Tag: Richterrat

  • Richter nach kontroversem Auftritt in sozialen Netzwerken seines Amtes enthoben

    Richter nach kontroversem Auftritt in sozialen Netzwerken seines Amtes enthoben

    Die Entscheidung des Obersten Richterrates (CSM) ist noch nicht endgültig. Cristi Danileț erklärte, dass die geposteten Videos weder mit der Justiz noch mit dem Beruf des Richters in Verbindung stehen, sondern sich auf das Privatleben beziehen. “Es wurde beschlossen, dass ich vom CSM aus dem Justizdienst ausgeschlossen werde, und zwar wegen zweier Videos, die ich letztes Jahr auf Tik Tok gepostet habe: in dem einen schneide ich die Hecke in meinem Garten, in dem anderen reinige ich den Pool. Weder damals noch heute habe ich irgendwelche Behauptungen im Zusammenhang mit der Justiz aufgestellt und die Bilder stehen nicht im Zusammenhang mit meinem Beruf. Das ist nur mein Privatleben, über das ich niemandem Rechenschaft ablegen muss”, erklärte Cristi Dănileț.



    Justizminister Cătălin Predoiu ist seinerseits der Ansicht, dass der CSM mit diesem Ausschluss ein gro‎ßes Risiko eingegangen ist. Wenn dies das Anforderungsniveau sei, das der Rat von nun an durchsetzen wolle, dann müsse dies ausnahmslos geschehen, fügte der Minister hinzu. Auch die Reaktion der US-Botschaft in Bukarest lie‎ß nicht lange auf sich warten. Sie zögerte nicht, ihre Besorgnis über die Entscheidung zum Ausdruck zu bringen und betonte, dass eine unabhängige Justiz für jede erfolgreiche Demokratie von entscheidender Bedeutung sei. “Wir ermutigen die neue Regierung Rumäniens, die notwendigen Justiz- und Antikorruptionsreformen fortzusetzen. Die rumänischen Bürger verdienen ein unabhängiges Justizsystem, das die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Werte respektiert”, hei‎ßt es in der Mitteilung der US-Botschaft.



    Darüber hinaus traf Premierminister Nicolae Ciuca mit der Leiterin der Vertretung der Europäischen Kommission in Bukarest, Ramona Chiriac, zusammen, um über die Prioritäten Rumäniens in Bezug auf den Kooperations- und Überprüfungsmechanismus in der Justiz (CVM), den Beitritt zum Schengen-Raum und zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu diskutieren. Der Kooperations-und Kontrollmechanismus im Bereich der Justiz wurde 2007, zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Rumäniens und Bulgariens eingerichtet und gewährleistet den Fortschritt beider Länder bei der Reform des Justizsystems, der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Vor kurzem erklärte sich die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, bereit, die Beschleunigung der Justizreformen zu unterstützen, damit der Mechanismus auf der Grundlage konkreter Ergebnisse vor Ort aufgehoben werden kann.



    Ein weiteres Thema von Interesse ist schlie‎ßlich die Abschaffung der Sonderabteilung für die Untersuchung von Straftaten in der Justiz, deren Tätigkeit von der Europäischen Kommission kritisiert wurde. Es wird vermutet, dass der wahre Grund für die Entstehung dieser Abteilung darin bestand, die heiklen Fälle der Nationalen Antikorruptionsbehörde (DNA) dorthin zu verlagern. Im November kündigte Premierminister Nicolae Ciuca an, dass die neue Regierungskoalition (PSD-PNL-UDMR) bis März nächsten Jahres einen Gesetzentwurf einbringen werde, der die Sonderabteilung durch eine andere Struktur ersetzen solle, die ihre Fälle übernehmen würde. Diese sind weitere Themen, die erneut zu heftigen Debatten über die rumänische Justiz führen.

  • Die Woche 16.07.-20.07.2018 im Überblick

    Die Woche 16.07.-20.07.2018 im Überblick

    Das neue Gesetz zum Aufbau der Gerichtsbarkeit ist in Kraft getreten



    Präsident Klaus Iohannis musste am Donnerstag klein beigeben – er setzte das neue Gesetz zum Aufbau der Gerichtsbarkeit in Kraft, nachdem er sämtliche Behelfe erschöpft hatte. Das Paket der von der parlamentarischen Mehrheit angestrebten Justizverwaltungsreform besteht aus drei Gesetzen – das eine regelt den Stand von Richtern und Staatsanwälten, ein anderes die Arbeit des Richterrates, ein drittes wiederum den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Rumänien. Alle drei sind umstritten und verursachten Proteste und Kritik von Berufsvereinigungen der Juristen, der Opposition, europäischen Institutionen und vom Präsidenten selbst. Präsident Klaus Iohannis sprach über den Transparenzmangel der Regierungskoalition PSD-ALDE bei der Erarbeitung und Annahme der Gesetze. In einer Fernsehansprache, in der er die intransparente Vorgehensweise der Mehrheit erneut kritisierte. sagte der Präsident:



    “Im Moment habe ich leider sämtliche konstitutionelle Beschwerdemöglichkeiten erschöpft und muss also kraft Verfassung das Gesetz über den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Kraft setzen. Das hei‎ßt aber nicht, dass der Rechtsetzungsprozess am Ende ist. Davon kann nicht die Rede sein! In Bezug auf das geänderte Gesetz über den Status der Richter und Staatsanwälte, das neulich im Parlament besprochen wurde, werde ich gleichzeitig mit meiner Verfassungsklage das Verfassungsgericht auffordern, den Standpunkt der Venedig-Kommission zu berücksichtigen.”



    Iohannis forderte das Parlament auf, im Herbst die Justizverwaltungsgesetze wieder auf die Tagesordnung zu setzen und sie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Venedig-Kommission zu berichtigen. Darauf reagierten die Vertreter der Regierungskoalition mit der Behauptung, dass die Änderungen an den Justizverwaltungsgesetzen erfolgten, um Entscheidungen des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Ihnen zufolge würde es keinen Sinn machen, die Gesetze wieder im Parlament zu diskutieren. Die Opposition will dem Antrag des Präsidenten stattgeben und die Empfehlungen der Venedig-Kommision berücksichtigen – das Beratungsgremium des Europarats in Rechtsfragen war in einem vorläufigen Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Novellen die Unabhängigkeit des Justizwesens zu unterminieren riskieren und somit die Bekämpfung der Korruption erschweren.



    Der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen ist verfassungswidrig



    Der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen soll durch Regierungsbeschluss gegründet werden, hat Finanzminister Eugen Teodorovici erklärt. Wie das Verfassungsgericht vorher mitgeteilt hatte, sei die Gründung des besagten Fonds per Gesetz nicht möglich. Am Mittwoch hatte das Gericht drei Verfassungsklagen des Präsidialamtes bzw der Opposition stattgegeben, laut denen die Gründung des besagten Fonds zu den Befugnissen der Regierung und nicht des Parlaments gehöre, ansonsten sei dies ein Versto‎ß gegen die Gewaltenteilung. Laut dem besagten Gesetz, sollten 33 Unternehmen an denen der Staat als Hauptaktionär gilt, zum Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen gehören, dessen soziales Kapital sich auf 9 Milliarden Lei (rund 2 Milliarden Euro) beziffern soll. Laut der Regierungspartei PSD sei der Souveräne Fonds für Entwicklung und Investitionen ein Mittel zur Entwicklung der Infrastruktur im Bereich Landwirtschaft, zur Industrialisierung Rumäniens und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Opposition bezeichnete ihn hingegen als einen weiteren Weg zur Korruption.



