Tag: Entlohnung

  • Nachrichten 14.04.2016

    Nachrichten 14.04.2016

    BUKAREST: Arbeitsministerin Ana Costea hat am Donnerstag ihren Rücktritt bekannt gegeben. Gewerkschaften der Staatsbediensteten hatten Anfang der Woche ihren Unmut über den Entwurf zum neuen Entlohnungsgesetz geäußert. Infolge der Protestaktionen hatte die Arbeitsministerin erklärt, sie werde die Gesetzesinitiative nicht unterstützen. Ministerpräsident Dacian Cioloş nahm Costeas Rücktritt zur Kenntnis und stellte die Ernennung eines neuen Kandidaten für das Amt in Aussicht. Der Vorschlag soll Präsident Klaus Iohannis demnächst zukommen. Indes wolle er kommende Woche Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften führen, sagte Cioloş. Es sollte dabei eine für die Staatsbediensteten akzeptable Lösung gefunden werden, die sich gleichzeitig im Rahmen des Haushaltes und der aktuellen Gesetzgebung bewege, so der Ministerpräsident.



    BUKAREST: Die Verhandlungen über die Abschaffung der Visumspflicht für Rumänen bei der Einreise nach Kanada sind gescheitert. Das Bukarester Außenministerium äußerte in einer Mitteilung seine Enttäuschung über die festgefahrenen Gespräche. Die Beibehaltung der Visumspflicht verursache offensichtliche und unbegründete Nachteile für Rumänen im Vergleich zu anderern EU-Bürgern, so das rumänische Außenministerium. Die Behorden in Ottawa hätten sich schon seit 2008 wiederholt verpflichtet, das Visasystem für rumänische Staatsangehörige zu lockern, um den freien Personenverkehr ohne Diskriminierung für alle EU-Bürger zu sichern, hieß es noch vom Bukarester Außenministerium. Die Europäische Kommission hat den EU-Rat und das EU-Parlament aufgefordert, umgehend Debatten zu starten und bis zum 12. Juli eine Position betreffend die Einführung eines Visasystems für US-amerikanische und kanadische Bürger zu belegen. Die Reaktion der Europäischen Kommission erfolgt, nachdem die USA und Kanada es abgelehnt hatten, die Visumspflicht für Staatsangehörige einiger EU-Staaten einschließlich Rumänien abzuschaffen.



    WASHINGTON: Rumänien wird im jüngsten Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums gerügt: Bei den meisten Menschenrechtsverletzungen handele es sich um die systematische Diskriminierung von Roma sowie um die Zustände in den Gefängnissen, die den internationalen Standard noch nicht einhalten. Der Bericht beruft sich auch auf antisemitische Berichte in der Presse sowie rassistisches, fremdenfeindliches und nationalistisches Gedankengut im Internet. Verleger aber auch Politiker übten zudem Druck auf Journalisten. Zwar garantierten Gesetzesvorschriften die Achtung der Menschenrechte, doch halten sich Behörden nicht immer daran. Der Bericht erwähnt auf der positiven Seite, dass die Antikorruptionsbehörde DNA hochkarätige Korruptionsfälle konsquent aufklärt.

  • Gesundheitsminister Nicolăescu will bessere Entlohnung der Ärzte

    Gesundheitsminister Nicolăescu will bessere Entlohnung der Ärzte

    Immer mehr rumänische Ärzte suchen ihr Glück im Ausland — vor allem die höheren Löhne sind verlockend. Der zuständige Minister denkt darüber nach, wie die Massenauswanderung der Ärzte einzudämmen ist. Mit einem neuen Gesundheitsgesetz sollen die Gehälter der Ärzte erheblich angehoben werden.



    ‘Rumänischer Arzt, suche Heimatland!’ — scheint die Devise von immer mehr Ärzten zu lauten, die sich nach besseren Arbeitsbedingungen und angemessenen Löhnen sehnen. Innerhalb von fünf Jahren hat das Hochschulsystem 7.000 Ärzte ausgebildet, im selben Zeitraum sind etwa 10.000 Ärzte ausgewandert. Auf diese Statistik hatte im vergangenen Jahr Vasile Astărăstoae, Vorsitzender des Ärztekollegiums, hingewiesen.



    Der Staat sei derweil verpflichtet, soziale Verantwortung zu übernehmen und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Deshalb dürfe der Westen in Zukunft für die rumänischen Ärzte kein gelobtes Land mehr darstellen. Dafür müsse nach Ansicht von Gesundheitsminister Eugen Nicolăescu ein neues Gesetz her, das ein anderes Entgeltsystem für Ärzte regeln soll. Es würden danach nicht mehr die allgemein geltenden Gehaltstabellen für Angestellte im öffentlichen Dienst zur Anwendung kommen, sondern Kriterien wie Leistung und Wettbewerbsstärke. In Zukunft sollen Ärzte jeweils einen Teilzeitjob im öffentlichen Dienst sowie bei Privatkliniken ausüben können. Allerdings werde die Anwerbung von Patienten aus einem Krankenhaus in ein anderes untersagt. Die Arbeiten an dem Gesetzentwurf seien bereits im Gange, verriet Nicolaescu noch:



    Wir haben einen sehr fortgeschrittenen Gesetzentwurf, der folgende Dinge regelt: Dem Arzt wird garantiert, dass er in einem staatlichen Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt wird und die im Arbeitsgesetz vorgesehenen sieben Stunden abarbeitet. Dafür erhält der Arzt ein Gehalt von 3.000 Lei (ca. 660 Euro), aber nur wenn er diese eine Stelle in einem staatlichen Krankenhaus haben will. Er kannt seine Einkommen dadurch erhöhen, dass er in einigen privaten Abteilungen oder privaten Betten zusätzliche Arbeit verrichtet. Diese wollen wir in den staatlichen Krankenhäusern einrichten. Es gibt auch eine zweite Möglichkeit. Wenn ein Arzt sagt, »ich will nur in Teilzeit im staatlichen Krankenhaus arbeiten, den freien halben Tag will ich woanders abarbeiten«, dann sind wir voll und ganz einverstanden, nur darf er seine Patienten nicht aufgeben. Und die dritte Möglichkeit: Es gibt sehr viele gro‎ße, sehr bekannte Chirurgen, die sagen werden: »Ich will weder dort noch drüben arbeiten. Ich will zehn Leute in Iaşi operieren, dann weitere fünf in Târgu Mureş und noch zehn in Bukarest, und dabei über meinen Tarif verhandeln«. Wenn das betreffende Krankenhaus solche Fälle hat und alles finanzieren kann, dann schlie‎ßt sich der Kreis hier.“



    Durch das neue Gesundheitsgesetz, das ab dem 1. Januar 2014 in Kraft treten könnte, würde das Monatsgehalt eines Oberarztes von derzeit 400 Euro auf über 1.000 Euro ansteigen. Die niedrigen Gehälter stellen jedoch nicht das alleinige Problem des rumänischen Gesundheitssystems dar. Die Mittel und die unzureichende Ausstattung wirken entmutigend für Rumäniens Ärzte. Damit beim System nicht der klinische Tod eintritt, muss es wiederbelebt werden.