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  • Wahlen 2024: Außenministerium veröffentlicht Leitlinien für die Briefwahl

    Wahlen 2024: Außenministerium veröffentlicht Leitlinien für die Briefwahl

    Laut dem Außenministerium in Bukarest, können sich im Ausland lebende Rumänen bis zum 10. Oktober für die Präsidentschaftswahlen und bis zum 17. Oktober für die Parlamentswahlen als Briefwähler registrieren lassen. Das Ministerium erinnert die Bürger daran, dass die Briefwahl eine Alternative zur Stimmabgabe in den Wahllokalen ist. Nach Angaben des Außenministeriums können alle rumänischen Wahlberechtigten, die im Ausland leben, per Briefwahl wählen, wenn sie sich für diese Option im Wahlregister (unter www.votstrainatate.ro) registriert haben. Die Registrierung kann über ein Online-Formular auf dieser Website erfolgen, so die Behörden. Alle notwendigen Informationen sind auch auf der Homepage des Außenministeriums unter den Rubriken „Wahlen zum Präsidenten Rumäniens“ und „Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer“ zu finden.

     

     

    Bislang sind rund 4 300 Anträge auf Briefwahl für die Präsidentschaftswahlen und rund 4 000 für die Parlamentswahlen eingegangen. Für die Stimmabgabe in Wahllokalen im Ausland haben sich etwas mehr als 6.000 Wähler für jeden der beiden Wahlgänge der Präsidentschaftswahlen registriert. Nach Angaben des Präsidenten der Ständigen Wahlbehörde, Toni Greblă, werden ca. 900 Wahllokale außerhalb Rumäniens eingerichtet, in denen etwa 5 Millionen Stimmzettel gedruckt werden sollen. „Die Tatsache, dass ein rumänischer Staatsbürger mit vorübergehendem oder ständigem Wohnsitz im Ausland sich nicht für die Stimmabgabe in einem bestimmten Wahllokal registriert hat, hindert ihn nicht daran, am Wahltag überall dort zu wählen, wo er sich aufhält“, erklärte er weiter.

     

     

    Außerdem können rumänische Staatsangehörige, die sich im Urlaub oder auf der Durchreise befinden, in jedem Wahllokal ihre Stimme für die Präsidentschaftswahl abgeben. Die endgültige Liste der Wahllokale im Ausland für die Präsidentschaftswahlen wird am 28. September auf den Websites der rumänischen Botschaften und des Außenministeriums veröffentlicht. Die Stimmabgabe im Ausland wird in der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen drei Tage lang, vom 22. bis 24. November, möglich sein, während die Wahllokale im Ausland in der zweiten Runde vom 6. bis 8. Dezember geöffnet sein werden.

     

     

    Was die Parlamentswahlen betrifft,  können die im Ausland lebenden rumänischen Staatsbürger ihre Stimme am 30. November und 1. Dezember abgeben. Nach Angaben der Ständigen Wahlbehörde beläuft sich die Gesamtzahl der im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auf fast 19 Millionen, von denen etwa 960 000 ihren vorübergehenden oder ständigen Wohnsitz außerhalb des Landes haben.

     

     

  • Rumänische Bürger an die Urnen gerufen

    Rumänische Bürger an die Urnen gerufen

    Am Sonntag werden die Rumänen für die Kommunalwahl an die Urnen gebeten. Gut 250.000 Kandidaten sind ins Rennen um die Bürgermeister- und Stadtratämter in den knapp 3200 Städten und Gemeinden eingestiegen. Ferner sind bei der Wahl die Sitze in den 41 Kreisräten zu belegen. Stimmberechtigt sind rumänische Staatsbürger die spätestens am Wahltag 18 Jahre alt geworden sind. Den Stimmzettel erhalten die Wähler unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und nur im eigenen Wohnort. Für Staatsbürger anderer Länder wurden die sogenannten ergänzenden Wahllisten erstellt, damit auch diesen die Möglichkeit geboten werden kann, ihre Lokalvertreter zu wählen. Anders als bei Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen können im Ausland lebende Rumänen nicht in den Wahllokalen der Botschaften und Konsulate wählen gehen. Sie müssen für den Urnengang an ihren jeweiligen Wohnort zurückkehren.



    Es ist die siebte Kommunalwahl nach der Wende 1989 in Rumänien, in diesem Jahr sind auch einige Premieren zu vermelden. Die Wahllokale sollen etwa mit IT-Anwendungen ausgestattet werden, die die Wahlbeteiligung messen und illegale Stimmabgaben vermeiden. Ein Sachbearbeiter wird die Personenkennzahl des Wählers mit der auf einem Tablet installierten Software einscannen — so wird jeder Versuch einer mehrfachen Stimmabgabe oder die Stimmabgabe im Namen von Verstorbenen und Personen ohne Stimmrecht blockiert. Die genannten Versuche einer illegalen Stimmabgabe gelten als Straftaten und werden mit Haft- oder Geldstrafen geahndet.



    Ebenfalls zum ersten Mal findet die Kommunalwahl in einem einzigen Wahlgang ohne Stichwahl statt. Es wird der Kandidat zum Sieger erklärt, der die meisten Stimmen erhält. Und das auch im Falle, dass der Wahlsieger zum Beispiel weniger als ein Drittel der Stimmen bei einer Beteiligung von 40% wie zuletzt erhalten würde. Die Ma‎ßnahme war vom Parlament in das neue Wahlgesetz eingeführt und von dem Verfassungsgericht bestätigt worden. Alle Verfassungsklagen wurden zurückgewiesen. Die Zivilgesellschaft und die Medienvertreter übten scharfe Kritik an der Aufhebung der Stichwahl — eine geringe Anzahl der Stimmen werde in manchem Fall den zukünftigen Bürgermeistern keine Legitimität verleihen. Beobachter gehen dennoch davon aus, dass die Wahl am Sonntag zu einer Bereinigung der arg von Korruptionsskandalen geplagten Lokalverwaltung führen könnte. Allein im vergangenen Jahr waren Bürgermeister aus 14 rumänischen Städten, neun Kreisratsvorsitzende und ein Präfekt angeklagt worden. In Bukarest ist die Situation nahezu dramatisch: Antikorruptionsstaatsanwälte lie‎ßen den Oberbürgermeister sowie vier der sechs Bezirksbürgermeister festnehmen.