die sich nicht im Detail auf heikle Themen bezog. Ursprünglich war eine deutliche Stellungnahme zu wichtigen Themen wie Migration, EU-Erweiterung, nationale und Cyber-Sicherheit sowie die industrielle Autonomie der EU gegenüber Drittländern wie China, Russland und den USA geplant worden.



    Die grö‎ßten Meinungsverschiedenheiten gab es erwartungsgemä‎ß beim Zankapfel europäischer Migrationspakt. Ungarn und Polen sprachen sich vehement gegen die Erwähnung des Pakts in der Abschlusserklärung aus, und die beiden Regierungschefs in Budapest bzw. Warschau äu‎ßerten sich in ziemlich schrillen Tönen dazu. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sagte, Ungarn fühle sich angegriffen und vergewaltigt“, wenn die EU seinem Land eine Quote für die Aufnahme von Migranten auferlegte, während der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki sagte, eine solche Ma‎ßnahme sei ein Diktat aus Brüssel“, das er niemals akzeptieren würde. Die EU-Regeln besagen jedoch, dass für eine Entscheidung über einen Migrationspakt keine Einstimmigkeit, sondern nur eine Stimmenmehrheit erforderlich ist, so dass es trotz des heftigen Widerstands Ungarns und Polens letztendlich einen solchen Pakt in der EU geben wird.



    Ein weiteres heikles Thema, das auf dem Gipfel in Granada für Aufregung sorgte, war die Erweiterung des EU. Die vom Hohen Vertreter der Union für Au‎ßen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, vorgeschlagene Frist für die Aufnahme neuer EU-Mitglieder im Jahr 2030 wurde abgelehnt. Die europäischen Staats- und Regierungschefs, darunter der rumänische Präsident Klaus Iohannis, hielten dies für unrealistisch. Der spanische Au‎ßenminister José Manuel Albares erklärte, die Beitrittskandidaten würden der EU je nach Anstrengung und Verdienst“ beitreten, eine Aussage, die von der Chefin der Europäischen Kommission bekräftigt wurde. Ursula von der Leyen sagte, die EU-Erweiterung müsse ein Prozess bleiben, der auf individuellen Leistungen beruhe.



    So hei‎ßt es nun in der Abschlusserklärung nur noch vage, dass die Europäische Union in einer nicht präzisierten Zukunft mehr als 30 Mitglieder haben wird. Zu den Beitrittskandidaten gehören die Republik Moldau, die Ukraine, die Länder des westlichen Balkans und auch die Türkei hat die Integrationsbestrebungen nicht ganz aufs Eis gelegt. Eine Entscheidung, die Auswirkungen haben könnte, wird jedoch auf dem EU-Gipfel im Dezember erwartet. Die Präsidentin der Republik Moldau, Maia Sandu, äu‎ßerte sich optimistisch, insbesondere nachdem das Europäische Parlament eine Entschlie‎ßung angenommen hat, in der die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Chișinău bis Ende des Jahres gefordert wird. Bis dahin jedoch bekräftigt die Erklärung von Granada das Engagement der 27 EU-Staats- und Regierungschefs für ein starkes, dynamisches, wettbewerbsfähiges und zusammenhaltendes Europa in einer sich verändernden Welt“.

  • Flüchtlingskrise in der EU: Neuer Migrationspakt soll Dubliner Abkommen ergänzen

    Flüchtlingskrise in der EU: Neuer Migrationspakt soll Dubliner Abkommen ergänzen

    Im Jahr 2015 kam eine überwältigende Zahl von Migranten in die EU. Die Situation führte bekanntlich zur Flüchtlingskrise, die eine angemessene und koordinierte Reaktion der Mitgliedsstaaten erforderte. Es wurden Lösungen gesucht, aber keine konnte alle Mitgliedstaaten zufriedenstellen. Die Länder an der vordersten Front wie Italien, Griechenland und Malta klagten, dass sie eine überproportional gro‎ße Last tragen müssen. Bereits bei ihrer Amtsantrittsrede erklärte Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, die Reform der EU-Migrationspolitik zu einer ihrer grö‎ßten Prioritäten. Ein neuer Pakt zu Migration und Asyl wurde ausgearbeitet, das ein Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität herstellen soll. Mit dem Europaabgeordneten Iuliu Winkler vom Ungarn-Verband in Rumänien (UDMR) sprechen wir über dieses Thema:



    Wenn wir uns die Statistiken anschauen, könnten wir aufatmen. Denn während 2015 über 1,8 Mio. Menschen in die EU kamen, hatten wir 2019 weniger als eine halbe Million Einreisende. Ich benutze das Wort ‚ankommen‘, weil wir zwischen Flüchtlingen und Migranten und zwischen legalen und illegalen Einreisenden unterscheiden müssen. Kommissar Johansson spricht von einer Einschätzung, der nach zwei Drittel der Einreisenden im Jahr 2019 Menschen sind, die in keinem EU-Staat die Anforderungen für das Aufenthaltsrecht erfüllen. Etwa ein Drittel der Menschen qualifizieren sich aufgrund der bestehenden Regelungen dafür. Wenn wir uns nur diese Zahlen ansehen, könnten wir erleichtert sein. Das sollten wir aber nicht, denn uns sollte bewusst sein, dass das Problem der Wirtschaftsflüchtlinge und Migranten die EU unter Druck setzt. Zunächst einmal, weil wir keine von allen akzeptierten Regeln haben. Hier kommt der Vorschlag der Europäischen Kommission ins Spiel, der in den kommenden Monaten Gesprächsgrundlage zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, den Mitgliedstaaten und allen relevanten Institutionen sein wird. Gleichzeitig sollten wir uns bewusst sein, dass die Gründe, die die Mitgliedsstaaten zum Thema Migration und Asyl spalten, nicht verschwunden sind. Sie sind da, sind sehr kompliziert, angefangen von der Tradition und Geschichte bis hin zur Haltung, die die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten gegenüber Migration und Asyl an den Tag legen. Ich glaube, dass weiterhin viel Dialog nötig sein wird.“




    Im Wesentlichen überarbeitet der neue Pakt das sogenannte Dublin-Übereinkommen, demnach das erste Land, das einen Migranten aufnimmt, für die Bearbeitung seines Asylantrags zuständig ist. Nach dem neuen Vorschlag soll das Land, das den Asylantrag prüft, das Land sein, in dem der Migrant einen Verwandten hat oder in dem er zuvor gearbeitet oder studiert hat. In allen anderen Fällen wird das Ankunftsland für die Bearbeitung des Antrags weiterhin zuständig sein. Gleichzeitig kann ein Land, das unter Druck steht, bei der Kommission einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus beantragen. Sobald die Kommission diesen Mechanismus genehmigt, legt sie die Zahl der Migranten fest, die von anderen Mitgliedsstaaten aufgenommen werden sollen, um den Druck so zu mindern. Alle Staaten werden einen Beitrag, abhängig von ihrer Wirtschaftskraft und der Bevölkerungszahl, leisten. Die EU-Mitgliedstaaten können sich für die Aufnahme von Asylbewerbern, den Beitrag zum Bau von Flüchtlingslagern oder die Finanzierung der Rückführung entscheiden. Letztere sind meistens Wirtschaftsmigranten, die ihr Land nicht wegen eines Krieges verlassen haben, sondern um in der EU ein besseres Leben zu suchen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollen Länder überzeugen, die Flüchtlingskontingente abgelehnt haben, insbesondere die der Visegrád-Gruppe, also Ungarn, Polen, die Tschechische Republik und die Slowakei sowie Österreich, das wiederholte, dass eine Umverteilung der Migranten unter den EU-Ländern nicht funktioniere. Kann also der neue Pakt das Migrationsproblem lösen? Der Europaabgeordnete Iuliu Winkler dazu:



    Sicher gibt es Lösungen, um den Zustrom von Migranten zu stoppen oder zu regulieren. Wir müssen uns aber die Frage stellen: Wollen alle in der EU den Zustrom stoppen? Gibt es Länder in der EU, die einen Zustrom von Arbeitskräften benötigen? Mit Sicherheit ist die Antwort auf diese zweite Frage ein »Ja«. Und dann geht es darum, die Erwartungen zu steuern und vorhersehbare Verfahren zu schaffen. Es gibt zum Beispiel auf den griechischen Inseln, aber auch anderswo, Flüchtlingslager, die eine humanitäre Katastrophe darstellen. Das kann in der EU weder akzeptiert noch geduldet werden. Die EU gründet auf den Menschenrechten. Gleichzeitig gibt es das Prinzip der Rechte der einzelnen Staaten, wenn es um Aufenthalt, Asyl und Migration geht. Letztendlich spricht die Europäische Kommission über das schwere Problem des Menschenhandels. Wir alle wissen, dass die Flüchtlinge, die oft von Booten im Mittelmeer gerettet werden, unter sehr effizienter und gut organisierter Führung von Menschenhändlern ankommen. Diese illegalen Menschenhändler kommen von au‎ßerhalb der EU, können aber auch EU-Bürger sein. Alle diese Handlungen des Menschenhandels sind gesetzlich strafbar oder sollten es sein. Und siehe, wir unternehmen Schritte in diese Richtung.“




    Iuliu Winkler betonte erneut, dass der neue Pakt keine verbindlichen Umverteilungsquoten enthält, sondern alternative Vorschläge.