    Rumänien braucht EU-Unterstützung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest



    Rumänien hat von der Europäischen Union Geld für die Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben gefordert, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen wurden. Den Antrag stellte am Dienstag Landwirtschaftsminister Petre Daea bei seinem Treffen mit den EU- Amtskollegen in Brüssel. Das Geld würde direkte Verluste der Landwirte decken, die kranke Tiere töten mussten, aber auch Ausfälle durch die Einstellung der Produktion von Schweinefleisch und Verluste durch den Preisverfall von Schweinefleisch in den betroffenen Gebieten. Die Beihilfe deckt zudem Kosten für Desinfektion, Vernichtung von Futtermitteln und Entsorgung der Tierkadaver, so das Ministerium für Landwirtschaft in Bukarest. Rumänien ergreift weiterhin Ma‎ßnahmen, um Ausbrüche zu begrenzen. Derzeit befinden sich die meisten Seuchenherde in der Nähe der Grenze zur Ukraine. Betroffen sind vor allem die Bezirke im nordwestlichen Teil des Landes wie Satu Mare, dazu der Südosten in Tulcea. Fälle von Afrikanischer Schweinepest meldeten auch die Kreise Constanta und Braila, Prahova und Bihor. Betroffen wurden mehr als 300 Unternehmen. Die Verluste sind signifikant. In einer Schweinefarm mit 50.000 Tieren wurde fast die Hälfte geschlachtet. Diese verbindliche Vorgehensweise gefährdet den normalen Betrieb so stark, dass etwas eine Hälfte der Beschäftigten bereits entlassen wurde.

  • Neue Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts

    Neue Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts

    In den letzen Monaten gab es immer mehr Verfassungsklagen in Rumänien – ein klares Symptom für undeutliche Gesetze und schlechte Kommunikation zwischen der Macht und der Opposition. Das Verfassungsgericht wurde nach und nach zum Schiedsrichter, der die legislativen, institutionellen oder sogar politischen Dispute lösen mußte.



    In Bukarest hat das Verfassungsgericht am Mittwoch die Besprechung der Verfassungsklage von Staatspräsident Klaus Iohannis auf den 18. September aufgeschoben. Die Klage betrifft die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Organisation und die Funktionsweise des Richterrates. In seiner Klage rügt Klaus Iohannis die Tatsache, dass das Parlament seinen Antrag, die Bestimmungen über die Funktionsweise des Richterrates zu überprüfen, ohne jede Motivation abgelehnt hat. Er behauptet ferner, dass die neuen Normen die Rolle des Staatsoberhaupts als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz und das Funktionieren der Justizinspektion beeinträchtigen würden. Der Gesetzgeber müsse laut Gesetz alle aufgeworfenen Fragen erneut prüfen, so der Staatspräsident.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht Rumäniens der Klage betreffend das Recht auf freien Personenverkehr und Aufenthalt der Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe stattgegeben, gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass auch homosexuelle Nicht-EU-Bürger Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen – wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind. Das heißt, sie haben das Recht, mit ihrem Partner gemeinsam in einem EU-Land zu leben. Geklagt hatte ein Rumäne, der mit einem US-Amerikaner verheiratet ist. Beide hatten geplant, gemeinsam in Rumänien zu leben. Doch die rumänischen Behörden hatten dem US-Amerikaner das Aufenthaltsrecht verweigert, da in Rumänien Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts nicht anerkannt werden. Wie der Europäische Gerichtshof urteilt, haben EU-Mitgliedsstaaten weiterhin das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Gleichzeitig können sie einem homosexuellen Nicht-EU-Bürger aber nicht das Recht nehmen, bei seinem Partner zu leben.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht die Klage der Nationalliberalen Partei PNL und der Union Rettet Rumänien USR (beide von der Opposition) in Bezug auf das Projekt zur Änderung des Gesetzes über den Status der Richter und Staatsanwälte abgelehnt. Ferner hat das Verfassungsgericht die Besprechung der Klagen der zwei Oppositionsparteien PNL und USR und des Obersten Gerichtes Rumäniens über das Projekt zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung auf den 25. September aufgeschoben.



    Ebenfalls am Mittwoch hat das Verfassungsgericht den Verfassungsklagen des Staatspräsidenten Klaus Iohannis, der Nationalliberalen Partei PNL, der Union Rettet Rumänien USR und der Partei Volksbewegung PMP (alle drei von der Opposition) in Bezug auf das Gesetz zur Gründung des Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen stattgegeben. Dabei sagte der Verfassungsgerichtspräsident, Valer Dorneanu, besagtes Gesetz sei für verfassungswidrig erklärt worden, weil der Souveräne Fonds nicht per Gesetz sondern per Regierungsentscheidung gegründet werden müsse. Laut Gesetzentwurf sollten 33 Unternehmen, bei debnen der rumänische Staat Aktien besitzt, in einen sog. Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen (d. H. Staatsfonds) vereint werden, dessen Stammkapital etw 9 Milliarden Lei (etwa 2 Milliarden Euro) erreichen würde. Laut der regierenden Sozialdemokratischen Partei soll der Fonds zum Instrument zur Entwicklung der großen und mittleren Infrastruktur und der Investitionen in der Landwirtschaft, zur Industrialisierung Rumäniens und zum Schaffen von neuen Arbeitsplätzen werden. Die Opposition ist der Ansicht, dass die großen Summen vom Staatsfonds inkorrekt verwendet werden könnten und das die Ernennung der Führungskräften nach politischen Kriterien erfolgen und der Korruption den Weg freimachen würde. Wenn die Exekutive einen anderen Weg zur Einrichtung des Staatsfonds findet, werde die Opposition erneut Klage einreichen, diesmal beim Verwaltungsgericht.

  • Nachrichten 18.07.2018

    Nachrichten 18.07.2018

    Staatspräsident Klaus Iohannis hat sich am Mittwoch mit der sozialdemokratischen Premierministerin Viorica Dăncilă zu Gesprächen im Cotroceni-Palast getroffen – Hauptgesprächspunkt war die Vorbereitung auf die EU-Ratspräsidentschaft Rumäniens im ersten Halbjahr 2019. Ein Treffen zwischen dem Staatschef und der Regierungschefin hatte ebenfalls auf Einladung von Iohannis vor zwei Monaten stattgefunden: die beiden Politiker hatten sich damals über die umstrittene Möglichkeit eines Umzugs der rumänischen Botschaft in Israel nach Jerusalem ausgetauscht. Anschließend hatte der Präsident den Rückzug Dăncilăs gefordert, die laut seinen Angaben unfähig sei, ihre Aufgaben zu erfüllen.



