Tag: Auslandsrumänen

  • Die Nachrichten 06.03.2016

    Die Nachrichten 06.03.2016

    Bukarest: Rumäniens Präsident Klaus Iohannis ist am Sonntag nach Israel und in die palästinensischen Gebiete gereist. Auf der Agenda des rumänischen Präsidenten stehen Gespräche mit israelischen und palästinensischen Verantwortungsträgern sowie mit Mitgliedern rumänischer Gemeinden aus der Region. Laut Präsident Iohannis zielen die Gespräche mit dem Staatschef, Premier und mit dem Parlamentssprecher in Israel darauf ab, die bilaterale Beziehung zu verbessern. Rumänien und Israel pflegen eine gute Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen. Anschließend soll Klaus Iohannis mit dem Präsidenten der palästinensischen Autorität zu Gesprächen zusammenkommen.



    Bukarest: Der Premier Dacian Cioloş wird sich am Montag am EU-Türkei Gipfel in Brüssel und am informellen Treffen der Mitglieder des Europäischen Rates beteiligen. Am Dienstag soll der rumänische Ministerpräsident mit dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk über aktuelle Themen der Europäischen Union diskutieren. Der Akzent dürfte dabei auf die Wirtschaftslage der EU-Staaten, den aktuellen Arbeitsmarkt und die Flüchtlingskrise gesetzt werden. Themenschwerpunkte dürften zudem auch die Beziehung Großbritanniens zur EU, der Schengenraum und die Energetische Union bilden. Externe Themen wie die EU-Ostpartnerschaft, die aktuelle Lage in der Republik Moldau und Syrien dürften auch zur Sprache kommen. Ebenfalls am Dienstag soll der rumänische Premier mit dem NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg zu Gesprächen zusammenkommen. Themenschwerpunkte dürften bei Beratungen zwischen Ciolos und Stoltenberg die regionale Sicherheit, die Präsenz der NATO in Osteuropa, der Schwarzmeerraum sowie die strategische Beziehung EU-NATO bilden. Auf der Agenda des rumänischen Premiers steht zudem ein Besuch in Den Haag, wo am Mittwoch Ministerpräsident Ciolos mit seinem niederländischen Amtskollegen Mark Rutte zu Gesprächen zusammenkommen wird.



    Bukarest: Die rumänischen Behörden nehmen mehrere Projekte in Aussicht, die die Auslandsrumänen dazu ermutigen sollen, zurück in die Heimat zu kehren, hat der für die Beziehungen zu Auslandsrumänen zuständige Minister Dan Stoenescu erklärt. Stoenescu ist in den letzten Tagen nach Italien gereist, wo er mit Vertretern der Lokalbehörden in Rom und Bologna sowie der rumänischen Gemeinde im Noden Italiens zu Gesprächen zusammenkam. Dabei bekräftigte Stoenescu, dass die Mitglieder der rumänischen Gemeinde konsequent in der Verwaltungsbehörden gefördert werden sollen. Minister Stoenescu erklärte, er schätze die Unterstützung, die die italienischen Behörden der rumänischen Gemeinde in ihrem Integrationsprozess gewähren. Die Gesprächspartner betonten ferner den positiven Beitrag, den die rumänische Gemeinde zur italienischen Gesellschaft und Wirtschaft leistet.



    Sport: Die rumänische Nationalmannschaft im Herrentennis hat sich in der ersten Runde der 1. Gruppe der Euro-afrikanischen Zone beim Davis Cup gegen Slowenien durchgesetzt. Am Samstag holte das Paar Horia Tecău-Florin Mergea den entscheidenden Punkt zu 3:0. Tecău und Mergea haben Tomislav Ternar und Aljaz Radinski mit 6-3, 7-6, 7-6 bezwungen. Am Freitag hatte sich Marius Copil in drei Sätzen gegen Blaz Rola und Adrian Ungur in fünf Sätzen gegen Grega Zemlja durchgesetzt. In der nächsten Runde trifft Rumänien auf Spanien.


