Tag: Verfassungsreform

  • Nachrichten 07.12.2021

    Nachrichten 07.12.2021

    Mehr als 1.400 neue Fälle von Covid-19 und 107 damit verbundene Todesfälle, davon 6 vor dem aktuellen Referenzzeitraum, wurden heute in Rumänien gemeldet. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Omicron-Variante in Europa hat das Nationale Komitee für Notfallsituationen am Montagabend den Beschluss über Quarantänevorschriften für die Einreise nach Rumänien gefasst. Die Maßnahmen treten am Freitag um Mitternacht in Kraft und bleiben bis zum 8. Januar in Kraft. Nach Angaben des Ausschusses werden Personen, die aus grünen oder gelben Gebieten nach Rumänien einreisen und nicht geimpft sind, keinen negativen PCR-Test vorweisen können oder in den letzten 80 Tagen nicht erkrankt waren, für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Die gleichen Maßnahmen gelten für Reisende, die aus roten Gebieten kommen und die oben genannten Nachweise nicht erbringen können. Reisende, die aus Ländern der roten Liste kommen und einen negativen PCR-Test vorweisen können, werden jedoch nur für 10 Tage unter Quarantäne gestellt.



    Der Oberste Kassations- und Gerichtshof hat heute den Freispruch des ehemaligen Präsidenten des rumänischen Senats Călin Popescu-Tăriceanu vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Beihilfe zur Vereinnahmung von Amtsgeschäften angeordnet. In diesem Fall wurde Tariceanu von der Generalstaatsanwaltschaft im Dezember 2020 vor Gericht gestellt, da ihm vorgeworfen wurde, die Beendigung der Amtszeit von Senator Cristian Marciu nicht zur Kenntnis genommen und nicht in die Abstimmungsagenda des Senats aufgenommen zu haben, obwohl ein endgültiges Gerichtsurteil festgestellt hatte, dass der Senator nicht mehr kompatibel war und kein öffentliches Amt mehr ausüben konnte. Der frühere Senator Cristian Marciu wurde in demselben Fall freigesprochen, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



    In Rumänien sprechen sich die regierende Nationalliberale Partei, die Sozialdemokratische Partei und die Demokratische Union der ethnischen Ungarn für eine Verfassungsreform aus, die den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt. Eine neue Verfassung würde unter anderem die Befugnisse des Präsidenten klären und ein Gleichgewicht der Kräfte im Staat sicherstellen. Die Überarbeitung der aktuellen Verfassung wurde in allen Reden auf der Tribüne des Bukarester Parlaments angesprochen, das am Montag in einer feierlichen Sitzung den 30. Jahrestag der Verabschiedung der aktuellen rumänischen Verfassung feierte, mit der die Wiederherstellung der konstitutionellen Demokratie und die Konsolidierung des pluralistischen politischen Systems besiegelt wurden. Das Grundgesetz wurde etwa zwei Jahre nach der antikommunistischen Revolution im Dezember 1989 verabschiedet und seitdem nur einmal, im Jahr 2003, überarbeitet.



    Die Weltgesundheitsorganisation hat sich gegen die Verwendung von antikörperhaltigem Blutplasma von Menschen ausgesprochen, die sich kürzlich von COVID-19 erholt haben, um Patienten zu behandeln. Die Weltgesundheitsorganisation hat argumentiert, dass die derzeitigen Erkenntnisse zeigen, dass die Verwendung von Blutplasma die Überlebensrate nicht erhöht oder die Notwendigkeit des Einsatzes von Beatmungsgeräten verringert. Andererseits hat sich Omicron, der neue Stamm von SARS-CoV2, in vielen europäischen Ländern bemerkbar gemacht; die meisten Fälle, über 260, wurden am Montag in Dänemark gemeldet. Die Variante könnte sich im Januar auch in Frankreich durchsetzen. Die Pariser Regierung hat beschlossen, keine Beschränkungen wie in der Vergangenheit zu verhängen, sondern das Impfsystem zu verstärken und die Verbreitung des Virus in Schulen besser zu kontrollieren. Die einzigen Räume, die einen Monat lang geschlossen bleiben, sind Nachtclubs. Auch in Deutschland plant die neue Regierung eine Verschärfung der Beschränkungen. In den USA hat der Bürgermeister von New York City, Bill de Blasio, eine Impfpflicht für Beschäftigte des privaten Sektors beschlossen, die am 27. Dezember in Kraft treten wird. Er bezeichnete diese Entscheidung als Vorsichtsmaßnahme, um den Anstieg der COVID-19-Fälle aufgrund der neuen Variante des Coronavirus, Omicron, zu begrenzen.