    In Bukarest hat das Verfassungsgericht am Mittwoch die Besprechung der Verfassungsklage von Staatspräsident Klaus Iohannis auf den 18. September aufgeschoben. Die Klage betrifft die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Organisation und die Funktionsweise des Richterrates. In seiner Klage rügt Klaus Iohannis die Tatsache, dass das Parlament seinen Antrag, die Bestimmungen über die Funktionsweise des Richterrates zu überprüfen, ohne jede Motivation abgelehnt hat. Er behauptet ferner, dass die neuen Normen die Rolle des Staatsoberhaupts als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz und das Funktionieren der Justizinspektion beeinträchtigen würden. Der Gesetzgeber müsse laut Gesetz alle aufgeworfenen Fragen erneut prüfen, so der Staatspräsident.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht die Klage der Nationalliberalen Partei PNL und der Union Rettet Rumänien USR (beide von der Opposition) in Bezug auf das Projekt zur Änderung des Gesetzes über den Status der Richter und Staatsanwälte abgelehnt. Ferner hat das Verfassungsgericht die Besprechung der Klagen der zwei Oppositionsparteien PNL und USR und des Obersten Gerichtes Rumäniens über das Projekt zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung auf den 25. September aufgeschoben. Ebenfalls am Mittwoch hat das Verfassungsgericht den Verfassungsklagen des Staatspräsidenten Klaus Iohannis, der Nationalliberalen Partei PNL, der Union Rettet Rumänien USR und der Partei Volksbewegung PMP (alle drei von der Opposition) in Bezug auf das Gesetz zur Gründung des Souveränen Fonds für Entwicklung und Investitionen stattgegeben. Dabei sagte der Verfassungsgerichtspräsident, Valer Dorneanu, besagtes Gesetz sei für verfassungswidrig erklärt worden, weil der Souveräne Fonds nicht per Gesetz sondern per Regierungsentscheidung gegründet werden müsse.



    Am Mittwoch hat das Verfassungsgericht Rumäniens der Klage betreffend das Recht auf freien Personenverkehr und Aufenthalt der Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe stattgegeben, gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass auch homosexuelle Nicht-EU-Bürger Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen – wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind. Das heißt, sie haben das Recht, mit ihrem Partner gemeinsam in einem EU-Land zu leben. Geklagt hatte ein Rumäne, der mit einem US-Amerikaner verheiratet ist. Beide hatten geplant, gemeinsam in Rumänien zu leben. Doch die rumänischen Behörden hatten dem US-Amerikaner das Aufenthaltsrecht verweigert, da in Rumänien Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts nicht anerkannt werden. Wie der Europäische Gerichtshof urteilt, haben EU-Mitgliedsstaaten weiterhin das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Gleichzeitig können sie einem homosexuellen Nicht-EU-Bürger aber nicht das Recht nehmen, bei seinem Partner zu leben.



    Der amerikanische Botschafter in Rumänien, Hans Klemm und der Attache der US-Bundespolizei FBI, David Varner, haben sich mit der kommissarischen Chefstaatsanwältin der rumänischen Antikorruptionsbehörde DNA, Anca Jurma getroffen. Der Diplomat und der seit kurzer Zeit in Bukarest stationierte hohe Polizeibeamte sicherten Jurma die Kooperationsbereitschaft der US-Botschaft zu. Anca Jurma leitet stellvertetend die Behörde, seitdem Präsident Klaus Johannis durch eine Entscheidung des Verfassunsgerichts in Bukarest gezwungen war, die bisherige Chefstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi zu entlassen.



    Der Generalstaatsanwalt Rumäniens, Augustin Lazar, ist am Mittwoch in Bukarest mit dem Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt Deutschlands, Michael Roth, zusammengekommen. Die zwei Würdenträger diskutierten über die bilaterale und internationale Kooperation im Justizbereich, über die Fortschritte Rumäniens bei der Justizreform und bei der Bekämpfung der Korruption, sowie über die aktuelle Problematik im Justizbereich und die jüngsten Änderungen des Justizsystems. Michael Roth würdigte die Fortschritte Rumäniens im Justizbereich in den letzten Jahren, aber äußerte auch sein Interesse und sein Besorgnis über die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung, steht in einem Communique der Generalstaatsanwaltschaft.



    Zum fünften Monat in Reihenfolge hat Rumänien im Juni die höchste Inflation unter den EU-Ländern registriert – um 4,7% stiegen die Konsumpreise im Jahresvergleich. Im Mai hatte Rumänien eine Jahresinfaltion von 4,6%, so Eurostat. In der gesamten EU lag der Durchschnitt im Juni bei 2%, ähnlich wie in der Eurozone. Relativ hohe Werte wurden in Estland (3,9%) und Ungarn (3,2%) gemessen. Zuvor berichtete das rumänische Statistiskamt INS von einer Inflation von 5,4% im Juni – sei sei um 0,01 Prozentpunkt geringer als im Mai gewesen. Die Zentralbank in Bukarest hat ihre Inflationsprognose für 2018 leicht nach oben bis auf 3,6% korrigiert.

  • Nachrichten 17.07.2018

    Nachrichten 17.07.2018

    Staatspräsident Klaus Iohannis hat die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă zu Gesprächen im Cotroceni-Palast am Mittwoch eingeladen – meldete das Präsidialamt in Bukarest. Das Treffen findet vor dem Hintergrund eines schwierigen politischen Zusammenhangs statt. Die Medien spekulieren über die vermeintlich bevorstehende Verabschiedung einer Eilverordnung zur Begnadigung und Amnestie durch die Koalitionsregierung der Sozialdemokratischen Partei PSD und der Allianz der Liberalen und Demokraten ALDE. Das umstrittene Thema hatte bereits vor eineinhalb Jahren zu massenhaften Straßenprotesten in Rumänien geführt. Das letzte Treffen zwischen dem Staatschef und der Regierungschefin hatte ebenfalls auf Einladung von Iohannis stattgefunden. Vor zwei Monaten hatten die beiden über die ebenfalls umstrittene Möglichkeit eines Umzugs der rumänischen Botschaft in Israel nach Jerusalem diskutiert. Ende April hatte der Präsident den Rückzug der Ministerpräsidentin Dăncilă gefordert, die laut seinen Angaben den mit ihrem Amt einhergehenden Verantwortlichkeiten nicht gerecht würde.



    Die Regierung in Bukarest hat in einer Sitzung am Dienstag über die erste Haushaltskorrektur diskutiert. Ferner ging es unter anderen um eine Rechtsnorm des Verteidigungsministeriums über den Kauf mehrerer Küstenbefestigungs-Systeme gehen, die zur Verbesserung der Sicherheit am Schwarzen Meer führen würden. Verteidigungsminister Mihai Fifor hatte unlängst erklärt, dass Rumänien beim letzten NATO-Gipfel in Brüssel aufgrund seiner Verteidigungsausgaben gewürdigt worden sei. Das Land gehöre einer kleinen Gruppe von fünf Staaten an, die 2% ihres BIP für die Verteidigung ausgeben würden. Ein Teil dieser Summe soll für die Rüstung und Modernisierung der rumänischen Armee verwendet werden, so Fifor noch.