  • In Bukarest fand ein Rundtischgespräch über die Auslandsrumänen statt

    In Bukarest fand ein Rundtischgespräch über die Auslandsrumänen statt

    Die Hälfte der aktiven Bevölkerung Rumäniens arbeitet im Ausland. Der EU-Beitritt des Landes, im Januar 2007, bot den Rumänen die Möglichkeit, uneingeschränkt im Ausland zu Arbeiten, mit dem Risiko einer Ausblutung der nationalen Arbeitskraft. Nur sehr wenige, die den Weg über die Grenze gewählt haben, schmiedeten auch konkreten Pläne zur Rückehr in die Heimat.



    Rumänien kann sich nicht leisten, das kostbare Menschenkapital zu verschwenden, das die Auswanderer darstellen. Diese Äu‎ßerung machte Präsident Klaus Iohannis, im Rahmen des Rundtischgesprächs Die rumänische Diaspora als Entwicklungsvektor“. Laut diesem sammeln die Rumänen im Ausland Erfahrung, sie verfügen über Fachwissen, gewinnen Kompetenzen und bauen Kontaktnetzwerke auf, die sie im Land nicht hätten haben können. Egal ob man über Nobelpreis-würdige Experten spricht, über Rumänen, die in ihren Berufen und Tätigkeiten eine au‎ßerordentliche Leistung erzielen, die ehrlich arbeiten… diese haben ihrem Vaterland etwas Nützliches gegeben.



    Diese verfügen über berufliches, intelektuelles, finanzielles, soziales und gesellschaftliches Kapital. Sie sammeln Erfahrung wie man in konsolidierten Demokratien mit effektiven öffentlichen Diensten lebt. Je mehr sich die Haltung des rumänischen Staates seinen eigenen Bürgern gegenüber ändert, desto mehr Auslandsrumänen werden sich für eine Rückkehr in die Heimat entscheiden. Davon zeigt sich Präsident Klaus Iohannis überzeugt. Bis dahin kann eine starke Auslandsgemeinschaft eine wichtige Ressource für die Entwicklung und Modernisierung Rumäniens darstellen. Klaus Iohannis:



    Rumänien kann sich nicht leisten, das kostbare Menschenkapital zu verschwenden, das unsere Landleute, die im Ausland leben, darstellen. Wir wissen z.B., dass das Geld, das sie jährlich zurück in die Heimat überweisen, aus ihnen eine regelrechten Investor macht und Wirtschaftswachstum generiert. Wir sind verpflichtet ihnen konkrete Opportunitäten zu bieten, um sie zu fördern ihr Talent und ihre Ressourcen produktiv zuhause zu investieren.“



    Anwesend beim Rundtischgespräch sagte Ministerpräsident Dacian Cioloş, dass die Exekutive mehrere Projekte für die Auslandsrumänen ins Leben rufen möchte: Wir zielen auf Vorhaben zur Schaffung von Berufsnetzen und zur Förderung des Networkings. Wir beabsichtigen eine Agentur zur Investition und Geschäftsförderung zu gründen. Auch hier ist eines der Ziele dieser Agentur die Rumänen aus der Diaspora zu fördern, sich an Wirtschaftsparnerschaften zu beteiligen. Dadurch sollen mehr ausländische Investitionen im Inland und mehr rumänische Investitionen im Ausland gefördert werden.“



    Wenn sie zurück nach Hause kehren und in die Landwirtschaft investieren möchten, bereitet ihnen die Regierung Zuweisungen von europäischen Geldern vor. Das Stipendienprogramm für die Kinder der Auslandsrumänen wird fortgesetzt. Gleichzeitig beabsichtigt man auch eine Verbesserung der Konsulardienstleistungen. Die Ausschöpfung des Potentials der Auslandsrumänen muss mit der Schaffung eines gerechten Rahmens für den Wohlstand der Hinterbliebenen Hand in Hand gehen, sodass eine mögliche Auswanderung eine Frage der Wahl und nicht der Notwendigkeit wird.

  • Neues Wahlgesetz promulgiert

    Neues Wahlgesetz promulgiert

    Der rumänische Präsident Klaus Iohannis hat das neue Wahlgesetz promulgiert, das die Durchführung von Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer sowie die Organisierung und das Funktionieren des Ständigen Wahlbüros regelt. Das neue Wahlgesetz bringt neue Regelungen, die bei den Parlamentswahlen gelten und überträgt dem Ständigen Wahlbüro verstärkte Befugnisse, die in und außerhalb der Wahlzeiten gültig bleiben.



