Tag: Verfassungshof

  • Änderungen der Justizgesetze  beim Verfassungsgericht angefochten

    Änderungen der Justizgesetze beim Verfassungsgericht angefochten

    Die Justizgesetze sind heutzutage in Rumänien mehr als je ein aktuelles Thema. Das Jahr 2018 startete mit neuen Protestaktionen. Die Rumänen gingen auf die Straße um ihre Unzufriedenheit hinsichtlich der Abänderungen, die von der linksgerichteten Regierungskoalition PSD-ALDE vorgeschlagen wurden, auszudrücken. Diese wurden von der rechtsorientierten Opposition, von der Zivilgesellschaft und einen Teil der Magister bestritten, weil sie die politische Unterordnung des Justizsystems als Zweck hätten. Drei Gesetze bezüglich des Status der Richter und Staatsanwälte, der juristischen Organisierung und der Funktionierung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte wurden gleich nach ihrer Billigung beim Verfassungsgericht von der Nationalliberalen Partei und dem Kassationshof angefochten. Die drei Gesetze verstößen gegen die Verfassung und hätten einen konfusen Charakter.



    Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Dienstag beschlossen, dass einige Änderungen des Gesetzes zum Status der Richter und Staatsanwälte verfassungswidrig sind. Dies gab der Präsident des Hofes Valer Dorneanu bekannt. Außerdem vertagte er die Beratungen über die Anfechtung der Änderungen des Gesetzes zur Organisierung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte für den 13 Februar. Valer Dorneanu dazu:



    Die Urteile waren die Zurückweisung einiger Texte, die sich auf die Unbegründung der Kritiken beziehen. Wir haben eine Reihe von Kritiken stattgegeben, die mehrere Texte des Gesetzes angehen. Einige dieser Kritiken, die sich besonders auf die Verantwortung des Magistrats beziehen, wurden stattgegeben und wir haben auch die Neudefinierung der Fehlurteile, der Bösgläubigkeit, der Fahrlässigkeit verlangt.



    Valer Dorneanu hat weiter bekanntgegeben, einigen Kritiken der Nationallliberalen Partei über die Zuständigkeit des Präsidenten in der Ernennung der Oberstaatsanwälte wurden vom Verfassungshof abgeholfen. Sie beziehen sich auf die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte und dem Staatschef.



    Der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis hat seinerseits in der ersten Sitzung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte das Annahmeverfahren der Justizgesetze kritisiert. Er hatte seine Hoffnung geäußert, dass die Gesetze verbessert werden, dass der Verfassungshof diese mit Professionalität und Objektivität analysieren werde.



    Die Abänderungen der Justizgesetze sorgten ebenfalls für Unruhe an der Spitze der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hatte vor einer Woche erklärt, sie sei wegen den Evolutionen in Rumänien besorgt und forderte das Parlament Rumäniens auf, die Abänderungen der Justizgesetze zu prüfen. Die Unabhängigkeit des Justizsystems und seine Fähigkeit, effizient die Korruption zu bekämpfen, seien die Grundsteine eines kräftigen Rumäniens in der Union.

  • Verfassungshof trifft Beschluss über Ermittlung der Antikorruptionsbehörde

    Verfassungshof trifft Beschluss über Ermittlung der Antikorruptionsbehörde

    Die Eile, mit der die Bukarester Exekutive versucht hat das Strafgesetzbuch zu ändern, hat nicht nur für die Kritik der Rechtsanstalten und weitgehende Stra‎ßenproteste gesorgt; Fehlende Zustimmungen, auch wenn diese nur einen beratenden Charakter haben, im Verabschiedungsverfahren der berüchtigten Eilverordnung 13, brachten die Antikorruptionsbehörde auf etliche Verdachte, die sie veranlasst haben eine Ermittlung einzuleiten. Das Verfassungsgericht sagt aber, dass die Staatsanwälte der Antikorruptionsbehörde ihre Befugnisse überschritten haben.



    Ein Monat ist seit der Verabschiedung der berüchtigten Eilverordnung 13 vergangen, wodurch die rumänische Regierung versucht hat, die Strafgesetzgebung zu entspannen. Allerdings haben sich die Wellen, die diese Verursacht hat, noch nicht beruhigt, auch wenn die Rechtsnorm annulliert wurde. Am Montag hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass es einen Verfassungsrechtsstreit zwischen der Antikorruptionsbehörde und der Exekutive gegeben hat. Dieser Rechtsstreit, so das Verfassungsgericht, wurde dadurch verursacht, dass die Staatsanwälte die Befugnis übernommen hätten die Rechtmä‎ßigkeit und die Opportunität einer Rechtsnorm, bzw. der berüchtigten Eilverordnung 13, zu prüfen. Dadurch hätten sie die verfassungsrechtlichen Befugnisse der Regierung und des Parlaments verletzt.



    Das Verfassungsgericht erklärte, dass die Befugnis zur Gesetzerlassung dem Parlament angehört. Dennoch kann auch die Regierung Gesetze durch Verordnungen erlassen. In diesem Fall sei die einzige befugte Anstalt die Rechtmä‎ßigkeit der Regierungsverordnungen zu prüfen das Verfassungsgericht. Die Prüfungen der Antikorruptionsstaatsanwälte bezüglich der Opportunität der Erlassung dieser Verordnung und die Existenz der Genehmigungen überschreiten die Befugnis der Antikorruptionsbehörde.



    Dafür sei das Parlament bzw. das Verfassungsgericht befugt, sagt der Vorsitzende der letzteren Valer Dorneanu: Wir sind der Meinung, dass man die ordnungsgemä‎ße Tätigkeit der Regierung und die Verhältnisse, die zwischen den drei Staatsgewalten — Justiz, Exekutive und Legislative — herrschen, beeinträchtigt hat.“



    Für ihre politischen Entscheidungen müssen die Minister durch politische Mittel und nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, betonte das Verfassungsgericht. Nach Bekanntgabe des besagten Beschlusses, erklärte der Senatsvorsitzende Călin Popescu-Tăriceanu, derjenige, der die Verfassungsklage eingelegt hatte, dass die Beziehungen zwischen den Staatsgewalten wieder zur Normalität kehren. Au‎ßerdem führe der Beschluss des Verfassungsgerichtes zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreite zwischen den Anstalten.



    Călin Popescu-Tăriceanu: Das Parlament delegiert an die Regierung die Möglichkeit Gesetzentwürfe und Eilverordnungen zu verabschieden. Aus Sicht der Opportunität werden diese von dem Parlament zensiert; aus Sicht der Rechtmä‎ßigkeit kann über diese nur das Verfassungsgericht allein entscheiden und keineswegs die Staatsanwaltschaft.“



    Am Montag, am selben Tag des Beschlusses des Verfassungsgerichtes, klassierte die Antikorruptionsbehörde die Akte, die im Falle der Erlassung der Verordnung 13 eröffnet wurde, und leitete diese an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Die Antikorruptionsstaatsanwälte verdächtigen Verstö‎ße gegen das Gesetz — darunter Begünstigung des Täters, Vernichtung von Unterlagen und die schuldhafte Mitteilung von ungenauen Angaben. Der Vorsitzende des Verfassungshofes Valer Dorneanu präzisierte, dass ab jetzt nur Taten untersucht werden können, die eine direkte strafrechtliche Haftung zur Folge haben. Au‎ßerdem müsse die Ermittlung unter Einhaltung der Befugnisse des Verfassungshofes, des Parlaments und der Regierung erfolgen.