    In Bukarest hat das Verfassungsgericht am Dienstag die Besprechung der Verfassungsklage von Staatspräsident Klaus Iohannis auf Mittwoch aufgeschoben. Die Klage betrifft die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Organisation und die Funktionsweise des Richterrates. In seiner Klage rügt Klaus Iohannis die Tatsache, dass das Parlament seinen Antrag, die Bestimmungen über die Funktionsweise des Richterrates zu überprüfen, ohne jede Motivation abgelehnt hat. Er behauptet ferner, dass die neuen Normen die Rolle des Staatsoberhaupts als Garant für die Unabhängigkeit der Justiz und das Funktionieren der Justizinspektion beeinträchtigen würden. Der Gesetzgeber müsse laut Gesetz alle aufgeworfenen Fragen erneut prüfen, so der Staatspräsident. Am Dienstag hat das Verfassungsgericht die Verfassungsklage der bürgerlichen Opposition zum selben Thema als unannehmbar abglehnt. Die zweite Klage wurde von 90 Abgeordneten der Nationalliberalen Partei PNL, der Union Rettet Rumänien USR und anderen fraktionslosen Abgeordneten unterzeichnet, die argumentiert hatten, dass die Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Funktionsweise des Richterrates erneut gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen würde.



    Die Europäische Union hat mit Japan ihr bislang größtes Freihandelsabkommen besiegelt. An der Unterzeichnungszeremonie am Dienstag in Tokio nahmen der japanische Ministerpräsident Shinzo Abe, EU-Ratspräsident Donald Tusk und Kommissionschef Jean-Claude Juncker teil. Der seit 2013 vorbereitete Pakt soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um das Wachstum anzukurbeln und neue Jobs zu schaffen. Das Abkommen gilt auch als Signal an US-Präsident Donald Trump, dem EU und Japan eine Abschottungspolitik vorwerfen. Abe sprach von einer historischen Errungenschaft“. Japan und die EU würden die Führung als Fahnenträger des Freien Handels“ übernehmen. Kritiker dagegen warnen vor einer Schwächung des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU.

  • Nachrichten 21.12.2017

    Nachrichten 21.12.2017

    Präsident Klaus Iohannis hat am Donnerstag eine Botschaft zum 28. Jahrestag der Revolution vom Dezember 1989 übermittelt. Die Rumänen hätten damals Nieder mit dem Kommunismus“ gerufen und das würden die Menschen auch heute noch rufen. Das sei ein Signal für jene Politiker, die mit den Fehlern der Vergangenheit nicht brechen wollten, fügte Iohannis in seiner Botschaft hinzu. Die Verteidigung der Ideale der rumänischen Revolution bedeute die Verteidigung der Institutionen des Rechtsstaates, die Verteidigung der Werte der Demokratie und der Freiheit, sowie auch der Respekt für den Bürger, schrieb der rumänische Präsident in einem sozialen Netzwerk. Die Ermittlungen in der Revolutions-Akte müssten zu Ende gehen, und die Morde und Verstöße sollten bestraft werden, so Klaus Iohannis. Rumäniens Parlament gedachte am Donnerstag im feierlichen Rahmen der Revolution von 1989. Mehrere Gedenkveranstaltungen fanden zudem landesweit statt. Die Revolte begann am 16. Dezember im westrumänischen Temeswar und breitete sich anschließend auf das gesamte Land aus. Nach vier Protesttagen mit zahlreichen Opfern in Temeswar hatte sich die rumänische Armee mit der Bevölkerung solidarisiert. Insgesamt starben mehr als 1000 Menschen landesweit. Weitere 3400 Menschen wurden verletzt. Rumänien war das einzige Land im ehemaligen Ostblock, in dem der Regimewechsel mit Gewalt herbeigeführt wurde. Das Diktatorenpaar Nicolae und Elena Ceauşescu wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.



    Das Plenum des Parlaments wird am Freitag über die Vorlagen zum Staatshaushalt und zum Sozialversicherungshaushalt 2018 entscheiden. Nach heftigen Diskussionen hatten die Senatoren und Abgeordneten den von der Regierung erarbeiteten Entwurf fast unverändert verabschiedet. Änderungsanträge der Opposition wurden von der Mehrheit zurückgewiesen. Eckdaten der beiden Haushaltsvorlagen sind 5,5% Wachstum, ein Wechselkurs von 4,55 Lei für einen Euro, 3,1% Inflation, ein Haushaltsdefizit von unter 2,97% des BIP und ein Durchschnittlohn von 2.614 lei (umgerechnet 565 Euro). Die angekündigten Prioritäten sind die Gesundheit, Bildung und Infrastruktur. Die bürgerliche Opposition kritisierte die Maßnahmen der Regierungskoalition. Die PSD und ALDE seien bei der Berechnung des Haushalts gewisse Risiken eingegangen, die zur einer höheren Staatsverschuldung führen werden, hieß es.



    Der Senat in Bukarest hat am Donnerstag als beschlussfähiges Gremium den Gesetzenwurf zur Funktionsweise des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte gebilligt. Dieser war der letzte von drei Gesetzentwürfen zum Justizwesen, die in den letzten Monaten für heftige Debatten und Proteste gesorgt hatten. Ebenfalls am Donnerstag hat der Kassationshof, Rumäniens oberster Gerichtshof, seine Absicht angekündigt, eine Verfassungsklage gegen einige veränderte Artikel zum Status der Richter und Staatsanwälte einzureichen. Die von der Regierungskoalition aus PSD und ALDE eingebrachten Änderungen werden zudem von der bürgerlichen Opposition und einem Teil der Zivilgesellschaft scharf kritisiert. Ferner haben Hunderte von Richtern und Staatsanwälten vor den Gerichten im ganzen Land gegen das aus ihrer Sicht nicht transparente Änderungsverfahren protestiert.



    Die Bukarester Botschaften mehrerer EU-Staaten haben in einem gemeinsamen Schreiben zur geplanten Justizreform Stellung genommen. Darin appellierten sie am Donnerstag an die Verantwortlichen, jegliche Entscheidungen zu vermeiden, die die Unabhängigkeit der Justiz und den Kampf gegen die Korruption schwächen könnten. In ihrem offenen Brief verweisen die diplomatischen Vertretungen Belgiens, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens auf die Risiken, die mit den Änderungsanträgen zu den Justizgesetzen einher gehen. In dem Brief werden die bedeutenden Fortschritte Rumäniens in den letzten zehn Jahren hinsichtlich eines Fahrplans und glaubwürdiger Justizreformen anerkannt. Allerdings seien die ausländischen Diplomaten davon überzeugt, dass die unlängst verabschiedeten Gesetze zur Justizreform in der jetzigen Fassung die erreichten Fortschritte gefährdeten. Genauso stünde es um die letzten Änderungsanträge zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung, ist dem Schreiben der Bukarester Botschaften zu entnehmen.

