Tag: Schnelltests

  • Nachrichten 06.12.2021

    Nachrichten 06.12.2021

    Heute berät der Landesausschuss für Notfallsituationen über die Gesundheitsmaßnahmen während der Winterfeiertage. Um die Ausbreitung der neuen Omikron-Variante einzudämmen, erließen die Behörden am Sonntag zunächst strengere Einreisevorschriften. Bei der Einreise von geimpften Nicht-EU-Bürgern ist ein Test obligatorisch. Dabei gilt, dass die Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Nicht geimpfte Personen oder solche, deren Genesung von der Krankheit mehr als 6 Monate zurückliegt, müssen sich in Quarantäne begeben. Rückkehrende Staatsbürger, müssen ein Formular zum Aufenthaltsort ausfüllen, das für die epidemiologische Untersuchung erforderlich ist.



    In Rumänien wurden mehr als 7,5 Millionen Menschen vollständig gegen Corona geimpft. Seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 wurden mehr als 15 Millionen Impfstoffdosen verabreicht. Die beiden rumänischen Bürger, ein Mann und eine Frau, die aus Südafrika zurückgeflogen wurden und bei denen die neue Omikron-Variante des Coronavirus nachgewiesen wurde, haben leichte Krankheitsverläufe. Einer von ihnen sei asymptomatisch, teilten die Behörden mit. Beide sind gegen Corona geimpft. In den letzten 24 Stunden wurden 803 Corona-Neuerkrankungen und 54 Todesfälle gemeldet. Mit Ausnahme eines einzigen Landkreises im Westen – Arad, der im gelben Szenario liegt, befindet sich der Rest Rumäniens im grünen Szenario mit einer durchschnittlichen 14 Tage-Inzidenz von 1,25 Fällen pro Tausend Einwohner.



    Seit Montag führen rumänische Schüler, Vorschulkinder und Lehrer (…) speichelbasierte Schnelltests zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion durch. Es wird empfohlen, sie zweimal pro Woche, montags und donnerstags, testen zu lassen, aber es bleibt die Frage, wer überprüft, ob die Tests korrekt durchgeführt werden. Die Behörden legten kein einheitliches Verfahren fest und ließen die Entscheidungen von jeder Schule zu. Daher werden die Tests in einigen Schulen im Klassenzimmer durchgeführt, aber in den meisten Schulen wurden die Tests an die Eltern verteilt, um ihre Kinder zu Hause zu testen. Die einzige Ausnahme sind Gymnasiasten, die Tests von Lehrern erhalten. Insgesamt wurden 6,5 Millionen Tests verteilt.



    US-Präsident Joe Biden und der russische Staatschef Wladimir Putin werden am Dienstag per Videokonferenz Gespräche führen, nachdem die Spannungen in der Ukraine seit Wochen zunehmen. Laut Nachrichtenagenturen wird befürchtet, dass Moskau einen groß angelegten Angriff für den Anfang des nächsten Jahres plant. Russland stockte in letzter Zeit seine Militärpräsenz in der Nähe der ukrainischen Grenze mit Panzern und fast 100.000 Soldaten auf. Washington drohte, im Falle einer grenzüberschreitenden Offensive hochwirksame wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Russland forderte Garantien, dass die Ukraine nicht dem NATO-Militärbündnis beitritt. Nach Angaben eines Sprechers des Weißen Hauses wird Joe Biden während der Videokonferenz die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine bekräftigen.



    Am Montag wurde der 30. Jahrestag der Verabschiedung der jetzigen rumänischen Verfassung mit einer feierlichen Sitzung im Parlament begangen. Nach der antikommunistischen Revolution von 1989 wurde die derzeitige Verfassung von der verfassungsgebenden Versammlung am 21. November 1991 verabschiedet und trat nach der Annahme durch ein nationales Referendum, am 8. Dezember 1991, in Kraft. Die Verfassung wurde dann im Jahr 2003 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Revision der Verfassung überarbeitet, das im Oktober 2003 durch ein Referendum angenommen wurde. In seiner Rede vor dem Parlament erinnerte der Präsident des Verfassungsgerichts Valer Dorneanu daran, dass die Ausarbeitung einer neuen Verfassung im Jahr 1991 nicht einfach war, da die rumänische Gesellschaft damals noch von Verhaltensautomatismen und Einstellungen geprägt war, die während der Hälfte des Jahres gebildet wurden Jahrhundert im Kommunismus verbracht. Gleichzeitig musste die Verfassung den einschlägigen internationalen Standards entsprechen, das europäische demokratische Erbe einbeziehen und das rechtliche, politische und wirtschaftliche Leben Rumäniens auf ein ähnliches Niveau heben wie in Staaten mit konsolidierten demokratischen Systemen. Das rumänische Grundgesetz enthält 156 Artikel und regelt die allgemeinen Grundsätze der Staatsorganisierung sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger und Behörden. Seit 1995 ist der 8. Dezember der Tag der rumänischen Verfassung.