    Der rumänische Gesundheitsminister Alexandru Rafila nimmt heute in Brüssel an der Sitzung der EU-Gesundheitsminister teil. Auf der Tagesordnung des Treffens stehen Themen, die für den aktuellen epidemiologischen Kontext von Interesse sind, wie die Koordinierung der Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung der Ausbreitung der neuen Omicron-Variante von SARS-CoV-2 und der Erwerb von COVID-19-Therapien im Rahmen eines gemeinsamen EU-Verfahrens. Die EU-Gesundheitsminister werden auch einen Meinungsaustausch über die Notwendigkeit führen, auf der Ebene der Europäischen Kommission einen Dienst einzurichten, der auf die Vorbereitung auf Notfälle im Gesundheitsbereich spezialisiert ist.

  • Referendum in der Türkei offenbart ein gespaltenes Land

    Referendum in der Türkei offenbart ein gespaltenes Land

    Die Idee einer Volksabstimmung für die Verfassungsreform in der Türkei und die Erweiterung der Befugnisse des Präsidenten erschien in der Türkei nach dem gescheiterten Staatsstreich. Sie kam als Ergänzung zu der Säuberungspolitik, die von Präsident Recep Erdoğan gegen seine Gegner eingeführt wurde. Darunter Militärs, Richter und Journalisten. Trotz der Warnungen Brüssels, dass eine Volksbefragung über die Erweiterung der Macht des Staatschefs nicht der Entspannung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei helfen werde, wurde am 16. April das Referendum abgehalten.



    Laut den Ergebnissen, die von der Opposition beanstandet werden, seien Erdoğan und seine Unterstützer erfolgreich gewesen. Abgestimmt wurde über 18 Zusatzartikel, die in erster Reihe die Befugnisse der Regierung und des Parlaments betreffen. Einer der Artikel sieht die Abschaffung des Ministerpräsidenten-Amtes vor. Der Staatschef soll zukünftig die Minister ernennen und das Parlament werde kein Recht mehr haben, Misstrauensanträge einzureichen. Zudem kann der Präsident weiterhin Mitglied einer politischen Partei bleiben und wird vier der 13 Richter beim Obersten Gericht ernennen. Man kann folglich von der wichtigsten politischen Änderung seit der Erklärung der türkischen Republik 1923 sprechen.



    Andrei Ţărnea, Direktor des Aspen Institute Rumänien sprach bei Radio Rumänien über die Volksabstimmung in der Türkei. Er meinte, die jetzige türkische Verfassung sei in den 1980er Jahren infolge eines Militärputsches in Kraft getreten. Deshalb habe ein Teil der Gesellschaft dieses Dokument als illegitim angesehen. Andrei Ţărnea dazu:



    Der Teil der Bevölkerung, der dieses Dokument nie als demokratisch für die türkische Gesellschaft betrachtet hat, ist nicht nur die traditionelle konservativ-islamistische Gesellschaft, sondern auch ein Teil der Linksradikalen, die einen wichtigen Teil der Wählerschaft in den Gro‎ßstädten darstellen. Die demographische und kulturelle Struktur der türkischen Gesellschaft hat sich geändert. Die Stimme des anatolischen Teils, der etwas ruraler, etwas konservativer und bestimmt islamistischer und religiöser ist, hat immer mehr an Einfluss in der türkischen Gesellschaft gewonnen.“




    Das hat man auch dem wirtschaftlichen Erfolg der Türkei unter Erdoğan zu verdanken. Wie wird aber der andere Teil der Türkei die neuen Änderungen betrachten und was wird jetzt mit den beiden Hälften der türkischen Gesellschaft passieren? Andrei Ţărnea ist der Ansicht, ein Teil der schon existierenden Spannungen werden nicht verschwinden:



    Der städtischen und gebildeten Elite ist das, was wir normalerweise als Korruption bezeichnen würden, nicht ganz fremd. Sie hat jetzt keine Legitimität mehr. Diese Elite hatte die ganze wirtschaftliche Macht ergriffen — wir sprechen hier von wichtigen Familien, die senkrecht integriert sind, mit Beziehungen im Militär und in der Verwaltung, in der Politik und in der Justiz. Gegen diese Elite leistete ein Teil der Linksgerichteten und ein Teil der Traditionalisten Widerstand. Die klassische Teilung überlappt sich jetzt mit einer neuen Teilung zwischen der progressistischen, modernen Türkei und der konservativen, islamistischen Türkei. Diese Trennung deckt unterschiedliche Optionen in der Au‎ßenpolitik, in der Rolle der Politik im Staat und in der Rolle der Institutionen und in der kulturellen Zukunft der Türkei ab. Die Lage ist noch komplizierter, der regionale Kontext schwierig, Europa steckt in der Krise und die sehr gro‎ße türkische Diaspora spielt auch eine Rolle. Diese Trennung konnte man auch in Europa bemerken — die türkische Diaspora in den skandinavischen und den südlichen Ländern Europas haben überwiegend gegen die Verfassungsreform abgestimmt, während die türkischen Gemeinden in Deutschland, Holland und teilweise Österreich die Reform unterstützt haben.“




    Politanalysten betrachten die Volksbefragung eher als ein Vertrauensvotum für Erdoğan und für das Land, das er sich wünscht. Ein Land, über dem die Bevölkerung ihm die völlige Kontrolle gegeben hat. Viele befürchten jetzt, dass der türkische Staatschef neue Verfassungsreformen einleiten und die Todesstrafe wieder einführen könnte.