  • Die Woche 06.-10.11.2017 im Überblick

    Die Woche 06.-10.11.2017 im Überblick

    Sozialdemokratische Regierung leitet umstrittene Steuerreform ein



    Die rumänische Regierung hat am Mittwoch trotz aller Kritik und der Straßenproteste mehrere geplante Steuermaßnahmen per Eilverordnung verabschiedet – u.a. wird die Einkommensteuer von 16% auf 10% gesenkt; die Beiträge zur Sozialversicherung werden um zwei Prozentpunkte auf 35% des Bruttolohns gedrückt, sollen jedoch allein beim Arbeitnehmer anfallen. Die Unternehmen werden einen Beitrag von 2,25% des gesamten Lohnfonds entrichten müssen. Ferner fallen die Beiträge zu den Privatrenten von 5,1% auf 3,7%. Die Maßnahme ist an eine Erhöhung der Mindestrente um umgerechnet 26 Euro gekoppelt. Firmen mit einem Jahresumsatz von unter einer Million Euro werden nicht mehr 16% Steuern auf ihre Gewinne bezahlen, sondern 1% auf die Umsätze. Vor dem Sitz der Regierung kam es vor diesem Hintergrund kurzzeitig zu Protesten, an denen sich nach Medienberichten etwa 1000 Personen beteiligten. Gewerkschaften, Arbeitgeber und parlamentarische Opposition kritisieren einstimmig die fiskalpolitischen Ansätze der Regierung. Die Gewerkschaften drohen mit Generalstreik, die Nationalliberale Partei strebe nun einen Misstrauensantrag gegen die Regierung an, sagte Parteichef Ludovic Orban. Jedoch laut Ministerpräsident Mihai Tudose werden dank der neuen Maßnahmen sowohl die Einkommen der Rumänen steigen als auch die Investitionen für Infrastruktur, Gesundheit und Bildung verwirklicht werden. Eine weitere positive Wirkung wäre, dass die ausländischen Unternehmen, die in Rumänien tätig sind, und dank des günstigen Geschäftsumfeldes hohen Profit gemacht haben, ihre Steuer in Rumänien bezahlen werden, und keine Gelder mehr ins Ausland verlagern, sagte der rumänische Premierminister noch.



    Wachstums- und Inflationsprognosen nach oben korrigiert



    Die Europäische Kommission hat die Einschätzungen über das Wirtschaftswachstum und das Defizit Rumäniens für 2017 und 2018 nach oben korrigiert. Die Europäische Kommission warnte, dass die Unsicherheit wegen der Regierungspolitik negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben könnte. Laut den Herbstprognosen, die am Donnerstag von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, könnte die rumänische Wirtschaft im Jahr 2017 ein Wachstum von 5,7% erreichen, etwas mehr über der Frühjahrsprognose von 4,3%. Die Europäische Kommission hat auch die Prognose für 2018 nach oben korrigiert, und zwar von 3,7% auf 4,4%. Der reale Anstieg des BIPs wurde in diesem Jahr vor allem vom privaten Konsum unterstützt. Was das Defizit betrifft, so könnte dieses sich im Jahre 2017 auf 3% des BIP beziffern; 2018 und 2019 könnte das Defizit 3,9%, bzw. 4,1% des BIP erreichen.



    Auch in Bukarest wurden neue Prognosen über die Entwicklung wirtschaftlicher Kennzahlen veröffentlicht. Die Landeswährung Leu bewege sich auf einem Abwärtstrend, bestätigte Notenbankchef Mugur Isarescu nach dem erreichten Rekordtief des Wechelkurses für die letzten fünf Jahre. Er machte darauf aufmerksam, dass die Enwicklung auf die unausgeglichene Handelsbilanz zurückzuführen sei.



    Generell beobachten wir eine längerfristige Abwertung des Leu, es sind keine großen Sprünge festzustellen, lediglich kleine Abwertungen, die aber langfristig sind. Und da gibt einen klaren Zusammenhang zur rumänischen Handelsbilanz. Diese fällt langsam auseinander. Heute wurden die Zahlen genannt, allein in den ersten acht oder neun Monaten haben wir ein Handelsdefizit im Wert von acht Milliarden Dollar verzeichnet. Hier lässt sich ein Problem feststellen!



    Er fügte hinzu, die Rumänische Nationalbank habe die Inflationsprognose für das Jahresende 2017 nach oben von 1,9% auf 2,7% korrigiert. Für 2018 schätzt die Rumänische Nationalbank eine Inflationsrate von 3,2%.



    Gesetzespaket für Justizreform stößt auf Kritik der Justizangestellten



    Der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte hat am Donnerstag eine negative Stellungnahme über die vorgeschlagenen Änderungen der Justizgesetze, die von der Abgeordnetenkammer eingereicht wurden, abgegeben. Die Generalversammlung der Staatsanwälte von DIICOT (der Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft) hatte am Dienstag gegen den Gesetzentwurf abgestimmt. Als Grund nannten die Staatsanwälte die Inkohärenz der Debatten und der profesionellen Beratungen mit Richtern und Staatsanwälten. Auch die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft DNA und die Generalstaatsanwaltschaft sprachen sich gegen den Entwurf aus. Ähnliche Standpunkte vertraten die Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte. Präsident Klaus Iohannis sprach von einigen “guten, angebrachten und notwendigen Maßnahmen, während andere wie etwa die Mindestschwelle für den entstandenen Schaden beim Amtsmissbrauch das Gegenteil darstellten.



    Laut dem aktuellen Entwurf würde der Staatschef beim Verfahren zur Ernennung leitender Staatsanwälte in Rumänien in Zukunft doch eine Rolle spielen. Zuvor war er vollständig aus dem Verfahren gezogen worden. Allerdings würde er bei der Abberufung von Staatsanwälten nicht mitentscheiden können. Außerdem soll eine Gerichtsinspektion an der Oberstaatsanwaltschaft gegründet werden, die gegen Richter ermitteln soll. Damit würden die Zuständigkeiten der DNA eingeschränkt. Das Gesetzespaket befand sich auch auf der Agenda der Gespäche in Brüssel zwischen dem rumänischen Justizminister Tudorel Toader und dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans.

  • Richterrat mit negativer Stellungnahme zur Justizreform

    Richterrat mit negativer Stellungnahme zur Justizreform

    Die Medien in Bukarest hatten bereits zuvor darauf gewettet: Der Oberste Richterrat hat in seiner Stellungnahme die Reformvorschläge des Justizministers abgelehnt. Das Selbstverwaltungsorgan der Justizbehörden stimmte mit einer geringen Mehrheit gegen die Gesetzentwürfe des sozialdemokratischen Ministers Tudorel Toader. Beobachter waren angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses von zehn zu acht relativ überrascht.



    Die Mitglieder des Rates, die sich gegen die Reformvorschläge aussprachen, kritisieren die auch bislang umstrittenen Bestimmungen. Demnach sollten etwa die Gerichtsinspektionen dem Justizministerium untergeordnet werden. Rumäniens Staatsoberhaupt würde außerdem künftig aus dem Ernennungsverfahren der Chefermittler der Generalstaatsanwaltschaft, der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA und der Antimafia-Staatsanwaltschaft DIICOT ausgeklammert werden. Gleichermaßen hätte der Präsident dann auch bei deren Abberufung kein Wort mehr mitzureden. Juristen unter 30 dürften nicht die Befähigung zum Richteramt erhalten und eine Sonderdirektion zur Verfolgung von kriminellen Justizbehörden sollte gegründet werden.