  • Unterricht in der Pandemie: widersprüchliche Regelungen, allgemeine Unzufriedenheit

    Unterricht in der Pandemie: widersprüchliche Regelungen, allgemeine Unzufriedenheit




    Einige Schulen haben den Präsenzunterricht ausgesetzt — die Entscheidung darüber wird den Kommunalbehörden überlassen, und diese ist nicht mehr an die Inzidenzzahl in der jeweiligen Ortschaft gekoppelt, sondern an die Anzahl der Covid-19-Erkrankungen in der jeweiligen Bildungseinrichtung. Au‎ßerdem sind in Kindergärten und Schulen Schnelltests mit Speichelabnahme für Schüler, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal verpflichtend. Zuvor hatten sich einige Eltern gegen die Nasentests beschwert — bei unsachgemä‎ßer Handhabung bestünde Gefahr, dass Kinder sich verletzen. Wenn ein einziger Covid-19-Fall in einer Schulklasse festgestellt wird, wird die gesamte Klasse für eine Woche in den Fernunterricht versetzt und kann bei negativen Tests ab dem 8. darauffolgenden Tag wieder in Präsenzunterricht übergehen. Sollten Eltern sich weigern, ihre Kinder testen zu lassen, müssen die betreffenden Schüler weiterhin zu Hause bleiben und auf Online-Unterricht zurückgreifen.



    Nicht alle sind glücklich mit dieser Lösung, manche Eltern und Schüler fordern eine generelle Versetzung des Unterrichts ins Home Schooling per Internet, wenn die Inzidenz in der betreffenden Ortschaft 6 Neuerkrankungen pro 1 000 Einwohner übersteigt. Der Nationale Schülerrat verwies seinerseits darauf, dass in weniger als einem Monat seit Schulbeginn über 13 000 Schülerinnen und Schüler sowie etwa 4 000 Lehrkräfte sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Dies sei auf die bislang unzureichenden Tests an Schulen sowie auf Fahrlässigkeit im Umgang mit zusätzlichen Schutzma‎ßnahmen zurückzuführen. Durch die laxen Regelungen und die Abkopplung der Entscheidung für den Online-Unterricht von der Inzidenzzahl würden Schüler, die an chronischen Krankheiten leiden, zusätzlich gefährdet. Die Weiterführung des Präsenzunterrichts bei steigenden Infektionsszahlen sei verantwortungslos, zumal viele Schülerinnen und Schüler öffentliche Verkehrsmittel nutzen und somit zu einer sogenannten community transmission“ — einer Übertragung des Virus innerhalb der Gemeinschaft beitragen würden, so die Verlautbarung des Nationalen Schülerrates. Viele Eltern sind ebenfalls unzufrieden, fordern verstärkt Online-Unterricht und lasten die chaotischen Zustände den Behörden an.



    Die Lage ist kaum besser im Hochschulbetrieb. Die Rektoren äu‎ßern sich ausdrücklich für eine Pflicht des grünen Impfpasses, den Nachweis der Genesung oder den Vorweis eines negativen PCR-Tests für das Betreten der Unis und der Campus. Die Rektorenkonferenz hat in diesem Sinne eine Änderung der einschlägigen Gesetzgebung gefordert und geht sogar noch weiter — nur noch nachweislich Geimpfte sollen nach Auffassung der Hochschulleiter Gelände und Gebäude der Unis betreten dürfen. Ausgenommen davon sollen nur Studierende und Lehrkräfte sein, bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen kontraindiziert ist.