  • Verfassungsreform: Debatte soll diese Woche abgeschlossen werden

    Verfassungsreform: Debatte soll diese Woche abgeschlossen werden

    Ich habe den Eindruck, die Sachen bewegen sich in eine korrekte Richtung und in einer absolut europäischen Normalität.“ Das erklärte vor kurzem der Vorsitzende des Ungarnverbandes (UDMR), Hunor Kelemen, in Bezug auf die Debatten über die Verfassungsreform. Kelemen lobte die Schnelligkeit des Sonderausschusses des Parlaments, der die Verfassungsreform vorbereitet, und bezeichnete die Zusammenarbeit mit den Vertretern der regierenden Sozial-Liberalen Union (USL) als offen und rezeptiv. Die oppositionelle Liberaldemokratische Partei (PDL) warnte jedoch vor einer eventuellen Einschaltung der Venedig-Kommission. Die zweite Oppositionspartei, die Partei des Volkes (PP-DD), hat beschlossen, ihre Vertreter aus dem Sonderausschuss zurückzuziehen. Die Debatten seien ihrer Meinung nach eine Maskerade.



    Die Diskussionen um die hei‎ßen Themen führten zu Meinungsäu‎ßerungen auch in der Öffentlichkeit. Der jetzigen Form des Entwurfs zufolge werde der Staatspräsident eine eher dekorative Figur sein. Die Macht werde dem Parlament gehören. Die Amtsperiode des Staatschefs soll von 5 auf 4 Jahre reduziert werden und auf der rumänischen Fahne soll nach 23 Jahren wieder ein Wappen erscheinen. Ein anderer Änderungsvorschlag sieht vor, dass die Medien ihre Aktienbesitzer offen legen müssen.



    Das Mandat von parlamentarischen Überläufern würde nichtig werden, wenn sie die Partei, auf derer Liste sie gewählt wurden, verlassen. Zudem wird die historische Rolle des Königshauses, der nationalen Minderheiten, der Rumänisch-Orthodoxen Kirche und der anderen Religionen in der Gründung und der Modernisierung des rumänischen Staates anerkannt. Vom Einkammer-Parlament, das das jetzige Zwei-Kammer-Parlament ersetzen sollte, ist hingegen keine im Asschuss. Für einen solchen Vorschlag stimmten die Rumänen in einem Referendum in 2009.



    Letzte Woche hat Staatschef Traian Băsescu das Thema wieder angesprochen. Er hat ein neues Referendums-Verfahren mit diesem Thema eingeleitet. Nachdem die Rechtsausschüsse des Parlaments einen Bericht über den Antrag des Staatschefs erstellen, soll dieser am Dienstag oder Mittwoch im Plenum besprochen werden.


    Nach der Kenntnisnahme des Parlament, das nur eine beratende Funktion hat, stehen dem Staatschef 30 Tage zur Verfügung, um die Regierung über das Referendums-Datum zu informieren.



    Wenn der Herr Präsident ein Referendum organisieren möchte, wird es das wohl tun. Solange der Staatspräsident nicht mehr direkt und verfassungswidrig in die Tätigkeit der Regierung eingreift, wird es in Rumänien keine politische Krise mehr geben“, versicherte Ministerpräsident Victor Ponta in einem Versuch, jedwelche Befürchtung zu beseitigen, das Land könnte erneut in eine Krise wie vergangenes Jahr schlittern. Die USL hatte im Sommer 2012 versucht, den Staatschef mittels eines Referendums vorzeitig aus seinem Amt zu entlassen.

  • Die Woche 10.06. – 14.06.2013 im Überblick

    Die Woche 10.06. – 14.06.2013 im Überblick

    Deutsch-rumänischer Dialog in Berlin



    Ministerpräsident Victor Ponta ist am Montag von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Staatsbesuch in Berlin empfangen worden. Die bilateralen Beziehungen, europäische und regionale Themen sowie die innenpolitische Situation Rumäniens kamen im Gespräch mit der deutschen Bundeskanzlerin zur Sprache. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, dass Deutschland weiterhin ein Partner Rumäniens sein wird. Dabei fordert Deutschland die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Fortsetzung der Korruptionsbekämpfung.



