Tag: Warenverkehr

  • Weitere Maßnahmen im Zuge des Notzustands in Rumänien

    Weitere Maßnahmen im Zuge des Notzustands in Rumänien

    In
    Rumänien gilt seit Montag der Notzustand und somit sind neue Beschränkungen in
    Kraft getreten, um der Verbreitung des COVID-19- Virus entgegenzuwirken und sie
    einzudämmen. Innenminister Marcel Vela kündigte am Dienstagabend an, dass auf
    militärische Anordnung hin Verpflegungsdienste sowohl innerhalb als auch
    außerhalb von Restaurants, Bars, Hotels oder anderen Räumlichkeiten ausgesetzt
    werden. Es sind nur Drive-In-, Zimmerservice oder Kundenlieferdienste erlaubt.
    Außerdem wurden alle kulturellen, wissenschaftlichen, künstlerischen,
    sportlichen, religiösen und Unterhaltungsaktivitäten sowie die in Spielsälen,
    Badeanstalten und persönliche Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
    ausgesetzt.




    Des
    Gleichen wurden alle Veranstaltungen im Freien, an denen mehr als 100 Personen
    teilnehmen, verboten. Die Organisatoren von Freiluftveranstaltungen, die die
    Anwesenheit von maximal 100 Personen erfordern, müssen einen
    Mindestsicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Teilnehmern
    gewährleisten, sagte der Minister. Darüber hinaus wird Rumänien alle Flüge von
    und nach Spanien für 14 Tage aussetzen, beginnend mit dem 18. März um 18.00
    Uhr. Die Flugverbindungen von und nach Italien, die bereits bis zum 23. März
    ausgesetzt wurden, bleiben ebenfalls für weitere 14 Tage ab diesem Datum
    unterbunden.




    In
    Bezug auf den Warenverkehr erklärte Innenminister Marcel Vela: Beim
    Grenzübertritt müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die für den Warentransport
    mit einer Masse von mehr als 3,5 Tonnen bestimmt sind, im Besitz einer
    persönlichen Schutzausrüstung sein, welche Desinfektionsmittel, Handschuhe,
    Masken umfasst und Papiere vorlegen, die den Weg zum Zielort belegen. Die
    Fahrer der oben genannten Fahrzeuge, die aus den roten oder gelben Bereichen
    kommen oder diese durchfahren haben, unterliegen nicht der Quarantäne- oder
    Isolationsmaßnahme, wenn sie bei ihrer Ankunft an der Grenze keine Symptome im
    Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Coronavirusinfektion aufweisen, sagte der
    Minister ferner.




    Im
    Gesundheitsbereich unterbrechen angehende Ärzte in den Bereichen
    Notfallmedizin, Anästhesie, Intensivmedizin und Infektionskrankheiten die
    Praktika auf den Stationen, auf denen sie turnusmäßig verteilt waren und werden
    in Schichten, einschließlich Bereitschaftsdienstes, auf den Stationen ihres
    Fachgebiets aufgeteilt. Medizinstudenten ab dem vierten Studienjahr sowie
    solche mit Postgraduierten Status ab dem zweiten Studienjahr werden auf
    Freiwilligenbasis für Bereitschaftsdienste rekrutiert, wenn die derzeitige
    Kapazität der Gesundheitseinrichtungen überschritten wird.




    Staatssekretär
    im Innenministerium, Raed Arafat, stellte weitere Maßnahmen vor: An den
    Grenzübergängen wurden 162 Sonderzelte für die Verteilung, aber auch zur Beschleunigung
    des Grenzverkehrs aufgestellt. Ähnliche Zelte wurden auch vor bestimmten
    Krankenhäusern aufgestellt, um die Patienten, die ohne Atemwegsbeschwerden von
    den anderen zu trennen. Gleichzeitig wird das Verteidigungsministerium zusammen
    mit dem Krankenhaus Ana Aslan in Bukarest Maßnahmen zur Einrichtung des ROL
    2-Krankenhauses der rumänischen Armee und eines angeschlossenen Lagers für die
    jeweilige Struktur einleiten. Die Räumlichkeiten des Ana Aslan Instituts
    werden genutzt, um eine Einheit speziell für die Behandlung von leichten oder
    mittelschweren Formen der Krankheit vorzubereiten, falls die Zahl der Fälle
    steigen und dies notwendig sein wird, sagte Raed Arafat.




    Unter
    Bezugnahme auf die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und
    Sicherheit haben die rumänischen Behörden beschlossen, dass die Ausnutzung der
    gegenwärtigen Situation zur Begehung einer Straftat ein erschwerender Umstand
    sein wird.