Tag: Punktesystem

  • Arbeitsmarktregelungen in Großbritannien sorgen für Unmut in Osteuropa

    Arbeitsmarktregelungen in Großbritannien sorgen für Unmut in Osteuropa

    Nach Ablauf der Brexit-Übergangsphase stellte der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag die Beziehungen auf eine neue Grundlage. Neue Regelungen traten in Kraft in Bereichen wie Verkehr, Arbeit, Studium, Handel. Wer seit dem 1. Januar 2021 in Gro‎ßbritannien arbeiten möchte, muss ein Visum beantragen. Dies gilt für alle EU-Bürger. Das Visum wird gemä‎ß eines punktebasierten Einwanderungssystems gewährt. Dafür muss jeder Bewerber 70 Punkte erreichen, indem er bestimmte Kriterien erfüllt. Das System beinhaltet obligatorische Anforderungen, wie ein Arbeitsplatzangebot von einem in Gro‎ßbritannien sesshaften Arbeitgeber, Bildungsanforderungen und obligatorische Englisch-Kenntnisse, sowie spezifische Anforderungen, wie ein bestimmtes Mindestgehalt, Arbeitskräftemangel in einem Wirtschaftszweig oder ein Doktortitel in einem genauen Bereich.



    Die Wiedereinführung des Visa-Systems in Gro‎ßbritannien sorgt für Unmut in der Beziehung der EU zum Königreich, denn die Visagebühren sind nicht für alle gleich. So erhalten Bürger aus 25 Staaten, zumeist aus der EU, Visa-Gebührenerlasse im Wert von 55 Pfund. Betroffen davon sind Unternehmer, Angestellte des Gesundheitsbereiches, Forscher und Zeitarbeiter. Gleichzeitig werden die britischen Arbeitgeber durch den Erlass einer Gebühr von 199 Pfund für eine sogenannte Sponsoring-Urkunde gedrängt, bevorzugt Arbeitnehmer aus diesen 25 Staaten einzustellen. Rumänien, Bulgarien, Estland, Litauen und Slowenien gehören nicht dazu. Daraufhin haben sich zahlreiche rumänische Europaabgeordnete gegen diese ungleiche Behandlung der Arbeitskräfte auf dem britischen Arbeitsmarkt bei der Europäischen Kommission beschwert. Der rumänische Europaabgeordnete Eugen Tomac erklärt:



    Es gibt bereits erste sehr klare Anzeichen, die belegen, dass die Regierung in London den Status der EU-Bürger in Gro‎ßbritannien diskriminierend auslegt. Wir stellen fest, dass rumänische Staatsbürger und nicht nur eine zusätzliche Gebühr im Vergleich zu den Bürgern anderer europäischen Staaten entrichten müssen. Wir sind sehr erbost darüber und haben die Kommission aufgefordert, die Regierung in London darauf anzusprechen, damit es diese diskriminierende Ma‎ßnahme zurücknimmt. Dieses Thema kocht in Brüssel hoch. Die europäischen Parlamentarier der betroffenen Staaten solidarisieren sich. Wir werden mit dem erforderlichen Nachdruck auf die Kommission einwirken, damit die Verhandlungen mit der Regierung in London zu einem positiven Ergebnis diesbezüglich führen.“



    Auch andere Staaten, die sich in der Visa-Frage ungleich behandelt fühlen, haben die Unterstützung der Kommission gefordert. Sie argumentieren, dass Brüssel diese Situation nicht hinnehmen kann, weil es das Prinzip der Nichtdiskriminierung zwischen den Staaten der EU missachtet. Dabei geht es nicht vordergründig um die 55 Pfund, die die Bürger der 5 Staaten zusätzlich gegenüber den anderen EU-Bürgern entrichten müssen, sondern um ungleiche Behandlung, die sich auch in anderen Fällen wiederholen kann. Die Europäische Kommission sollte die ungleiche Behandlung durch London fest und entschlossen anprangern und alle politischen und juristischen Hebel einsetzen, um das Recht auf Arbeit und die daraus hervorgehenden Rechte aller EU-Bürger zu schützen, fordert Eugen Tomac. Dabei kann er auf den Rückhalt zahlreicher Europaabgeordneter zählen.



    Die britische Regierung argumentiert diese Ma‎ßnahme mit dem Verweis auf die Europäische Sozialcharta — ein vom Europarat 1961 initiiertes völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Darin hei‎ßt es unter anderem, dass die Länder verpflichtet sind, die bestehenden Formalitäten zu vereinfachen und die Gebühren zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Laut der britischen Lesart ist Rumänien erst der überarbeiteten Fassung der Charta im Jahre 1996 beigetreten und könne deswegen nicht die Gebührenerlasse beanspruchen.



    Auf eine Anfrage einer anderen rumänischen Europaabgeordneten, Corina Creţu, versicherte EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen, dass die Rechte der rumänischen Staatsbürger und ihrer Familien geschützt werden, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Partnerschaftsvertrages der EU mit dem Vereinigten Königreich. In Klartext hei‎ßt das, dass die Rumänen, die vor dem Ende der Übergangszeit beziehungsweise bis Anfang dieses Jahres in Gro‎ßbritannien lebten, dort weiterleben, arbeiten und studieren dărfen. Die Bedingungen ändern sich grundsätzlich für alle rumänischen Bürger, die nicht ihren Wohnsitz dort haben, aber in das Vereinigte Königreich ziehen wollen, erklärte Corina Creţu.

  • Nach Brexit: Was kommt auf EU-Bürger in Großbritannien zu?

    Nach Brexit: Was kommt auf EU-Bürger in Großbritannien zu?