    Ministerpräsident Ponta plädierte in Berlin für eine neue strategische Partnerschaft mit Deutschland und für die Vorstellung Rumäniens als attraktives Investitionsland vor den deutschen Geschäftsleuten. Ein starkes Rumänien kann ein verlässlicher Partner an der Ostgrenze der Europäischen Union sein. Es wurden Gespräche zur Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit geführt. Rumänien verpflichtet sich, den Rechtsrahmen für Investoren und Geschäftsleute zu verbessern. Für Rumänien gibt es nur einen Weg: den Europäischen Weg. Rumänien wird sich mit Deutschland hinsichtlich des europäischen Weges der Moldaurepublik, der Ukraine und der Länder des Westbalkans koordinieren und einen gemeinsamen Weg finden.




    Schengen-Beitritt weiterhin Priorität der rumänischen Au‎ßenpolitik



    Rumänien erwartet Ende des Jahres einen postiven Beschluss hinsichtlich seines Schengen-Beitrittes. Dies erklärte Au‎ßenminister Titus Corlăţean nach seinem Frankreichbesuch. In einem Interview mit Radio France International sagte Corlăţean, dass er mit seinem Amtskollegen Laurent Fabius eine Diskussion über die Anstrengungen Rumäniens zur Grenzsicherung auf hohen Standards geführt hat. Der politische Dialog Rumäniens mit den EU-Staaten, die den Beitritt Rumäniens in Frage gestellt haben, weist eine gute Richtung auf, sagte Corlăţean noch. Ursprünglich für den Frühling 2011 vorgesehen, wurde der Beitritt Rumäniens zum Freizügigkeitsraum von einigen Gemeinschaftsländern blockiert. Dieser forderten tiegfründige Reformen der Justiz und eine effiziente Korruptionsbekämpfung. Bukarest vertritt den Standpunkt, es habe alle technischen Beitrittskriterien erfüllt. Dies wurde auch von der Europäischen Kommission mehrmals bestätigt.




    Verfassungsreform: umstrittene Änderungen des Grundgesetzes



    In Rumänien arbeitet die regierende Mitte-Rechts-Allianz USL eifrig an dem Novellierungsentwurf der Verfassung, der für heftige Debatten in der Öffentlichkeit sorgt. Der Parlamentsausschuss, der sich mit der Abänderung des Grundgesetzes befasst, hat bereits eine unendliche Reihe von Änderungsvorschlägen gebilligt, einschlie‎ßlich was Themen anbelangt, die als empfindlich gelten. Die Eingrenzung des Präsidentenmandats, sowohl zeitlich, als auch was seine Befugnisse angeht, die strenge Bestrafung des politischen Umzugs der Parlamentarier von einer Partei in die andere, was bei den rumänischen Politikern bereits zum Phänomen geworden ist, die Herabsetzung der Mindestbeteiligungsquote bei einem Referendum, die Gewährleistung der Verwendung von Symbolen der nationalen Minderheiten und die Anerkennung der Rolle des Königshauses und der mehrheitlichen Orthodoxen Kirche in der Geschichte Rumäniens sind nur einige Neuheiten.



    Ebenfalls vergangene Woche hat der rumänische Staatschef Traian Băsescu bekanntgegeben, das Verfahren für ein neues Referendum hinsichtlich der Einführung des Einkammerparlaments und der Verminderung der Anzahl der Abgeordneten auf 300 einleiten zu wollen. Eine Volksbefragung zu diesem Thema wurde 2009 auf Initiative des Staatspräsidenten organisiert. Die Wahlberechtigten hatten überwiegend mit Ja auf die diesbezüglichen Fragen geantwortet. Traian Băsescu meint, die von der sozialliberalen Mehrheit im Parlament vertretene Auffassung sei unakzeptabel. Diese will das Novellierungsprojekt umsetzen, ohne die Meinung des Volkes, die 2009 ausgedrückt wurde, zu berücksichtigen. Die Ignorierung des Referendums sei ein Versto‎ß gegen den Rechtsstaat, erklärte Băsescu.




    Infrastruktur: Donaubrücke Calafat-Widin eingeweiht



    60 Jahre seit dem Bau der ersten Donaubrücke zwischen Rumänien und Bulgarien wurde die zweite Brücke eingeweiht. Die Brücke hat eine Länge von 2 km und eine Breite von circa 1.300 m, vier Fahrspuren, eine Eisenbahnlinie, zwei Fu‎ßgängergehsteige und eine Radbahn. Calafat – Widin ist die längste Donaubrücke. Die Überquerung der Donau ist dank der neuen Brücke rapide und billig im Vergleich zu der Fahrt mit der Fähre. Die Bedeutung der Brücke ist wesentlich, weil sie den Südwesten Rumäniens mit dem Nordwesten Bulgariens verbindet. Sie ist Teil des paneuropäischen Verkehrskorridors, der die deutsche Stadt Dresden mit der türkischen Metropole Istanbul verbindet. Die Brücke erleichtert den Auto-und Eisenbahntransport auf dem südlichen Flügel des paneuropäischen Verkehrskorridors IV, sowie die rapide und moderne Interkonnektierung der Transportachsen in Südosteuropa zu den gro‎ßen europäischen Transportkorridoren.