    Die acht Mitglieder des Richterrates, die zugunsten einer positiven Stellungnahme stimmten, warfen der Mehrheit die Behinderung der Reform vor. Justizminister Toader blieb der Sitzung fern, unter der Begründung, er wolle die Debatte in keinster Weise beeinflussen. Anschließend sagte er, dass bestimmte Leute sich gegen die Reform des Justizsystems stemmten – dieses müsse erneut nach verfassungsrechtlichen Parametern funktionieren. Er sei davon überzeugt, dass die negative Stellungnahme auch den Wunsch nach dem Erhalt der aktuellen Privilegien der Richter und Staatsanwälte widerspiegele“, so Toader.



    Indes übte der Berufsverband der rumänischen Richter und Staatsanwälte Kritik an der negativen Stellungnahme des Richterrates. Unter diesen Voraussetzungen würden die landesweit vertretenen Standpunkte nicht mehr vor dem Gesetzgeber rechtfertigt werden können, hieß es in einer Mitteilung. Präsident Klaus Iohannis ließ derweil durch seine Pressesprecherin verlautbaren, dass die Entscheidung des Rates, trotz ihrer rein beratenden Funktion, von Regierung und Parlament nicht ignoriert werden könne. Der Vorsitzende der bürgerlichen PNL aus der Opposition, Ludovic Orban, schätzte, die Exekutive müsste auf alle Bestimmungen des Gesetzentwurfs verzichten, da dieser die Unabhängigkeit der Justiz verletze.



    Medien und Zivilorganisationen bezeichneten die Abstimmung im Richterrat als eher gute Nachricht. Beide sprechen vom Misstrauen eines Großteils der Bevölkerung gegenüber den Machthabern, die der Absicht verdächtigt werden, die Justiz zu untergraben und die Korruptionsbekämpfung zu bremsen. Anfang des Jahres hatte eine umstrittene Eilverordnung der Regierung zur Abmilderung des Strafgesetzbuches die größten Straßenproteste der letzten fast 30 Jahre nach der Wende ausgelöst. In Bukarest, in der Provinz und im Ausland hatten Hunderttausende Demonstranten der Regierung vorgeworfen, sie wolle sich Straffreiheit für die Korruptionsdelikte einflussreicher Persönlichkeiten aus Politik und Verwaltung erkämpfen.

  • Nach Ankündigung umfassender Justiz-Reform: Justizminister im Kreuzfeuer der Kritik

    Nach Ankündigung umfassender Justiz-Reform: Justizminister im Kreuzfeuer der Kritik

    Am Mittwoch hatte Justizminister Tudorel Toader einen Entwurf über die tiefgründige Reform des rumänischen Justizwesens veröffentlicht. Die Reaktionen unterschiedlichster Art ließen nicht auf sich warten, Präsident Klaus Iohannis sprach von einem Übergriff auf den Rechtsstaat. Die Initiative erfolgt sechs Monate nach der versuchten Lockerung der Antikorruptions-Gesetzgebung. Jetzt will die mitte-links-orientierte Regierungskoalition einschließlich die Zuständigkeiten der Nationalen Antikorruptionsbehörde (DNA) einschränken – die Sonderstaatsanwaltschaft würde in Zukunft zum Beispiel keine Ermittlungen gegen Richter mehr starten können.



    Das Projekt sieht überhaupt zahlreiche Neuigkeiten vor, darunter die Art und Weise, in der die Oberstaatsanwälte ernannt werden oder die Gründung einer Sondereinheit zur Verfolgung der von Richtern und Staatsanwälten begangenen Straftaten. Sollte dieses Maßnahmenpaket von der Regierung gebilligt und vom Parlament verabschiedet werden, würden die Anstrengungen der letzten zehn Jahre mit dem Schwamm weggewischt und das Justizsystem in eine Zeit züruckkehren, in der es der Politik unterworfen war, reagierte unverzüglich der Staatschef.



    Laut geltenden Gesetzen ist es der Präsident, der die Oberstaatsanwälte auf Vorschlag des Justizministers und nach nicht bindender Stellungnahme des Obersten Richterrates ernennt. Der Richterrat ist das Selbstverwaltungsorgan der Justiz, das für die Unabhängigkeit des Systems garantieren soll.



    Tudorel Toader schlägt außerdem vor, dass der politisch ernannte Justizminister die Kontrolle über die Einheit zur Justizaufsicht des Richterrates übernimmt. Analysten und Justizbehörden sprechen hier von einer Einmischung in die Justiztätigkeit. Gleichzeitig bezeichnete die Generalstaatsanwaltschaft die Vorschläge als Alarmzeichen, mit der Begründung, dass die Staatsanwälte selbst nicht zu den Beratungen hinzugezogen wurden.



    Auch aus dem politischen Umfeld gab es heftige Reaktionen nach der angekündigten Justizreform. Die größte Oppositionspartei, die PNL, sprach von verfassungswidrigen Maßnahmen des Justizministers Toader. Die mitregierenden PSD und ALDE würden sich die Justiz politisch unterwerfen, entgegen dem Willen der Bevölkerung, die ihren Standpunkt Anfang des Jahres auf offener Straße ausdrückte, aber auch entgegen den internationalen Verpflichtungen Rumäniens. Auch die Union Rettet Rumänien verurteilte entschlossen die Gesetzentwürfe zur Abänderung der Regeln im Justizsystem. Gegen Justizminister Toader wollte die Union einen einfachen Misstrauensantrag stellen.



    Aus Brüssel lobte die ehemalige Justizministerin und Europaabgeordnete von der ALDE, Norica Nicolai, den Entwurf, den sie als guten Anfang beschrieb. Sie hoffe, die Rechtsakte könne zügig verabschiedet werden, so dass es 2018 zu deren Umsetzung kommt. Das würde die Aufhebung des sogenannten Kooperations und Überprüfungsmechanismus der Kommission ermöglichen, behauptete Nicolai. Eine weitere Ex-Justizministerin aus dem bürgerlichen Lager, Monica Macovei, glaubt im Gegenzug, dass der Entwurf des Justizministers Toader fatale Änderungen für die Justiz und das Land vorschlägt.

  • Nachrichten 01.03.2017

    Nachrichten 01.03.2017

    Der rumänische Staatspräsident, Klaus Iohannis, hat am Mittwoch den maltesischen Ministerpräsidenten, Joseph Muscat, empfangen. Zur Zeit hat Malta die sechsmonatige turnusmäßige EU-Ratspräsidentschaft inne. Der rumänische Staatschef sprach sich entschlossen gegen die jüngst geäußerten Ideen über ein Europa der zwei Geschwindigkeiten aus. Solche Modelle von unterschiedlichen EU-Integrationsprozessen könnten zum Zerfall des europäischen Projektes führen, so Iohannis. Bei den Gesprächen mit dem maltesichen Ministerpräsidenten Joseph Muscat betonten Präsident Klaus Iohannis und Ministerpräsident Sorin Grindeanu die Notwendigkeit einer einheitlichen Position innerhalb des EU-Rates betreffend die Bewahrung des Gemeinschaftsmarktes und der Rechte der EU-Bürger in Großbritannien nach dem Brexit. Weitere Themen der Gespräche waren die Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft in Bezug auf die Zukunft der Europäischen Union, die Migration, die Konsolidierung des Einheitsmarktes, der Nachbarschaftspolitik und der EU-Erweiterung. Die zwei Ministerpräsidenten diskutierten auch über die Vorbereitung Rumäniens auf die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2019.