    Ungefähr 500.000 Rumänen in Gro‎ßbritannien haben den Aufenthaltsstatus innerhalb des Registrierungssystems beantragt, den die britischen Behörden den europäischen Bürgern zur Verfügung stellen, die im Vereinigten Königreich nach dem 31. Dezember 2020 leben möchten — denn an diesem Tag endet die Übergangsfrist laut Brexit-Verhandlungen.



    Höchstwahrscheinlich wird die Zahl aber höher ausfallen, da die Antragsfrist für europäische Bürger, die sich bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich aufhalten, erst am 30. Juni 2021 endet. Der Koordinator der Konsularabteilung der rumänischen Botschaft in London, Robert Marin, der auch die Brexit-Abteilung leitet, wei‎ß mehr:



    Bis zum Ende dieses Zeitraums können sie vorerst unter den gleichen Bedingungen wie zuvor hier arbeiten. Die einzige Bedingung ist, dass sich rumänische Staatsbürger im Hoheitsgebiet Gro‎ßbritanniens mit dem neuen Status registrieren, der durch das Rückzugsabkommen Gro‎ßbritanniens aus der Europäischen Union geregelt wird. Grundsätzlich muss eine Reihe von Schritten durchlaufen werden, die die Überprüfung der Identität, die Überprüfung des derzeitigen Wohnsitzes und die Überprüfung der Vorstrafen umfassen. Somit erlangen EU-Bürger entweder den sogenannten Settlement-Status einer Person, die im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs ansässig ist, wenn sie sich 5 Jahre oder länger ununterbrochenen in Gro‎ßbritannien aufgehalten hat, oder sie können den Status eines Presettlements bekommen, wenn sie diesen Zeitraum von fünf Jahren noch nicht voll haben. Anschlie‎ßend sind sie in der Lage, diesen Zeitraum auf fünf Jahre zu ergänzen, und so den Presettlement-Status in den Status des Settlement umwandeln.“




    Nach mehreren Verzögerungen verlie‎ß das Vereinigte Königreich die Europäische Union Ende Januar und beendete die 47-jährige Mitgliedschaft im EU-Block. Sobald die Würfel gefallen waren, hat London beschlossen, seine Standards für diejenigen zu überdenken, die in seinem Hoheitsgebiet arbeiten möchten und nicht in einer der erwähnten Situationen sind. Unter anderem müssen sie nach dem Plan der britischen Regierung feste Arbeitsangebote nachweisen. Was bedeutet das? Robert Marin, Koordinator der Konsularabteilung der rumänischen Botschaft in London erklärt:


    Feste Stellenangebote britischer Arbeitgeber sind nötig — denn im Grunde genommen haben die europäischen Bürger keine Möglichkeit mehr, nach dem 1. Januar 2021, dem Ende der Übergangszeit, nach Gro‎ßbritannien zu reisen und aktiv nach einem Job zu suchen, in dem Sinne, dass man auf die Stra‎ße geht und ein Geschäft sieht, das einen Mitarbeiter benötigt, und sich auf diesen Job bewerben könnte. Dieses Stellenangebot muss vor der Ankunft in Gro‎ßbritannien vorliegen. Wir müssen allerdings zwischen der Übergangszeit, in der wir uns gegenwärtig befinden, bzw. der Zeit danach, also nach dem 1. Januar 2021 unterscheiden. Im Moment sind die Rechte der europäischen Bürger, einschlie‎ßlich der rumänischen Bürger, einschlie‎ßlich des Rechts, in Gro‎ßbritannien zu arbeiten, noch die gleichen wie damals, als das Vereinigte Königreich Teil der EU war. Während dieser Übergangszeit können alle rumänischen Staatsbürger, die sich im Vereinigten Königreich befinden, bzw. diejenigen, die bis zum Ende der Übergangszeit bzw. am 1. Januar 2021 hier ankommen, mit den gleichen Rechten weiterarbeiten.“




    Zusätzlich zu festen Stellenangeboten müssten diejenigen, die in Gro‎ßbritannien leben und arbeiten möchten, bestimmte Lohnanforderungen erfüllen und Englisch sprechen. Unser neues Einwanderungssystem wird den Hahn für billige, gering qualifizierte Arbeitskräfte zudrehen. Ab dem nächsten Jahr müssen alle Facharbeiter genug Punkte vorweisen, um in Gro‎ßbritannien arbeiten zu können“, sagte die britische Innenministerin Priti Patel der Zeitung The Sun“. Der Einwanderungsreformplan ist angelehnt an das australische Punktesystem. Punkte gibt es für ein festes Stellenangebot bei entsprechender Qualifikation des Arbeitnehmers, für ein Jahresgehalt von mindestens 25.600 Pfund und für gute Englischkenntnisse. Personen mit Gehältern zwischen 23.000 und 25.600 Pfund können unter bestimmten Bedingungen Punkte erhalten; Personen, die in Sektoren mit Arbeitskräftemangel arbeiten, erhalten doppelt so viele Punkte; und Bewerber mit einem hohen Bildungsniveau erhalten ebenfalls zusätzliche Punkte.



    Europäische Bürger, die den Status settled“ oder presettled“ erhalten haben, können nach Ablauf der Übergangszeit auf der Grundlage des Reisepasses und des Personalausweises in Gro‎ßbritannien bleiben — laut Brexit-Vereinbarung kann der Personalausweis für weitere 5 Jahre verwendet werden. Für alle anderen wurde seit den Verhandlungen auf EU-Ebene eine Verordnung verabschiedet, die auf gegenseitiger Basis die visumfreie Einreise in die EU und in das Vereinigte Königreich für einen Zeitraum von maximal drei Monaten ermöglicht.