    Der interimistische Bildungsminister Sorin Cîmpeanu konterte den Vorsto‎ß der Rektorenkonferenz und sagte, die Regierung könne in der derzeitigen politischen Konstellation keine Gesetzesinitiativen ergreifen, allein das Parlament sei dazu befugt. In Absprache mit der Rektorenkonferenz habe man aber die Verfassung eines offenen Briefes an alle parlamentarischen Parteien in Erwägung gezogen, mit dem Stellungnahmen von denselben zur möglichen Verschärfung der Ma‎ßnahmen im Hochschulunterricht eingeholt werden sollen. Im Fall, dass der grüne Impfpass verpflichtend für den universitären Bereich wird, soll das für Studierende, Lehr- und Verwaltungspersonal gleicherma‎ßen gelten, fügte Minister Cîmpeanu noch hinzu.



    Die Studentenvertretungen sind jedoch gegen eine Impfpflicht, eine generelle Stellungnahme blieb jedoch vorerst aus. Die Impfrate an rumänischen Hochschulen und Unis liegt bei 50–55% — weit unter dem europäischen Durchschnitt. Einzige Ausnahme: die Medizinische Universität im zentralsiebenbügischen Târgu Mureș (Neumarkt am Mieresch), wo die Impfrate laut eigenen Angaben über 90% beträgt.

  • Schulbeginn: Präsenz-Unterricht unter Auflagen

    Schulbeginn: Präsenz-Unterricht unter Auflagen

    Am 13. September ist es soweit: Kitas und Schulen öffnen wieder Ihre Pforten. Es ist das dritte Schuljahr in der Pandemie, und die gesundheitlichen Vorkehrungen bleiben dieselben: Abstand halten, regelmä‎ßiges Lüften der Schulklassen und Maskenpflicht in Innenräumen. Bei steigenden Inzidenzzahlen wird allerdings dezentral entschieden, ob in einer Schule der Präsenz-Unterricht ausgesetzt und wieder online durchgeführt wird. Eltern und Kinder können an jedem Freitag einer Woche auf der Webseite des Gesundheitsamtes erfahren, ob der Unterricht in der jeweiligen Ortschaft in der kommenden Woche in der Schule oder online stattfindet. Dazu Bildungsminister Sorin Cîmpeanu:



    Bis zu einer Inzidenz von 6 Neuinfektionen pro 1.000 Einwohner finden Aktivitäten in Krippen, Kindergärten und Schulen vor Ort mit physischer Präsenz der Kinder und Erziehenden statt. Ab 6 Neuerkrankungen pro 1.000 Einwohner in einer Ortschaft bleiben nur Krippen und Kindergärten offen, der Präsenzunterricht in Schulen wird ausgesetzt und online fortgeführt. Mit einer einzigen Ausnahme: Förder- und Spezialschulen. Therapie und Aktivitäten für Schüler mit besonderen Förderungsbedürfnissen bleiben auch bei Inzidenzzahlen von über 6 pro 1.000 Einwohner erlaubt, denn diese Kinder lernen praktisch Überlebenstechniken. Das ist und bleibt die einzige Ausnahme.“



    Die Gesundheitsministerin Ioana Mihăilă erläuterte ihrerseits, welche Ma‎ßnahmen getroffen werden, wenn in einer Schulklasse eine Erkrankung an Covid-19 festgestellt wird:



    Schulklassen bis zur sechsten inklusive, in denen eine Erkrankung festgestellt wurde, werden für 14 Tage in Online-Unterricht versetzt, allerdings kann der Präsenzunterricht ab dem achten Tag wiederaufgenommen werden, wenn die Schüler negative Schnelltests vorweisen. Für Siebt- und Achtklässler sowie Gymnasiasten gilt folgende Regelung: Wenn eine Erkrankung an Covid-19 in der Schule festgestellt wird, dürfen nur geimpfte Schüler und Schüler, die in den letzten 6 Monaten erkrankt und genesen waren, weiterhin in die Schule gehen — alle anderen gehen in den Online-Unterricht. Ähnlich wie bei den Grundschulen darf man aber schon ab dem achten Tag wieder zurück in die Schule, wenn man negative Corona-Tests vorweist.“