    Laut dem neuen Wahlgesetz, soll auf die Direktwahl verzichtet werden, während die Listenwahl wieder eingeführt wird. Letztere galt bis 2008. Das neue Wahlgesetz sieht zudem die Reduzierung der Zahl der Parlamentarier um mehr als 100, also von 588 auf 466 vor, während die 5-Prozent-Hürde beibehalten werden soll. Im Fall von Wahlallianzen wird hingegen eine Sperrklausel von 8 bis zu 10% festgesetzt.



    Mit dem neuen Wahlgesetz wird eine Bestimmung eingeführt, die das Wahlverfahren bei Wahllokalen im Ausland erleichtern soll. Dieses Thema löste voriges Jahr bei der Präsidentschaftwahl eine heftige Debatte aus. Viele Rumänen standen in der Schlange vor den Wahllokalen, um ihre Stimme abgeben zu können. Die mangelhafte Organisation und Durchführung der Wahlen im Ausland sorgte für eine riesige Welle der Unzufriedenheit. Laut dem neuen Wahlgesetz sollen Wahllokale in jeder Ortschaft, wo mindestens 100 rumänische Wähler angemeldet sind, eingerichtet werden.



    Dafür müssen die Auslandrumänen im Voraus durch ein Schreiben an das Ständige Wahlbüro ihre Namen und Auslandsanschriften ins Wahlregister eintragen lassen. Das können alle Auslandsrumänen ab dem 1. April des Wahljahres, aber nicht später als 48 Stunden nach dem Start des Wahlkampfs tun.Dem neuen Wahlgesetz zufolge, unterliegt das Ständige Wahlbüro der Pflicht, dem Außenministerium die Auslandsorte bekannt zu geben, wo Wahllokale eingerichtet werden sollen und wieviele vonnöten sind.



    Laut dem neuen Wahlgesetz soll zudem das Ständige Wahlbüro eine Datenbank einrichten, verwalten und aktualisieren, die Namen von Personen enthält, die als Leiter von Wahlbüros, Wahllokalen sowie deren Stellvertreter fungieren dürfen. Die Wahlbeteiligung soll zum ersten Mal bei Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer im In-und Ausland durch Computer monitorisiert werden. Somit soll jeder Wahlbetrug verhindert werden. Dieses System soll erstmals bei den Parlamentswahlen im Jahr 2016 umgesetzt werden.




  • Iohannis und Hollande wollen strategische Partnerschaft vertiefen

    Iohannis und Hollande wollen strategische Partnerschaft vertiefen

    Anfang des Jahres 2008, während der Amtszeit des ehemaligen Staatschefs Traian Băsescu, hat das frankofone und frankophile Rumänien, als erstes südosteuropäisches Land eine strategische Partnerschaft mit Frankreich abgeschlossen. Das Einvernehmen, das damals die langjährigen Freundschafts-und Kooperationsbeziehungen zwischen den beiden Staaten bestätigte, und die bilaterale Zusammenarbeit im politischen, sowie im Wirtschafts-und Kulturbereich voranbringen sollte, wurde praktisch nur wenig umgesetzt.



    2013 zeigten sich der sozialdemokratische Ministerpräsident Rumäniens, Victor Ponta und sein damaliger Amtskollege Jean-Marc Ayrault fest entschlossen, möglichst viele bilaterale Projekte zu verwircklichen. Am Dienstag wurde der bürgerliche Präsident Rumäniens Klaus Iohannis von seinem französischen Gegenüber François Hollande im Elysée-Palast empfangen. Der Pariser Besuch, einer der ersten offiziellen Besuche des rumänischen Präsidenten seit seinem Amtsantritt gilt dennoch nicht als erstes Treffen mit dem französischen Staatschef.