    Ein rumänisch-bulgarisches Unternehmen wird die Überquerungsgebühren einsammeln. Bukarest und Sofia wünschen eine dritte Brücke zu bauen und zwar zwischen Călăraşi und Silistra. Traian Băsescu und Rossen Plewneliew, Rumäniens und Bulgariens Präsidenten, haben das Thema in Bratislava beim Treffen der Staatschefs der Mitteleuropäischen Staaten angegangen. Die zwei Länder werden verschiedene Finanzierungsmglichkeiten suchen. Das zweite Jahresforum der Donaustrategie wird in diesem Jahr in Bukarest am 28. und 29. Oktober stattfinden.




    Hochwasser fordert zwei Todesopfer



    In Rumänien sind infolge der Überschwemmungen und der Erdrutsche, die letze Woche von den starken Regenfällen verursacht wurden, zwei Menschen ums Leben gekommen. Die Bilanz der Überschwemmungen der letzen Tage lautet dutzende Ortschaften, die von dem Hochwasser betroffen wurden sowie beträchtliche Sachschäden. Die Regierung hat beschlossen, 200 Familien Hilfe zu gewährleisten, die sich infolge der Überschwemmungen in einer sehr ernsten Situation befinden.



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  • Staatspräsident Traian Băsescu will neues Referendum

    Staatspräsident Traian Băsescu will neues Referendum

    Staatschef Traian Băsescu droht der Mehrheit der Bukarester Legislative, gebildet aus der Sozialliberalen Union (USL), mit einem neuen Referendum zum Thema Einkammerparlament und eine verminderte Anzahl von Parlamentariern. Damit soll den Ergebnissen der Volksbefragung im Jahre 2009 Rechnung getragen werden, so der Präsident.



    Der rumänische Staatschef Traian Băsescu hat am Dienstag Abend bekanntgegeben, das Verfahren für ein neues Referendum hinsichtlich der Einführung des Einkammerparlaments und der Verminderung der Anzahl der Abgeordneten auf 300 einleiten zu wollen. Eine Volksbefragung zu diesem Thema wurde 2009 auf Initiative des Staatspräsidenten organisiert. Die Wahlberechtigten hatten überwiegend mit Ja auf die diesbezüglichen Fragen geantwortet.



    Traian Băsescu meint, die von der sozialliberalen Mehrheit im Parlament vertretene Auffassung sei unakzeptabel. Diese will das Novellierungsprojekt umsetzen, ohne die Meinung des Volkes, die 2009 ausgedrückt wurde, zu berücksichtigen. Die Ignorierung des Referendums sei ein Versto‎ß gegen den Rechtsstaat, erklärte Băsescu, der die Möglichkeit nicht ausschloss, dass die Sozialliberale Union das Referendum von 2009 letztendlich beachtet. Sonst könnte das Verfassungsgericht das Novellierungsprojekt für die neue Verfassung invalidieren. Daher werde er das Dekret für ein neues Referendum in Abstimmung mit den Entwicklungen im Parlament und den Signalen vom Verfassungsgericht verabschieden, so Băsescu:



    Die Novellierung der Verfassung ist nicht zu Ende. Es kann sein, dass das Plenum des Parlaments das rumänische Volk respektiert. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Verfassungsgericht ein Gesetz für die Verfassungsnovellierung, das die Meinung des Volkes nicht beachtet, ablehnt.“



    Der liberale USL-Vorsitzende Crin Antonescu, Leiter der Kommission für die Novellierung des rumänischen Grundgesetzes, meint, die Volksbefragung im Jahre 2009 sei eine undemokratische Überlistung des Wahlvolks gewesen. Das Referendum von 2009 war am gleichen Tag mit den Präsidentschaftswahlen organisiert worden. Die Rumänen seien nicht darüber informiert worden, was ein Einkammerparlament bedeutet. Antonescu sagte noch, Băsescu widersetze sich der Verfassungsnovellierung in der von der Mehrheit gewünschten Form, weil es sich um ein Projekt handle, das er nicht kontrollieren kann.



    Ich bin der Meinung, dass wir alle als Priorität die Verstärkung, die Fortsetzung und die Erfüllung unserer Projekte haben sollen. Wir müssen die traditionelle Polemik mit Băsescu aufgeben. Băsescu redet vom Hörensagen. Es geht um ein Projekt, das mit oder ohne Crin Antonescu, mit oder ohne Victor Ponta von Băsescu nicht akzeptiert wird.“



    Die politische Spannung um den Prozess der Novellierung der rumänischen Verfassung steigt von Tag zu Tag. Die Fronten verhärten sich und es ist nicht auszuschlie‎ßen, dass die politischen Akteure das Referendum als Waffe gebrauchen.