    Der Nationale Schülerrat erachtet in seiner Stellungnahme allerdings, dass sämtliche Schüler, nicht allein die ungeimpften, getestet werden müssten, um eine Virus-Übertragung innerhalb der Gemeinschaft einzudämmen. Die Schülervertretung fordert au‎ßerdem erhöhte Schutzma‎ßnahmen für Risikogruppen wie Kinder mit chronischen Krankheiten. Der Impfstatus sei in diesem Zusammenhang weniger relevant, denn schlie‎ßli9ch entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind impfen lassen oder nicht. Auch kritisierte der Schülerrat die in seiner Auffassung verspätete gemeinsame Erlassung des Bildungs- und des Gesundheitsressorts. Das rumänische Erziehungswesen brauche Berechenbarkeit, um den Unterricht unter den besonderen Umständen der Pandemie zu gewährleisten, hei‎ßt es noch in der Stellungnahme des Nationalen Schülerrats.

  • EU rät von nicht notwendigen Reisen ab

    EU rät von nicht notwendigen Reisen ab

    Als Teil der Bemühungen, die Ausbreitung des Virus, das bereits über 2,1 Millionen Todesfälle weltweit verursacht hat, und seiner noch ansteckenderen mutierten Varianten einzudämmen, riefen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union dazu auf, nicht lebensnotwendige Reisen zwischen den Ländern einzuschränken, und bezeichneten die Situation als “sehr ernst”. Die Gespräche der 27 EU-Staats- und Regierungschefs im Videokonferenzformat betonten den gemeinsamen Wunsch der EU-Länder, sich untereinander zu koordinieren und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes und des Warentransports zu gewährleisten. Einen weiteren Schwerpunkt auf der Agenda des Gipfels war die Situation von Grenzgängern. Die Kommission sei ständig bemüht, Situationen wie im letzten Frühjahr zu vermeiden, als das Fehlen harmonisierter Entscheidungen zu erheblichen Störungen führte, hie‎ß es aus Brüssel.



    Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sagte, die EU sei zunehmend besorgt über die verschiedenen Mutationen des Virus. Unter Berufung auf die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sagte sie, dass von allen nicht lebensnotwendigen Reisen stark abgeraten werden sollte. Sie sprach auch über eine neue Definition von Risikozonen, die Gebiete aus einer Reihe von Mitgliedsstaaten umfassen, in denen Gesundheitsma‎ßnahmen koordiniert werden sollten. Das Virus kenne keine Grenzen, erklärte von der Leyen: “Sie können ein Gebiet haben, in dem es auf beiden Seiten, in zwei Mitgliedsstaaten, die nahe beieinander liegen, die gleiche epidemiologische Situation gibt, aber wenn Sie in der einen Hälfte dieser Zone eine starke Abriegelung machen und in der anderen Hälfte dieser Zone die Geschäfte offen halten, werden Sie sofort Bewegungen von Menschen auf die andere Seite haben um zum Beispiel einzukaufen. Das treibt die Ausbreitung des Virus und die Verbreitung des Virus voran. Es ist also klug, sich homogene Gebiete anzuschauen und dort gezielte Ma‎ßnahmen zu ergreifen, die die Mitgliedsstaaten dann koordiniert anwenden können, um sicherzustellen, dass wir die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich eindämmen.”



    Reisende aus epidemiologischen Hochrisikozonen können obligatorischen Tests und Quarantäne unterzogen werden. Für Länder au‎ßerhalb der EU werden zusätzliche Sicherheitsma‎ßnahmen für unerlässliche Reisen nach Europa vorgeschlagen, wie etwa Tests vor der Ausreise, sagte von der Leyen im Anschlu‎ß. Am Vorabend des Gipfels einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auch auf die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Tests, sowohl von PCR- als auch von Antigen-Schnelltests. Die EU will au‎ßerdem die Überprüfung positiver Covid-Tests zum Nachweis möglicher Mutationen um mindestens 15% erhöhen. Darüber hinaus sprachen sich die Mitgliedsstaaten dafür aus, die Impfkampagnen zu intensivieren und gleichzeitig konstante und vorhersehbare Impfstofflieferungen zu gewährleisten. Ziel ist es, bis zum Sommer 70 % der erwachsenen Bevölkerung der EU zu impfen.