    Rumäniens Finanzminister hat die Differenzen bei den Defizitprognosen der Europäischen Kommission und der Regierung in Bukarest auf unterschiedliche Methoden zurückgeführt. Das steht in einer Mitteilung des Finanzministeriums vom Mittwoch. Das Ministerium versichert darin, dass die rumänischen Behörden einen Regierungsplan entworfen hätten, der die Einhaltung der Defizitgrenze von 3% des Bruttoinlandsproduktes berücksichtigt. Zuvor hatten die EU-Kommissare Valdis Dombrovskis und Pierre Moscovici die rumänische Regierung in einem Schreiben aufgefordert, bis zur Frühjahrsprognose im April glaubwürdige Maßnahmen für die Nichtüberschreitung der Defizitgrenzen anzukündigen. Die Schätzungen der Kommission zur Entwicklung des Haushalts in diesem und nächsten Jahr weichen signifikant von den Prognosen der rumänischen Regierung ab – für 2017 gab die Regierung ein Defizit von 2,96% vom BIP vor, während die Kommision aufgrund der Steuerentlastungen von 3,6% in 2017 und 3,9% in 2018 ausgeht.



    Die Europäische Investitionsbank EIB hat 2016 Rumänien Darlehen von über eine Milliarde Euro gewährt, und der Europäische Investitionsfonds EIF hat Operationen in Wert von 61 Millionen Euro durchgeführt. Die EIB finanzierte Prioritätsprojekte für die öffentliche Infrastruktur, im Rahmen mehrerer operationellen Programme der Europäischen Union fur die Zeit 2014-2020, unterstützte die kleinen und mittleren Unternehmen und die Programme zur Wärmedämmung der Bukarester Hochhäuser und Wohnblocks. Ferner gewährte die EIB Darlehen für die Landwirtschaft und Beratung für das Gesundheitsministerium beim Bauen von drei Regionalkrankenhäusern in Iasi, Cluj und Craiova.



    Der Oberste Richterrat wird kein Disziplinarverfahren gegen den Oberstaatsanwalt Augustin Lazăr eröffnen. Ferner soll auch nicht untersucht werden, unter welchen Bedingungen die Antikorruptionsbehörde DNA die Ermittlungen im Fall der umstrittenen Eilverordnung 13 aufgenommen hat. Die Verordnung, die das Strafgesetzbuch abändern sollte, wurde im Nachhinein von der Exekutive aufgehoben und im Parlament für nichtig erklärt. Die Entscheidung des Richterrates sei ein Vertrauensvotum für den Oberstaatsanwalt und ein Beweis für die Unabhängigkeit der Justiz, erklärte Lazăr. Indes sollen die Emittlungen gegen die aus Sozialdemokraten und ALDE gebildete Koalitionsregierung auch nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts weitergehen. Das Gericht hatte am Montag einen Rechtskonflikt zwischen den Staatsgewalten festgestellt. Die Antikorruptionsbehörde DNA habe nämlich die eigenen Befugnisse überschritten, indem sie die Rechtmäßigkeit der Eilverordnung von amtswegen prüfte, hieß es in der Begründung des Verfassungsgerichts. Diese Zuständigkeiten würden allein dem Parlament und dem Verfassungsgericht selbst obliegen. Dennoch könnte die DNA im Falle direkter Straftaten ermitteln. Die Antikorruptionsbehörde hatte in diesem Fall die Strafakte an die Generalstaatsanwaltschaft übermittelt, aufgrund des Verdachts auf bestimmte Straftaten, wie etwa die Begünstigung des Straftäters, Urkundenvernichtung und bewusste falsche Tatsachenbehauptungen.

  • Nachrichten 25.01.2017

    Nachrichten 25.01.2017

    Rumäniens Präsident Klaus Iohannis hat am Mittwoch im Plenum der Parlamentsversammlung des Europarates auf den Fortbestand demokratischer Gesellschaften hingewiesen. Man brauche demokratische Gesellschaften, in denen die Mehrheiten ihre Rechte nicht mißbrauchen, und in denen der Grundsatz der loyalen und konstruktiven Kooperation zwischen den demokratischen Einrichtungen einwandfrei funktionieren sollte, so Iohannis. In Sachen Schutz und Förderung der nationalen Volksminderheiten sei Rumänien zum europaweit anerkannten Vorbild geworden, sagte der Staatschef noch. Am 6. April wird Iohannis in Bukarest zusammen mit dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjorn Jagland, eine Internationale Konferenz über die Rolle der Mehrheit und der Opposition in einer demokratischen Gesellschaft eröffnen. Die Konferenz wird in Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission veranstaltet. Am Dienstag, dem ersten Tag seines Besuches in Straßburg, beteiligte sich der rumänische Präsident an der Zeremonie zum Internationalen Holocaust-Gedenktag. Zu diesem Anlass weihte er eine von Rumänien organisierte Dokumentar- und Fotoausstellung ein. Ebenfalls am Dienstag traf der rumänische Staatsprasident mit rumänischen Beamen des Europarates und Mitgliedern der rumänischen Gemeinde im Elsass zusammen.



    Der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte hat am Mittwoch die Entwürfe für die Eilverordnungen der linksliberalen Regierung über eine geplante Amnestie und die Abschaffung und Änderung bestimmter Straftatbestände negativ begutachtet. Die Untersuchung war vom Justizministerium beantragt worden. Die Verordnungen der neugewählten linksgerichteten Exekutive sehen die vollständige Begnadigung der Gefängnisstrafen von bis zu 5 Jahren inklusive vor. Darüber hinaus könnten die Gefängniszeiten der Insassen halbiert werden, die 60 Jahre oder älter sind. Die Begnadigung wäre durch die Zahlung eines vom Gericht festgelegten Schadenersatzes bedingt, spätestens ein Jahr nach der Freilassung. Die Verordnung soll auch Vorschriften des Strafgesetzbuches ändern. Somit sollen Denunzianten nicht mehr von der strafrechtlichen Haftung entlastet werden, falls sie die Tat nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Begehung anzeigen. Außerdem soll der Amtsmissbrauch nur dann eine Straftat bilden, wenn der entstandene Schaden 200.000 Lei (ungefähr 50 Tausend Euro) überschreitet. Am Sonntagabend forderten mehrere zehntausend Menschen der Regierung der Sozial-Demokratischen Partei und der Allianz der Liberalen und Demokraten auf die Verordnungsvorlagen bezüglich der kollektiven Begnadigung und der Entkriminalisierung von Strafakten zu verzichten. Präsident Klaus Iohannis hatte sich am Sonntag den Demonstranten auf der Straßen angeschlossen. Der sozial-demokratische Justizminister Florin Iordache behauptete, dass die Änderungen notwendig seien, um die Frage der Überfüllung der Gefängnisse zu lösen. Außerdem solle die Verordnung die Gesetzgebung an die Beschlüsse des Verfassungsgerichtes anpassen.