  • Sonderausschuss des Parlaments wertet Vorschläge zur Verfassungsnovelle aus

    Sonderausschuss des Parlaments wertet Vorschläge zur Verfassungsnovelle aus

    Der Sonderausschuss des Bukarester Parlaments, der die Verfassungsreform vorbereitet, setzt die Auswertung der Vorschläge zur Änderung der Verfassung seitens der Zivillgesellschaft fort. In seiner ersten Sitzung hatte der Parlamentsausschuss die Abänderungsanträge abgelehnt, die die Umgestaltung Rumäniens zur parlamentarischen Republik vorsehen.



    Der Vorschlag über die Abschaffung des Begriffs “Nationalstaat”, der von Vertretern der ungarischen Minderheit im rumänischen Parlament unterbreitet wurde, wurde ebenfalls von dem Sonderausschuss des Bukarester Parlaments abgelehnt. Am Dienstag beschloss der Ausschuss in seiner zweiten Sitzung die Einführung der Verwaltungseinheit Region“, nebst den Kommunen, der Städte und der Landeskreise. Der Vorschlag über die offizielle Einführung des Wappens auf die rumänische Fahne wurde ebenfalls angenommen, während die Verlegung des Nationalfeiertags vom 1. Dezember (Tag der Vereinigung Siebenbürgens mit dem Altreich Rumänien im Jahr 1918) auf den 10. Mai (Tag der rumänischen Monarchie – 1881) und die Änderung der Nationalhymne hingegen abgelehnt wurden.



    Ferner legte der Ausschuss fest, dass die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, des Geschlecht, der Rasse und Volkszugehörigkeit verboten ist. In Bezug auf diesen Verafassungsartikel forderte die Rumänisch-Orthodoxe Patriarchie im Namen von 85,6% der rumänischen Bevölkerung, die zur orthodoxen Konfession gehören, dass die Bestimmungen der zukünftigen Verfassung auf den Schutz der traditionellen rumänischen Familie, deren Basis die Ehe zwischen Mann und Frau darstelle, Rücksicht nehmen.



    Das Thema Zugehörigkeit Rumäniens zur Europäischen Union löste heftige Debatten aus. Vertreter der nationalen Minderheiten im Parlament hatten diesbezüglich einen Änderunsgantrag eingebracht, laut dem die EU-Zugehörigkeit des Landes in der Verfassung festgeschrieben werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt, da die EU-Zugehörigkeit des Landes durch den EU-Beitritsvertrag bereits geregelt wird. Der Parlamentsausschuss nahm hingegen die Änderung über die Universalität“ in der rumänischen Verfassung an und führte diesbezüglich eine neue Bestimmun ein: “Die Bürger Rumäniens werden frei geboren und sie leben frei”. Die neue Bestimmung soll die aktuelle ersetzen, laut der die Bürger Rumäniens die durch Verfassung und andere Gesetze geregelten Rechte und Freiheiten genie‎ßen und dadurch ebenfalls verpflichtet werden“.



    Der Verfassungsartikel über das Briefgeheimnis wurde einstimmig angenommen. Angesichts der Entwicklung der Informationstechnik beschloss der Sonderausschuss des Parlaments die Änderung des entsprechenden Artikels und führte ins Gesetzeskorpus neben Briefen, Telegrammen, Telefongesprächen“ auch den Begriff Kommunikations-und Verkehrsdatengeheimnis“ ein.

  • Verfassungsforum bringt Vorschläge für Verfassungsnovellierung

    Verfassungsforum bringt Vorschläge für Verfassungsnovellierung

    Die Regierung in Bukarest will in diesem Jahr die Verfassung novellieren, so dass Rumänien 2014 ein neues Wahl- und ein besseres Referendumsgesetz haben wird. Das Land soll in Regionen, die im Grundgesetz eingetragen sind, geteilt werden. Die Parlamentarische Kommission für die Änderung der Verfassung wird einen Gesetzentwurf herausarbeiten.



    Das Verfassungsforum hat nach Treffen und Gesprächen, die sich auf zweieinhalb Monaten erstreckten, der Parlamentarischen Kommission für die Reform der Verfassung den Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes eingereicht. Die Kommission soll einen Gesetzentwurf herausarbeiten, sie muss dabei den Bericht des Verfassungsforums nicht unbedingt berücksichtigen. Dazu der Vorsitzende des Verfassungsforums, der Politikwissenschaftler und Professor Cristian Pârvulescu:



    “Wir haben Vorschläge für 7.000 Paragraphen. Der Bericht des Forums hat 300 Seiten. Der erste Teil ist eine Zusammenfassung der Vorschläge und zählt 140 Seiten. Der zweite Teil enthält die konkreten Vorschläge, die in einer juristischen Form verfasst sind. Es gibt zahlreiche Vorschläge, die nicht juristisch ausgedrückt wurden, aber im Bericht vorkommen. Das Verfassungsforum hat keinen Gesetzentwurf für die Änderung der Verfassung herausgearbeitet. Wir haben nur die Meinungen und Vorschläge der Bürger zusammengefasst.”