    Am 11. Januar hatte sich der rumänische Staatschef an der Gedenkmarsch für die Todesopfer der islamistischen Anschlagsserien in Paris beteiligt. Die bilaterale Beziehung zwischen Rumänien und Frankreich entwickelt sich sowohl im Zuge einer wesentlichen politischen Dimension, als auch einer umfangreichen bereichsbezogenen Kooperation — sagte am Dienstag in Paris der rumänische Präsident. Ferner betonte Iohannis, Rumänien benötige die Unterstützung Frankreichs auf dem Weg zum Schengenbeitritt und drückte die Hoffnung aus, dass sein Land so schnell wie möglich dem grenzkontrollfreien Schengener Raum beitreten werde.



    Das Image der Rumänen im Ausland, das oftmals in Frankreich durch negativ geprägte Klisheebilder und Verallgemeinerungen beeinflusst wird, kam anschlie‎ßend zur Sprache. Der rumänische Staatschef sagte dazu: Wir sind uns dessen bewusst, dass die Einzelfälle, wenn mit Vernunft und Mä‎ßigung behandelt, sich nicht negativ und langristig auf eine langjährige, auf gegeseitigem Respekt, politischer und kultureller Kooperation beruhende Beziehung auswirken lassen könnten.”



    Die jüngste wirtschaftliche Entwicklung in der Europäischen Union, die auf europäischer Ebene gesetzten Prioritäten im Kampf gegen Terrorismus und die aktuelle Lage in der Ukraine standen zudem auf der Gesprächsagenda. Ferner kam Iohannis bei der rumänischen Botschaft mit Vertretern der rumänischen Gemeinde in Frankreich zusammen. Dabei bekräftigte Iohannis sein Versprechen, sich während seiner Amtszeit dafür einzusetzen, dass die Grundrechte der rumänischen Staatsbürger, darunter das Wahlrecht, garantiert werden. Wegen mangelhafter Organisierung bei der 2014 Präsidentschaftwahl, sahen sich zahlreiche Auslandsrumänen gezwungen, vor den Wahllokalen stundenland zu warten und konnten dennoch ihre Stimme nicht abgeben.


  • Nach Wahldebakel im Ausland: politischer Wille zur Regelung der Diaspora-Wahl kaum vorhanden

    Nach Wahldebakel im Ausland: politischer Wille zur Regelung der Diaspora-Wahl kaum vorhanden

    Bilder mit tausenden Rumänen, die vor den Wahllokalen im Ausland Schlange stehen, um ihren Präsidenten zu wählen, eröffneten Anfang November alle Nachrichtensendungen der rumänischen Fernsehsender. Trotz der lautstarken Unzufriedenheit der rumänischen Gemeinschaften im Ausland wiederholte sich die Situation zwei Wochen später bei der Stichwahl. In dieser Hinsicht trafen die rumänischen Behörden, deren Aufgabe die Organisierung der Wahlen war, Ma‎ßnahmen zur Verbesserung des Wahlvorgangs, die sich aber als ineffizient erwiesen haben. Zwei Au‎ßenminister traten vor dem Hintergrund der entstandenen Situation zurück. Der sozial-demokratische Ministerpräsident Victor Ponta musste, seinen eigenen Aussagen zufolge, den politischen Preis dafür zahlen, dadurch dass er die Wahlen zugunsten seines Gegenkandidaten, des Liberalen Klaus Iohannis, verloren hat.



    Es gab aber auch ein Nachspiel. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Strafverfolgung wegen Amtsmissbrauchs, Fahrlässigkeit im Dienst und Einschränkung der Wahlrechte aufgrund zahlreicher Klagen der Rumänen eingeleitet, die im Ausland leben und nicht wählen konnten, obwohl sie stundenlang vor den Wahllokalen gewartet haben. Danach wurde die Akte der Wahlen im Ausland von der Nationalen Antikorruptionsbehörde DNA übernommen, denn für einige Taten, gegen die in dieser Akte strafrechtlich ermittelt wird, besteht ein Korruptionsverdacht. Laut dem rumänischen Strafgesetzbuch wird die Einschränkung des Wahlrechts oder des Rechtes, gewählt zu werden, egal durch welche Mittel dies erfolgt, mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft. Ein Ermittlungsthema in dieser Akte handelt von der Möglichkeit, mehr Wahllokale im Ausland zu eröffnen, und von der Frage, und ob es den gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung zusätzlicher Wahllokale zwischen den beiden Wahlrunden gab.



