Finanzministerium in Bukarest will neue Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung umsetzen

Das Finanzministerium in Bukarest wird neue Ma‎ßnahmen zur Reduzierung der Steuerhinterziehung und zur Steigerung der Einnahmen in den Staatshaushalt treffen.



Rumänien befindet sich auf einem der Hinterplätze in Europa was Haushaltseinnahmen angeht. Darüber hinaus schwankt die Steuerhinterziehung zwischen 5 und 9% des Bruttoinlandsprodukts, so Finanzminister Daniel Chiţoiu. Er hofft, dass er bis zu Ende seiner Amtszeit dieses Phänomen beträchtlich eindämmen wird. Au‎ßerdem möchte er die jährlichen Einnahmen des Staatshaushalts um 0,5% anheben.



Deshalb gehöre zu den Prioritäten der Bukarester Regierung die Umstrukturierung des Nationalen Steuerverwaltungsamtes (ANAF), erklärte Chiţoiu in einem Interview mit der Presseagentur Agerpres. Laut dem Minister sei das Ziel der Abänderung des Steuergesetzes und der Steuerprozessordnung — die bislang von der Regierung beschlossen wurde — die Vereinfachung der Verfahren zur Steurerklärung und –zahlung an den Haushalt.



Chiţoiu kündigte an, dass in Rumänien Ma‎ßnhamen zur Reduzierung der Steuerhinterziehung getroffen werden sollen, darunter die Abänderung des Gesetzes zur Steuerhinterziehung und zum Steuerbetrug, des Firmen- und Insolvenzgesetzes sowie die Regierungsverordnung über Zahlungen in bar. Gleichzeitig sollen durch die Umstrukturierung von ANAF Körperschaften eingerichtet werden, die schärfere Kontrollen der Gesellschaften gewährleisten sollen.Daniel Chiţoiu erklärte, dass die künftige Direktion zur Betrugsbekämpfung insbesondere die gro‎ßen Betrügernetze im Bereich Alkohol, Ölprodukte, Tabakwaren und Zerealien ins Visier nehmen werde.



Die Exekutive hat au‎ßerdem vor, zwei beträchtliche Alternativma‎ßnahmen zur Fiskalitätsenkung beginnend mit 2014 zu treffen, sagte der Minister. Diese sind die Wiederherstellung der 19%-MWSt-Quote von derzeit 24% oder die Herabsetzung der Sozialbeiträge um 5%. Der Minister erklärte, dass die politische Entscheidung im Herbst getroffen werden soll, nach der Bewertung, welche der beiden Ma‎ßnahmen einen grö‎ßeren Einfluss auf die Ankurbelung der Wirtschaft und auf die Reduzierung der Steuerhinterziehung haben wird. Chiţoiu kündigte au‎ßerdem an, dass das System zur Zahlung der MWSt. bei Rechnungstilgung ab der Jahreshälfte optional werden könnte. Diese Ma‎ßnahme könnte gemeinsam mit anderen Änderungen des Steuergesetzes ab dem 1. Juli getroffen werden.



Ab dem 1. Januar 2013 wird das System zur Zahlung der MWSt. bei Rechnungstilgung gleichzeitig mit dem klassischen System angewandt. Diese Ma‎ßnahme wurde auf Anfrage der Geschäftswelt getroffen. Deren Ziel war, den Kleinunternehmen ihre Liquiditäten zu überlassen. Au‎ßerdem wollte der Staat die fiktiven MWSt.-Rückerstattungen hindern. Leider, sagte Chitoiu, habe die Zahlung der MWSt. bei Rechnungstilgung bei einigen Händlern zu einer Verzehrung des Cash-Flows geführt. Andere Gesellschaften wurden durch die besagte Ma‎ßnahme entkapitalisiert.



Besagte Ma‎ßnahme sei getroffen worden, um den Beitragszahlern entgegen zu kommen und nicht, um ihnen Schwierigkeiten zu bereiten. Darüber hinaus, so der Minister, ziehe die Exekutive in Erwägung, diese Vorschrift zu ändern, vor dem Hintergrund, dass in der Mehrheit der EU-Staaten die Zahlung der MWSt. bei Rechnungstilgung optional ist.