    Obwohl die Empfehlungen des Verfassungsforums nicht bindend sind, herrscht die Meinung vor, dass die Vorschläge der Bürger in Betracht gezogen werden sollten. Ein hei‎ßer Punkt ist das Zweikammerparlament, das von der Sozialliberalen Union (USL) und von dem Demokratischen Verband der Ungarn in Rumänien (UDMR) befürwortet wird. Die Liberaldemokratische Partei (PDL) aus der Opposition ist die einzige politische Kraft, die die Einführung des Einkammerparlaments wünscht und beruft sich dabei auf die Ergebnisse der Volksbefragung von 2009. Die PDL-Abgeordnete Raluca Turcan meint dazu: “Wir müssen die Stimme des Volkes berücksichtigen, das sich Unikameralismus und eine geringere Anzahl der Parlamentarier wünscht”.



    Die äu‎ßerst unterschiedlichen Positionen der Parteien zur Verfassungsreform prägen auch die Vorstellungen über die Machtverhältnisse zwischen dem Staatspräsidenten, dem Parlament und der Regierung. Die Liberaldemokratische Partei (PDL) will ein semipräsidentielles Regierungssystem mit einem relativ mächtigen Präsidenten, der Demokratische Verband der Ungarn in Rumänien (UDMR) eine parlamentarische Republik, in der der Präsident von der Legislative gewählt wird. Die Bevölkerung wünscht aber weiterhin, den Präsidenten in einer Direktwahl zu bestimmen. Der Sozialliberalen Union (USL) schwebt daher eine semiparlamentarische Republik vor, in der die Legislative die meiste Macht hat, der Präsident nach wie vor direkt gewählt wird, jedoch den Premierministers nicht mehr mitbestimmen darf. Gleichzeitig soll das Mandat des Staatschefs verkürzt werden. Premierminister Victor Ponta: “Der Vorschlag der Sozialliberalen Union lautet: ein vierjähriges Mandat für den Staatschef, die Parlaments– und Präsidentschaftswahlen in Abständen von jeweils zwei Jahren voneinander.”



    Die parlamentarische Kommission für die Änderung des Grundgesetzes soll alsbaldigst die Debatte beginnen, so dass sie bis Ende Juni einen Gesetzentwurf herausarbeitet. Im Sommer soll im Senat und im September in der Abgeordnetenkammer darüber abgestimmt werden. Die Volksbefragung soll spätestens Anfang November stattfinden.

  • Verfassungsnovellierung ja – aber wie?

    Verfassungsnovellierung ja – aber wie?

    Die rumänische Regierung möchte die Bürger zum Volksentscheid über die geplante Verfassungsänderung aufrufen. Davor aber finden zahlreiche Debatten statt über das, was in der Verfassung abgeändert werden soll. Dazu wurde auch ein parlamentarischer Verfassungsausschuss gegründet, der alle Themen zusammefassen und besprechen soll.



    In Kraft seit 2003, soll die gegenwärtige Verfassung Rumäniens novelliert werden. Dutzende Debatten wurden letzter Zeit darüber im ganzen Land veranstaltet. Nun erarbeitet das Verfassungsforum einen Bericht, in dem die Vorschläge zur Abänderung des Grundgesetzes zusammengefasst und der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Der Meinungsaustausch verfolgte drei Hauptachsen: die territoriumbezogene, die fachspezifische und die akademische. Anschlie‎ßend wurden in Bukarest Treffen in Partnerschaft mit den Experten der Venedig-Kommission veranstaltet.



    Zu den Gedanken, die die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung hervorgehoben haben, zählt der Konflikt zwischen den Staatsgewalten. Somit bezog sich ein Gro‎ßteil der Debatte darauf. Eine Umfrage, die von Cristian Pârvulescu, dem Vorsitzenden des Verfassungsforums, vorgetragen wurde, ergibt, dass mehr als die Hälfte der Rumänen die Änderung des Aufgabenbereiches und der Verhältnisse zwischen Präsidenten, Regierung und Parlament befürworten. Letztes Jahr hatte die Venedig-Kommission nach der politischen Krise in Bukarest, deren Höhepunkt das Referendum zur Amtsenthebung des Präsidenten war, sogar einen Bericht veröffentlicht, wodurch sie Änderungen oder Klarstellungen in den Verhältnissen zwischen den Staatsgewalten empfohl.



    Der Nationalstaatcharakter Rumäniens und dessen Regierungsform als Republik stehen bei diesem Verfahren zur Verfassungsnovellierung aber nicht zur Debatte, sagte unterdessen Professor Cristian Pârvulescu.



