Tag: Wahltermin

  • Vorgezogene Wahlen: Das Spiel ist aus!

    Vorgezogene Wahlen: Das Spiel ist aus!

    Das rumänische Verfassungsgericht hat am Donnerstag mit
    Mehrheitsbeschluss die Dringlichkeitsverordnung der Regierung zur Änderung der
    Gesetze über die Abhaltung vorgezogener Parlamentswahlen für ungültig erklärt.
    Das Gericht wies darauf hin, dass die Dringlichkeitsverordnung, eine
    restriktive Bestimmung aufhebt und es den Menschen erlaubt, ihre Stimme in
    jedem Wahllokal abzugeben, unabhängig davon, welchem Wahlkreis sie angehören,
    und dadurch mit dem Zweck, nach dem die Wahlkreise geschaffen wurden, in
    Widerspruch steht, also gegen die Verfassung verstößt.




    Gleichzeitig entschied das Gericht, dass die Bestimmungen
    der Dringlichkeitsverordnung, die die Möglichkeit der gleichzeitigen
    Durchführung von Parlaments- und Kommunalwahlen im Jahr 2020 regeln, das
    Wahlrecht der Bürger verletzen, indem sie die Bürger einem langwierigen und
    komplizierten Wahlverfahren unterwerfen, das schließlich ihre Freiheit, ihren
    politischen Willen zu äußern, und damit die Effizienz ihres Wahlrechts
    einschränken würde. Die Bestimmungen verstoßen auch gegen das Recht der Bürger
    auf Wiederwahl, da sie jemanden daran hindern, für Ämter in der
    Kommunalverwaltung (Bürgermeister, Stadtrat, Kreisrat) oder im Parlament
    (Abgeordneter oder Senator) zu kandidieren.




    Darüber hinaus hat das Gericht auch die Tatsache zur
    Kenntnis genommen, dass die Verordnung zur Änderung der Organisation von
    Parlamentswahlen weniger als ein Jahr vor dem Wahltermin verabschiedet wurde. Die
    Richter des Gerichts sagen, dass die Regierung die Verpflichtung nicht
    eingehalten hat, die Wahlgesetze in diesem Zeitraum nicht zu ändern, wie es die
    Empfehlungen des Verfassungsgerichts und der von der Europäischen Kommission
    für Demokratie durch Recht (kurz Venedig-Kommission) herausgegebene Kodex
    bewährter Praktiken für Wahlen vorsieht.




    Das Gericht stellt des Weiteren fest, dass die
    Regierungsverordnung gegen das Wahlrecht sowie gegen den verfassungsmäßigen
    Auftrag des Parlaments verstößt. Das Urteil des Gerichts schließt die
    Möglichkeit der Durchführung vorgezogener Wahlen grundsätzlich aus. In den drei
    Jahrzehnten, die seit 1989 vergangen sind, gab es in Rumänien noch nie
    vorgezogene Wahlen. Gemäß der Verfassung erfordern die Verfahren zur Auslösung
    der vorgezogenen Wahlen den Konsens der Mehrheit der politischen Parteien. Also
    werden die Parlamentswahlen im Herbst abgehalten. Bis dahin haben sich die
    Liberalen im Parlament einer feindlichen sozialdemokratischen Mehrheit zu
    stellen.