    Rumänien verzeichnet weiterhin Fortschritte bei der Reform des Justizsystems und der Bekämpfung der Korruption, steht in dem Bericht der Europäischen Kommission im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens für Rumänien. Allerdings könnten Kritiken seitens der Politiker und der Medien gegenüber den Justizbehörden, vor allem gegen die Nationale Antikorruptionsbehörde DNA, das Vertrauen in die Justiz untergraben, hieß es in dem am Mittwoch in Brüssel vorgelegten Fortschrittsbericht. Die Strafverfahren und die Gerichtsurteile gegen zahlreiche bekannte rumänische Politiker seien das Zeichen für eine allgemein positive Tendenz in Richtung Unabhängigkeit der Justiz in Rumänien. In den 10 Jahren, in denen Rumänien als EU-Mitglied im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens Reformen durchführte, habe es bedeutende Fortschritte im Justizbereich gegeben, steht noch im Bericht der Europäischen Kommission. Der nächste Bericht wird Ende 2017 vorgelegt.



    Die rumänische Regierung wird sich in einer Sitzung am Freitag mit der Haushaltsvorlage für das laufende Jahr auseinandersetzten. Am gleichen Tag soll das Dokument dem Parlament zur Debatte eingereicht werden, kündigte Ministerpräsident Sorin Grindeanu an. Ferner erklärte er, dass den Bereichen Transport, Landwirtschaft, Gesundheit und KMUs das meiste Geld zur Verfügung stehen werde. Reduzierte Etats werden das Präsidialamt und der Nachrichtendienst erhalten, erwähnte Grindeanu.

  • Nachrichten 22.07.2016

    Nachrichten 22.07.2016

    WASHINGTON: Verteidigungsminister Mihnea Motoc hat seine zweitägige USA-Reise beendet. In Washington nahm er an einem Treffen der Partnerstaaten der US-geführten Koalition gegen die Terrormiliz Islamischer Staat teil. Motoc bekräftigte dabei die Unterstützung Rumäniens für die Aktionen der internationalen Gemeinschaft im Irak. Diese sollen die territoriale Integrität und Souveränität des Landes innerhalb der international anerkannten Grenzen sichern. Rumänien wird sich in diesem Jahr an den Koalitionsmissionen mit einem Aufgebot von bis zu 50 Militärs beteiligen. Sie sollen die irakischen Sicherheitskräfte beraten und ausbilden.



    BUKAREST: Rumäniens parteiloser Ministerpräsident Dacian Cioloş hat sich am Freitag zu Gesprächen mit den Botschaftern der EU-Staaten getroffen. Dabei kamen unter anderem die Zukunft der Staatengemeinschaft, die Folgen des Austritts Großbritanniens und die Entwicklung in der Türkei zur Sprache. Erörtert wurden ferner die Lage in der Moldau, die Visabestimmungen Kanadas und der USA und die rumänische EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2019. Das Treffen hatte einen informellen Charakter und keine Entscheidungsfindungen zur Folge.



    BUKAREST: Der Vorsitzende des Obersten Richterrates, Mircea Aron, hat seiner Besorgnis zur Lage in der Türkei Ausdruck verliehen. Infolge des versuchten Staatsstreichs sei eine mögliche Verletzung der Rechtsstaatprinzipien zu befürchten, vor allem Richter und Staatsanwälte betreffend. Aron fordert Ankara in einer Mitteilung auf, die Einhaltung aller internationalen Menschenrechtsbestimmungen und Übereinkommen zu garantieren, die die Türkei unterzeichnet hat. Die Türkei hatte nach der Verhängung des Ausnahmezustands angekündigt, die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise auszusetzen.



    BUKAREST: Die Türkei schenkt der Situation der ausländischen Touristen, die sich im Moment in der Türkei befinden, eine besondere Aufmerksamkeit. Das sagte der türkische Botschafter in Bukarest, Osman Koray Ertaş bei einem Treffen mit dem Staatssekretär für Europafragen, Cristian Bădescu. Rumänien sei an einer stabilen türkischen Republik als Mitglied der NATO und Schlüsselpartner der EU interessiert, hieß es von rumänischer Seite.



    BUKAREST: Die Turnerin Cătălina Ponor wird die Landesflagge Rumäniens bei der Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele von Rio de Janeiro tragen dürfen. Am Freitag überreichte ihr Präsident Klaus Iohannis die Fahne im feierlichen Rahmen. Iohannis sagte dabei, dass Rumänien dringend Sportprogramme an Schulen fördern müsse, um als Nation sportlich konkurrenzfähig und gesund zu bleiben. Rumänien beteiligt sich in Rio an 16 Disziplinen.

  • Nachrichten 28.04.2016

    Nachrichten 28.04.2016

    BUKAREST: Präsident Iohannis hat am Donnerstag den leitenden Staatsanwalt am Berufungsgericht Alba Iulia, Augustin Lazăr, in das Amt des Generalstaatsanwaltes eingeführt. Der Vorschlag kam von der Justizministerin Raluca Pruna und wurde vom Selbstverwaltungsorgan der Richter und Staatsanwälte, dem Richterrat CSM, genehmigt. Zu den Prioritäten von Augustin Lazar zählen die Bekämpfung der Kriminalität in verwundbaren Bereichen, der Kampf gegen die Korruption in der lokalen Verwaltung, die Vertiefung mehrerer Ermittlungsverfahren im Bereich der Geldwäsche und Steuerhinterziehung, sowie auch die Erweiterung der Ermittlungen betreffend Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie etwa die Revolutions-Akte von 1989.



    BUKAREST: Die Nationale Integritätsbehörde hat in den ersten vier Monaten des Jahres mehr als 400 Fälle unter die Lupe genommen. In 11 Verfahren konnten die Personen das Eigentum und die Geldsummen in ihrem Besitz nicht rechtfertigen. Laut einer Presse-Erklärung der Integritätsbehörde seien in 195 Akten Unvereinbarkeiten, Interessenskonflikte oder Differenzen zwischen dem Eigentum und den erzielten Einkommen festgestellt worden. Unter den von der Behörde untersuchten Personen befinden sich auch zwei Abgeordnete, ein Senator, ein ehemaliger Generalstaatsanwalt, ein Landkreis-Vorsitzender, Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte, sowie auch weitere Beamte im öffentlichen Dienst.



    BUKAREST: Rumäniens Ministerpräsident Dacian Ciolos wird nach dem Rücktritt von Vlad Alexandrescu einen neuen Kulturminister ernennen. Grund für die Amtsniederlegung war der Skandal bei der Staatsoper in Bukarest. In den letzten Tagen waren drei Vorführungen abgesagt worden, da mehrere Angestellten ihre Auftritte verweigerten. Sie sind mit den Direktoren, die in den letzten Wochen sukzessive ins Amt eingeführt wurden, unzufrieden. Darüber hinaus protestieren sie gegen den Lohnunterschied zwischen rumänischen und ausländischen Ballettänzerinnen. Indes hat sich das Kontrollreferat des Ministerpräsidenten von amtswegen eingeschaltet und eine Kontrollaktion bei der Staatsoper eingeleitet. Deren Ziel ist es unter anderem frühere und aktuelle Einstellungsverfahren des Führungspersonals zu überprüfen.