Tag: Steuerlast

  • Regierung bereitet Steueramnestie für Rentner und Mütter vor

    Die rumänische Regierung hat am Dienstag die Gesetzentwürfe über die Steueramnestie für Rentner und Mütter gebilligt. Unrechtmä‎ßige Bezüge, die aufgrund behördlicher Versäumnisse ausgezahlt wurden, sollen demnach von der Steuerlast befreit werden. Die Bestimmungen der beiden Gesetzentwürfe würden 30.000 Rentnern und 12.500 Müttern zugute kommen. Die Steueramnestie gelte für alle bis zum Inkraftreten des Gesetzes im staatlichen Rentensystem angemeldeten Rentner, erklärte Arbeitsministerin Rovana Plumb.



    Die unrechtmä‎ßigen Bezüge aller Rentner sind von der Steuerlast befreit, mit Ausnahme der Rentner, die das Beziehen der entsprechenden Geldsummen selbst verschuldet haben, etwa durch Falschangaben in der Steuererklärung oder das Einreichen gefälschter Dokumente. Die Rentenkasse hat die Aufgabe, all diese Akten zu überprüfen.”



    Personen, die durch Falschangaben und gefälschte Dokumente den Staat um die unrechtmä‎ßigen Bezüge geschädigt haben, sind verpflichtet, die entsprechenden Geldsummen innerhalb von drei Jahren rückzuerstatten. Davon betroffen sind etwa 9500 Rentner. Auch Mütter, die den errechneten Steuerbetrag selbst verschuldet haben, werden nicht von der Pflicht der Rückerstattung befreit. Wem die Steueramnestie zugute kommt, erklärt Arbeitsministerin Plumb:



    Es geht um eine Steueramnestie für Mütter, die Steuerbeträge aus der Zeit ihrer Elternzeit zu entrichten haben. Und zwar jene Frauen, die zusätzlich zum Elterngeld Einkommen aus einer erwerblichen Tätigkeit bezogen und diese Einkommen beim Finanzamt gemeldet haben.”



    Laut der Ministerin sollen sich 30.000 Rentner in dieser Situation befinden, die ausstehende Steuern in Höhe von insgesamt knapp 15 Millionen Euro bezahlen müssten. Ferner seien 12.500 Mütter mit einer Steuerschuld von gut 3 Millionen Euro davon betroffen. Die Steuerbefreiung werde den Sozialversicherungshaushalt für 2014 nicht aus dem Gleichgewicht bringen, unterstrich Plumb abschlie‎ßend.



    Die beiden Gesetzentwürfe sollen dem Parlament zur Debatte und für eine erste Stellungnahme vorgelegt werden. Die Legislative könne auch weitere Kategorien von Personen in den Gesetzestext einfügen, sollte sie ähnliche Fälle feststellen, sagte Ministerpräsident Victor Ponta. Es sei die Pflicht der Regierung, Versäumnisse der Behörden zum Nachteil der Bevölkerung zu beheben. Sein Kabinett müsse der Bevölkerung die Botschaft vermitteln, dass sie nicht in Panik geraten, sich zu keinen extremen Gesten entschlie‎ßen und nicht auf den Gedanken kommen sollte, dass das Leben wegen der mangelhaften Arbeit von Behörden zu Ende ist. In letzter Zeit wurde in Rumänien von mehreren Fällen von Rentnern berichtet, die sich das Leben nahmen, aus Angst, dass sie die unrechtmä‎ßig bezogenen Gelder rückerstatten müssen.

  • Bukarester Regierung plant Reduzierung der Steuerlast

    Bukarester Regierung plant Reduzierung der Steuerlast

    Das rumänische Finanzministerium bereitet eine Reihe von Ma‎ßnahmen vor, die einen erheblichen Beitrag zur Stimulierung des Arbeitsmarktes und zur Reduzierung der Steuerlast bringen sollen. Dazu gehören die Optimierung der Haushaltseinahmen und die Abschaffung einiger Steuern die sich als unwirksam erwiesen haben. Es handelt sich um 92 Steuern und steuerähnlichen Abgaben die laut Ressortministerin Ioana Petrescu ab 1. Juli reduziert werden sollen.





    Die oberste Priorität sei die Reduzierung um 5% der Sozialabgaben von Arbeitgebern. Finanzministerin Ioana Petrescu: Diese Ma‎ßnahme soll das Geschäftsumfeld in Rumänien verbessern, die Steuerlast der Arbeitgeber reduzieren und die gro‎ßen Diskrepanzen als Folge der unfairen Konkurrenz aufheben. Ich hoffe dass die Arbeitgeber dadurch motiviert sein werden, mehrere offizielle Arbeitsstellen anzubieten”. Die Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge, die eine der Forderungen des Geschäftsumfeldes war dürfte allerdings bei Gesprächen zwischen den rumänischen Behörden und Vertretern der internationalen Kreditgeber Rumäniens zur Sprache kommen.





    Eine Mission des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission und der Weltbank hält sich ab Montag bis zum 16. Juni zur dritten Evaluierung des laufenden Abkommens vorbeugender Art in Bukarest auf. Das Abkommen beläuft sich auf 4 Milliarden Euro. Experten des IWFs sollen zudem die Möglichkeit überprüfen, ob die Haushaltseinnahmen im ersten Jahresquartal eine Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge erlauben würden. Dem Finanzministerium zufolge seien in den ersten vier Monaten die Haushaltseinnahmen um 5,7% gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahres gestiegen. Neben den besagten Ma‎ßnahmen zur Stimulierung des Arbeitsmarktes und Reduzierung der Steuerlast, forderte der IWF die Abschaffung des Staatsmonopols in zwei Schlüsselbereichen der rumänischen Wirtschaft: Energie und Infrastruktur.






    IWF-Verteter in Rumänien Guillermo Tolosa, sagte die rumänischen Staasunternehmen haben in den letzten Jahren schlechte Finanzergebnisse erzielt, Riesenverluste verzeichnet, Schulden angesammelt und wenige Investitionen angezogen. Die ausstehenden Schulden der rumänischen Staatsbetreibe stellen 1% des Bruttoinlandsproduktes dar, fügt Tolosa hinzu. Rumänien habe dennoch auch wichtige Vorteile auf seiner Seite: ein äu‎ßerst stabiler makroökonomischer Rahmen und hochqualitative und attraktive Arbeitskraft.





    Einem jünst veröffentlichten Bericht einer der grö‎ßten Beratungsfirma im Zentral-und Osteuropa zufolge, liege Rumänien auf dem zweiten Platz in der Region, nach Tschechien, was die Kosten zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeht. Diese beziffern sich auf 45 Euro Beitrag zum Sozialkapital. Demselben Bericht zufolge rangiert Rumänien, mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro, neben Slowakei auf Platz drei angesichts der notwendigen Kosten zur Gründung einer Aktiengesellschaft. Auf dem ersten Platz liege dem Bericht zufolge Polen mit 24.000 Euro.