    Au‎ßer dem rechtlichen Aspekt dieser Angelegenheit führten die festgestellten Engpässe bei der Stimmabgabe zur Wiederaufnahme der Debatte über das rumänische Wahlsystem insgesamt. Die rumänischen Entscheidungsträger suchen seit einiger Zeit nach einer verbesserten Fassung. Radu Carp, Professor an der Fakultät für Politikwissenschaften der Bukarester Universität, erläutert:



    Es hat zwei Gesetzentwürfe für die Briefwahl gegeben. Der erste wurde 2011 von der Liberal-Demokratischen Partei (PDL) ins Leben gerufen und vom Senat verabschiedet. Danach wurde er der Abgeordnetenkammer vorgelegt und blieb dort rund 2 Jahre hängen. Der Entwurf wurde schlie‎ßlich im März 2013 durch die gegenwärtige Regierung der Sozial-Demokratischen Partei (PSD) abgewiesen. Der zweite Entwurf wurde von der Abgeordnetenkammer initiiert. Es handelte sich um einen Gesetzentwurf, der vom Senat am 25. Februar 2014 abgewiesen wurde.“




    Ein weiterer Entwurf, der den rumänischen Wählern, die im Ausland wohnhaft oder ansässig sind, die Briefwahl ermöglichen sollte, wurde gerade diese Woche von den Abgeordneten abgewiesen. Eine Diskussion darüber, welche Auswirkungen und Aspekte es diesbezüglich gibt, die aber auch gewährleisten, dass die Briefwahl nicht gefälscht werden kann, hat man nicht geführt. Daher konnte man auch kein Gesetz in diesem Sinne verabschieden, sagte der Europaabgeordnete Victor Boştinaru. Au‎ßerdem erinnerte Victor Boştinaru daran, dass sehr viele EU-Staaten diese Art von Wahl nicht unterstützen. Es gibt aber, so Boştinaru, 3-4 Modelle auf Ebene der Europäischen Union, die Rumänien unbedingt analysieren muss, um beschlie‎ßen zu können was zu tun ist:



    Eine neue Formel könnte die Pflichtwahl für alle Bürger beinhalten. Sie müssen sich vorstellen, auch die zahlreichen griechischen Gemeinschaften im Ausland müssen nach Griechenland kommen, um zu wählen. Die Griechen dürfen nur innerhalb Griechenlands wählen. Vielleicht ist das zu restriktiv. Eine zweite Lösung sind Listen der rumänischen Bürger, die in anderen Staaten wohnen. Diese sind rund sechs Wochen vor den Wahlen verpflichtet, sich bei einer diplomatischen Vertretung Rumäniens zu melden, um ihren Wunsch, zu wählen, zu bestätigen. Man muss die Ortschaft angeben, wo man wohnt, und auch das Wahllokal, wo man seine Stimme abgeben möchte.“




    Nach der besagten Anmeldung dürfen sie am Tag der Wahlen ohne Beschränkung wählen, das aber nur, wenn man seine Absicht, zu wählen, vorangekündigt hat. Die dritte Möglichkeit sei die der elektronischen Wahl, sagt der rumänische Europaabgeordnete:



    Die elektronische Wahl ist eine einfache, kostengünstige Lösung. Diese muss sich aber auf die gemeinsame politische Entscheidung aller Akteure im rumänischen Parlament stützen. Denn nur so wird man sich in Zukunft keinen Vorwürfen mehr aussetzen machen. Au‎ßerdem muss man eine technische Lösung gegen Wahlbetrug finden, die von allen angenommen wird. Letztendlich gibt es die Briefwahl als solche, die z.B. in Italien eingesetzt wird. Alle politischen Parteien führten aber diesbezüglich weitgehende Beratungen und kamen zum Entschluss, dass eine bestimmte Formel von keinem politischen Spieler beanstandet wird.“




    Rumänien muss eine machbare und keine ideale Lösung finden, denn sonst — fügt Victor Boştinaru hinzu — sei die Einrichtung von Wahllokalen für 3 Millionen Rumänen, die im Ausland leben und wahlberechtigt sind, vorausgesetzt alle würden wählen gehen, praktisch unmöglich.