Tag: Zuhälterei

  • Strafgesetzbuch: Verschärfung der Strafen für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei

    Strafgesetzbuch: Verschärfung der Strafen für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei

    Das rumänische Parlament will die Strafen für Menschenhandel verschärfen, da dieses Phänomen immer häufiger vorkomme. Der von der Abgeordnetenkammer angenommene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vermittlung von oder Beihilfe zur Prostitution oder die Erzielung eines finanziellen Gewinns aus der Prostitution durch eine oder mehrere minderjährige Personen mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren geahndet wird. Als erschwerende Umstände gelten, wenn der Täter zuvor die sexuelle Freiheit und die sexuelle Integrität seines Opfers verletzt oder sich wegen Kinderpornographie, Menschenhandel oder Zuhälterei schuldig gemacht hat. In diesen Fällen drohen Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren.

    Zusätzlich zur im Strafgesetzbuch verankerten Straftat der Ausbeutung einer Person wurde auch die Nötigung einer Person zu strafbaren Handlungen in den Straftatbestand aufgenommen. So wird der Menschenhandel, der von einem Amtsträger in Ausübung seines Amtes oder von einer Person begangen wird, die sich zuvor einer der oben genannten Straftaten schuldig gemacht hat, mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren geahndet. Die Initiatoren des Gesetzes wiesen darauf hin, dass es derzeit eine uneinheitliche Praxis in Bezug auf die Straftatbestände des Menschenhandels und der Zuhälterei in ihrer erschwerten Form unter Zuhilfenahme von Nötigung gibt. Der neue normative Akt würde diesen Mangel beseitigen und eine einheitliche rechtliche Praxis in der Bestrafung von Tätern bringen, die antisoziale Straftaten von ähnlicher Schwere begehen.

    Die rumänischen Abgeordneten richteten ihre Aufmerksamkeit auch auf die Opfer dieser Straftaten. Sie verabschiedeten einen Gesetzentwurf, wonach der Staat den Opfern von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, Menschenhandel, Minderjährigenhandel und Zwangsarbeit kostenlosen Rechtsbeistand und finanzielle Entschädigung gewähren wird. Als besonders schutzbedürftig gelten minderjährige Opfer von Nötigung, sexueller Verführung und Grooming.

    Unentgeltlicher Rechtsbeistand wird auch den Familienangehörigen von Personen gewährt, die an den Folgen von Tötungsdelikten oder vorsätzlichen Straftaten mit Todesfolge ums Leben gekommen sind. Der Zuschuss beträgt fünf Bruttogrundgehälter und wird auf der Höhe des Jahrs berechnet, in dem die Angehörigen des Opfers den Beistand beantragt haben.

    Im Jahr 2022 belegte Rumänien beim Menschenhandel den besorgniserregenden ersten Platz in der Europäischen Union. Nach Angaben der Europäischen Kommission waren von den rund 7 000 Frauen, die jährlich in der EU der Ausbeutung in unterschiedlichen Formen zum Opfer fallen, etwa 3 000 Rumäninnen. Auch die Nationale Agentur für die Bekämpfung des Menschenhandels zeigte auf, dass von 2005 bis Ende 2023 in Rumänien rund 19 000 Opfer von Menschenhandel verzeichnet wurden.

  • Gesetzesverschärfung: Zuhälterei soll härter bestraft werden

    Gesetzesverschärfung: Zuhälterei soll härter bestraft werden

    Der Senat (die Oberkammer des rumänischen Parlaments) hat im Plenum einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches einstimmig angenommen, der künftig eine ähnliche Rechtspraxis für Menschenhandel und Zuhälterei durch Zwang vorsieht. Zuhälter würden somit in gleicher Weise bestraft wie Menschenhändler, d.h. sie könnten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Gegenwärtig können Zuhälter in einigen Fällen der Verbüßung ihrer Strafe hinter Gittern entgehen, wenn die Opfer beispielsweise behaupten, zu sexuellen Dienstleistungen gegen Geld nicht gezwungen worden zu sein.

    Die Gesetzesänderung wurde vom sozialdemokratischen Abgeordneten Florin Manole und dem liberalen Abgeordneten Cristian-Tudor Băcanu initiiert. Florin Manole sagte, dass alle Menschenhändler ohne Ausnahme hinter Gitter gehören. In der Begründung heißt es, dass die Bekämpfung des Menschenhandels für die rumänischen Behörden aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Betroffenen, des komplexen und grenzüberschreitenden Charakters dieses Phänomens, der Mobilität und Flexibilität der organisierten kriminellen Vereinigungen sowie der Professionalisierung der Kriminellen, die sich auch neuer Technologien bedienen, um ihre Ziele zu erreichen, eine Priorität darstellt.

    Dem Abgeordneten Florin Manole zufolge sei der Entwurf notwendig, weil das derzeitige Strafgesetzbuch Menschenhandel und Zuhälterei in ihrer erschwerten Form, die durch Zwang verwirklicht wird, nicht gleich behandle. Er fügte hinzu, dass es in der Praxis keinen Unterschied zwischen den beiden Straftaten gibt, da beide durch Nötigung ausgeführt werden und beide den gleichen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte und die körperliche Unversehrtheit der Opfer darstellen. „Je nach Einstufung können die Täter mehr oder weniger streng zur Verantwortung gezogen werden. Die Rechenschaftspflicht muss jedoch in beiden Fällen gleich hart sein“, betonte der sozialdemokratische Abgeordnete.

    Alle parlamentarischen Fraktionen haben die Initiative unterstützt. Der vom Senat angenommene Gesetzesvorschlag wird nun der Abgeordnetenkammer zur Verabschiedung vorgelegt. Justizministerin Alina Gorghiu kündigte ihrerseits an, dass der Rechtsbeistand für Opfer verschiedener Straftaten, darunter sexuelle Belästigung, Kinderpornografie, Folter und Sklaverei, kostenlos werden soll.

    Indessen wurde die Liste der in Rumänien verbotenen psychotropen Substanzen kürzlich aktualisiert. Vierzehn neue Wirkstoffe wurden in die Liste aufgenommen. Davon fallen 13 Substanzen in die Kategorie der Hochrisikodrogen und eine weitere wird in der herkömmlichen Risikokategorie eingestuft. Experten haben festgestellt, dass die neuesten auf dem Markt befindlichen psychotropen Substanzen bereits nach der ersten Einnahme süchtig machen, und raten Eltern, auf das Verhalten junger Menschen in ihrer Umgebung zu achten. In naher Zukunft sollen in den Schulen Kampagnen zur Drogenprävention und -beratung durchgeführt werden.