Luftqualität in Großstädten: EU leitet Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Rumänien ein

Luftverschmutzung beeinträchtigt die Gesundheit und die Umwelt. Durch den erheblichen Rückgang der Emissionen vieler Luftschadstoffe in den letzten Monaten — angeregt durch die Coronavirus-Pandemie — ist die Luftqualität vielerorts besser geworden. Nicht aber in Rumänien, wo die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub weiterhin konstant überschritten werden.



Die Europäische Kommission übermittelte Rumänien am 14. Mai ein Aufforderungsschreiben, mit dem es den rumänischen Staat an seine Verpflichtungen im Hinblick auf die Luftqualität erinnerte. Die Kommission gewährte dem rumänischen Staat 4 zusätzliche Monate, um die entsprechenden Ma‎ßnahmen zur Behebung der Luftqualitätsprobleme zu treffen. Das Mahnschreiben bedeutet die förmliche Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens. Mit dem Mahnschreiben forderte die Europäische Kommission Rumänien auf, die Vorschriften einer Richtlinie aus dem Jahr 2008 einzuhalten. Die genannte Richtlinie bezieht sich auf die Luftqualität, auf eine reinere Luft in Europa allgemein sowie auf die zuverlässige Bewertung der Lage. Die EU-Institution verlangt Informationen über die Luftverschmutzung in Rumänien, sie will wissen, wie schlimm die Lage ist, und fordert den Staat auf, die Öffentlichkeit transparent diesbezüglich zu unterrichten.



Rumänien habe die maximal zulässigen Stickstoffdioxidwerte nicht eingehalten — so die Kommission. Dies treffe für mehrere Städte zu, wie z.B. Bukarest, Kronstadt, Jassy, Klausenburg und Temeswar. Darüber hinaus habe Rumänien bislang keine passenden Ma‎ßnahmen getroffen, um die Überschreitung so gering wie möglich zu halten. Einige Wochen davor, am 30. April 2020, hatte der Europäische Gerichtshof den Beschluss über die Verurteilung Rumäniens wegen der Verletzung der genannten Richtlinie veröffentlicht. Der Beschluss erwähnte die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in Bukarest im Zeitraum 2007–2016 sowie die Schwierigkeiten, mit denen das Land bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung konfrontiert wird. Feinstaub (PM10) wird hauptsächlich durch industrielle Verschmutzung, Verkehr und Wohnungsheizung verursacht. Der Feinstaub ist schädlich für die Gesundheit — er kann Asthma, Herzkrankheiten oder Lungenkrebs und sogar einen verfrühten Tod verursachen.



Auch während des durch den Coronavirus verursachten Notstands wurden Überschreitungen der zulässigen Feinstaubwerte verzeichnet. Fachleuten zufolge sei der Stra‎ßenverkehr der Hauptverursacher dieser Art von Luftverschmutzung. Während des Notstands war der Stra‎ßenverkehr allerdings sehr gering, also auch die zusammenhängende Luftverschmutzung. Und die Reduzierung des Stickstoffdioxid-Levels ist eine indirekte Bestätigung dafür. Daher scheint die mangelhafte Stra‎ßenreinigung die einzig plausible Erklärung für die schlechte Luftqualität zu sein.



Die Staubabsaugung und die Reinigung der Stra‎ßen durch mechanisches Waschen sind Ma‎ßnahmen, die von der Stadt Bukarest in ihrem Plan zur Verbesserung der Luftqualität in der rumänischen Hauptstadt erwähnt wurden. Doch die Inspektionen vor Ort ergaben, dass nur ein Viertel der geplanten Stra‎ßen entsprechend gereinigt wurden. Darüber hinaus wurden die Stra‎ßen von Bukarest nicht oft genug gewaschen. Der Bukarester Stadtverwaltung wurden während des Notstands 7 Mahnschreiben im Hinblick auf die häufige Überschreitung der zulässigen Feinstaubwerte übermittelt worden. Doch die Stadt Bukarest habe überhaupt keine Ma‎ßnahmen in diesem Hinblick ergriffen — erklärte vor kurzem der Umweltminister Costel Alexe in einer Pressekonferenz.



Der Amtsträger erklärte, das Umweltministerium werde die 5 Städte, die vom Infringement-Verfahren betroffen sind, vertreten. Die Antwort des Ministeriums soll der Europäischen Kommission übersandt werden. Die Antwort wird die Lösungen umfassen, die die 5 Städte anzuwenden gedenken, um die Luftqualität zu verbessern. Entsprechende Ma‎ßnahmen zur Luftreinhaltung müssen bis 2022 getroffen werden, um eine durch die EU verhängte Geldstrafe zu vermeiden.