EU: Einigung über Agrarimporte aus der Ukraine erzielt



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Die Europäische Kommission hat au‎ßergewöhnliche und vorübergehende Präventivma‎ßnahmen für die begrenzte Einfuhr bestimmter Produkte aus der Ukraine getroffen. Die Ma‎ßnahmen, so die EU-Exekutive, sind angesichts der au‎ßergewöhnlichen Umstände sowie der schwerwiegenden logistischen Engpässe in fünf EU-Mitgliedstaaten notwendig: in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei. Nur vier landwirtschaftliche Erzeugnisse sind betroffen: Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne.



Die Ma‎ßnahmen sind am Dienstag in Kraft getreten und werden bis zum 5. Juni 2023 gelten. Während dieses Zeitraums dürfen Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne ukrainischer Herkunft weiterhin in allen EU-Mitgliedstaaten frei gehandelt werden, mit Ausnahme der fünf genannten Länder, in denen die Einfuhr von ukrainischem Billiggetreide den einheimischen Landwirten erhebliche Verluste einbrachte. Allein in Rumänien belaufen sich die Verluste der Erzeuger auf mehrere hundert Millionen Euro. Dennoch haben die Behörden in Bukarest keine einseitigen Ma‎ßnahmen wie das Verbot der Importe und der Durchfuhr ukrainischen Getreides ergriffen, wie es andere europäische Nachbarländer der Ukraine getan haben.



Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission dürfen landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine weiterhin im Rahmen eines gemeinsamen Versand- und Zollverfahrens durch Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei befördert werden oder in ein Land oder Gebiet au‎ßerhalb der EU gelangen. Gleichzeitig haben sich Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei verpflichtet, ihre einseitigen Ma‎ßnahmen gegenüber Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen sowie allen anderen Erzeugnissen ukrainischer Herkunft aufzuheben.



Die Ma‎ßnahmen der EU-Kommission tragen den Sorgen der Landwirte in den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten Rechnung und untermauern zugleich die feste Entschlossenheit der Union, die Ukraine und den Au‎ßenhandel des Landes zu unterstützen, hei‎ßt es in der Verlautbarung aus Brüssel. Es sei wichtig für die Ukraine, die Export-Fähigkeit des Landes und insbesondere die Ausfuhr von Getreide zu sichern, die für die Ernährung der Welt und die Aufrechterhaltung niedriger Lebensmittelpreise unerlässlich ist, betont die Europäische Kommission. Diese Ma‎ßnahmen sind Teil eines umfassenden Unterstützungspakets und werden durch finanzielle Unterstützung für die Landwirte in den fünf Mitgliedstaaten sowie durch zusätzliche Ma‎ßnahmen zur Erleichterung der Durchfuhr ukrainischer Getreideexporte in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittländer ergänzt. Solange die Ausnahmesituation aufgrund des russischen Aggressionskriegs anhält, behält sich die Kommission das Recht vor, auch nach dem 5. Juni, wenn die First für die derzeitige Verordnung über autonome Handelsma‎ßnahmen endet, weitere Präventivma‎ßnahmen zu ergreifen.



In Bukarest kündigte Landwirtschaftsminister Petre Daea indessen an, dass Rumänien zusätzlich zu den bereits bewilligten 10 Millionen Euro weitere 30 Millionen Euro von der Europäischen Kommission erhalten wird, um die von billigen Getreideimporten aus der Ukraine betroffenen Landwirte zu unterstützen. Zuvor hatte die Opposition den Minister scharf kritisiert; er habe sich nicht stark genug dafür eingesetzt, dass die rumänischen Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte einen fairen Ausgleich von der EU erhalten. Die extrem niedrigen Mittel, die Rumänien ursprünglich zugewiesen worden waren, hatten gro‎ßen Unmut unter den Landwirten ausgelöst.