    Solange wir beim Konzept der Überarbeitung bleiben, kann niemand den Nationalstaat oder die Landessprache antasten, denn die Landessprache kann auch nicht geändert werden. Hier traten auch verschiedene Vorschläge auf, dass auf Regionalebene, dort, wo die Minderheitsbevölkerungen bedeutend sind, eine zweite Landessprache eingeführt werden könne. Es wird mit Sicherheit eine Debatte in dem Ausschuss geben, denn wir haben diese Vorschläge erhalten und wir werden sie in den Bericht des Forums aufnehmen. Auch was die Regierungsform anbelangt, sollen gewiss Gespräche in dem Ausschuss geführt werden. Wenn wir aber bei einer Überarbeitung bleiben, denke ich nicht, dass hier etwas geändert werden kann.“



    Cristian Pârvulescu sagt, dass die Abänderung der betreffenden Artikel nicht im Laufe eines Überarbeitungsverfahrens erfolgen kann, sondern nur bei der Erarbeitung einer neuen Verfassung. Die rumänischen Politiker müssen die Änderungen gut abwägen, stellte Jewgeni Tantschew, ehemaliger Vorsitzender des bulgarischen Verfassungsgerichts, zur Zeit Mitglied der Venedig-Kommission, bei seiner Teilnahme an den Debatten in Bukarest klar. Diese müssten sich zwischen verschiedenen Republikarten entscheiden: Präsidialrepublik, Semipräsidialrepublik, Parlamentarische Republik oder Semiparlamentarische Republik. Jewgeni Tantschew:



    Mein Eindruck war, dass die meisten Meinungen in Richtung Parlamentarische Republik waren. Aber man kann nicht eine Parlamentarische Republik haben und gleichzeitig den Präsidenten direkt wählen. Es handelt sich um eine Symmetrie zwischen den Staatsgewalten.“



    Die Politiker müssen zwischen Einkammer- und Zweikammerparlament wählen. Das Wichtigste ist die Einteilung oder die Kalibrierung der Gewalten zwischen den Institutionen, abhängig von dem ausgewählten Modell. Hinsichtilich der Rechte und Freiheiten empfahlen die Vertreter der Venedig-Kommission eine Erweiterung des anti-diskriminiatorischen Spektrums und bezogen das Alter und die sexuelle Orientierung mit in die Diskussion. Cristian Pârvulescu sagt, dass das am wenigsten beliebte Thema der Verfassungsänderung die Regionalisierung sei. Cristian Pârvulescu erinnerte aber an das, was die Experten aus Polen, ein Land, in dem die Regionalisierung ein Erfolg war, empfehlen. In die Verfassung soll die Anzahl der Gebietskörperschaften nicht festgelegt werden:



    Die Regionen in Polen waren nach 2006 wahrhaftige Antriebe des Wirtschaftswachstums. Wie wir sehr wohl wissen, schaffen sie es, europäische Gelder in Form von Strukturfonds aufzunehmen. Die Polen haben weder Landkreise noch Regionen in der Verfassung. Sie haben blo‎ß Kommunen und Städte. Somit ist die Freiheit, die Gebietskörperschaften zu organisieren, dem Parlament überlassen.“



    Die staatliche Garantierung des Privateigentums ist ein weiteres Thema, das im Rahmen des Verfassungsforums besprochen wurde. Ministerpräsident Victor Ponta betonte die Notwendigkeit einer besseren Klarstellung in der Verfassung, die die Beschlagnahmung, die Verwahrung und die Enteignung ermöglichen soll, natürlich unter bestimmten Bedingungen, um Missbräuche auszuschlie‎ßen. Zu diesem Thema äu‎ßert sich auch der Verfassungsexperte und Professor für Politikwissenschaften Alexandru Radu:



    In der rumänischen Verfassung war das Eigentum bereits seit der Inkraftsetzung des ursprünglichen Texts 1991 eine kontroverse Angelegenheit. Diese Garantieklausel wurde 2003 infolge der damaligen Novellierung eingeführt und wird diesmal mit Sicherheit für Diskussionen sorgen. Dennoch glaube ich nicht, dass der Vorschlag des Ministerpräsidenten für helle Aufregung sorgen wird, denn die Sozial-Liberale Union (USL) verfügt weiterhin über eine ausreichende Mehrheit, um sich vor jeglicher Opposition durchzusetzen.“



    Der Bericht des Verfassungsforums soll der parlamentarischen Kommisison zur Überarbeitung des Grundgesetzes vorgelegt werden. Im Herbst soll die Venedig-Kommission dann einen Standpunkt äu‎ßern. Von diesem Standpunkt hängt dann ab, unter welchen Bedingungen die aktuelle Regierung in Bukarest die Bürger zum Volksentscheid aufrufen wird.



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